Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: In Arbeit

Die notwendigen Maßnahmen zu beschließen, um sicherzustellen, dass Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch uneingeschränkten Zugang zu geeigneten Schutzunterkünften (Frauenhäusern) und Beratungsstellen haben

Proponent:

Belgien


Königreich Belgien

Belgien


Königreich Belgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Zivilgesellschaft hat darauf hingewiesen, dass es weiterhin zu wenige Frauenhäuser gibt und die Finanzierung unzureichend ist, was Opfern von Gewalt Schwierigkeiten bereitet. Soziale Dienstleistungen berücksichtigen oft nicht die Geschlechts- und Mehrfachdiskriminierung. 2022 wurden 28 Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt getötet, und der Mangel an Frauenhausplätzen blieb bestehen. Frauenrechtsorganisationen kritisierten im September weiterhin den eingeschränkten Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Situation zu verbessern (siehe Amnesty International Jahresbericht 2022: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechte-in-oesterreich/menschenrechtslage-in-oesterreich-2022-amnesty-jahresbericht/). Um sicherzustellen, dass jeder Betroffene Zugang zu Schutz und Unterstützung hat, sind verstärkte Investitionen und eine bessere Koordination zwischen den relevanten Behörden und Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt („StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe https://stop-partnergewalt.at/).  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). In Österreich gibt es zahlreiche Beratungsangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Diese umfassen spezielle Beratungsstellen, Hotlines und Schutzhäuser, die rund um die Uhr Unterstützung bieten. Viele dieser Dienste bieten umfassende Beratung zu rechtlichen, psychologischen und sozialen Fragen. Trotzdem ist es wichtig, diese Angebote weiter auszubauen und bekannter zu machen, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Frauen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Zu den zentralen Einrichtungen zählen die Frauenhelpline, die österreichweiten Gewaltschutzzentren, und die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF). Das Netzwerk dieser Einrichtungen stellt sicher, dass Frauen in Not rund um die Uhr Zugang zu Hilfe haben. Darüber hinaus werden spezifische Angebote für besondere Zielgruppen bereitgestellt, wie z.B. Migrantinnen, weibliche Flüchtlinge und Asylwerberinnen. Diese Angebote sind darauf ausgelegt, kulturelle und sprachliche Barrieren zu überwinden und den betroffenen Frauen maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten.  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Weitere konkrete Schritte zu setzen, um Zugang zu Schutzunterkünften (Frauenhäusern) und Unterstützung für die Opfer sexueller und häuslicher Gewalt zu verbessern

Proponent:

Kroatien


Republik Kroatien

Kroatien


Republik Kroatien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Zivilgesellschaft hat darauf hingewiesen, dass es weiterhin zu wenige Frauenhäuser gibt und die Finanzierung unzureichend ist, was Opfern von Gewalt Schwierigkeiten bereitet. Soziale Dienstleistungen berücksichtigen oft nicht die Geschlechts- und Mehrfachdiskriminierung. 2022 wurden 28 Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt getötet, und der Mangel an Frauenhausplätzen blieb bestehen. Frauenrechtsorganisationen kritisierten im September weiterhin den eingeschränkten Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Situation zu verbessern (siehe Amnesty International Jahresbericht 2022: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechte-in-oesterreich/menschenrechtslage-in-oesterreich-2022-amnesty-jahresbericht/). Um sicherzustellen, dass jeder Betroffene Zugang zu Schutz und Unterstützung hat, sind verstärkte Investitionen und eine bessere Koordination zwischen den relevanten Behörden und Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt („StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe https://stop-partnergewalt.at/).  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf).   Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Sicherzustellen, dass Überlebende sexueller und häuslicher Gewalt uneingeschränkten Zugang zu Schutzunterkünften haben, und ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen für Unterstützungsleistungen für Betroffene, einschließlich für einen wirksamen Opferschutz, bereitzustellen

Proponent:

Island


Republik Island

Island


Republik Island

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Zivilgesellschaft hat darauf hingewiesen, dass es weiterhin zu wenige Frauenhäuser gibt und die Finanzierung unzureichend ist, was Opfern von Gewalt Schwierigkeiten bereitet. Soziale Dienstleistungen berücksichtigen oft nicht die Geschlechts- und Mehrfachdiskriminierung. 2022 wurden 28 Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt getötet, und der Mangel an Frauenhausplätzen blieb bestehen. Frauenrechtsorganisationen kritisierten im September weiterhin den eingeschränkten Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Situation zu verbessern (siehe Amnesty International Jahresbericht 2022: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechte-in-oesterreich/menschenrechtslage-in-oesterreich-2022-amnesty-jahresbericht/). Um sicherzustellen, dass jeder Betroffene Zugang zu Schutz und Unterstützung hat, sind verstärkte Investitionen und eine bessere Koordination zwischen den relevanten Behörden und Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt („StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe https://stop-partnergewalt.at/).  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf).   Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Seine Anstrengungen zur Beseitigung aller Formen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt fortzusetzen, unter anderem mit umfassenden Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung aller Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen sowie durch die Verstärkung des Schutzes und der Unterstützung für die Opfer derartiger Gewalt, und den Überlebenden zu Gerechtigkeit zu verhelfen

Proponent:

Liechtenstein


Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein


Fürstentum Liechtenstein

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf).   Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). In Österreich fehlt eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Es erscheint, dass die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend.  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Umfassende Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung aller Formen von Gewalt gegen Frauen zu beschließen, die Schutz- und Unterstützungsangebote für die Opfer derartiger Gewalt zu stärken und alle Verbrechen an Frauen und Mädchen, einschließlich an Flüchtlingen und Asylwerberinnen, strafrechtlich zu verfolgen

Proponent:

Luxemburg


Großherzogtum Luxemburg

Luxemburg


Großherzogtum Luxemburg

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf).   Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). In Österreich fehlt eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Es erscheint, dass die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend.  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Sicherzustellen, dass Überlebende sexueller und häuslicher Gewalt uneingeschränkten Zugang zu Schutzunterkünften haben, und Unterstützungsdienste für die Betroffenen mit ausreichenden Ressourcen auszustatten

Proponent:

Malta


Republik Malta

Malta


Republik Malta

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Österreich gibt es zahlreiche Beratungsangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Diese umfassen spezielle Beratungsstellen, Hotlines und Schutzhäuser, die rund um die Uhr Unterstützung bieten. Viele dieser Dienste bieten umfassende Beratung zu rechtlichen, psychologischen und sozialen Fragen. Trotzdem ist es wichtig, diese Angebote weiter auszubauen und bekannter zu machen, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Frauen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Zu den zentralen Einrichtungen zählen die Frauenhelpline, die österreichweiten Gewaltschutzzentren, und die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF). Das Netzwerk dieser Einrichtungen stellt sicher, dass Frauen in Not rund um die Uhr Zugang zu Hilfe haben. Darüber hinaus werden spezifische Angebote für besondere Zielgruppen bereitgestellt, wie z.B. Migrantinnen, weibliche Flüchtlinge und Asylwerberinnen. Diese Angebote sind darauf ausgelegt, kulturelle und sprachliche Barrieren zu überwinden und den betroffenen Frauen maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten.  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf).   Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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