Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Weiterhin besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung von Kindern in Österreich zu richten

Proponent:

Vietnam


Sozialistische Republik Vietnam

Vietnam


Sozialistische Republik Vietnam

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Am 31.01.2023 hat sich der Nationalrat dazu beschlossen, ein Maßnahmenpaket zum Kinderschutz zu entwickeln. Dabei ist geplant, Initiativen zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch die Umsetzung von Konzepten und Schulungen für Fachleute, die Stärkung von Sexualstraftaten und die Schaffung von Präventionsausnahmen für Täterinnen und Tätern, aus zu arbeiten (Nationalratssitzung zum Kinderschutz-
195. Sitzung des Nationalrats vom 31. Jänner 2023 (195/NRSITZ): https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0084#XXVII_NRSITZ_00195). Seitens der Kinderschutzorganisationen, wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs , Österreichische Kinderschutzzentren, NC Kinderrechte, ECPAT Österreich und Netzwerk Kinderrechte ist das Maßnahmenpaket zum Kinderschutz ein Fortschritt in die richtige Richtung. Es erfordert jedoch weitere Schritte, insbesondere die Umsetzung, damit eine wirkliche Veränderung im Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sehen ist
(Positionspapier Netzwerk Kinderrechte: https://www.kinderhabenrechte.at/positionspapier-kinderschutzpaket-fuer-den-ausserfamiliaeren-kinderschutz/<).  
Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogamm 2025–2029 zum Ziel, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in Österreich nachhaltig zu verbessern (siehe Regierungsprogramm 2025-2029:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Anstrengungen zur weiteren Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und zur Beseitigung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung von Kindern in Österreich fortzusetzen

Proponent:

Marokko


Königreich Marokko

Marokko


Königreich Marokko

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Am 31.01.2023 hat sich der Nationalrat dazu beschlossen, ein Maßnahmenpaket zum Kinderschutz zu entwickeln. Dabei ist geplant, Initiativen zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch die Umsetzung von Konzepten und Schulungen für Fachleute, die Stärkung von Sexualstraftaten und die Schaffung von Präventionsausnahmen für Täterinnen und Tätern, aus zu arbeiten (Nationalratssitzung zum Kinderschutz- 195. Sitzung des Nationalrats vom 31. Jänner 2023 (195/NRSITZ): https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0084#XXVII_NRSITZ_00195). Seitens der Kinderschutzorganisationen, wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs , Österreichische Kinderschutzzentren, NC Kinderrechte, ECPAT Österreich und Netzwerk Kinderrechte ist das Maßnahmenpaket zum Kinderschutz ein Fortschritt in die richtige Richtung.  Es erfordert jedoch weitere Schritte, insbesondere die Umsetzung, damit eine wirkliche Veränderung im Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sehen ist (Positionspapier Netzwerk Kinderrechte: https://www.kinderhabenrechte.at/positionspapier-kinderschutzpaket-fuer-den-ausserfamiliaeren-kinderschutz/<). Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  
Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis Juni 2026, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten die genaue Umsetzung der Richtlinie ist aktuell noch nicht bekannt (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). 
Am 31.01.2023 hat sich der Nationalrat dazu beschlossen, ein Maßnahmenpaket zum Kinderschutz zu entwickeln. Dabei ist geplant, Initiativen zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch die Umsetzung von Konzepten und Schulungen für Fachleute, die Stärkung von Sexualstraftaten und die Schaffung von Präventionsausnahmen für Täterinnen und Tätern, aus zu arbeiten (Nationalratssitzung zum Kinderschutz-
195. Sitzung des Nationalrats vom 31. Jänner 2023 (195/NRSITZ): https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0084#XXVII_NRSITZ_00195). Seitens der Kinderschutzorganisationen, wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs , Österreichische Kinderschutzzentren, NC Kinderrechte, ECPAT Österreich und Netzwerk Kinderrechte ist das Maßnahmenpaket zum Kinderschutz ein Fortschritt in die richtige Richtung. Es erfordert jedoch weitere Schritte, insbesondere die Umsetzung, damit eine wirkliche Veränderung im Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sehen ist
(Positionspapier Netzwerk Kinderrechte: https://www.kinderhabenrechte.at/positionspapier-kinderschutzpaket-fuer-den-ausserfamiliaeren-kinderschutz/<).  
Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogamm 2025–2029 zum Ziel, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in Österreich nachhaltig zu verbessern (siehe Regierungsprogramm 2025-2029:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, die sich an Medien, Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie die breite Öffentlichkeit richten, um Stigmatisierung und Vorurteile zu bekämpfen, deren mögliche Opfer Kinder mit Behinderungen sind

