Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Langzeitfolgen der COVID-19-Pandemie für den Menschenrechtsschutz in Österreich zu untersuchen und dabei besonderes Augenmerk auf die Situation der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder zu legen

Proponent:

Deutschland


Bundesrepublik Deutschland

Deutschland


Bundesrepublik Deutschland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die COVID-19 Pandemie hat auch in Österreich zu weitreichenden Beeinträchtigungen grundlegender Menschen- bzw. Kinderrechte geführt (persönliche Freiheit, Freizügigkeit, Bildung, Gesundheit etc.). Eine Aufarbeitung der Erfahrungen fehlt allerdings bislang; von der Bundesregierung wurde im Mai 2023 ein Analyseprozess unter Führung der Akademie der Wissenschaften angekündigt; unklar bleibt allerdings die Einbindung der Zivilgesellschaft in den Prozess.  
 
Seitens des Netzwerks Kinderrechte Österreich wurde mit Unterstützung des Sozialministeriums im März 2023 ein „Corona-Sonderbericht“ veröffentlicht, der sich ausführlich mit den vielfach nachteiligen Folgen der Pandemiebekämpfung für Kinder auseinandersetzt (in den Bereichen Freiheitsrechte, Information und Partizipation, Bildung, Lehre, Freizeit, psychische Gesundheit, Armut, Gewaltschutz und Kinderrechte-Monitoring) ( Sonderbericht “Kinderrechte und Corona”: hier).  
 
Das LBI-GMR führt 2023 zwei Projekte zum Kontext Krisenbewältigung und Kinderrechte durch, einschließlich einer Serie von Workshops mit Kindern und Jugendlichen zu ihren Erkenntnissen aus der Pandemie (Auf der Website ersichtlich: https://gmr.lbg.ac.at/forschung/menschenwuerde-und-oeffentliche-sicherheit/).  
 
Während der COVID-19-Pandemie kam es verstärkt zu häuslicher Gewalt. Allerdings zeigt der aktuelle Stand der Dinge, dass Österreichs Maßnahmen und Ressourcen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt unzureichend sind. Die steigenden Fallzahlen von Gewalt in den eigenen vier Wänden während der Pandemie wurden von Nichtregierungsorganisationen wiederholt angesprochen. Weitere Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betreffen insbesondere eine erhöhte Selbstmordrate auch bei Jugendlichen und ein größerer Bedarf an psyochsozialer Betreuung.  
 
Zu einer systematischen Aufarbeitung und Ursachenforschung kommt es von Seiten des Bundes derzeit nicht. Es wäre wünschenswert hier die Forschung voranzutreiben, nicht nur um den spezifischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entgegenzutreten, sondern auch um Maßnahmen in einer zukünftigen vergleichbaren Krise menschenrechtskonformer gestalten zu können. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Einen auf Bundesebene abgestimmten, einheitlichen, amtlichen statistischen Rahmen zu schaffen, mit dem sich Femizid und andere Gewaltverbrechen an Frauen genauer erfassen lassen

Proponent:

Spanien


Königreich Spanien

Spanien


Königreich Spanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Datenlage im Bereich Gewalt- und Opferschutz für Frauen ist weiterhin unzureichend für eine umfassende Bewertung politischer Maßnahmen und deren Planung. Die verfügbaren Informationen, wie polizeiliche Kriminalstatistiken, reichen nicht aus, um Ursachen und Tathergänge vollständig zu erfassen. Es fehlen ergänzende justizspezifische Daten und Dunkelfeldforschungen zu privater Gewalt. Die Kriminalstatistik in Österreich registriert auch momentan nur Verbrechen nach Geschlecht und Mordversuche, jedoch nicht, ob ein geschlechtsspezifisches, frauenfeindliches Motiv vorhanden ist oder in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinanderstanden (siehe zB einen Entschließungsantrag im Parlament zu einer einheitlichen Definition von Femiziden hier: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2531).   Aufgrund fehlender Daten ist eine realistische Darstellung der Ausgaben von Bund und Ländern für Gewalt- und Opferschutz nicht möglich. Fortschritt in diesem Bereich und vor allem auf nationaler Ebene ist nicht zu sehen, die Anzahl der Femizide und Hassverbrechen steigt weiterhin. Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf).  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Einen neuen Nationalen Aktionsplan zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen zu beschließen, der unter anderem eine verbesserte Datenerhebung zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Femizid enthält

Proponent:

Schweden


Königreich Schweden

Schweden


Königreich Schweden

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:1f95e551-0e17-4d67-8090-b7bced3f4947/nap.pdf). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen. Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.   Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Es wurde ein Nationaler Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 mit 60 Maßnahmen erarbeitet. Jedoch ist kein weiterer Aktionsplan vorgesehen (Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 auf der Website der Nationalen Koordinationsstelle Schutz von Frauen vor Gewalt: https://www.coordination-vaw.gv.at/koordinierung/nap.html).  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Einen neuen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu erstellen und für seine Umsetzung ausreichende Mittel bereitzustellen

