Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Eine umfassende Strategie zur Beseitigung diskriminierender Stereotype betreffend die Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern in Familie und Gesellschaft zu beschließen

Proponent:

Bahamas


Commonwealth der Bahamas

Bahamas


Commonwealth der Bahamas

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2022 wurde der Österreichische Frauenfonds LEA gegründet, um einen langfristigen strategischen Beitrag zur Überwindung diskriminierender Stereotypen im Hinblick auf die Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern zu leisten. Dieser Fonds bietet verschiedene Angebote, darunter Schulworkshops mit Vorbildern (Role Models) und die Durchführung von Webinaren, beispielsweise zum Thema Finanzbildung (Weitere Informationen: https://letsempoweraustria.at/).  

Sowohl 2022 als auch 2021 initiierte die Frauensektion den „Empowerment-Call“ mit dem Ziel, Geschlechtsstereotypen im Bereich der Bildungs- und Berufswahl abzubauen.  
Im September 2021 wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt, das darauf abzielt, Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund in ihrem Kampf gegen patriarchale Strukturen und Ehrkulturen zu stärken. Teil dieser Maßnahmen umfasst die Erweiterung der Beratungsangebote in den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)-Zentren (Maßnahmenpaket des ÖIF als PDF: https://www.integrationsfonds.at/fileadmin/user_upload/20210604_Frauenaufruf_2021_Aufrufdokument.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Seine Anstrengungen zur Beseitigung diskriminierender Stereotype betreffend die Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern in Familie und Gesellschaft zu verstärken

Proponent:

Timor-Leste


Demokratische Republik Timor-Leste

Timor-Leste


Demokratische Republik Timor-Leste

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2022 wurde der Österreichische Frauenfonds LEA gegründet, um einen langfristigen strategischen Beitrag zur Überwindung diskriminierender Stereotypen im Hinblick auf die Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern zu leisten. Dieser Fonds bietet verschiedene Angebote, darunter Schulworkshops mit Vorbildern (Role Models) und die Durchführung von Webinaren, beispielsweise zum Thema Finanzbildung (Weitere Informationen: https://letsempoweraustria.at/).  

Sowohl 2022 als auch 2021 initiierte die Frauensektion den „Empowerment-Call“ mit dem Ziel, Geschlechtsstereotypen im Bereich der Bildungs- und Berufswahl abzubauen.  
Im September 2021 wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt, das darauf abzielt, Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund in ihrem Kampf gegen patriarchale Strukturen und Ehrkulturen zu stärken. Teil dieser Maßnahmen umfasst die Erweiterung der Beratungsangebote in den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)-Zentren (Maßnahmenpaket des ÖIF als PDF: https://www.integrationsfonds.at/fileadmin/user_upload/20210604_Frauenaufruf_2021_Aufrufdokument.pdf). 

Fortschritt: In Arbeit

Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu verstärken, mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Hassrede, Rassismus, Diskriminierung, Fremden- und Islamfeindlichkeit

Proponent:

Algerien


Demokratische Volksrepublik Algerien

Algerien


Demokratische Volksrepublik Algerien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Bereich der Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet.  
 
Diese Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus sind grundsätzlich zu begrüßen. Positiv anzumerken ist auch, dass sowohl ihre Entwicklung als auch die Umsetzung unter Einbeziehung von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen vorangetrieben wurde. Kritisch anzumerken ist, dass der öffentliche Diskurs des Öfteren den sog. „zugewanderten Antisemitismus“ in den Fokus rückt und somit vor allem Menschen mit Migrationsgeschichte aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt.  
 