Proponent:

Belgien


Königreich Belgien

Belgien


Königreich Belgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Über konkrete Sensibilisierungskampagnen zu den Rechten von Kindern mit Behinderungen, vor allem solche, die auf Selbstermächtigung und Menschenrechte fokussieren, ist nichts bekannt. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren

Proponent:

Albanien


Republik Albanien

Albanien


Republik Albanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Hebung weiterer Bestimmungen der CRC in den Verfassungsrang, wie insbesondere die Sozialrechte, ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und das Recht auf Gesundheitsversorgung

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat bislang keine sozialen Grundrechte wie ein Recht auf angemessenen Lebensstandard oder Gesundheitsversorgung in der Verfassung verankert, was es innerhalb der EU zu einer Ausnahme macht. Während grundlegende Menschenrechte und Freiheitsrechte in der österreichischen Verfassung geschützt sind, gelten soziale Grundrechte bisher nur auf Basis einfacher Gesetze, die leichter verändert werden können, z. B. im Bereich der Mindestsicherung und Gesundheitsversorgung. Dies führt dazu, dass sozialrechtliche Leistungen nicht die gleiche Verfassungsstabilität wie Freiheitsrechte haben. 
Die Volksanwaltschaft und verschiedene NGOs drängen daher auf eine Verankerung sozialer Grundrechte in der Verfassung. Ein umfassender Katalog, der im Regierungsprogramm 2020-2024 berücksichtigt wurde, wäre notwendig, um beispielsweise ein „Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit“ umzusetzen, das Rechte wie Gesundheitsversorgung, Wohnraum und Mindestversorgung schützt. Initiativen wie die Armutskonferenz und das Momentum-Institut unterstützen diese Forderungen und betonen, dass solche Rechte auch der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs unterliegen sollten (Volksanwaltschaft: Volksanwaltschaft drängt auf soziale Grundrechte in der Verfassung, 2022) und ein Sonderbericht der Volksanwaltschaft, 2023: https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Achitz-Sozialhilfe-muss-Existenz-sichern-Soziale-Grundrechte-in-Verfassung-verankern). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Erarbeitung eines spezifischen NAP zum Schutz von Kinderrechten auf Basis der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Erarbeitung eines spezifischen Nationalen Aktionsplans (NAP) zum Schutz von Kinderrechten in Österreich auf Basis der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf nationaler Ebene zu verbessern und die Rechte von Kindern besser zu schützen.
Ein solcher Aktionsplan würde auf die spezifischen Empfehlungen und Beobachtungen eingehen, die der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich regelmäßig bei der Überprüfung der Umsetzung der Kinderrechte im Land gibt. Diese Empfehlungen umfassen eine Vielzahl von Themen, wie den Schutz vor Gewalt, Zugang zu Bildung und Gesundheitsdiensten, sowie die Bekämpfung von Kinderarmut und Diskriminierung. Ein spezifischer NAP zum Schutz von Kinderrechten würde konkrete Maßnahmen und Strategien umfassen, um diese Empfehlungen in die Praxis umzusetzen und sicherzustellen, dass Kinderrechte in allen relevanten politischen Bereichen berücksichtigt werden. Ein solcher Plan müsste Maßnahmen zur Stärkung der Kinderrechtsbildung, zur Verbesserung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungsprozessen und zur Bekämpfung von Kinderarmut beinhalten. Zudem wären kontinuierliche Monitoring-Mechanismen erforderlich, um den Fortschritt zu überwachen und etwaige Lücken in der Umsetzung zu identifizieren und zu schließen. Darüber hinaus könnte dieser Aktionsplan auch eng mit bestehenden Initiativen und Programmen wie dem bereits bestehenden NAP Kinderrechte verknüpft werden, wobei der Fokus noch stärker auf dem Schutz von Kinderrechten und der Verbesserung der Lebensqualität von Kindern in allen Lebensbereichen liegen würde. Dieser Prozess würde auch eine enge Zusammenarbeit zwischen der Zivilgesellschaft, Kinderschutzorganisationen und staatlichen Stellen erfordern, um sicherzustellen, dass die Perspektiven der Kinder in den Planungs- und Entscheidungsprozess einfließen und ihre Rechte aktiv gefördert werden. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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