Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: In Arbeit

Seine Anstrengungen in Bezug auf die staatliche Untersuchungs- und Beschwerdestelle für Fälle mutmaßlichen polizeilichen Fehlverhaltens und zur Aufnahme von Menschenrechts- und Antidiskriminierungsnormen in die Polizeiausbildung fortzusetzen

Proponent:

Australien


Australien

Australien


Australien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der aktuelle Stand in Österreich zeigt, dass weiterhin Fortschritte in Bezug auf die Einrichtung einer staatlichen Untersuchungs- und Beschwerdestelle für Fälle mutmaßlichen polizeilichen Fehlverhaltens gemacht werden. Es gibt laufende Diskussionen und Empfehlungen, um diese Stelle zu etablieren und effektiv zu nutzen. Gleichzeitig wird betont, dass es wichtig ist, die Integration von Menschenrechts- und Antidiskriminierungsnormen in die Polizeiausbildung voranzutreiben, um die Achtung der Menschenrechte zu stärken und Diskriminierung zu bekämpfen. 
Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBM) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (siehe: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/254?selectedStage=100). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBM soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.  
 
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBM eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBM interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/254?selectedStage=101). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: https://www.amnesty.at/news-events/polizeigewalt-ermittlungsstelle-im-ministerrat-einige-verbesserungen-im-geaenderten-gesetz-doch-unabhaengigkeit-weiterhin-nicht-sichergestellt/). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Erweiterung der Lehrpläne zu den Themen Einwilligung, Respekt und Gewaltformen

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Umsetzung der EU-Kindergarantie wurde in Österreich das Programm Kinderchancen initiiert, um grundlegende Angebote für Kinder insbesondere in benachteiligenden Verhältnissen sicherzustellen (frühkindliche Bildung, Gesundheit, Kinderarmutsbekämpfung); der dazu erforderliche Aktionsplan, seit weit über einem Jahr fällige Aktionsplan der Bundesregierung liegt bislang allerdings nicht vor (siehe Website des Sozialministeriums: <a
href=https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html)>https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html). Zusätzlich unterstützt der Integrationsbereich im BKA niederschwellige Sprachförderkurse und Lernbetreuung für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, um ihre Deutschkompetenzen und Bildungschancen zu verbessern. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden etwa 7 Millionen Euro für diese Zwecke bereitgestellt, wobei Projekte wie die Lerncafés der Caritas in ganz Österreich und die „HIPPY-Projekte“ in verschiedenen Bundesländern gefördert werden. Zusätzlich bietet die Kinder- und Jugendanwaltschaft eine Bildungsombudsstelle für Kindergarten und Schule, die Unterstützung bei verschiedenen schulischen Problemen wie abwertendem Verhalten, Diskriminierung, Gewalt, Mobbing, unfairen Noten sowie bei der Einbeziehung von Schülern in Entscheidungsprozessen und akuten Krisensituationen in Kindergärten und Schulen anbietet. Im Übrigen möchten wir auf aktuelle Stellungnahmen hinweisen, die von Mitgliedern des Netzwerks Kinderrechte verfasst wurden. Diese betreffen verschiedene Entwicklungen, darunter die Flucht- und Asylkoordination, die Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Behindertenrat und den Gewaltschutz in Zusammenarbeit mit dem Verband der Kinderschutzzentren und „Die Möwe.“ Zusätzlich wurde von Seiten des Netzwerk Kinderrechte ein ergänzendes Bericht zum 5. und 6. Bericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Absatz 1b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes übermittelt.   Im vorliegenden Bericht werden folgende Forderungen im Namen des Netzwerks Kinderrechte präsentiert: Die Einführung verpflichtender Kindergartenjahre, eine Erweiterung der Bildungsangebote für Kinder unter drei Jahren, die gezielte Förderung von Kindern mit besonderem Bedarf, einschließlich bezahlbarer Sprachförderung, die Überführung der Elementarbildung in die Bundeskompetenz und eine verbesserte Ausbildung für PädagogInnen und eine umfassende Integration von Kinder- und Menschenrechten in die frühkindliche Bildung und eine entsprechende Weiterbildung für PädagogInnen (siehe Bericht: https://www.kinderhabenrechte.at/wp-content/uploads/2022/12/Bericht_DT.pdf). Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Die internationalen Aktivitäten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) sowie der damit beauftragten Organisationen erinnern.at und OeAD zielen allesamt darauf ab, Lehrende und Lernende im Bereich der Menschenrechtsbildung zu unterstützen. Es gibt jedoch keine weiteren Informationen über spezifische Projekte aus Österreich. Obwohl im Dezember 2004 das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde, werden in Österreich diverse Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechtsbildung durchgeführt. Obwohl Fortschritte in der Menschenrechtsbildung erkennbar sind, bleibt festzuhalten, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (Nationale Strategie der Republik Österreich zur Verhütung und
Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus, 2021: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf ). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022). Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (Strategiepapier, 2022: https://www.erinnern.at/themen/artikel/massnahmenpaket-praevention-von-antisemitismus-durch-bildung ). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert. Es wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (Studie, 2023: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf ). 
Der United Nations Ausschuss für die Rechte des Kindes hat in seinen Concluding Observations zu Österreich im März 2020 mehr als 60 Empfehlungen zur Verbesserung der Lage der Kinderrechte ausgesprochen, einschließlich zu Gewaltschutz, Bildung, Nichtdiskriminierung, Gesundheit, Inklusion. Ein strukturiertes Umsetzungsprogramm (zB. Strategie, Aktionsplan) dazu liegt seitens der Bundesregierung nicht vor; nur im Rahmen des im Bundeskanzleramt/Familie eingerichteten Kinderrechteboards findet ein Austausch mit relevanten Stakeholdern statt, allerdings mit unverbindlichen Ergebnissen. In Umsetzung der EU-Kindergarantie wurde in Österreich das Programm Kinderchancen initiiert , um grundlegende Angebote für Kinder insbesondere in benachteiligenden Verhältnissen sicherzustellen (frühkindliche Bildung, Gesundheit, Kinderarmutsbekämpfung); der dazu erforderliche Aktionsplan, seit weit über einem Jahr fällige Aktionsplan der Bundesregierung liegt bislang allerdings nicht vor (siehe Website des Sozialministeriums: <a
href=https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html>https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html).
Zusätzlich unterstützt der Integrationsbereich im BKA niederschwellige Sprachförderkurse und Lernbetreuung für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, um ihre Deutschkompetenzen und Bildungschancen zu verbessern. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden etwa 7 Millionen Euro für diese Zwecke bereitgestellt, wobei Projekte wie die Lerncafés der Caritas in ganz Österreich und die „HIPPY-Projekte“ in verschiedenen Bundesländern gefördert werden.  
 
