Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Einhaltung der Menschenrechte durch privatwirtschaftliche Akteure wirksamer durchzusetzen, mit dem Ziel, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern und die beruflichen Möglichkeiten für alle zu diversifizieren

Proponent:

Vietnam


Sozialistische Republik Vietnam

Vietnam


Sozialistische Republik Vietnam

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern weiter zu verstärken, insbesondere in Bezug auf gleiches Entgelt und die Partizipation von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen von Unternehmen

Proponent:

Frankreich


Französische Republik

Frankreich


Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 
Frauen sind weiterhin nicht nur in Unternehmen, sondern auch in politischen Entscheidungspositionen auf Ebene von Bundesländern und Gemeinden unterdurchschnittlich vertreten. Trotz einiger Fortschritte gibt es nach wie vor erhebliche Probleme in Bezug auf das Lohngefälle und in Bezug auf die Anzahl der Frauen, die in Entscheidungspositionen sitzen. Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern ist weiterhin hoch. Nicht nur in Unternehmen, sondern auch in politischen Entscheidungspositionen auf Ebene von Bundesländern und Gemeinden sind Frauen unterdurchschnittlich vertreten. 
Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis Juni 2026, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten die genaue Umsetzung der Richtlinie ist aktuell noch nicht bekannt (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren

Proponent:

Chile


Republik Chile

Chile


Republik Chile

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über Hausangestellte (2011) und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu unterzeichnen

Proponent:

Venezuela


Bolivarische Republik Venezuela

Venezuela


Bolivarische Republik Venezuela

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 
Österreich hat im Juni 2011 das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bezüglich Hausangestellter angenommen. Dieses Abkommen legt ein anspruchsvolles arbeitsrechtliches Schutzniveau für Hausangestellte fest. Allerdings wurde es auf nationaler Ebene noch nicht vollständig umgesetzt. Hausangestellte tragen maßgeblich zur globalen Wirtschaft bei, indem sie die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer:innen mit familiären Verpflichtungen verbessern. Sie ermöglichen die Betreuung älterer Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen und bewirken erhebliche Einkommensverschiebungen innerhalb und zwischen Ländern.  Es ist entscheidend, dass Österreich weiterhin Maßnahmen ergreift, um den Schutz von Arbeitnehmer:innen zu stärken, einschließlich der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 189 der IAO über Hausangestellte (siehe RIS- Übereinkommen Nr.189: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_651606/COO_2026_100_2_653149.html). Im Jahr 2018 entschied sich die österreichische Regierung, sich vom UN-Migrationspakt zurückzuziehen. Die offizielle Votumserklärung an die Vereinten Nationen listet insgesamt 17 Gründe für die Ablehnung des Abkommens auf. Gleichzeitig wurde der „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ verabschiedet, ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen, das darauf abzielt, die internationale Zusammenarbeit in Bezug auf Migration zu verbessern und den Beitrag von Migrant:innen zur nachhaltigen Entwicklung zu stärken. Obwohl dieser Pakt rechtlich nicht bindend ist, fungiert er als kooperativer Leitfaden zur besseren Koordination von Migration auf verschiedenen Ebenen – lokal, national, regional und global. Die österreichische Regierung könnte überdenken, sich erneut dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration anzuschließen. Dies würde nicht nur die internationale Zusammenarbeit fördern, sondern auch einen kooperativen Ansatz für eine effektivere Migrationspolitik unterstützen (siehe Ergebnisdokument der Zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration:https://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf). 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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