Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: In Arbeit

Sich weiter um eine deutliche Erhöhung der im Rahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellten Mittel für Geschlechtergleichstellungsprogramme zu bemühen

Proponent:

Malta


Republik Malta

Malta


Republik Malta

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2019 stieg der Anteil der von der Austrian Development Agency mit öffentlichen Entwicklungsgeldern (ko-) finanzierten Projekten zur spezifischen Förderung der Geschlechtergleichstellung gemäß der Definition des OECD-Entwicklungsausschusses erstmals auf ein Drittel (33%). In den Jahren 2020 und 2021 sank dieser Anteil jedoch wieder auf rund 14%, ohne dass zusätzliches Budget bereitgestellt wurde. Der Gesamtanteil der Projektförderungen der Austrian Development Agency, die allgemein (teilweise weniger spezifisch) zur Geschlechtergleichstellung beitragen, ging von 81% im Jahr 2019 und auf 74% im Jahr 2021 zurück (siehe Website der Austrian Development Agency: https://www.entwicklung.at/mediathek/publikationen/berichte). Im Vergleich zur gesamten bilateralen Entwicklungshilfe aller öffentlichen Akteure ist der Anteil der Mittel, die zur Geschlechtergleichstellung beitragen, deutlich geringer.  
Österreich liegt hier mit 32% (wobei nur 5% spezifisch der Gleichstellungsförderung gewidmet sind) klar unter dem Durchschnitt der Mitgliedstaaten des OECD-Entwicklungsausschusses von 44% (2020/2021), und es besteht die Notwendigkeit, diesen Anteil zu erhöhen (OECD-Entwicklungsausschusses: https://web-archive.oecd.org/temp/2024-03-07/73550-development-finance-for-gender-equality-and-women-s-empowerment.htm).  
Die Zivilgesellschaft betont die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (NRO) und empfiehlt, zukünftig verstärkt die Anforderungen und Umsetzbarkeit mit den NRO zu diskutieren, um die Qualität des Gendermainstreamings zu verbessern. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Eine umfassende Strategie zur Bekämpfung diskriminierender Stereotype betreffend die Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern in der Familie umzusetzen

Proponent:

Angola


Republik Angola

Angola


Republik Angola

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2022 wurde der Österreichische Frauenfonds LEA gegründet, um einen langfristigen strategischen Beitrag zur Überwindung diskriminierender Stereotypen im Hinblick auf die Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern zu leisten. Dieser Fonds bietet verschiedene Angebote, darunter Schulworkshops mit Vorbildern (Role Models) und die Durchführung von Webinaren, beispielsweise zum Thema Finanzbildung (Weitere Informationen: https://letsempoweraustria.at/).  

Sowohl 2022 als auch 2021 initiierte die Frauensektion den „Empowerment-Call“ mit dem Ziel, Geschlechtsstereotypen im Bereich der Bildungs- und Berufswahl abzubauen.  
Im September 2021 wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt, das darauf abzielt, Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund in ihrem Kampf gegen patriarchale Strukturen und Ehrkulturen zu stärken. Teil dieser Maßnahmen umfasst die Erweiterung der Beratungsangebote in den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)-Zentren (Maßnahmenpaket des ÖIF als PDF: https://www.integrationsfonds.at/fileadmin/user_upload/20210604_Frauenaufruf_2021_Aufrufdokument.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen in Sektoren mit Vollzeitbeschäftigung zu verstärken

Proponent:

Myanmar


Republik der Union Myanmar

Myanmar


Republik der Union Myanmar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2023 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). Ein weiterer Faktor liegt in der Tatsache, dass Frauen häufig in Berufen arbeiten, die traditionell als „Frauenberufe“ angesehen werden und geringer entlohnt sind. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) setzt sich zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter anderem für einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag, die Einführung des ÖGB-AK-Familienarbeitszeitmodells, die flächendeckende Erweiterung von Pflege- und Betreuungsdiensten, wie mobile Dienste, Tageseinrichtungen, stationäre Angebote und alternative Betreuungsmodelle, die Verkürzung der Normalarbeitszeit gemäß dem Arbeitszeitrecht sowie eine Reduzierung der höchstzulässigen Tages-, Wochen- und Jahresarbeitszeit, die bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten und verstärkte Qualifizierungsprogramme für Frauen ein (siehe weitere Informationen auf der Website des Österreichischen Gewerkschaftsbund: https://www.oegb.at/themen/gleichstellung/geschlechtergerechtigkeit/finanzielle-unabhaengigkeit-von-frauen–barrieren-und-loesungen). Konkrete Maßnahmen der Bundesregierung sind ausständig.  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Einhaltung der Menschenrechte durch privatwirtschaftliche Akteure wirksamer durchzusetzen, mit dem Ziel, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern und die beruflichen Möglichkeiten für alle zu diversifizieren

