Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch auf einer Erklär-Seite unter diesem LINK


Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Weitere Umsetzung von Empfehlungen des Reformberichts für den Maßnahmenvollzuges von 2015

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Am 15.12.2022 wurde das “Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz“ vom Nationalrat beschlossen (auf der Website des Parlaments: Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz, 2022). Dieses Gesetz behandelt aber erst den ersten Teil eines geplanten zweiteiligen Reformvorhabens. Geändert wurden insbesondere die Voraussetzungen für Einweisung und Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug mit dem Ziel, die Anzahl der Betroffenen in Summe einzuschränken. Diese ersten Reformschritte brachten Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB), der Strafprozessordnung (StPO) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Erst im zweiten Teil des geplanten Reformvorhabens soll die Betreuung im Maßnahmenvollzug und angebotene Therapien etc. verbessert werden. Jedoch ist zurzeit bezüglich des zweiten Teils der Reform kein Fortschritt zu verzeichnen.  
 
Die Zivilgesellschaft befürchtet, dass die bisherigen Schritte zu wenige praktische Veränderung bringen wird, da wichtige Themen wie die Bereitstellung und Finanzierung von Betreuung und Unterstützung vor, während und nach der Unterbringung sowie ein Angebot auf eine ausreichende medizinische Versorgung unbedacht blieben und Straftäter mit psychischen Erkrankungen weiterhin keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer Behandlung haben.  
 
In einer im März 2023 veröffentlichten Studie des LBI-GMR zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern wurde auf weitergehende Problembereiche (zB. vollständige Herausnahme von Jugendlichen aus dem Maßnahmenvollzug, Kapazitäten der Jugendpsychiatrie) hingewiesen. Ein weiteres laufendes Projekt widmet sich u.a. der notwendigen Stärkung von Verfahrensrechten von Personen mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Maßnahmenvollzug (siehe LBI-GMR Studie: https://gmr.lbg.ac.at/forschung/menschenwuerde-und-oeffentliche-sicherheit/). 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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