Proponent:

Kanada


Kanada

Kanada


Kanada

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:1f95e551-0e17-4d67-8090-b7bced3f4947/nap.pdf). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen. Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.   Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Es wurde ein Nationaler Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 mit 60 Maßnahmen erarbeitet. Jedoch ist kein weiterer Aktionsplan vorgesehen (Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 auf der Website der Nationalen Koordinationsstelle Schutz von Frauen vor Gewalt: https://www.coordination-vaw.gv.at/koordinierung/nap.html).  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Den Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt umzusetzen und zu aktualisieren

Proponent:

Israel


Staat Israel

Israel


Staat Israel

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:1f95e551-0e17-4d67-8090-b7bced3f4947/nap.pdf). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen. Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.   Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Es wurde ein Nationaler Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 mit 60 Maßnahmen erarbeitet. Jedoch ist kein weiterer Aktionsplan vorgesehen (Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 auf der Website der Nationalen Koordinationsstelle Schutz von Frauen vor Gewalt: https://www.coordination-vaw.gv.at/koordinierung/nap.html).  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: In Arbeit

Umfassende Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung aller Formen der Gewalt gegen Frauen zu beschließen

Proponent:

Togo


Republik Togo

Togo


Republik Togo

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Umfassende Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung aller Formen der Gewalt gegen Frauen zu beschließen

Proponent:

Litauen


Republik Litauen

Litauen


Republik Litauen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Die notwendigen Maßnahmen zu beschließen, um sicherzustellen, dass Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch uneingeschränkten Zugang zu geeigneten Schutzunterkünften (Frauenhäusern) und Beratungsstellen haben

Proponent:

Belgien


Königreich Belgien

Belgien


Königreich Belgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Zivilgesellschaft hat darauf hingewiesen, dass es weiterhin zu wenige Frauenhäuser gibt und die Finanzierung unzureichend ist, was Opfern von Gewalt Schwierigkeiten bereitet. Soziale Dienstleistungen berücksichtigen oft nicht die Geschlechts- und Mehrfachdiskriminierung. 2022 wurden 28 Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt getötet, und der Mangel an Frauenhausplätzen blieb bestehen. Frauenrechtsorganisationen kritisierten im September weiterhin den eingeschränkten Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Situation zu verbessern (siehe Amnesty International Jahresbericht 2022: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechte-in-oesterreich/menschenrechtslage-in-oesterreich-2022-amnesty-jahresbericht/). Um sicherzustellen, dass jeder Betroffene Zugang zu Schutz und Unterstützung hat, sind verstärkte Investitionen und eine bessere Koordination zwischen den relevanten Behörden und Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt („StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe https://stop-partnergewalt.at/).  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). In Österreich gibt es zahlreiche Beratungsangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Diese umfassen spezielle Beratungsstellen, Hotlines und Schutzhäuser, die rund um die Uhr Unterstützung bieten. Viele dieser Dienste bieten umfassende Beratung zu rechtlichen, psychologischen und sozialen Fragen. Trotzdem ist es wichtig, diese Angebote weiter auszubauen und bekannter zu machen, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Frauen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Zu den zentralen Einrichtungen zählen die Frauenhelpline, die österreichweiten Gewaltschutzzentren, und die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF). Das Netzwerk dieser Einrichtungen stellt sicher, dass Frauen in Not rund um die Uhr Zugang zu Hilfe haben. Darüber hinaus werden spezifische Angebote für besondere Zielgruppen bereitgestellt, wie z.B. Migrantinnen, weibliche Flüchtlinge und Asylwerberinnen. Diese Angebote sind darauf ausgelegt, kulturelle und sprachliche Barrieren zu überwinden und den betroffenen Frauen maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten.  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Einen neuen Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu erstellen, der auch Frauen mit Behinderungen, Frauen mit prekären Aufenthaltstiteln, Asylwerberinnen und Frauen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigt

Proponent:

Niederlande


Königreich der Niederlande

Niederlande


Königreich der Niederlande

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:1f95e551-0e17-4d67-8090-b7bced3f4947/nap.pdf). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen. Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.   Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Es wurde ein Nationaler Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 mit 60 Maßnahmen erarbeitet. Jedoch ist kein weiterer Aktionsplan vorgesehen (Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 auf der Website der Nationalen Koordinationsstelle Schutz von Frauen vor Gewalt: https://www.coordination-vaw.gv.at/koordinierung/nap.html).  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: In Arbeit

Anstrengungen zur Beseitigung aller Arten von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen ungeachtet ihres Migrationsstatus zu verstärken

Proponent:

