Fortschritt: Kein Fortschritt
Bundeseinheitliches Verbot gegen sexistische und diskriminierende Werbung
Proponent:
Liga
Österreichische Liga für Menschenrechte
Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien
http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
In Österreich gibt es bislang noch keine bundesweite gesetzliche Regelung gegen sexistische und diskriminierende Werbung, obwohl das Thema immer wieder in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion auftaucht. Derzeit gibt es verschiedene Initiativen, um gegen sexistische Werbung vorzugehen, aber sie sind entweder auf den Selbstregulierungsmechanismus der Werbewirtschaft angewiesen oder betreffen einzelne Bundesländer. Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz und der Ehrenkodex des Presserates verbieten zwar Diskriminierungen, aber diese Regelungen greifen oft nicht effektiv gegen sexistische Werbung im öffentlichen Raum.
Ein prominentes Beispiel für eine solche Initiative ist das Frauenvolksbegehren, das ein generelles Werbeverbot für sexistische Inhalte fordert, um die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung zu schützen. In einigen Städten wie Berlin oder London gibt es bereits konkrete Regelungen, die solche Werbung einschränken, was als Modell für Österreich diskutiert wird (Antidiskriminierungsstelle STMK, Bundesgesetzliches Verbot sexistischer Werbung: https://www.antidiskriminierungsstelle.steiermark.at/cms/beitrag/11865759/99340954). Aktuell ist eine bundesweit verbindliche gesetzliche Regelung noch nicht in Sicht, auch wenn es wiederholt Forderungen und Konzepte gibt, die eine stärkere rechtliche Kontrolle vorsehen.