Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen.
Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.
Fortschritt:
Kein Fortschritt
Den rechtlichen Rahmen dahingehend zu stärken, dass ausdrücklich alle Praktiken, durch die die Geschlechtsmerkmale einer Person ohne fundierte medizinische Gründe oder ohne die volle Einwilligung dieser Person verändert werden, verboten werden
Proponent:
Uruguay
Republik Östlich des Uruguay
Uruguay
Republik Östlich des Uruguay
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
Die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser „Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier). Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.
Fortschritt:
Kein Fortschritt
Schädliche Praktiken, einschließlich zwangsweiser medizinischer Eingriffe, zu beenden, um die körperliche Unversehrtheit von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu gewährleisten
Proponent:
Island
Republik Island
Island
Republik Island
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
Der österreichische Nationalrat hat im Juni 2021 den Entschließungsantrag 1594/A(E) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen einstimmig beschlossen (siehe Website des Parlaments: hier ). Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat daraufhin – unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Psychotherapeut:innen und Mediziner:innen – eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs eingerichtet. Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im November 2021 beendet. Ein entsprechender Entwurf ist seither ausständig. Schon 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht-notwendigen und nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen zu schützen. Der Ausschuss bezeichnete diese Praxis als “schädlich und verwies auf die UN-Antifolterkonvention. Österreich wurde bereits 2015 von dem UN-Ausschuss gegen Folter wegen solcher Behandlungen gerügt (Rügen an Österreich im Positionspapier VIMÖ/PIÖ: https://vimoe.at/2020/02/25/februar-2020-un-kinderrechtsausschuss-ruegt-oesterreich-fuer-nicht-notwendige-behandlungen-an-inter-kindern/).
Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) hat am 10.5.2024 neue Empfehlungen zum Schutz intersexueller Menschen an Österreich gerichtet. In den Punkten 42 und 43 seiner „Concluding Observations“ spricht sich das Komitee für eine gesetzliche Regelung aus, die medizinisch nicht notwendige Eingriffe an Kindern verbietet. Darüber hinaus wird empfohlen, Personen, die solchen Eingriffen unterzogen wurden, zu entschädigen und Beratungs- und Unterstützungsstrukturen einzurichten. Diese Empfehlungen bauen auf jenen des CAT von 2015 auf, in denen Österreich ebenfalls aufgefordert wurde, den Schutz intergeschlechtlicher Menschen vor schädlichen Eingriffen zu gewährleisten. Bis heute hat Österreich diese Empfehlungen nicht umgesetzt.
Fortschritt:
Kein Fortschritt
Alle Praktiken zu verbieten, die die Geschlechtsmerkmale einer Person ohne unwiderlegbare medizinische Gründe und ohne die vollständige, nach vorheriger Aufklärung erfolgte Einwilligung der betroffenen Person verändern
Proponent:
Malta
Republik Malta
Malta
Republik Malta
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
Die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser „Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier). Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.