Brasilien


Föderative Republik Brasilien

Brasilien


Föderative Republik Brasilien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt („StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe: https://stop-partnergewalt.at/). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen. 
Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe: https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten. In diesem Kontext ist das Projekt „PERSPEKTIVE ARBEIT“ des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst (siehe auf der Website des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Geschlechtergleichstellung/PERSPEKTIVE-ARBEIT.html). 
In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Weitere konkrete Schritte zu setzen, um Zugang zu Schutzunterkünften (Frauenhäusern) und Unterstützung für die Opfer sexueller und häuslicher Gewalt zu verbessern

Proponent:

Kroatien


Republik Kroatien

Kroatien


Republik Kroatien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Zivilgesellschaft hat darauf hingewiesen, dass es weiterhin zu wenige Frauenhäuser gibt und die Finanzierung unzureichend ist, was Opfern von Gewalt Schwierigkeiten bereitet. Soziale Dienstleistungen berücksichtigen oft nicht die Geschlechts- und Mehrfachdiskriminierung. 2022 wurden 28 Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt getötet, und der Mangel an Frauenhausplätzen blieb bestehen. Frauenrechtsorganisationen kritisierten im September weiterhin den eingeschränkten Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Situation zu verbessern (siehe Amnesty International Jahresbericht 2022: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechte-in-oesterreich/menschenrechtslage-in-oesterreich-2022-amnesty-jahresbericht/). Um sicherzustellen, dass jeder Betroffene Zugang zu Schutz und Unterstützung hat, sind verstärkte Investitionen und eine bessere Koordination zwischen den relevanten Behörden und Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt („StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe https://stop-partnergewalt.at/).  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf).   Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Sicherzustellen, dass Überlebende sexueller und häuslicher Gewalt uneingeschränkten Zugang zu Schutzunterkünften haben, und ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen für Unterstützungsleistungen für Betroffene, einschließlich für einen wirksamen Opferschutz, bereitzustellen

Proponent:

Island


Republik Island

Island


Republik Island

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Zivilgesellschaft hat darauf hingewiesen, dass es weiterhin zu wenige Frauenhäuser gibt und die Finanzierung unzureichend ist, was Opfern von Gewalt Schwierigkeiten bereitet. Soziale Dienstleistungen berücksichtigen oft nicht die Geschlechts- und Mehrfachdiskriminierung. 2022 wurden 28 Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt getötet, und der Mangel an Frauenhausplätzen blieb bestehen. Frauenrechtsorganisationen kritisierten im September weiterhin den eingeschränkten Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Situation zu verbessern (siehe Amnesty International Jahresbericht 2022: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechte-in-oesterreich/menschenrechtslage-in-oesterreich-2022-amnesty-jahresbericht/). Um sicherzustellen, dass jeder Betroffene Zugang zu Schutz und Unterstützung hat, sind verstärkte Investitionen und eine bessere Koordination zwischen den relevanten Behörden und Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt („StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe https://stop-partnergewalt.at/).  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf).   Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Notwendige Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zu ergreifen, um Kinder und Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen

Proponent:

Iran


Islamische Republik Iran

Iran


Islamische Republik Iran

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Statistiken zeigen, dass ein beträchtlicher Teil der Frauen von häuslicher Gewalt betroffen ist. 2023 verzeichnete die Polizei in Österreich mehrere Tausend Fälle von Gewalt in der Familie, wobei Frauen überproportional häufig Opfer sind (siehe Bericht mit Zahlen zu Femizide und Gewalt gegen Frauen in Österreich, Gewaltinfo 2022: https://www.gewaltinfo.at/themen/gewalt-an-frauen/femizide-und-gewalt-gegen-frauen-in-oesterreich.html). Um das Bewusstsein für häusliche Gewalt zu schärfen und Prävention zu fördern, werden regelmäßige Kampagnen und Aufklärungskampagnen durchgeführt. Der Gewaltschutzgipfel und weitere Veranstaltungen fördern den Austausch von Best Practices und die Vernetzung von Expert:innen im Bereich Gewaltschutz. Viele Fälle häuslicher Gewalt bleiben ungemeldet, und die Dunkelziffer ist hoch. Organisationen wie der Verein AÖF und die Allianz Gewaltfrei leben fordern daher eine weitere Aufstockung der Mittel für Gleichstellungs- und Gewaltpräventionsarbeit sowie eine umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Seine Anstrengungen zur Beseitigung aller Formen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt fortzusetzen, unter anderem mit umfassenden Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung aller Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen sowie durch die Verstärkung des Schutzes und der Unterstützung für die Opfer derartiger Gewalt, und den Überlebenden zu Gerechtigkeit zu verhelfen

Proponent:

Liechtenstein


Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein


Fürstentum Liechtenstein

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf).   Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). In Österreich fehlt eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Es erscheint, dass die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend.  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Umfassende Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung aller Formen von Gewalt gegen Frauen zu beschließen, die Schutz- und Unterstützungsangebote für die Opfer derartiger Gewalt zu stärken und alle Verbrechen an Frauen und Mädchen, einschließlich an Flüchtlingen und Asylwerberinnen, strafrechtlich zu verfolgen