Proponent:

Vietnam


Sozialistische Republik Vietnam

Vietnam


Sozialistische Republik Vietnam

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Kampagnen und Maßnahmen zur Verringerung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen durchzuführen

Proponent:

Belgien


Königreich Belgien

Belgien


Königreich Belgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Maßnahmen zugunsten der wirtschaftlichen und sozialen Stärkung von Frauen weiter voranzutreiben, vor allem durch den Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Proponent:

Äthiopien


Demokratische Bundesrepublik Äthiopien

Äthiopien


Demokratische Bundesrepublik Äthiopien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 
Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis Juni 2026, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten die genaue Umsetzung der Richtlinie ist aktuell noch nicht bekannt (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern weiter zu verstärken, insbesondere in Bezug auf gleiches Entgelt und die Partizipation von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen von Unternehmen

Proponent:

Frankreich


Französische Republik

Frankreich


Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 
Frauen sind weiterhin nicht nur in Unternehmen, sondern auch in politischen Entscheidungspositionen auf Ebene von Bundesländern und Gemeinden unterdurchschnittlich vertreten. Trotz einiger Fortschritte gibt es nach wie vor erhebliche Probleme in Bezug auf das Lohngefälle und in Bezug auf die Anzahl der Frauen, die in Entscheidungspositionen sitzen. Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern ist weiterhin hoch. Nicht nur in Unternehmen, sondern auch in politischen Entscheidungspositionen auf Ebene von Bundesländern und Gemeinden sind Frauen unterdurchschnittlich vertreten. 
Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis Juni 2026, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten die genaue Umsetzung der Richtlinie ist aktuell noch nicht bekannt (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Weiter Anstrengungen zu unternehmen das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern und gleiche Chancen für Frauen am Arbeitsmarkt sicherzustellen.

Proponent:

Griechenland


Hellenische Republik

Griechenland


Hellenische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 
Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zu verringern

Proponent:

Irak


Republik Irak

Irak


Republik Irak

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Konkrete Maßnahmen zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles umzusetzen

Proponent:

Litauen


Republik Litauen

Litauen


Republik Litauen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Den Grundsatz „gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit“ zu fördern und das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu minimieren

Proponent:

Malediven


Republik Malediven

Malediven


Republik Malediven

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Anstrengungen zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu verstärken

Proponent:

Mosambik


Republik Mosambik

Mosambik


Republik Mosambik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Weiter darauf hinzuwirken, das bei gleichwertiger Arbeit bestehende geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern und schließlich zu beseitigen

Proponent:

Myanmar


Republik der Union Myanmar

Myanmar


Republik der Union Myanmar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Anstrengungen zur Verringerung des hohen Lohngefälles zu verstärken, indem der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter durchgesetzt wird

Proponent:

Slowenien


Republik Slowenien

Slowenien


Republik Slowenien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu beseitigen

Proponent:

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: In Arbeit

Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zur Erhöhung der politischen Partizipation der Frauen und zur Beseitigung des Lohngefälles zu stärken

Proponent:

Ecuador


Republik Ecuador

Ecuador


Republik Ecuador

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 
Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis Juni 2026, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten die genaue Umsetzung der Richtlinie ist aktuell noch nicht bekannt (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). 
Seit der parteiunabhängigen Expertenregierung des Jahres 2019 mit der ersten weiblichen Bundeskanzlerin Österreichs wurde ein weitgehend ausgeglichenes Geschlechterverhältnis der Bundesminister und Staatssekretäre hergestellt, das jedoch in den vergangenen Jahren nach und nach wieder Richtung einer männlichen Mehrheit neigt. Auch im Parlament steigerte sich die Frauenquote in den letzten Jahrzehnten stetig und erreichte zuletzt ca 40%. Da in dieser Hinsicht keine gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung von Wahllisten oder der Vergabe von Mandaten bestehen, besteht ein signifikanter Unterschied zwischen den politischen Parteien. Eine Geschlechterparität von 50% wird nur in den Parteien der Grünen, Neos und SPÖ erreicht bzw überschritten. Unter der Parität liegen ÖVP und FPÖ, wobei letztere Partei überhaupt nur eine Frauen-Quote von 17% erreicht. Auf Landesebene bleiben die Geschlechterverhältnisse sowohl in den Regierungen als auch den Landtagen hinter der Bundesebene zurück. Ein extremes Missverhältnis besteht auf der Gemeindeebene, wo nur um die 10% weibliche Bürgermeisterinnen vorhanden sind. Dieses Verhältnis ist über alle Parteien hinweg in etwa gleich.  
 
