Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Kostenfreie Gebärdensprachkurse für hörende Eltern gehörloser Kinder und gehörloser Eltern hörender Kinder (CODA)

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der bisherige Ansatz zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Vertretungsorganisationen weist erhebliche Schwächen auf. Diese Schwächen resultieren aus verschiedenen Faktoren, wie einem unzureichenden Verständnis von uneingeschränkter und effektiver Partizipation sowie der unzureichenden Bereitstellung von Ressourcen für Beteiligungsprozesse. Darüber hinaus ist die politische Beteiligung in Österreich stark formalisiert und historisch gewachsen, was bereits etablierten und politisch vernetzten zivilgesellschaftlichen Organisationen Vorteile verschafft. Es wurde jedoch nicht ausreichend systematisch darauf geachtet, gezieltes „Capacity Building“ gemäß den Anforderungen der UN-BRK durchzuführen.  
 
Es wäre wünschenswert, wenn ein Prozess ähnlich der partizipativen Erarbeitung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes durch das Justizministerium im Jahr 2016 aufgesetzt worden wäre (Website der Justiz: https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Erwachsenenschutz/Das-neue-Erwachsenenschutzrecht-im-%C3%9Cberblick.html). Tatsächlich ist der NAP II aus Sicht der Zivilgesellschaft noch nicht als ausreichender Erfolg zu werten, weil dieser das Ziel der wirksamen sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend umsetzt. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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