Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Weitere Anstrengungen zur Umsetzung des nationalen Entwicklungsprogramms zugunsten von Armutsbekämpfung, Sicherung von Frieden und Umweltschutz zu unternehmen

Proponent:

Libyen


Staat Libyen

Libyen


Staat Libyen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

{Armut-Allgemein}Im BMK wurde eine § 8 BMG-Kommission für Dialogprozesse zwischen der Verwaltung und der Zivilgesellschaft neu eingerichtet. Diese Kommission fördert den Austausch zwischen der Verwaltung (vertreten durch das) und der organisierten Zivilgesellschaft (vertreten durch die Geschäftsführer von Ökobüro und Umweltdachverband). Ein Klimaschutzgesetz und andere greifbare legistische Fortschritte fehlen aber weiterhin, was auch von der Zivilgesellschaft deutlich kritisiert wird (siehe zB auf der Webseite des Klimavolksbegehrens: https://klimavolksbegehren.at/). Am 23.02.2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf „Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“ (Corporate Sustainability Due Diligence, CDSDD, siehe Entwurf auf der Website der Europäischen Union: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022 PC 0071 from=EN). Am 01.12.2022 einigte sich der Europäische Rat auf seine Position und am 01.06.2023 wiederum wird das Europäische Parlament seine Position festlegen, worauf die Trilog-Verhandlungen zwischen den drei Institutionen folgen werden (Vorschlag für die Richtlinie des europäischen Parlaments und des Europäischen Rats über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit und zur Änderung Richtlinie (EU) 2019/1937 als PDF: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15024-2022-REV-1/en/pdf). Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft haben in Folge der Veröffentlichung des Richtlinienentwurfs der Kommission einen guten Konsultationsprozess eingeleitet. Die Regierung sollte auch bei der künftigen Umsetzung der Richtlinie in Österreich Stakeholder wieder umfassend einbeziehen.  
 Es ist zu begrüßen, dass die beschlossene und in Kraft getretene Richtlinie eine zivilrechtliche Haftung und Sanktionen durch Behörden enthält. Damit die Richtlinie Menschenrechte und Umwelt entlang globaler Lieferketten wirksam schützen kann, braucht es jedoch eine Verbesserung des Zugangs von Betroffenen von Rechtsverletzungen zum Recht. Eine wichtige Initiative der Zivilgesellschaft zum Thema ist „Menschenrechte brauchen Gesetze” (Kampagne, der Organisation Netzwerk Soziale Verantwortung, für ein Lieferkettengesetz in Österreich und in der EU: https://www.nesove.at/menschenrechte-brauchen-gesetze/).  
Am 26.2.2025 hat die EU-Kommission ein Paket vorgestellt, das ihr zufolge die Nachhaltigkeitsregeln vereinfachen soll. Änderungsvorschläge betreffen die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU Taxonomy und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Obwohl eine bloße Vereinfachung und Reduzierung redundanter und überlappender Berichtspunkte angekündigt war, ist nun eine massive Verwässerung der CSDDD in wichtigen Punkten vorgeschlagen: Aushöhlung des riskobasierten Ansatzes, da sich die Sorgfaltspflichten mit wenigen Ausnahmen nur noch auf direkte Geschäftspartner*innen erstrecken würde; Monitoring von Sorgfaltsmaßnahmen wäre nur m´noch alle 5 Jahre statt wie bisher vorgesehen jährlich durchzuführen; Streichung einer EU-weit harmonisierten Regelung zur zivilrechtlichen Haftung; Streichung der umsatzbezogenen Mindest-Höchststrafen bei Verstößen; Streichung der Verpflichtung zur Umsetzung von Klimatransitionsplänen, Streichung der Möglichkeit von Vertretungsklagen, usw. (siehe: hier). Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungspprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Eine Nationale Strategie zur Vermeidung und Verringerung der Armut umzusetzen, die den schwächsten Gruppen Vorrang einräumt und Maßnahmen zur Bewältigung der kurz-, mittel- und langfristigen sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie umfasst

Proponent:

Kuba


Republik Kuba

Kuba


Republik Kuba

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich zeigt sich ein differenziertes Bild der Armut: Aktuell sind 2,3% der Bevölkerung direkt von Armut betroffen, während 17,3% als armuts- oder ausgrenzungsgefährdet gelten. Diese Einschätzungen berücksichtigen jedoch nicht die jüngsten Entwicklungen wie die hohe Inflation und steigende Lebenshaltungskosten in den Jahren 2022/2023, die zusätzliche Belastungen für einkommensschwache Haushalte bedeuten könnten.  
 