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft bietet eine Bildungsombudsstelle für Kindergarten und Schule, die Unterstützung bei verschiedenen schulischen Problemen wie abwertendem Verhalten, Diskriminierung, Gewalt, Mobbing, unfairen Noten sowie bei der Einbeziehung von Schülern in Entscheidungsprozessen und akuten Krisensituationen in Kindergärten und Schulen anbietet.  
 
Im Übrigen möchten wir auf aktuelle Stellungnahmen hinweisen, die von Mitgliedern des Netzwerks Kinderrechte verfasst wurden. Diese betreffen verschiedene Entwicklungen, darunter die Flucht- und Asylkoordination, die Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Behindertenrat und den Gewaltschutz in Zusammenarbeit mit dem Verband der Kinderschutzzentren und „Die Möwe.“ Zusätzlich wurde von Seiten des Netzwerk Kinderrechte ein ergänzendes Bericht zum 5. und 6. Bericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Absatz 1b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes übermittelt.  
 
Im vorliegenden Bericht werden folgende Forderungen im Namen des Netzwerks Kinderrechte präsentiert: Die Einführung verpflichtender Kindergartenjahre, eine Erweiterung der Bildungsangebote für Kinder unter drei Jahren, die gezielte Förderung von Kindern mit besonderem Bedarf, einschließlich bezahlbarer Sprachförderung, die Überführung der Elementarbildung in die Bundeskompetenz und eine verbesserte Ausbildung für PädagogInnen und eine umfassende Integration von Kinder- und Menschenrechten in die frühkindliche Bildung und eine entsprechende Weiterbildung für PädagogInnen (Ergänzender Bericht zum 5. und 6. Bericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Absatz 1(b) des Übereinkommens über die Rechte des Kindes: https://www.kinderhabenrechte.at/wp-content/uploads/2022/12/Bericht_DT.pdf).“ 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Österreichweite Implementierung von Gewaltpräventionsprogrammen im Lehrplan in Kooperation mit Gewaltschutzeinrichtungen

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Am 31.01.2023 hat sich der Nationalrat dazu beschlossen, ein Maßnahmenpaket zum Kinderschutz zu entwickeln. Dabei ist geplant, Initiativen zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch die Umsetzung von Konzepten und Schulungen für Fachleute, die Stärkung von Sexualstraftaten und die Schaffung von Präventionsausnahmen für Täterinnen und Tätern, aus zu arbeiten (Nationalratssitzung zum Kinderschutz- 195. Sitzung des Nationalrats vom 31. Jänner 2023 (195/NRSITZ): https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0084#XXVII_NRSITZ_00195). Seitens der Kinderschutzorganisationen, wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs , Österreichische Kinderschutzzentren, NC Kinderrechte, ECPAT Österreich und Netzwerk Kinderrechte ist das Maßnahmenpaket zum Kinderschutz ein Fortschritt in die richtige Richtung.  Es erfordert jedoch weitere Schritte, insbesondere die Umsetzung, damit eine wirkliche Veränderung im Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sehen ist (Positionspapier Netzwerk Kinderrechte: https://www.kinderhabenrechte.at/positionspapier-kinderschutzpaket-fuer-den-ausserfamiliaeren-kinderschutz/<). Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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