Proponent:

Luxemburg


Großherzogtum Luxemburg

Luxemburg


Großherzogtum Luxemburg

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf).   Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). In Österreich fehlt eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Es erscheint, dass die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend.  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Sicherzustellen, dass Überlebende sexueller und häuslicher Gewalt uneingeschränkten Zugang zu Schutzunterkünften haben, und Unterstützungsdienste für die Betroffenen mit ausreichenden Ressourcen auszustatten

Proponent:

Malta


Republik Malta

Malta


Republik Malta

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Österreich gibt es zahlreiche Beratungsangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Diese umfassen spezielle Beratungsstellen, Hotlines und Schutzhäuser, die rund um die Uhr Unterstützung bieten. Viele dieser Dienste bieten umfassende Beratung zu rechtlichen, psychologischen und sozialen Fragen. Trotzdem ist es wichtig, diese Angebote weiter auszubauen und bekannter zu machen, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Frauen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Zu den zentralen Einrichtungen zählen die Frauenhelpline, die österreichweiten Gewaltschutzzentren, und die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF). Das Netzwerk dieser Einrichtungen stellt sicher, dass Frauen in Not rund um die Uhr Zugang zu Hilfe haben. Darüber hinaus werden spezifische Angebote für besondere Zielgruppen bereitgestellt, wie z.B. Migrantinnen, weibliche Flüchtlinge und Asylwerberinnen. Diese Angebote sind darauf ausgelegt, kulturelle und sprachliche Barrieren zu überwinden und den betroffenen Frauen maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten.  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf).   Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Maßnahmen zu verstärken, um dem Problem der nicht gemeldeten Fälle von Femizid und häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie Hassverbrechen gegen Migrantinnen, weibliche Flüchtlinge und Asylwerberinnen jeden Alters zu begegnen

Proponent:

Myanmar


Republik der Union Myanmar

Myanmar


Republik der Union Myanmar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die österreichische Regierung hat die Ausfinanzierung von Gewaltschutzzentren sichergestellt und den Ausbau von Schutz- und Übergangswohnungen gefördert. Das Budget für Frauen- und Mädchenberatungsstellen wurde um 67 Prozent auf 13,6 Millionen Euro erhöht (siehe Maßnahmen Bericht BMI, 2023: https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=754742316C7558786E42413D). Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der flächendeckenden Einführung von Gewaltambulanzen, die Betroffenen kostenlose und verfahrensunabhängige Untersuchungen ermöglichen. Diese Ambulanzen sollen die Dokumentation von Verletzungen verbessern und somit die Verurteilungsquote in Fällen häuslicher Gewalt erhöhen. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ministerien und Ressorts kontinuierlich gestärkt, und es finden regelmäßige Gewaltschutzgipfel statt, um den Austausch von Best Practices und die Vernetzung von Expert:innen zu fördern. Es wurden auch Maßnahmen zur besseren Erkennung und Dokumentation von Gewalt sowie zur Steigerung des Bekanntheitsgrads des „Stillen Notrufs“ eingeführt. Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin Lücken im Gewaltschutz, insbesondere im Bereich der Verurteilungsraten und der Dunkelfeldforschung. Organisationen wie der Verein AÖF und die Allianz Gewaltfrei leben fordern daher eine weitere Aufstockung des Budgets für Gleichstellungs- und Gewaltpräventionsarbeit, um langfristig eine echte Gleichstellung und eine signifikante Reduktion der Gewalt an Frauen zu erreichen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Es gibt weiterhin Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahmen in Österreich zur Bekämpfung von Hassverbrechen gegen Frauen mit Migrationserfahrung. Die neuesten Daten zu Frauenhassverbrechen und Hassverbrechen gegen Migrantinnen in Österreich zeigen eine alarmierende Zunahme der gemeldeten Fälle im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr. Trotz einer höheren Aufklärungsquote bleiben viele dieser Verbrechen ungelöst. Besonders besorgniserregend ist der Anstieg von Straftaten, die auf Weltanschauung, nationale/ethnische Herkunft und Religion zurückzuführen sind. Trotzdem fehlen spezifische Maßnahmen zur Prävention und Unterstützung betroffener Frauen mit Migrationserfahrung, und es gibt weiterhin Hindernisse bei der Datenerfassung und der Dunkelfeldforschung. Die Politik wird aufgefordert, effektivere Strategien und einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Hassverbrechen zu entwickeln und umzusetzen. 

