Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: In Arbeit

Die Anstrengungen im Rahmen der Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber Fremden, Minderheiten, Einwanderinnen und Einwanderern fortzusetzen

Proponent:

Tunesien


Tunesische Republik

Tunesien


Tunesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
In den letzten Jahren gab es in Österreich eine Verschärfung der Einwanderungspolitik und eine zunehmende Härte gegenüber Asylsuchenden. Dies spiegelt sich in Gesetzesänderungen wider, die darauf abzielen, den Zugang zu Asyl zu erschweren und die Abschiebung von abgelehnten Asylwerber:innen zu erleichtern. Ein weiteres Problem zeigt die Behandlung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens und in den Aufnahmeeinrichtungen. Berichte über überfüllte Unterkünfte, unzureichende medizinische Versorgung und mangelnde Integration in das Bildungssystem sind zurzeit vorhanden. 
Im Jahr 2021 wurde die Volksgruppenförderung in Österreich erheblich erhöht, wobei die Förderung nun fast 8 Millionen Euro beträgt. Auch wurden neue Gesetze verabschiedet, um Hassrede im Internet und gewalttätige Hassverbrechen zu bekämpfen (ACFC/OP/V(2023)002, 5. Prüfbericht des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten vom Sekretariat des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten Europarat: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b). Dennoch bestehen nach wie vor Herausforderungen, insbesondere im Bereich des Minderheitensprachenunterrichts, sowie hinsichtlich der gegenseitigen Achtung und des interkulturellen Dialogs in der Gesellschaft.  
 
Die Umsetzung und Überwachung des Rahmenübereinkommens erfolgt in Österreich durch eine Dialogplattform, in der staatliche Vertreter:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Expert:innen aus Wissenschaft und Forschung zusammenarbeiten. Dieser Dialogprozess ist entscheidend für die Einhaltung der Bestimmungen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (weitere Informationen auf der Seite des Bundeskanzleramts: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen/roma-strategie.html). 
Österreich hat Programme und Initiativen zur Förderung von Toleranz und Integration gestartet. Dennoch gibt es immer wieder Berichte über Diskriminierung und Hassrede, was darauf hindeutet, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um diese Probleme anzugehen. Es besteht Bedarf an kontinuierlicher Überwachung und Verbesserung, um sicherzustellen, dass die Bemühungen zur Bekämpfung von Hassrede und Diskriminierung effektiv sind und die betroffenen Gemeinschaften ausreichend geschützt werden. 

Fortschritt: In Arbeit

Anstrengungen zur Beseitigung aller Arten von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen ungeachtet ihres Migrationsstatus zu verstärken

Proponent:

Brasilien


Föderative Republik Brasilien

Brasilien


Föderative Republik Brasilien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt („StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe: https://stop-partnergewalt.at/). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen. 
Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe: https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten. In diesem Kontext ist das Projekt „PERSPEKTIVE ARBEIT“ des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst (siehe auf der Website des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Geschlechtergleichstellung/PERSPEKTIVE-ARBEIT.html). 
In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu verstärken, mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Hassrede, Rassismus, Diskriminierung, Fremden- und Islamfeindlichkeit

Proponent:

Algerien


Demokratische Volksrepublik Algerien

Algerien


Demokratische Volksrepublik Algerien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Bereich der Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet.  
 
Diese Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus sind grundsätzlich zu begrüßen. Positiv anzumerken ist auch, dass sowohl ihre Entwicklung als auch die Umsetzung unter Einbeziehung von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen vorangetrieben wurde. Kritisch anzumerken ist, dass der öffentliche Diskurs des Öfteren den sog. „zugewanderten Antisemitismus“ in den Fokus rückt und somit vor allem Menschen mit Migrationsgeschichte aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt.  
 
