Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Den Maßnahmenvollzug für psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter durch die Entwicklung von Überprüfungsmechanismen, die der internationalen Praxis entsprechen und auf klar definierten psychiatrischen Beurteilungsstandards beruhen, zu reformieren

Proponent:

Irland


Irland

Irland


Irland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Am 15.12.2022 wurde das “Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz“ vom Nationalrat beschlossen (auf der Website des Parlaments: Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz, 2022). Dieses Gesetz behandelt aber erst den ersten Teil eines geplanten zweiteiligen Reformvorhabens. Geändert wurden insbesondere die Voraussetzungen für Einweisung und Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug mit dem Ziel, die Anzahl der Betroffenen in Summe einzuschränken. Diese ersten Reformschritte brachten Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB), der Strafprozessordnung (StPO) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Erst im zweiten Teil des geplanten Reformvorhabens soll die Betreuung im Maßnahmenvollzug und angebotene Therapien etc. verbessert werden. Jedoch ist zurzeit bezüglich des zweiten Teils der Reform kein Fortschritt zu verzeichnen.  
 
Die Zivilgesellschaft befürchtet, dass die bisherigen Schritte zu wenige praktische Veränderung bringen wird, da wichtige Themen wie die Bereitstellung und Finanzierung von Betreuung und Unterstützung vor, während und nach der Unterbringung sowie ein Angebot auf eine ausreichende medizinische Versorgung unbedacht blieben und Straftäter mit psychischen Erkrankungen weiterhin keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer Behandlung haben.  
 
In einer im März 2023 veröffentlichten Studie des LBI-GMR zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern wurde auf weitergehende Problembereiche (zB. vollständige Herausnahme von Jugendlichen aus dem Maßnahmenvollzug, Kapazitäten der Jugendpsychiatrie) hingewiesen. Ein weiteres laufendes Projekt widmet sich u.a. der notwendigen Stärkung von Verfahrensrechten von Personen mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Maßnahmenvollzug (siehe LBI-GMR Studie: https://gmr.lbg.ac.at/forschung/menschenwuerde-und-oeffentliche-sicherheit/). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Aufstockung des medizinischen, sowie psychosozialen Personals, aber auch der Justizwache

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Justizanstalten in Österreich sind seit Jahren an ihrer Auslastungsgrenze und überbelegt, während gleichzeitig ein signifikanter Personalmangel herrscht. Dies stellte der Rechnungshof in seinen aktuellen Berichten fest, was sich negativ auf die Resozialisierungsbemühungen auswirkt. Trotz einiger Reformen und Maßnahmen bleiben viele Empfehlungen zur Verbesserung der Situation, wie Investitionen in Personalentwicklung und verbesserte Betriebsstrukturen, unvollständig umgesetzt. So wurden von 15 überprüften Empfehlungen nur fünf vollständig umgesetzt. Im Jahr 2023 waren 96 Prozent der Planstellen besetzt, es fehlten jedoch immer noch über 130 Vollzeitbeschäftigte. Die Beschäftigungsquote der Häftlinge variiert stark, beispielsweise betrug sie 2023 in der Strafvollzugsanstalt Wien-Simmering 69 Prozent und in Gerasdorf 94 Prozent. Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Beschäftigungsdauer pro Häftling bei 3,16 Stunden pro Werktag. Der Rechnungshof betont die Notwendigkeit, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Häftlinge zu steigern und das Ausbildungsangebot anzupassen, um die Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erhöhen (siehe Bericht des Rechnungshofes, Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs; Follow-up-Überprüfung, 2024,: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/2024_9_Straf_Massnahmenvollzug_FuP.pdf). Im Rahmen des Regierungspgrogramm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Gewährleistung von vertraulichen Patient*innengesprächen ohne die Anwesenheit der Justizwache

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der individuelle Rechtsschutz in den Haftanstalten ist vorwiegend durch das Strafvollzugsgesetz geregelt. Rechtsschutz bei Freiheitsbeschränkungen außerhalb von Haftanstalten wird insbesondere durch das Unterbringungsgesetz und das Heimaufenthaltsgesetz gewährleistet. Eine weitere Stärkung des individuellen Rechtsschutzes ist nicht geplant. Es gibt keine ausreichend aufbereiteten Daten zur praktischen Wahrnehmung des Rechtsschutzes. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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