Maßnahmen der Bundesregierung sind im Jahr 2022 die Gründung eines “Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen”, der das Projekt „LEA – Let’s Empower Austria” betreibt (Webseite https://letsempoweraustria.at/), sowie das Projekt „Girls in Politics”, welches Mädchen und junge Frauen ermöglicht Bürgermeister:innen in einzelnen Gemeinden bei der Arbeit zu begleiten (Informationen auf der Seite des BKA: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gleichstellung-am-arbeitsmarkt/girls-in-politics.html. Eine Evaluierung der Projekte steht noch aus. Eine statistische Grundlage zur Bestandsaufnahme der Beteiligung von Frauen in politischen Entscheidungspositionen bietet ein Bericht der Frauensektion des Bundeskanzleramts aus 2022 (als PDF Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:c1f8eb6d-b56e-480a-9463-38273dc136d6/frauen_in_polit_entscheidungspositionen_2022.pdf abrufbar). 

Fortschritt: In Arbeit

Den Frauenanteil in politischen Entscheidungspositionen, insbesondere auf Ebene der Bundesländer und Gemeinden, zu erhöhen

Proponent:

Litauen


Republik Litauen

Litauen


Republik Litauen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Seit der parteiunabhängigen Expertenregierung des Jahres 2019 mit der ersten weiblichen Bundeskanzlerin Österreichs wurde ein weitgehend ausgeglichenes Geschlechterverhältnis der Bundesminister und Staatssekretäre hergestellt, das jedoch in den vergangenen Jahren nach und nach wieder Richtung einer männlichen Mehrheit neigt. Auch im Parlament steigerte sich die Frauenquote in den letzten Jahrzehnten stetig und erreichte zuletzt ca 40%. Da in dieser Hinsicht keine gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung von Wahllisten oder der Vergabe von Mandaten bestehen, besteht ein signifikanter Unterschied zwischen den politischen Parteien. Eine Geschlechterparität von 50% wird nur in den Parteien der Grünen, Neos und SPÖ erreicht bzw überschritten. Unter der Parität liegen ÖVP und FPÖ, wobei letztere Partei überhaupt nur eine Frauen-Quote von 17% erreicht. Auf Landesebene bleiben die Geschlechterverhältnisse sowohl in den Regierungen als auch den Landtagen hinter der Bundesebene zurück. Ein extremes Missverhältnis besteht auf der Gemeindeebene, wo nur um die 10% weibliche Bürgermeisterinnen vorhanden sind. Dieses Verhältnis ist über alle Parteien hinweg in etwa gleich.  
 
Maßnahmen der Bundesregierung sind im Jahr 2022 die Gründung eines “Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen”, der das Projekt „LEA – Let’s Empower Austria” betreibt (Webseite https://letsempoweraustria.at/), sowie das Projekt „Girls in Politics”, welches Mädchen und junge Frauen ermöglicht Bürgermeister:innen in einzelnen Gemeinden bei der Arbeit zu begleiten (Informationen auf der Seite des BKA: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gleichstellung-am-arbeitsmarkt/girls-in-politics.html. Eine Evaluierung der Projekte steht noch aus. Eine statistische Grundlage zur Bestandsaufnahme der Beteiligung von Frauen in politischen Entscheidungspositionen bietet ein Bericht der Frauensektion des Bundeskanzleramts aus 2022 (als PDF Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:c1f8eb6d-b56e-480a-9463-38273dc136d6/frauen_in_polit_entscheidungspositionen_2022.pdf abrufbar). 

Fortschritt: In Arbeit

Stärkere Anstrengungen zur Erhöhung des Frauenanteils in politischen Entscheidungspositionen zu unternehmen

Proponent:

Rumänien


Rumänien

Rumänien


Rumänien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Seit der parteiunabhängigen Expertenregierung des Jahres 2019 mit der ersten weiblichen Bundeskanzlerin Österreichs wurde ein weitgehend ausgeglichenes Geschlechterverhältnis der Bundesminister und Staatssekretäre hergestellt, das jedoch in den vergangenen Jahren nach und nach wieder Richtung einer männlichen Mehrheit neigt. Auch im Parlament steigerte sich die Frauenquote in den letzten Jahrzehnten stetig und erreichte zuletzt ca 40%. Da in dieser Hinsicht keine gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung von Wahllisten oder der Vergabe von Mandaten bestehen, besteht ein signifikanter Unterschied zwischen den politischen Parteien. Eine Geschlechterparität von 50% wird nur in den Parteien der Grünen, Neos und SPÖ erreicht bzw überschritten. Unter der Parität liegen ÖVP und FPÖ, wobei letztere Partei überhaupt nur eine Frauen-Quote von 17% erreicht. Auf Landesebene bleiben die Geschlechterverhältnisse sowohl in den Regierungen als auch den Landtagen hinter der Bundesebene zurück. Ein extremes Missverhältnis besteht auf der Gemeindeebene, wo nur um die 10% weibliche Bürgermeisterinnen vorhanden sind. Dieses Verhältnis ist über alle Parteien hinweg in etwa gleich.  
 
