Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (2019) zu ratifizieren
Proponent:
Namibia
Republik Namibia
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
Im Jahr 2019 wurde auf der Internationalen Arbeitskonferenz das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt verabschiedet (Entschließungsantrag Österreich 2024). Dieses Übereinkommen stellt einen gemeinsamen Rahmen dar, der darauf abzielt, Gewalt und Belästigung, einschließlich geschlechtsbezogener Vorfälle in der Arbeitswelt, zu verhindern, abzustellen und zu beseitigen. Es markiert erstmals im Völkerrecht die ausdrückliche Anerkennung des Rechts aller auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung. Hierbei wird nicht nur das Recht anerkannt, sondern auch die Verpflichtung dieses Rechts zu achten, zu fördern und zu verwirklichen. Das Übereinkommen definiert zudem den Begriff der Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt auf internationaler Ebene. Österreich war an der Entwicklung der Konvention 190 aktiv beteiligt, jedoch hat das Land die Konvention bisher nicht ratifiziert. Obwohl das Übereinkommen seit 2019 vorliegt, hat die österreichische Regierung, insbesondere die Ressorts Familie und Frauen sowie Arbeit und Soziales, bisher keine Notwendigkeit für eine rasche Umsetzung gesehen. Dies, obwohl aktuelle Zahlen aus dem Jahr 2022 aufzeigen, dass die weltweite Rate von Betroffenen weiterhin hoch ist. Die Frauenrechtsorganisation WIDE und die 21 Mitgliedsorganisationen fordern vehement die Ratifizierung der ILO-Konvention 190 und setzen sich dafür ein, dass europäische Länder, einschließlich Österreich, eine Vorreiterrolle in diesem Prozess einnehmen. Die Konvention, die erstmals das Recht aller Menschen auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung anerkennt, ist seit dem 25. Juni 2021 in Kraft. Die Antworten der österreichischen Bundesregierung auf entsprechende Anfragen deuten darauf hin, dass es weiterhin Bedenken und Diskussionen innerhalb der EU gibt. Ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates steht noch aus, und die Ratifikation scheint aufgrund rechtlicher Unsicherheiten und möglicher Auswirkungen auf andere Bereiche in Verzug geraten zu sein (siehe Antwort-Brief von Bundesminister Martin Kocher (BM Arbeit) und Bundesministerin Susanne Raab (BKA, Frauen) zur ILO-C190 (2.5.2022): https://wide-netzwerk.at/wp-content/uploads/2022/05/Antwort-BM-Kocher-und-BM-Raab-ILO-190.pdf). WIDE und weitere 21 Mitgliedsorganisationen betonen die Dringlichkeit der Ratifizierung und Umsetzung der Konvention 190, um Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, insbesondere geschlechtsspezifische Übergriffe, wirkungsvoll zu bekämpfen. Es wird darauf hingewiesen, dass Österreich, trotz seiner aktiven Beteiligung an der Ausarbeitung der Konvention, bislang noch nicht zu den ratifizierenden Staaten gehört (siehe Stellungnahme: https://wide-netzwerk.at/recht-auf-arbeit-frei-von-belaestigung-und-gewalt/).