Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Den rechtlichen Rahmen dahingehend zu stärken, dass ausdrücklich alle Praktiken, durch die die Geschlechtsmerkmale einer Person ohne fundierte medizinische Gründe oder ohne die volle Einwilligung dieser Person verändert werden, verboten werden

Proponent:

Uruguay


Republik Östlich des Uruguay

Uruguay


Republik Östlich des Uruguay

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser „Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).  
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet. 

Fortschritt: In Arbeit

Den freien und zeitgerechten Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung für alle sicherzustellen, einschließlich für LGBTI+-Personen sowie für Kinder und Jugendliche, wenn diese reif genug sind, um eine Einwilligung nach Aufklärung erteilen zu können

Proponent:

Island


Republik Island

Island


Republik Island

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In den „Concluding Observations” zur Situation der Kinderrechte in Österreich, veröffentlicht im März 2020, hat der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen dazu aufgerufen, dass die Durchführung von medizinisch nicht zwingend erforderlichen Behandlungen oder chirurgischen Eingriffen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (intergeschlechtliche Kinder) zu unterbinden sei.  
 
Diese Maßnahmen sollten nur dann vorgenommen werden, wenn sie unbedenklich sind und bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben werden können, an dem die betroffenen Kinder in der Lage sind, ihre Einwilligung auf Grundlage einer informierten Entscheidung zu geben (siehe Paragraph 27, Lit a). Es liegen jedoch keine konkreten Informationen über die genauen Schritte zur Umsetzung dieser Empfehlungen vor (siehe Übereinkommen über die Rechte des Kindes als PDF: hier). Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) veröffentlichte am 10. Mai 2024 neue Empfehlungen an Österreich, die den Schutz intergeschlechtlicher Menschen betreffen (siehe CAT Empfehlungen an Österreich 2024: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=2749&Lang=en). In den Punkten 42 und 43 seiner „Concluding Observations” äußerte das Gremium den Wunsch nach gesetzlicher Regelung, um nicht-medizinisch notwendige Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern zu verbieten. Des Weiteren empfahl der Ausschuss, dass Personen, die solchen Behandlungen unterzogen wurden, angemessen entschädigt werden sollten, ebenso sollten Beratungs- und Unterstützungsstrukturen eingerichtet werden. Diese Empfehlungen bauen auf denen des CAT aus dem Jahr 2015 auf, in denen Österreich bereits aufgefordert wurde, den Schutz intergeschlechtlicher Menschen vor schädlichen Eingriffen zu gewährleisten. Trotz dieser Aufforderung hat Österreich bislang keine entsprechenden Maßnahmen umgesetzt, weshalb es nun wichtig erscheint, erneut auf die Empfehlungen hinzuweisen.  
 
VIMÖ hat einen Alternativbericht an den UN-Ausschuss übermittelt, in dem die in Österreich praktizierten Verfahren wissenschaftlich dokumentiert sind. Der Bericht zeigt, dass es jährlich mehr als 1.000 Krankenhausentlassungen von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale gibt. Viele dieser Entlassungen sind mit Operationen verbunden, die als Intersex Genital Mutilation (IGM) eingestuft werden können (siehe Alternativbericht VIMÖ: https://vimoe.at/2024/04/25/oesterreich-vom-un-ausschuss-gegen-folter-cat-geprueft-veroeffentlichung-unseres-ngo-berichts-und-bedeutende-antwort-oesterreichs/). Im Rahmen der Anhörung am 17. April 2024 gab Österreich zu, dass solche Operationen weiterhin durchgeführt werden. Zudem wurde auf bestehende gesetzliche Regelungen verwiesen, die Minderjährige vor solchen Eingriffen schützen sollen. 
Die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser „Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).  
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Schädliche Praktiken, einschließlich zwangsweiser medizinischer Eingriffe, zu beenden, um die körperliche Unversehrtheit von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu gewährleisten

Proponent:

Island


Republik Island

Island


Republik Island

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der österreichische Nationalrat hat im Juni 2021 den Entschließungsantrag 1594/A(E) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen einstimmig beschlossen (siehe Website des Parlaments: hier ). Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat daraufhin – unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Psychotherapeut:innen und Mediziner:innen – eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs eingerichtet.  
Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im November 2021 beendet.  
Ein entsprechender Entwurf ist seither ausständig. Schon 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht-notwendigen und nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen zu schützen. Der Ausschuss bezeichnete diese Praxis als “schädlich und verwies auf die UN-Antifolterkonvention. Österreich wurde bereits 2015 von dem UN-Ausschuss gegen Folter wegen solcher Behandlungen gerügt (Rügen an Österreich im Positionspapier VIMÖ/PIÖ: https://vimoe.at/2020/02/25/februar-2020-un-kinderrechtsausschuss-ruegt-oesterreich-fuer-nicht-notwendige-behandlungen-an-inter-kindern/).  
 
Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser “Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/combatting-discrimination/lesbian-gay-bi-trans-and-intersex-equality/lgbtiq-equality-strategy-2020-2025_e).  
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.  
 
Selbstvertretungsorganisationen wie der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ/OII Austria) fordern ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bzw. von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (Website der VIMÖ: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230411_OTS0032/vimoe-zu-lgbtiq-intergroup-im-parlament-intergeschlechtliche-kinder-muessen-geschuetzt-werden-verbot-seit-zwei-jahren-ausstaendig).  
 
Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) hat am 10.5.2024 neue Empfehlungen zum Schutz intersexueller Menschen an Österreich gerichtet. In den Punkten 42 und 43 seiner „Concluding Observations“ spricht sich das Komitee für eine gesetzliche Regelung aus, die medizinisch nicht notwendige Eingriffe an Kindern verbietet. Darüber hinaus wird empfohlen, Personen, die solchen Eingriffen unterzogen wurden, zu entschädigen und Beratungs- und Unterstützungsstrukturen einzurichten. Diese Empfehlungen bauen auf jenen des CAT von 2015 auf, in denen Österreich ebenfalls aufgefordert wurde, den Schutz intergeschlechtlicher Menschen vor schädlichen Eingriffen zu gewährleisten. Bis heute hat Österreich diese Empfehlungen nicht umgesetzt. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Alle Praktiken zu verbieten, die die Geschlechtsmerkmale einer Person ohne unwiderlegbare medizinische Gründe und ohne die vollständige, nach vorheriger Aufklärung erfolgte Einwilligung der betroffenen Person verändern

Proponent:

Malta


Republik Malta

Malta


Republik Malta

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser „Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).  
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Achtung der Menschenrechte intergeschlechtlicher Menschen zu gewährleisten und zu diesem Zweck ein Protokoll für medizinische Behandlungen zu erarbeiten, um die Einbeziehung der von den medizinischen Eingriffen Betroffenen in die Entscheidungsprozesse sicherzustellen

Proponent:

Argentinien


Argentinische Republik

Argentinien


Argentinische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser „Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).  
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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