Das Konzept der Armutsbekämpfung in Österreich und global orientiert sich nicht nur an finanziellen Indikatoren, sondern auch an einem umfassenden Ansatz, der Bildung, Gesundheit und den Lebensstandard einschließt. Ziel 1 der UN-Nachhaltigkeitsziele fordert eine nachhaltige Überwindung von Armut in all ihren Formen, was bedeutet, dass neben der Sicherung eines existenzsichernden Einkommens auch die Verbesserung der Chancengleichheit und Teilhabemöglichkeiten im Fokus steht. Für Österreich bedeutet dies konkret, neben materieller Unterstützung auch den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung zu gewährleisten. Die Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen erfordert daher sowohl kurzfristige Maßnahmen als auch langfristige Strategien, um die soziale Ausgrenzung zu verringern und die Lebensqualität für alle Bevölkerungsgruppen nachhaltig zu verbessern. Besonders gefährdet sind Kinder, Frauen im Alter, Alleinerzieherinnen, Langzeitarbeitslose und Menschen ohne Staatsbürger:innenschaft. Menschen mit chronischen Erkrankungen stehen ebenfalls vor erheblichen Herausforderungen, und die hohen Wohnkosten bringen viele Menschen an den Rand.  
 
Mehr als ein Fünftel aller von Armut und Ausgrenzung bedrohten Personen sind Kinder (22%, was 353.000 Kindern im Alter von 0-17 Jahren entspricht). Mehr als die Hälfte der Kinder, die in Ein-Eltern-Haushalten leben, sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (52%), und Familien mit mindestens drei Kindern sind zu 30% betroffen. Auch unter den Pensionsbeziehenden sind insbesondere alleinlebende Frauen mit 28% überdurchschnittlich von Armut betroffen (siehe Aktuelle Armutszahlen in Österreich: https://www.armutskonferenz.at/armut-in-oesterreich/aktuelle-armuts-und-verteilungszahlen.html).  
 
Die Zivilgesellschaft, darunter die Armutskonferenz, appelliert dringend an die Notwendigkeit folgender Maßnahmen, um die Armutsbekämpfung voranzutreiben: Es bedarf einer Mindestsicherung, die tatsächlich ausreicht, um ein menschenwürdiges Leben zu führen, eine qualitätsvolle, gut ausgebaute und für alle zugängliche soziale Infrastruktur ist von entscheidender Bedeutung, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern, eine neue und innovative Arbeitsmarkt- und Arbeitszeitpolitik ist erforderlich, um langfristige Lösungen für die Armutsproblematik zu schaffen und es müssen mehr und umfassende politische Partizipationsmöglichkeiten für Menschen geschaffen werden, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind. Dies ist entscheidend, um ihre Interessen und Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen sind die ersten und entscheidenden Schritte im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung in Österreich (siehe FAQ auf der Website Armutskonferenz: https://www.armutskonferenz.at/armut-in-oesterreich/faqs-zum-thema-armut.html). 
Die COVID-19 Pandemie hat auch in Österreich zu weitreichenden Beeinträchtigungen grundlegender Menschen- bzw. Kinderrechte geführt (persönliche Freiheit, Freizügigkeit, Bildung, Gesundheit etc.). Eine Aufarbeitung der Erfahrungen fehlt allerdings bislang; von der Bundesregierung wurde im Mai 2023 ein Analyseprozess unter Führung der Akademie der Wissenschaften angekündigt; unklar bleibt allerdings die Einbindung der Zivilgesellschaft in den Prozess.  
 
Seitens des Netzwerks Kinderrechte Österreich wurde mit Unterstützung des Sozialministeriums im März 2023 ein „Corona-Sonderbericht“ veröffentlicht, der sich ausführlich mit den vielfach nachteiligen Folgen der Pandemiebekämpfung für Kinder auseinandersetzt (in den Bereichen Freiheitsrechte, Information und Partizipation, Bildung, Lehre, Freizeit, psychische Gesundheit, Armut, Gewaltschutz und Kinderrechte-Monitoring) ( Sonderbericht “Kinderrechte und Corona”: hier).  
 