Maßnahmen der Bundesregierung sind im Jahr 2022 die Gründung eines “Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen”, der das Projekt „LEA – Let’s Empower Austria” betreibt (Webseite https://letsempoweraustria.at/), sowie das Projekt „Girls in Politics”, welches Mädchen und junge Frauen ermöglicht Bürgermeister:innen in einzelnen Gemeinden bei der Arbeit zu begleiten (Informationen auf der Seite des BKA: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gleichstellung-am-arbeitsmarkt/girls-in-politics.html. Eine Evaluierung der Projekte steht noch aus. Eine statistische Grundlage zur Bestandsaufnahme der Beteiligung von Frauen in politischen Entscheidungspositionen bietet ein Bericht der Frauensektion des Bundeskanzleramts aus 2022 (als PDF Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:c1f8eb6d-b56e-480a-9463-38273dc136d6/frauen_in_polit_entscheidungspositionen_2022.pdf abrufbar). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Anstrengungen zur weiteren Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und zur Beseitigung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung von Kindern in Österreich fortzusetzen

Proponent:

Marokko


Königreich Marokko

Marokko


Königreich Marokko

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Am 31.01.2023 hat sich der Nationalrat dazu beschlossen, ein Maßnahmenpaket zum Kinderschutz zu entwickeln. Dabei ist geplant, Initiativen zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch die Umsetzung von Konzepten und Schulungen für Fachleute, die Stärkung von Sexualstraftaten und die Schaffung von Präventionsausnahmen für Täterinnen und Tätern, aus zu arbeiten (Nationalratssitzung zum Kinderschutz- 195. Sitzung des Nationalrats vom 31. Jänner 2023 (195/NRSITZ): https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0084#XXVII_NRSITZ_00195). Seitens der Kinderschutzorganisationen, wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs , Österreichische Kinderschutzzentren, NC Kinderrechte, ECPAT Österreich und Netzwerk Kinderrechte ist das Maßnahmenpaket zum Kinderschutz ein Fortschritt in die richtige Richtung.  Es erfordert jedoch weitere Schritte, insbesondere die Umsetzung, damit eine wirkliche Veränderung im Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sehen ist (Positionspapier Netzwerk Kinderrechte: https://www.kinderhabenrechte.at/positionspapier-kinderschutzpaket-fuer-den-ausserfamiliaeren-kinderschutz/<). Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  
Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis Juni 2026, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten die genaue Umsetzung der Richtlinie ist aktuell noch nicht bekannt (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). 
Am 31.01.2023 hat sich der Nationalrat dazu beschlossen, ein Maßnahmenpaket zum Kinderschutz zu entwickeln. Dabei ist geplant, Initiativen zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch die Umsetzung von Konzepten und Schulungen für Fachleute, die Stärkung von Sexualstraftaten und die Schaffung von Präventionsausnahmen für Täterinnen und Tätern, aus zu arbeiten (Nationalratssitzung zum Kinderschutz-
195. Sitzung des Nationalrats vom 31. Jänner 2023 (195/NRSITZ): https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0084#XXVII_NRSITZ_00195). Seitens der Kinderschutzorganisationen, wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs , Österreichische Kinderschutzzentren, NC Kinderrechte, ECPAT Österreich und Netzwerk Kinderrechte ist das Maßnahmenpaket zum Kinderschutz ein Fortschritt in die richtige Richtung. Es erfordert jedoch weitere Schritte, insbesondere die Umsetzung, damit eine wirkliche Veränderung im Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sehen ist
(Positionspapier Netzwerk Kinderrechte: https://www.kinderhabenrechte.at/positionspapier-kinderschutzpaket-fuer-den-ausserfamiliaeren-kinderschutz/<).  
Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogamm 2025–2029 zum Ziel, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in Österreich nachhaltig zu verbessern (siehe Regierungsprogramm 2025-2029:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Programme zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und zur Förderung der Integration von Frauen mit Behinderungen, ethnischen Minderheiten und Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt zu evaluieren

Proponent:

Peru


Republik Peru

Peru


Republik Peru

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Auch weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, die die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Vertretung von Volksgruppen im politischen und öffentlichen Leben gewährleisten

Proponent:

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.  
 
