Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


Nach Kategorie suchen
Filteroptionen
Filtern nach Schlagwörtern…

Fortschritt: Kein Fortschritt

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu stärken und zu diesem Zweck auch die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über Hausangestellte (2011) zu erwägen

Proponent:

Brasilien


Föderative Republik Brasilien

Brasilien


Föderative Republik Brasilien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat im Juni 2011 das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bezüglich Hausangestellter angenommen. Dieses Abkommen legt ein anspruchsvolles arbeitsrechtliches Schutzniveau für Hausangestellte fest. Allerdings wurde es auf nationaler Ebene noch nicht vollständig umgesetzt. Hausangestellte tragen maßgeblich zur globalen Wirtschaft bei, indem sie die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer:innen mit familiären Verpflichtungen verbessern. Sie ermöglichen die Betreuung älterer Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen und bewirken erhebliche Einkommensverschiebungen innerhalb und zwischen Ländern.  Es ist entscheidend, dass Österreich weiterhin Maßnahmen ergreift, um den Schutz von Arbeitnehmer:innen zu stärken, einschließlich der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 189 der IAO über Hausangestellte (siehe RIS- Übereinkommen Nr.189: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_651606/COO_2026_100_2_653149.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren

Proponent:

Sri Lanka


Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

Sri Lanka


Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren

Proponent:

Aserbaidschan


Republik Aserbaidschan

Aserbaidschan


Republik Aserbaidschan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren

Proponent:

Togo


Republik Togo

Togo


Republik Togo

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren

Proponent:

Ruanda


Republik Ruanda

Ruanda


Republik Ruanda

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu unterzeichnen und zu ratifizieren

Proponent:

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu unterzeichnen und zu ratifizieren

Proponent:

Honduras


Republik Honduras

Honduras


Republik Honduras

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Zu erwägen, die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren

Proponent:

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Zu erwägen, die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren

Proponent:

Indonesien


Republik Indonesien

Indonesien


Republik Indonesien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Zu erwägen, die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren

Proponent:

Senegal


Republik Senegal

Senegal


Republik Senegal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Ratifikation der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu erwägen

Proponent:

Philippinen


Republik der Philippinen

Philippinen


Republik der Philippinen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren

Proponent:

Chile


Republik Chile

Chile


Republik Chile

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Konkrete Schritte zur Ratifikation der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu setzen

Proponent:

El Salvador


Republik El Salvador

El Salvador


Republik El Salvador

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Seine Rechtsordnung, insbesondere durch die Ratifikation der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu verbessern

Proponent:

Algerien


Demokratische Volksrepublik Algerien

Algerien


Demokratische Volksrepublik Algerien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über Hausangestellte (2011) und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu unterzeichnen

Proponent:

Venezuela


Bolivarische Republik Venezuela

Venezuela


Bolivarische Republik Venezuela

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 
Österreich hat im Juni 2011 das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bezüglich Hausangestellter angenommen. Dieses Abkommen legt ein anspruchsvolles arbeitsrechtliches Schutzniveau für Hausangestellte fest. Allerdings wurde es auf nationaler Ebene noch nicht vollständig umgesetzt. Hausangestellte tragen maßgeblich zur globalen Wirtschaft bei, indem sie die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer:innen mit familiären Verpflichtungen verbessern. Sie ermöglichen die Betreuung älterer Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen und bewirken erhebliche Einkommensverschiebungen innerhalb und zwischen Ländern.  Es ist entscheidend, dass Österreich weiterhin Maßnahmen ergreift, um den Schutz von Arbeitnehmer:innen zu stärken, einschließlich der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 189 der IAO über Hausangestellte (siehe RIS- Übereinkommen Nr.189: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_651606/COO_2026_100_2_653149.html). Im Jahr 2018 entschied sich die österreichische Regierung, sich vom UN-Migrationspakt zurückzuziehen. Die offizielle Votumserklärung an die Vereinten Nationen listet insgesamt 17 Gründe für die Ablehnung des Abkommens auf. Gleichzeitig wurde der „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ verabschiedet, ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen, das darauf abzielt, die internationale Zusammenarbeit in Bezug auf Migration zu verbessern und den Beitrag von Migrant:innen zur nachhaltigen Entwicklung zu stärken. Obwohl dieser Pakt rechtlich nicht bindend ist, fungiert er als kooperativer Leitfaden zur besseren Koordination von Migration auf verschiedenen Ebenen – lokal, national, regional und global. Die österreichische Regierung könnte überdenken, sich erneut dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration anzuschließen. Dies würde nicht nur die internationale Zusammenarbeit fördern, sondern auch einen kooperativen Ansatz für eine effektivere Migrationspolitik unterstützen (siehe Ergebnisdokument der Zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration:https://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (2019) zu ratifizieren