Das LBI-GMR führt 2023 zwei Projekte zum Kontext Krisenbewältigung und Kinderrechte durch, einschließlich einer Serie von Workshops mit Kindern und Jugendlichen zu ihren Erkenntnissen aus der Pandemie (Auf der Website ersichtlich: https://gmr.lbg.ac.at/forschung/menschenwuerde-und-oeffentliche-sicherheit/).  
 
Während der COVID-19-Pandemie kam es verstärkt zu häuslicher Gewalt. Allerdings zeigt der aktuelle Stand der Dinge, dass Österreichs Maßnahmen und Ressourcen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt unzureichend sind. Die steigenden Fallzahlen von Gewalt in den eigenen vier Wänden während der Pandemie wurden von Nichtregierungsorganisationen wiederholt angesprochen. Weitere Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betreffen insbesondere eine erhöhte Selbstmordrate auch bei Jugendlichen und ein größerer Bedarf an psyochsozialer Betreuung.  
 
Zu einer systematischen Aufarbeitung und Ursachenforschung kommt es von Seiten des Bundes derzeit nicht. Es wäre wünschenswert hier die Forschung voranzutreiben, nicht nur um den spezifischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entgegenzutreten, sondern auch um Maßnahmen in einer zukünftigen vergleichbaren Krise menschenrechtskonformer gestalten zu können. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Weitere Maßnahmen zur Verringerung der Armut unter älteren Menschen, insbesondere älteren Frauen und älteren Migrantinnen und Migranten, zu treffen

Proponent:

Malaysia


Malaysia

Malaysia


Malaysia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Situation der Altersarmut in Österreich bleibt weiterhin kritisch, insbesondere für ältere Frauen. Etwa 14% der über 65-Jährigen sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, das betrifft rund 212.000 Menschen. Frauen sind dabei stärker betroffen: 16% der älteren Frauen gelten als armutsgefährdet, während es bei den Männern etwa 10% sind. Dies liegt oft an niedrigeren Pensionen, die aus Teilzeitarbeit, Kinderbetreuungszeiten und Pflegeverantwortungen resultieren, die überwiegend von Frauen übernommen werden. Wie die Diakonie berichtet, verschärfen finanzielle Engpässe die sozialen und gesundheitlichen Probleme im Alter. Viele Betroffene kämpfen mit Einsamkeit und haben Schwierigkeiten, Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Diakonie und die Volkshilfe fordern daher unter anderem eine bessere Anrechnung von Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten sowie eine Erhöhung der Mindestsicherung, um älteren Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Weiterhin besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung von Kindern in Österreich zu richten

Proponent:

Vietnam


Sozialistische Republik Vietnam

Vietnam


Sozialistische Republik Vietnam

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Am 31.01.2023 hat sich der Nationalrat dazu beschlossen, ein Maßnahmenpaket zum Kinderschutz zu entwickeln. Dabei ist geplant, Initiativen zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch die Umsetzung von Konzepten und Schulungen für Fachleute, die Stärkung von Sexualstraftaten und die Schaffung von Präventionsausnahmen für Täterinnen und Tätern, aus zu arbeiten (Nationalratssitzung zum Kinderschutz-
195. Sitzung des Nationalrats vom 31. Jänner 2023 (195/NRSITZ): https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0084#XXVII_NRSITZ_00195). Seitens der Kinderschutzorganisationen, wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs , Österreichische Kinderschutzzentren, NC Kinderrechte, ECPAT Österreich und Netzwerk Kinderrechte ist das Maßnahmenpaket zum Kinderschutz ein Fortschritt in die richtige Richtung. Es erfordert jedoch weitere Schritte, insbesondere die Umsetzung, damit eine wirkliche Veränderung im Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sehen ist
(Positionspapier Netzwerk Kinderrechte: https://www.kinderhabenrechte.at/positionspapier-kinderschutzpaket-fuer-den-ausserfamiliaeren-kinderschutz/<).  
Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogamm 2025–2029 zum Ziel, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in Österreich nachhaltig zu verbessern (siehe Regierungsprogramm 2025-2029:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Anstrengungen zur weiteren Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und zur Beseitigung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung von Kindern in Österreich fortzusetzen

Proponent:

Marokko


Königreich Marokko

Marokko


Königreich Marokko

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Am 31.01.2023 hat sich der Nationalrat dazu beschlossen, ein Maßnahmenpaket zum Kinderschutz zu entwickeln. Dabei ist geplant, Initiativen zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch die Umsetzung von Konzepten und Schulungen für Fachleute, die Stärkung von Sexualstraftaten und die Schaffung von Präventionsausnahmen für Täterinnen und Tätern, aus zu arbeiten (Nationalratssitzung zum Kinderschutz- 195. Sitzung des Nationalrats vom 31. Jänner 2023 (195/NRSITZ): https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0084#XXVII_NRSITZ_00195). Seitens der Kinderschutzorganisationen, wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs , Österreichische Kinderschutzzentren, NC Kinderrechte, ECPAT Österreich und Netzwerk Kinderrechte ist das Maßnahmenpaket zum Kinderschutz ein Fortschritt in die richtige Richtung.  Es erfordert jedoch weitere Schritte, insbesondere die Umsetzung, damit eine wirkliche Veränderung im Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sehen ist (Positionspapier Netzwerk Kinderrechte: https://www.kinderhabenrechte.at/positionspapier-kinderschutzpaket-fuer-den-ausserfamiliaeren-kinderschutz/<). Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  
Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis Juni 2026, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten die genaue Umsetzung der Richtlinie ist aktuell noch nicht bekannt (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). 
Am 31.01.2023 hat sich der Nationalrat dazu beschlossen, ein Maßnahmenpaket zum Kinderschutz zu entwickeln. Dabei ist geplant, Initiativen zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch die Umsetzung von Konzepten und Schulungen für Fachleute, die Stärkung von Sexualstraftaten und die Schaffung von Präventionsausnahmen für Täterinnen und Tätern, aus zu arbeiten (Nationalratssitzung zum Kinderschutz-
195. Sitzung des Nationalrats vom 31. Jänner 2023 (195/NRSITZ): https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0084#XXVII_NRSITZ_00195). Seitens der Kinderschutzorganisationen, wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs , Österreichische Kinderschutzzentren, NC Kinderrechte, ECPAT Österreich und Netzwerk Kinderrechte ist das Maßnahmenpaket zum Kinderschutz ein Fortschritt in die richtige Richtung. Es erfordert jedoch weitere Schritte, insbesondere die Umsetzung, damit eine wirkliche Veränderung im Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sehen ist
(Positionspapier Netzwerk Kinderrechte: https://www.kinderhabenrechte.at/positionspapier-kinderschutzpaket-fuer-den-ausserfamiliaeren-kinderschutz/<).  
Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogamm 2025–2029 zum Ziel, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in Österreich nachhaltig zu verbessern (siehe Regierungsprogramm 2025-2029:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Finanzielle Absicherung gegen Frauenarmut, besonders für Alleinerzieherinnen und ihre Kinder und Frauen mit Behinderungen

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Österreich hat die Armutsgefährdung unter Frauen, besonders unter Alleinerzieherinnen und Frauen mit Behinderungen, alarmierend zugenommen. Diese Gruppen sind häufig von finanziellen Krisen betroffen, insbesondere infolge der Pandemie und steigender Lebenshaltungskosten. Laut Caritas und anderen Organisationen ist Armut unter Frauen strukturell bedingt und wird durch Faktoren wie unzureichende Arbeitsmarktchancen und den Gender Pay Gap verstärkt. Die Caritas fordert daher umfassende Maßnahmen zur finanziellen Absicherung, einschließlich existenzsichernder Einkommen und Renten. In der Praxis kämpfen Alleinerzieherinnen ums Überleben, da oft nur geringe Löhne und unzureichende Sozialleistungen zur Verfügung stehen. Diese Problematik wird durch die steigenden Wohn- und Energiekosten verschärft. Frauen, insbesondere Alleinerziehende, sind zunehmend auf staatliche Unterstützung angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die politischen Initiativen zur Bekämpfung dieser Armut umfassen die Forderung nach höheren Sozialleistungen und gezielten Unterstützungsmaßnahmen für Frauen in prekären Lebenssituationen. Doch es bleibt eine dringende Notwendigkeit, die finanziellen Sicherheitsnetze zu stärken und die Lebensqualität von betroffenen Frauen langfristig zu verbessern.   Im Rahmen des Regierungsprogramm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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