Die im Bundeskanzleramt angesiedelten Volksgruppenbeiräte sind de lege keine Vertretung der Volksgruppen, sondern vom Bundeskanzler/ von der Bundeskanzlerin berufene und ernannte Beratungsorgane der Bundesregierung. Gefordert werden etwa eine Reform des Bestellungsverfahrens, der Zusammensetzung der Volksgruppenbeiräte (Beachtung der Geschlechtergleichtstellung, Präsenz der Jugend etc) und eine Erweiterung der Kompetenzen der Volksgruppenbeiräte.  
Eine effektivere und weniger paternalistische Partizipationsmöglichkeit der Volksgruppen, abseits der allgemeinen Vereinsfreiheit, wird gefordert. Etwa durch ein Verbandsklagerecht, die Einrichtung einer öffentlich – rechtlichen Körperschaft, Anhörungsrechten u.Ä. (siehe Rechtsvorschrift für Verordnung über die Volksgruppenbeiräte: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000614).  
 
Es gibt die Forderung nach effektiveren und weniger bevormundenden Möglichkeiten für die Volksgruppen, sich zu beteiligen. Dazu könnten Maßnahmen wie das Recht auf Verbandsklagen, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Institution oder die Gewährung von Anhörungsrechten gehören, um sicherzustellen, dass die Volksgruppen eine bedeutsamere Rolle spielen können, die über die allgemeine Vereinsfreiheit hinausgeht und mehr Autonomie gewinnen.  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Einführung von Quotenregelungen in Politik, Wirtschaft und Führungsebenen zur Erhöhung des Frauenanteils

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 
Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. 
Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis Juni 2026, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten die genaue Umsetzung der Richtlinie ist aktuell noch nicht bekannt (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). 
Seit der parteiunabhängigen Expertenregierung des Jahres 2019 mit der ersten weiblichen Bundeskanzlerin Österreichs wurde ein weitgehend ausgeglichenes Geschlechterverhältnis der Bundesminister und Staatssekretäre hergestellt, das jedoch in den vergangenen Jahren nach und nach wieder Richtung einer männlichen Mehrheit neigt. Auch im Parlament steigerte sich die Frauenquote in den letzten Jahrzehnten stetig und erreichte zuletzt ca 40%. Da in dieser Hinsicht keine gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung von Wahllisten oder der Vergabe von Mandaten bestehen, besteht ein signifikanter Unterschied zwischen den politischen Parteien. Eine Geschlechterparität von 50% wird nur in den Parteien der Grünen, Neos und SPÖ erreicht bzw überschritten. Unter der Parität liegen ÖVP und FPÖ, wobei letztere Partei überhaupt nur eine Frauen-Quote von 17% erreicht. Auf Landesebene bleiben die Geschlechterverhältnisse sowohl in den Regierungen als auch den Landtagen hinter der Bundesebene zurück. Ein extremes Missverhältnis besteht auf der Gemeindeebene, wo nur um die 10% weibliche Bürgermeisterinnen vorhanden sind. Dieses Verhältnis ist über alle Parteien hinweg in etwa gleich.  
 
Maßnahmen der Bundesregierung sind im Jahr 2022 die Gründung eines “Österreichischen Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen”, der das Projekt „LEA – Let’s Empower Austria” betreibt (Webseite https://letsempoweraustria.at/), sowie das Projekt „Girls in Politics”, welches Mädchen und junge Frauen ermöglicht Bürgermeister:innen in einzelnen Gemeinden bei der Arbeit zu begleiten (Informationen auf der Seite des BKA: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gleichstellung-am-arbeitsmarkt/girls-in-politics.html. Eine Evaluierung der Projekte steht noch aus. Eine statistische Grundlage zur Bestandsaufnahme der Beteiligung von Frauen in politischen Entscheidungspositionen bietet ein Bericht der Frauensektion des Bundeskanzleramts aus 2022 (als PDF Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:c1f8eb6d-b56e-480a-9463-38273dc136d6/frauen_in_polit_entscheidungspositionen_2022.pdf abrufbar). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Weiterführende Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles einzuführen

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Kampagnen und Maßnahmen zur gleichen Verteilung unbezahlter reproduktiver Arbeit auf Männer und Frauen (Hausarbeit, Kinder- und der Altenbetreuung)

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 
In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt („StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe: https://stop-partnergewalt.at/). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen. 
Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis Juni 2026, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten die genaue Umsetzung der Richtlinie ist aktuell noch nicht bekannt (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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