Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Kapazitäten des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zur Bearbeitung von Asylanträgen zu verstärken, und sicherzustellen, dass das Prinzip des Non-Refoulement stets eingehalten wird

Proponent:

Afghanistan


Islamische Republik Afghanistan

Afghanistan


Islamische Republik Afghanistan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im September 2023 gab es in Österreich fast die Hälfte weniger Asylanträge im Vergleich zu 2022. Die Antragstellung für internationalen Schutz in Österreich erfolgt ausschließlich im Inland, da Anträge bei österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland nicht möglich sind. Dies führt dazu, dass viele Flüchtlinge ohne Visum und somit unrechtmäßig nach Österreich kommen müssen, da die Erlangung eines Einreisevisums für Österreich oder einen anderen EU-Mitgliedstaat nahezu unmöglich ist. Dies verdeutlicht, dass obwohl Flüchtlinge grundsätzlich ein Recht auf ein Asylverfahren haben, der tatsächliche Zugang zu diesem Recht in der Praxis oft eingeschränkt ist.  
 
Nach ihrer (legalen oder illegalen) Einreise nach Österreich müssen Flüchtlinge ihren Asylantrag bei einer Polizeidienststelle stellen. Die Erstbefragung erfolgt in speziellen Büros der Landespolizeidirektionen und wird von Dolmetschern oder Sprachkundigen durchgeführt.  
 
Die Gewährung von Asyl erfolgt gemäß dem Asylgesetz von 2005 und richtet sich an Personen, die aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen oder sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. Die Anerkennungsquote variiert stark je nach Herkunft der Asylbewerber. Darüber hinaus gibt es den Subsidiären Schutz, der Personen gewährt wird, deren Asylantrag abgelehnt wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland gefährdet ist. In besonderen Härtefällen können auch humanitäre Aufenthaltstitel vergeben werden.  
 
Die öffentliche Meinung in Österreich in Bezug auf Asylbewerber, die aus muslimischen Herkunftsländern wie Afghanistan, Syrien und Tunesien stammen, ist kritisch. Laut einer Umfrage im Frühjahr 2023 bewerteten 61 Prozent der Österreicher:innen das Zusammenleben mit Flüchtlingen als schlecht. Besonders auffällig ist das Missverhältnis zwischen Aufgriffen und angenommenen Asylanträgen im November und Dezember 2022, bei denen nur 0,6 Prozent der eingereisten Personen Asylanträge stellen konnten.  
 
Die Sicherstellung des Rechts auf Asyl und ein rechtmäßiger Zugang zum Asylverfahren werden gefordert, ebenso wie die Einrichtung eines unabhängigen Menschenrechtsmonitorings an deutschen Grenzen. Disziplinarrechtliche Konsequenzen für Verantwortliche, Entschädigung und das Recht auf Wiedereinreise für Betroffene werden ebenfalls gefordert (Gemeinsame Pressemitteilung vom 30. Mai 2023 von Pushback Alarm Austria, Border Violence Monitoring Network und dem Bayerischen Flüchtlingsrat: https://www.asyl.at/files/uploads/446/23-05-30-pm-pushbacks-an-bayerischen-grenzen-1.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Weiterhin dafür zu sorgen, dass Asylwerbende eine angemessene und unabhängige Rechtsberatung erhalten

Proponent:

Mexiko


Vereinigte Mexikanische Staaten

Mexiko


Vereinigte Mexikanische Staaten

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Mai 2019 wurde das sogenannte BBU-Gesetz verabschiedet, das die Einführung von Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) zum Ziel hat (siehe: https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/armut/2/Seite.1694400.html). Es ist vorgesehen, dass diese Agentur dem Innenministerium und dem Justizministerium unterstellt ist und sämtliche Aufgaben in Bezug auf die Betreuung von Asylsuchenden übernimmt, die bislang überwiegend von unabhängigen, nicht-staatlichen Organisationen erledigt wurden. 
 
Diese Aufgaben umfassen die Versorgung in den Erstaufnahmezentren für Asylbewerber:innen, die Bereitstellung von Rechtsberatung für Asylbewerber:innen und Fremde, Rückkehrberatung und Unterstützung für Personen, die abgelehnt wurden. 
 
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens hat unter anderem Amnesty International bereits Kritik an dem Gesetzesentwurf geäußert (siehe Stellungnahme Amnesty International:https://www.amnesty.at/news-events/stellungnahme-zur-bundesagentur-fuer-betreuungs-und-unterstuetzungsleistungen/).  
 
Es wird in den Hauptargumenten deutlich gemacht, dass das Gesetz die Rechte von Menschen mit fairen Prozessen und die Möglichkeit einer effektiven Beschwerde erheblich beeinträchtigt. Außerdem steht es im Widerspruch zu europäischen Vorgaben, wie zum Beispiel der EU-Aufnahmerichtlinie, insbesondere hinsichtlich der Forderung nach kostenloser Rechtsberatung und -vertretung. Das BBU-Gesetz garantiert die Unabhängigkeit und Weisungsbefugnis der Rechtsberater*innen, da die organisatorische, finanzielle und personelle Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Innenministerium besteht. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Verfahren fair, transparent und rechtsstaatlich sind und dass Asylbewerber einen angemessenen Zugang zu Rechtsmitteln und unabhängiger Beratung haben. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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