Fortschritt: In Arbeit

Zusätzliche politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizids und Fällen von häuslicher Gewalt, zu ergreifen

Proponent:

Nordmazedonien


Republik Nordmazedonien —

Nordmazedonien


Republik Nordmazedonien —

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt („StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe: https://stop-partnergewalt.at/). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen. 
In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).In Österreich fehlt eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Es erscheint, dass die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend.  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Maßnahmen in den Bereichen Verhütung, Schutz und Strafverfolgung im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt weiter umzusetzen und auf alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt auszuweiten

Proponent:

Rumänien


Rumänien

Rumänien


Rumänien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).In Österreich gibt es zahlreiche Beratungsangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Diese umfassen spezielle Beratungsstellen, Hotlines und Schutzhäuser, die rund um die Uhr Unterstützung bieten. Viele dieser Dienste bieten umfassende Beratung zu rechtlichen, psychologischen und sozialen Fragen. Trotzdem ist es wichtig, diese Angebote weiter auszubauen und bekannter zu machen, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Frauen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Zu den zentralen Einrichtungen zählen die Frauenhelpline, die österreichweiten Gewaltschutzzentren, und die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF). Das Netzwerk dieser Einrichtungen stellt sicher, dass Frauen in Not rund um die Uhr Zugang zu Hilfe haben. Darüber hinaus werden spezifische Angebote für besondere Zielgruppen bereitgestellt, wie z.B. Migrantinnen, weibliche Flüchtlinge und Asylwerberinnen. Diese Angebote sind darauf ausgelegt, kulturelle und sprachliche Barrieren zu überwinden und den betroffenen Frauen maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten.  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf).   Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). In Österreich fehlt eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Es erscheint, dass die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend.  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Seine Anstrengungen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen, einschließlich im familiären Umfeld, fortzusetzen

Proponent:

Russland


Russische Föderation

Russland


Russische Föderation

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Anstrengungen zur weiteren Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und zur Beseitigung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung von Kindern in Österreich fortzusetzen

Proponent:

Marokko


Königreich Marokko

Marokko


Königreich Marokko

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Am 31.01.2023 hat sich der Nationalrat dazu beschlossen, ein Maßnahmenpaket zum Kinderschutz zu entwickeln. Dabei ist geplant, Initiativen zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch die Umsetzung von Konzepten und Schulungen für Fachleute, die Stärkung von Sexualstraftaten und die Schaffung von Präventionsausnahmen für Täterinnen und Tätern, aus zu arbeiten (Nationalratssitzung zum Kinderschutz- 195. Sitzung des Nationalrats vom 31. Jänner 2023 (195/NRSITZ): https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0084#XXVII_NRSITZ_00195). Seitens der Kinderschutzorganisationen, wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs , Österreichische Kinderschutzzentren, NC Kinderrechte, ECPAT Österreich und Netzwerk Kinderrechte ist das Maßnahmenpaket zum Kinderschutz ein Fortschritt in die richtige Richtung.  Es erfordert jedoch weitere Schritte, insbesondere die Umsetzung, damit eine wirkliche Veränderung im Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sehen ist (Positionspapier Netzwerk Kinderrechte: https://www.kinderhabenrechte.at/positionspapier-kinderschutzpaket-fuer-den-ausserfamiliaeren-kinderschutz/<). Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  
Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis Juni 2026, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten die genaue Umsetzung der Richtlinie ist aktuell noch nicht bekannt (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). 
Am 31.01.2023 hat sich der Nationalrat dazu beschlossen, ein Maßnahmenpaket zum Kinderschutz zu entwickeln. Dabei ist geplant, Initiativen zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch die Umsetzung von Konzepten und Schulungen für Fachleute, die Stärkung von Sexualstraftaten und die Schaffung von Präventionsausnahmen für Täterinnen und Tätern, aus zu arbeiten (Nationalratssitzung zum Kinderschutz-
195. Sitzung des Nationalrats vom 31. Jänner 2023 (195/NRSITZ): https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0084#XXVII_NRSITZ_00195). Seitens der Kinderschutzorganisationen, wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs , Österreichische Kinderschutzzentren, NC Kinderrechte, ECPAT Österreich und Netzwerk Kinderrechte ist das Maßnahmenpaket zum Kinderschutz ein Fortschritt in die richtige Richtung. Es erfordert jedoch weitere Schritte, insbesondere die Umsetzung, damit eine wirkliche Veränderung im Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sehen ist
(Positionspapier Netzwerk Kinderrechte: https://www.kinderhabenrechte.at/positionspapier-kinderschutzpaket-fuer-den-ausserfamiliaeren-kinderschutz/<).  
Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogamm 2025–2029 zum Ziel, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in Österreich nachhaltig zu verbessern (siehe Regierungsprogramm 2025-2029:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Einen umfassenden Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte fertigzustellen und zu beschließen und weiterhin die wirksame Umsetzung bestehender thematischer Nationaler Aktionspläne, einschließlich des Nationalen Aktionsplans Behinderungen und des Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Frauen vor Gewalt, zu gewährleisten

Proponent:

Südkorea


Republik Korea

Südkorea


Republik Korea

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Trotz der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm und der nachhaltigen Forderung durch Oppositionsparteien wie der SPÖ und NEOS, wurde ein genereller Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte für Österreich bisher weder fertig ausgearbeitet noch beschlossen. Die Details dazu (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:7b9e6755-2115-440c-b2ec-cbf64a931aa8/RegProgramm-lang.pdf auf Seite 153) und in den parlamentarischen Initiativen der SPÖ und NEOS (zB SPÖ und NEOS).   Ein genereller Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte soll nicht durch die Ergebnisse themenspezifischer Aktionspläne ersetzt werden. Er ist vielmehr dafür gedacht, strategisch und langfristig zu planen, Schwerpunkte festzulegen und als zentraler Mechanismus für die Koordinierung und strategische Planung zur Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses zu dienen. Ein umfassender nationaler Aktionsplan sollte neben strategischen Zielen für die Gesetzgebung folgende Elemente umfassen: Netzwerkbildung innerhalb der Verwaltung und mit NGOs, Neuschaffung und Unterstützung menschenrechtlicher Institutionen, Integration der Menschenrechtsbildung in Schulen und Universitäten, Bildungsprogramme für vulnerable Gruppen, Awareness-Building in der Öffentlichkeit, Bereitstellung von Informationsmaterialien, Forschung und Evaluierung. Bereits 1993 wurde auf der Weltkonferenz über Menschenrechte in Wien die Empfehlung zu umfassenden Nationalen Aktionsplänen für Menschenrechte ausgesprochen. Diese bilden EU-weit den Goldstandard und sind in vielen Staaten verbreitet, wie eine Studie der Grundrechtsagentur der EU zeigt ( Studie der Grundrechtsagentur der EU). Es ist dabei kein Ersatz für einen generellen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, Ergebnisse themenspezifischer Nationaler Aktionspläne abzuwarten. Vielmehr ist der Sinn des generellen Nationalen Aktionsplans, strategisch und langfristig zu planen und Schwerpunkte festzulegen. Damit kann der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte gleichzeitig auch der wesentliche Mechanismus der Koordinierung und strategischen Planung für die Umsetzung der Empfehlungen des UPR-Prozesses sein. Die Bundesregierung strebt im Regierungsprogamm 2025–2029 an, den Aktionsplan Menschenrechte wiederzubeleben und deren Umsetzung zu fördern (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  
Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:1f95e551-0e17-4d67-8090-b7bced3f4947/nap.pdf). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen. Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.   Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Es wurde ein Nationaler Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 mit 60 Maßnahmen erarbeitet. Jedoch ist kein weiterer Aktionsplan vorgesehen (Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 auf der Website der Nationalen Koordinationsstelle Schutz von Frauen vor Gewalt: https://www.coordination-vaw.gv.at/koordinierung/nap.html).  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  
Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2021 (NAP I) ist mittlerweile ausgelaufen und wurde durch den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 ersetzt (NAP II, Information auf der Webseite des Sozialministeriums: hier). Eine umfangreiche Evaluierung des Erfolgs des NAP I durch das Sozialministerium ist erfolgt und auf deren Webseite als PDF https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:edab5ca1-4995-456a-820c-c414da78bc39/Evaluierung202012%E2%80%932020.pdf verfügbar. Im NAP I blieb großes Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen. Gründe hierfür sind ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen. Zudem ist die politische Mitsprache in Österreich stark formalisiert und hat historische Wurzeln. Dadurch haben gut etablierte und politisch vernetzte zivilgesellschaftliche Organisationen einen Vorteil. Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022-2030 (NAP II) wurde von der österreichischen Bundesregierung am 6.Juli 2022 beschlossen und ist als PDF https://www.behindertenrat.at/wp-content/uploads/2023/01/Nationaler-Aktionsplan-NAP-Behinderung-2022-2030.pdf) verfügbar. Der NAP II ist dabei auch das zentrale nationale Instrument zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich. Auch diese zielt auf die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Inklusion in die Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen ab.  
 
Aus Sicht der Zivilgesellschaft ist im NAP II dieses Ziel der wirksamen sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend umgesetzt. Der NAP II besteht formal, ist aber aus dieser Sicht nicht als voller Erfolg zu werten. Beim Nationalen Aktionsplan Behinderung II 2022-2030 (NAP II, als PDF https://www.behindertenrat.at/wp-content/uploads/2023/01/Nationaler-Aktionsplan-NAP-Behinderung-2022-2030.pdf) verfügbar) gab es im Vergleich zum vorherigen Nationalen Aktionsplan Behinderung I von 2012-2020 (NAP I) einige Fortschritte. Die Umsetzung des NAP II wird von der NAP-Begleitgruppe begleitet.  
Diese Gruppe besteht aus Vertreter:innen von Bundesministerien, Ländern, Organisationen für Menschen mit Behinderungen sowie dem Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt werden. Im Rahmen dieser Gruppe wird auch mündlich über den Umsetzungsstand der insgesamt 375 Maßnahmen berichtet. Inwiefern Menschen mit Behinderungen und deren Organisation in die Umsetzung eingebunden sind, ist nicht durchgehend ersichtlich und auch von den jeweiligen Maßnahmen abhängig.  
 
