Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, die sich an Medien, Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie die breite Öffentlichkeit richten, um Stigmatisierung und Vorurteile zu bekämpfen, deren mögliche Opfer Kinder mit Behinderungen sind

Proponent:

Belgien


Königreich Belgien

Belgien


Königreich Belgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Über konkrete Sensibilisierungskampagnen zu den Rechten von Kindern mit Behinderungen, vor allem solche, die auf Selbstermächtigung und Menschenrechte fokussieren, ist nichts bekannt. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Kinder mit Behinderungen müssen auch in den Medien als gleichberechtigte Bürger*innen dargestellt werden

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der bisherige Ansatz zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Vertretungsorganisationen weist erhebliche Schwächen auf. Diese Schwächen resultieren aus verschiedenen Faktoren, wie einem unzureichenden Verständnis von uneingeschränkter und effektiver Partizipation sowie der unzureichenden Bereitstellung von Ressourcen für Beteiligungsprozesse. Darüber hinaus ist die politische Beteiligung in Österreich stark formalisiert und historisch gewachsen, was bereits etablierten und politisch vernetzten zivilgesellschaftlichen Organisationen Vorteile verschafft. Es wurde jedoch nicht ausreichend systematisch darauf geachtet, gezieltes „Capacity Building“ gemäß den Anforderungen der UN-BRK durchzuführen.  
 
Es wäre wünschenswert, wenn ein Prozess ähnlich der partizipativen Erarbeitung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes durch das Justizministerium im Jahr 2016 aufgesetzt worden wäre (Website der Justiz: https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Erwachsenenschutz/Das-neue-Erwachsenenschutzrecht-im-%C3%9Cberblick.html). Tatsächlich ist der NAP II aus Sicht der Zivilgesellschaft noch nicht als ausreichender Erfolg zu werten, weil dieser das Ziel der wirksamen sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend umsetzt. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Barrierefreie Webseiten, Untertitelung der Angebote des Öffentlich-Rechtlichen und privaten TV-Rundfunkveranstaltern, bei Theater und Filmvorführungen, Museen, Galerien, etc

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Obwohl Österreich 2024 Fortschritte in der Zugänglichkeit von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen erzielt hat, bleiben viele Herausforderungen bestehen. Besonders im Bereich der Gebärdensprachdolmetschdienste gibt es noch immer einen erheblichen Mangel an ausgebildeten Dolmetschern. Laut dem Sozialministerium sind nur etwa 130 Gebärdensprachdolmetscher für rund 10.000 gehörlose Menschen in Österreich verfügbar, was die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erheblich einschränkt (Update vom Österreichischen Behindertenrat, 2024: https://www.behindertenrat.at/2024/09/ausbau-von-gebaerdensprachdolmetsch/). Die neue Förderrichtlinie des Sozialministeriums, die darauf abzielt, die Anzahl der Dolmetscher zu erhöhen, stellt zwar eine wichtige Verbesserung dar, aber sie ist auch eine Reaktion auf die anhaltenden Engpässe und nicht das Ergebnis einer erfolgreichen Prävention. Der Ausbau der Ausbildungsmöglichkeiten für Gebärdensprachdolmetscher, sowohl in universitären als auch in nicht-universitären Programmen, ist dringend erforderlich, um den Bedarf zu decken. Dennoch bleibt fraglich, ob diese Maßnahmen in der Lage sind, die bestehenden Lücken kurzfristig zu schließen. Zusätzlich dazu gibt es auch im Bereich der digitalen Barrierefreiheit noch Optimierungsbedarf. Zwar wurden mittlerweile Angebote in leichter Sprache, Untertitel und Gebärdensprach-Dolmetscher
in audiovisuelle Formate integriert, doch die flächendeckende Umsetzung ist unzureichend. Nicht alle öffentlichen und privaten Institutionen bieten diese Barrierefreiheit in gleicher Qualität und Häufigkeit an, was die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiterhin erschwert BMASGK. Die Bemühungen sind also zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber die tatsächliche Umsetzung und die ausreichende Bereitstellung der Ressourcen bleiben eine fortlaufende Herausforderung (Angebote vom BMASGK: <a href= https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/gebaerdensprach-dolmetschangebote.html< https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/gebaerdensprach-dolmetschangebote.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Einrichtung des Zwei-Sinne-Prinzips in öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln und bei Kommunikations- und Informationssystemen

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Obwohl Österreich 2024 Fortschritte in der Zugänglichkeit von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen erzielt hat, bleiben viele Herausforderungen bestehen. Besonders im Bereich der Gebärdensprachdolmetschdienste gibt es noch immer einen erheblichen Mangel an ausgebildeten Dolmetschern. Laut dem Sozialministerium sind nur etwa 130 Gebärdensprachdolmetscher für rund 10.000 gehörlose Menschen in Österreich verfügbar, was die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erheblich einschränkt (Update vom Österreichischen Behindertenrat, 2024: https://www.behindertenrat.at/2024/09/ausbau-von-gebaerdensprachdolmetsch/). Die neue Förderrichtlinie des Sozialministeriums, die darauf abzielt, die Anzahl der Dolmetscher zu erhöhen, stellt zwar eine wichtige Verbesserung dar, aber sie ist auch eine Reaktion auf die anhaltenden Engpässe und nicht das Ergebnis einer erfolgreichen Prävention. Der Ausbau der Ausbildungsmöglichkeiten für Gebärdensprachdolmetscher, sowohl in universitären als auch in nicht-universitären Programmen, ist dringend erforderlich, um den Bedarf zu decken. Dennoch bleibt fraglich, ob diese Maßnahmen in der Lage sind, die bestehenden Lücken kurzfristig zu schließen. Zusätzlich dazu gibt es auch im Bereich der digitalen Barrierefreiheit noch Optimierungsbedarf. Zwar wurden mittlerweile Angebote in leichter Sprache, Untertitel und Gebärdensprach-Dolmetscher
in audiovisuelle Formate integriert, doch die flächendeckende Umsetzung ist unzureichend. Nicht alle öffentlichen und privaten Institutionen bieten diese Barrierefreiheit in gleicher Qualität und Häufigkeit an, was die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiterhin erschwert BMASGK. Die Bemühungen sind also zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber die tatsächliche Umsetzung und die ausreichende Bereitstellung der Ressourcen bleiben eine fortlaufende Herausforderung (Angebote vom BMASGK: <a href= https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/gebaerdensprach-dolmetschangebote.html< https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/gebaerdensprach-dolmetschangebote.html). 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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