Allerdings ist zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen keine klare Zuständigkeit auf Ebene des Bundes festgelegt. Auch Maßnahmen wurden kaum gesetzt. Es gibt keine gezielten Sensibilisierungsmaßnahmen, die sich auf die Bekämpfung von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Fähigkeiten konzentrieren und Selbstermächtigung und Menschenrechte behandeln. Im Bereich Kunst, Kultur, Diversität und Sport, wurde 2022 das Kompetenzzentrum für Diversität, Antirassismus und Antidiskriminierung (KDA) von der Bundesregierung eingerichtet, um strukturellen Rassismus zu bekämpfen. Eine Maßnahme ist die Antirassismus-Strategie, die im März 2024 veröffentlicht wurde. Diese Strategie umfasst 23 Maßnahmen in den Bereichen Sport, Kunst, Kultur und öffentlicher Dienst. Sie wurde in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und betroffenen Gemeinschaften entwickelt und fokussiert auf Diversitätsmanagement, Stärkung der Diversitätskompetenz und rassismuskritische Kommunikation (siehe Antirassismus Strategie 2024: https://www.bmkoes.gv.at/dam/jcr:ec8e92ef-f349-44d1-8700-94b5f5293030/ars.pdf). 
Zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen gibt es auf Bundesebene in Österreich keine klaren Zuständigkeiten, und es wurden kaum wirksame Maßnahmen ergriffen. Zudem fehlen gezielte Sensibilisierungsprogramme, die sich mit der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkten Fähigkeiten befassen und Aspekte der Selbstermächtigung sowie der Menschenrechte thematisieren. Die Notwendigkeit, strukturelle Veränderungen und präventive Maßnahmen zu implementieren, um Diskriminierung wirksam entgegenzuwirken, wird von verschiedenen Organisationen und Initiativen betont. 
Kritisch anzumerken ist, dass der öffentliche Diskurs des Öfteren den sog. „zugewanderten Antisemitismus“ in den Fokus rückt und somit vor allem Menschen mit Migrationsgeschichte aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus (Dokustelle). Diese Stelle wurde 2014 gegründet und sammelt systematisch Daten über islamfeindliche Vorfälle, bietet Beratungen in mehreren Sprachen an und führt Sensibilisierungs- sowie Bildungsmaßnahmen durch (siehe Bericht Dokustelle zu Antimuslimischen Rassismus und Islamfeindlichkeit 2022: https://dokustelle.at/fileadmin/Dokuments/Reports/Report_2022/Dokustelle-Report-2022.pdf). Die Europäische Union Agentur für Grundrechte (FRAU) hat ihre Datenbank zur Islamfeindlichkeit aktualisiert, die umfassende Informationen zu Hassverbrechen und Hassrede gegen Muslim:innen bietet. In Österreich zeigt die Datenbank, dass Muslim:innen weiterhin Zielscheibe von Hassverbrechen und Diskriminierung sind. Die FRA berichtet über eine Vielzahl von Vorfällen, die von verbalen Übergriffen bis hin zu körperlicher Gewalt reichen. Diese Vorfälle spiegeln sich auch in den österreichischen Statistiken wider, die eine steigende Zahl von Anzeigen und dokumentierten Fällen von Islamfeindlichkeit zeigen (siehe Datenbank Österreich: https://fra.europa.eu/en/databases/anti-muslim-hatred/case-law?country%5B%5D=AT). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, einschließlich der sozialen Sicherheit, weiterhin ohne Diskriminierung zu achten

Proponent:

Slowakei


Slowakische Republik

Slowakei


Slowakische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der Stand wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ist weiterhin prekär. Insbesondere Soziale Grundrechte sind in der Verfassung nicht verankert. Der mangelnde Umsetzungsstand in diesem Bereich wurde auch von der Österreichischen Liga für Menschenrechte im Menschenrechtsbefund 2022 bemängelt.  
 
Nicht verfassungsrechtlich verankert ist auch der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (BGBl. Nr. 590/1978). Er steht unter Erfüllungsvorbehalt iSd Artikel 50 Abs 2 B-VG, sodass eine höchstgerichtliche Überprüfung von relevanten Gesetzen und Maßnahmen anhand dieses Instruments nicht möglich ist. Österreich hat auch Fakultativprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren nicht ratifiziert.  
 
Auch bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BGBl. I Nr. 4/2011) wurden wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Kindern weitestgehend ausgespart.  
 
Ganz im Gegenteil wurden in den letzten Jahren viele sozialstaatliche Regelungen, inklusive des Zugangs zu leistbaren Sozialwohnraum, für Migrant:innen und Flüchtlinge verschärft. Sozialschutz und soziale Teilhabe werden damit in diskriminierender Weise zugewanderten Menschen vorenthalten. Dabei ist diese Materie zum Teil Sache der Länder, sodass hier österreichweit große Unterschiede bestehen.  
 
Eine menschenrechtskonforme Harmonisierung fehlt. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (BGBl. I 2019/41) wurde zudem im März 2023 in zentralen Punkten (u.a. qualifizierte Deutschkenntnisse als Voraussetzung des Sozialhilfebezugs) auch aufgrund Verstoßes gegen die Vorgaben des Internationales Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (CERD) durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben (siehe auf der Webseite des VfGH: https://www.vfgh.gv.at/medien/Sozialhilfe.php). 
 
Zahlreiche weitere Regelungen auf Bundes- und Länderebene enthalten aber explizite Schlechterstellungen von Asylsuchenden und Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, sowie zum Teil schon lange in Österreich legal lebende Nicht-EU-Bürger:innen (Drittstaatsangehörige). Dies betrifft auch zB das Oberösterreichische Wohnbauförderungsgesetz, das für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige und Flüchtlinge besondere Erschwernisse beim Zugang zu Wohnbeihilfe enthält, oder das Bundes-Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, nach dem geförderte Wohnungen an ausländische Staatsbürger*innen erst ab 5 Jahren Aufenthalt und erfolgreicher Integrationsprüfung vergeben werden dürfen (Wohnbauförderungsgesetz Oberösterreich: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=10000366). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Sicherstellung, dass der NAP Antidiskriminierung die Bekämpfung aller Formen von Rassismus (zB Antimuslimischer Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, etc) erfasst und realistische und messbare Indikatoren enthält

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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