Proponent:

Namibia


Republik Namibia

Namibia


Republik Namibia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2019 wurde auf der Internationalen Arbeitskonferenz das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt verabschiedet (Entschließungsantrag Österreich 2024). Dieses Übereinkommen stellt einen gemeinsamen Rahmen dar, der darauf abzielt, Gewalt und Belästigung, einschließlich geschlechtsbezogener Vorfälle in der Arbeitswelt, zu verhindern, abzustellen und zu beseitigen. Es markiert erstmals im Völkerrecht die ausdrückliche Anerkennung des Rechts aller auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung. Hierbei wird nicht nur das Recht anerkannt, sondern auch die Verpflichtung dieses Rechts zu achten, zu fördern und zu verwirklichen. Das Übereinkommen definiert zudem den Begriff der Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt auf internationaler Ebene.   Österreich war an der Entwicklung der Konvention 190 aktiv beteiligt, jedoch hat das Land die Konvention bisher nicht ratifiziert. Obwohl das Übereinkommen seit 2019 vorliegt, hat die österreichische Regierung, insbesondere die Ressorts Familie und Frauen sowie Arbeit und Soziales, bisher keine Notwendigkeit für eine rasche Umsetzung gesehen. Dies, obwohl aktuelle Zahlen aus dem Jahr 2022 aufzeigen, dass die weltweite Rate von Betroffenen weiterhin hoch ist.   Die Frauenrechtsorganisation WIDE und die 21 Mitgliedsorganisationen fordern vehement die Ratifizierung der ILO-Konvention 190 und setzen sich dafür ein, dass europäische Länder, einschließlich Österreich, eine Vorreiterrolle in diesem Prozess einnehmen. Die Konvention, die erstmals das Recht aller Menschen auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung anerkennt, ist seit dem 25. Juni 2021 in Kraft.   Die Antworten der österreichischen Bundesregierung auf entsprechende Anfragen deuten darauf hin, dass es weiterhin Bedenken und Diskussionen innerhalb der EU gibt. Ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates steht noch aus, und die Ratifikation scheint aufgrund rechtlicher Unsicherheiten und möglicher Auswirkungen auf andere Bereiche in Verzug geraten zu sein (siehe Antwort-Brief von Bundesminister Martin Kocher (BM Arbeit) und Bundesministerin Susanne Raab (BKA, Frauen) zur ILO-C190 (2.5.2022): https://wide-netzwerk.at/wp-content/uploads/2022/05/Antwort-BM-Kocher-und-BM-Raab-ILO-190.pdf).   WIDE und weitere 21 Mitgliedsorganisationen betonen die Dringlichkeit der Ratifizierung und Umsetzung der Konvention 190, um Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, insbesondere geschlechtsspezifische Übergriffe, wirkungsvoll zu bekämpfen. Es wird darauf hingewiesen, dass Österreich, trotz seiner aktiven Beteiligung an der Ausarbeitung der Konvention, bislang noch nicht zu den ratifizierenden Staaten gehört (siehe Stellungnahme: https://wide-netzwerk.at/recht-auf-arbeit-frei-von-belaestigung-und-gewalt/). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Ratifikation UN Konvention über die Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen vom 18.12.1990 (ICRMW)

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

Receive the latest news

Abonnieren Sie unseren Newsletter