Allerdings ist zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen keine klare Zuständigkeit auf Ebene des Bundes festgelegt. Auch Maßnahmen wurden kaum gesetzt. Es gibt keine gezielten Sensibilisierungsmaßnahmen, die sich auf die Bekämpfung von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Fähigkeiten konzentrieren und Selbstermächtigung und Menschenrechte behandeln. Im Bereich Kunst, Kultur, Diversität und Sport, wurde 2022 das Kompetenzzentrum für Diversität, Antirassismus und Antidiskriminierung (KDA) von der Bundesregierung eingerichtet, um strukturellen Rassismus zu bekämpfen. Eine Maßnahme ist die Antirassismus-Strategie, die im März 2024 veröffentlicht wurde. Diese Strategie umfasst 23 Maßnahmen in den Bereichen Sport, Kunst, Kultur und öffentlicher Dienst. Sie wurde in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und betroffenen Gemeinschaften entwickelt und fokussiert auf Diversitätsmanagement, Stärkung der Diversitätskompetenz und rassismuskritische Kommunikation (siehe Antirassismus Strategie 2024: https://www.bmkoes.gv.at/dam/jcr:ec8e92ef-f349-44d1-8700-94b5f5293030/ars.pdf). 
Zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen gibt es auf Bundesebene in Österreich keine klaren Zuständigkeiten, und es wurden kaum wirksame Maßnahmen ergriffen. Zudem fehlen gezielte Sensibilisierungsprogramme, die sich mit der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkten Fähigkeiten befassen und Aspekte der Selbstermächtigung sowie der Menschenrechte thematisieren. Die Notwendigkeit, strukturelle Veränderungen und präventive Maßnahmen zu implementieren, um Diskriminierung wirksam entgegenzuwirken, wird von verschiedenen Organisationen und Initiativen betont. 
Kritisch anzumerken ist, dass der öffentliche Diskurs des Öfteren den sog. „zugewanderten Antisemitismus“ in den Fokus rückt und somit vor allem Menschen mit Migrationsgeschichte aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus (Dokustelle). Diese Stelle wurde 2014 gegründet und sammelt systematisch Daten über islamfeindliche Vorfälle, bietet Beratungen in mehreren Sprachen an und führt Sensibilisierungs- sowie Bildungsmaßnahmen durch (siehe Bericht Dokustelle zu Antimuslimischen Rassismus und Islamfeindlichkeit 2022: https://dokustelle.at/fileadmin/Dokuments/Reports/Report_2022/Dokustelle-Report-2022.pdf). Die Europäische Union Agentur für Grundrechte (FRAU) hat ihre Datenbank zur Islamfeindlichkeit aktualisiert, die umfassende Informationen zu Hassverbrechen und Hassrede gegen Muslim:innen bietet. In Österreich zeigt die Datenbank, dass Muslim:innen weiterhin Zielscheibe von Hassverbrechen und Diskriminierung sind. Die FRA berichtet über eine Vielzahl von Vorfällen, die von verbalen Übergriffen bis hin zu körperlicher Gewalt reichen. Diese Vorfälle spiegeln sich auch in den österreichischen Statistiken wider, die eine steigende Zahl von Anzeigen und dokumentierten Fällen von Islamfeindlichkeit zeigen (siehe Datenbank Österreich: https://fra.europa.eu/en/databases/anti-muslim-hatred/case-law?country%5B%5D=AT). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Seine Anstrengungen zur Verbesserung seines rechtlichen und institutionellen Rahmens für den Schutz vor Diskriminierung fortzusetzen und einen Mechanismus für die systematische Erhebung von Daten einzurichten, um Vorfälle von Rassismus, rassischer Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz zu erfassen und so sicherzustellen, dass alle Vorfälle untersucht und strafrechtlich verfolgt und die Täterinnen und Täter bestraft werden

Proponent:

Palästina


Staat Palästina

Palästina


Staat Palästina

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten.  
 
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes Anm: Link oder Verweis wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: https://www.bmi.gv.at/408/Projekt/files/218_2021_Hate_Crime_Bericht_2021_GESAMT_V20220510_barrierefrei.pdf).
Zusätzlich wurden relevante Novellen in der Strafgesetzgebung eingeführt, um den Umgang mit Hate Crimes zu verbessern. Die Novellen des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) beinhalten neue Regelungen zur effektiveren Bekämpfung von Vorurteilskriminalität und zur Stärkung der Rechte der Opfer. Es ist wichtig, diese rechtlichen Änderungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. 
Österreich hat bislang einige Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) aus dem Bericht „Allgemeine politische Empfehlungen Nr. 15 zur Bekämpfung von Hassrede“ von 2015 nicht umgesetzt. Dazu gehört insbesondere die noch ausstehende Ratifizierung des „Zusatzprotokolls zur Konvention über Cyberkriminalität“ sowie des „Protokolls Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.“
Die ECRI hebt zudem hervor, dass Politiker*innen eine klare Position gegen rassistische Hassrede einnehmen und politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die den Einsatz von Hassrede untersagen. Diese Empfehlungen wurden bisher nicht beachtet.  
Nach wie vor wurde in Österreich kein einheitlicher und umfassender rechtlicher Schutz vor Diskriminierung implementiert. Das österreichische Gleichstellungsrecht ist nach wie vor von einer diskriminierenden Hierarchisierung der Diskriminierungsgründe mit großen Schutzlücken außerhalb der Arbeitswelt gekennzeichnet.  
 
Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen besteht im Bundesrecht (das in der Mehrzahl aller Fälle anzuwenden ist) ein Diskriminierungsschutz nur aufgrund der Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts – nicht aber aufgrund des Alters, der Religion und Weltanschauung und der sexuellen Orientierung und damit auch nicht bei entsprechenden Mehrfachdiskriminierungen. Zudem gibt es keinen umfassenden Diskriminierungsschutz aufgrund aller Diskriminierungsmerkmale im Bereich Bildung und es fehlt ein umfassender Diskriminierungsschutz in etlichen Bereichen des Sozialschutzes. Ein ausdrücklicher gesetzlicher Schutz vor intersektionaler Diskriminierung und vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität, -ausdruck oder -merkmale fehlt. Die Antidiskriminierungsgesetze sowie die jeweiligen Gleichbehandlungsstellen auf Bundes- und Länderebene sind sehr unterschiedlich ausgestaltet, was den Rechtszugang erschwert. Diskriminierungsbetroffene müssen in der Regel individuell klagen. Die in der Praxis zugesprochenen Schadenersatzbeträge sind gering, es fehlt an einem effektiven gesetzlichen Mindestschadenersatz und Unterlassungsansprüchen. Eine Verbandsklage als kollektives Rechtsschutzinstrument gibt es nur bei Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung.  

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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