In der Erstellung des NAP II haben die Bundesministerien und Länder Beiträge in 26 Expertenteams erarbeitet. Diese Beiträge wurden aber bloß teilweise in einem partizipativen Prozess erstellt. Zwar haben das Sozialministerium und einige wenige weitere Bundesministerien entsprechende Prozesse für die Erarbeitung ihrer Beiträge aufgesetzt. Leider sind jedoch viele Bundesministerien diesem Aufruf nicht gefolgt, weshalb Beiträge zu essenziellen Themenbereichen (z.B.: Bildung, Kinder und Jugendliche oder Frauen) trotz zahlreicher Kontaktversuche von zivilgesellschaftlicher Seite gänzlich ohne echte Partizipation der Zivilgesellschaft entstanden. Auch in den Ländern war das partizipative Element nicht durchgehend sichergestellt. Die erstellten Beiträge sind auf der Website des Sozialministeriums abrufbar, siehe hier).  
 
Die schriftlichen Umsetzungsberichte für die Jahre 2021 und 2022, in denen der Stand der Umsetzung detailliert dargestellt und dadurch nachvollziehbar gemacht werden soll, wurden zudem immer noch nicht veröffentlicht.  
 
Auch das Redaktionsteam, in dem Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Überwachungsmechanismen vertreten waren, konnte den ursprünglichen Mangel an Partizipation in der Erstellung des NAP II nicht ausgleichen, da es zum Zeitpunkt deren Beiziehung nur mehr darum ging, bereits von der jeweiligen politischen Ebene abgenommene Beiträge zu einem Gesamtwerk zusammenzufügen. Eine wesentliche inhaltliche Einflussnahme seitens der Zivilgesellschaft war nicht mehr möglich.  
 
Gründe für die mangelnde Partizipation sind u.a. ein mangelndes Verständnis darüber, was uneingeschränkte und wirksame Partizipation bedeutet, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, als auch die mangelnde Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen.  
 
Inhaltlich gibt es im NAP II insbesondere keine kohärente Strategie für die De-Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen, obwohl eine solche von großer Bedeutung wäre, um Selbstbestimmung und Inklusion in die Gesellschaft zu fördern und Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen zu verhindern. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Schaffung eines neuen Nationalen Aktionsplans „Gewaltschutz für Frauen“, welcher auch Frauen mit Behinderungen, prekärem Aufenthaltstitel, Asylwerberinnen und Frauen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigt

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


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http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:1f95e551-0e17-4d67-8090-b7bced3f4947/nap.pdf). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen. Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.   Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Es wurde ein Nationaler Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 mit 60 Maßnahmen erarbeitet. Jedoch ist kein weiterer Aktionsplan vorgesehen (Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 auf der Website der Nationalen Koordinationsstelle Schutz von Frauen vor Gewalt: https://www.coordination-vaw.gv.at/koordinierung/nap.html).  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Unbefristete vertragliche Absicherung der bestehenden Frauenhäuser und Frauen- und Mädchenberatungsstellen in allen Bundesländern, sowie Bereitstellung notwendiger Ressourcen für neu zu errichtende barrierefreie frauenspezifische Betreuungs- und Beratungseinrichtungen

Proponent:

Liga


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Liga


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).In Österreich gibt es zahlreiche Beratungsangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Diese umfassen spezielle Beratungsstellen, Hotlines und Schutzhäuser, die rund um die Uhr Unterstützung bieten. Viele dieser Dienste bieten umfassende Beratung zu rechtlichen, psychologischen und sozialen Fragen. Trotzdem ist es wichtig, diese Angebote weiter auszubauen und bekannter zu machen, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Frauen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Zu den zentralen Einrichtungen zählen die Frauenhelpline, die österreichweiten Gewaltschutzzentren, und die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF). Das Netzwerk dieser Einrichtungen stellt sicher, dass Frauen in Not rund um die Uhr Zugang zu Hilfe haben. Darüber hinaus werden spezifische Angebote für besondere Zielgruppen bereitgestellt, wie z.B. Migrantinnen, weibliche Flüchtlinge und Asylwerberinnen. Diese Angebote sind darauf ausgelegt, kulturelle und sprachliche Barrieren zu überwinden und den betroffenen Frauen maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten.  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Verbesserung der Datenerhebung zur geschlechtsspezifischen Gewalt und Femizid

Proponent:

Liga


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Finanzierung bundesweiter Kampagnen zu Gewalt gegen Frauen und Kinder und zur Bekanntmachung von Hilfseinrichtungen

Proponent:

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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die internationalen Aktivitäten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) sowie der damit beauftragten Organisationen erinnern.at und OeAD zielen allesamt darauf ab, Lehrende und Lernende im Bereich der Menschenrechtsbildung zu unterstützen. Es gibt jedoch keine weiteren Informationen über spezifische Projekte aus Österreich. Obwohl im Dezember 2004 das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde, werden in Österreich diverse Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechtsbildung durchgeführt. Obwohl Fortschritte in der Menschenrechtsbildung erkennbar sind, bleibt festzuhalten, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Verpflichtende Fortbildungen für Richter*innen und Staatsanwält*innen zum Bereich geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Proponent:

Liga


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Um dieser Empfehlung gerecht zu werden, sollte Österreich konkrete Schritte unternehmen und sicherstellen, dass diejenigen, die rassische Diskriminierung und Racial Profiling praktizieren, zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft (siehe Rassismus Bericht 2022 von ZARA- Zivilcourage und Antirassismusarbeit als PDF: hier). Hierzu zählen Schulungen für angehende Richterinnen und Polizistinnen sowie die Integration von Menschenrechtsbildung in die Lehrpläne österreichischer Schulen.  
Die Ausbildung von Justizwachebediensteten, einschließlich Themen wie Menschenrechte und Anti-Diskriminierung, erfolgt in Abstimmung mit der Personalvertretung (siehe BGBl. II Nr. 129/2011, Gesamte Rechtsvorschrift für Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppe v1 im Planstellenbereich Justizanstalten: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007252).  
 
Obwohl Fortschritte in der Menschenrechtsbildung erkennbar sind, bleibt festzuhalten, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die positiven Ansätze wie Schulungen für angehende Richter*innen und Polizist*innen sowie die Integration von Menschenrechtsbildung in Lehrpläne sollten weiter verstärkt werden. Die Erwähnung der Ausbildung von Justizwachebediensteten ist lobenswert, aber es bedarf zusätzlicher Bemühungen, um eine umfassende gesellschaftliche Sensibilisierung zu erreichen. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Unterstützung Wohnraum für von Gewalt betroffene Frauen, um sich langfristig aus einer gewalttätigen Beziehung lösen zu können

Proponent:

Liga


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Flächendeckende Schulungen und Informationskampagnen im Gesundheitsbereich zum Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Im Jahr 2024 hat Österreich seine Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erheblich verstärkt. Es werden flächendeckende Schulungen und Informationskampagnen durchgeführt, um das Bewusstsein für diese Themen zu erhöhen und Fachkräfte in Gesundheitseinrichtungen, der Justiz und sozialen Diensten besser auf den Umgang mit Gewaltopfern vorzubereiten. Besonders hervorzuheben ist die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ministerien, darunter das Frauenministerium, das umfangreiche Schulungen und Informationsmaterial bereitstellt. Gleichzeitig unterstützt das Justizministerium präventive Maßnahmen und Beratungsangebote für Opfer von Gewalt. Diese Initiativen beinhalten auch eine stärkere Vernetzung der Gewaltschutzzentren und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um die Verfügbarkeit von Hilfsangeboten in ganz Österreich bekannt zu machen. Zudem läuft die Medienkampagne „16 Tage gegen Gewalt“, die regelmäßig öffentliche Bewusstseinsbildung betreibt und auch die Hilfseinrichtungen hervorhebt. Ein weiteres Ziel dieser Maßnahmen ist es, dass mehr Frauen sich trauen, Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich aus gewalttätigen Beziehungen zu befreien.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Maßnahmen zur adäquaten Versorgung von psychisch erkrankten und gewaltbetroffenen Frauen

Proponent:

Liga


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Im Jahr 2024 hat Österreich seine Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erheblich verstärkt. Es werden flächendeckende Schulungen und Informationskampagnen durchgeführt, um das Bewusstsein für diese Themen zu erhöhen und Fachkräfte in Gesundheitseinrichtungen, der Justiz und sozialen Diensten besser auf den Umgang mit Gewaltopfern vorzubereiten. Besonders hervorzuheben ist die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ministerien, darunter das Frauenministerium, das umfangreiche Schulungen und Informationsmaterial bereitstellt. Gleichzeitig unterstützt das Justizministerium präventive Maßnahmen und Beratungsangebote für Opfer von Gewalt. Diese Initiativen beinhalten auch eine stärkere Vernetzung der Gewaltschutzzentren und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um die Verfügbarkeit von Hilfsangeboten in ganz Österreich bekannt zu machen. Zudem läuft die Medienkampagne „16 Tage gegen Gewalt“, die regelmäßig öffentliche Bewusstseinsbildung betreibt und auch die Hilfseinrichtungen hervorhebt. Ein weiteres Ziel dieser Maßnahmen ist es, dass mehr Frauen sich trauen, Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich aus gewalttätigen Beziehungen zu befreien.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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