Fortschritt: Kein Fortschritt
Das Protokoll Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren, um ein wirksames Diskriminierungsverbot zu gewährleisten
Proponent:
Spanien
Königreich Spanien
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
Am 4. November 2000 wurde das Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verabschiedet und trat am 1. April 2005 in Kraft. Das Protokoll legt ein umfassendes Diskriminierungsverbot fest, das sicherstellt, dass jeder das Recht auf den uneingeschränkten Genuss aller gesetzlich verankerten Rechte hat, ohne dabei aufgrund von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer oder anderer Überzeugungen, nationaler oder sozialer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögensverhältnissen, Geburt oder anderem Status diskriminiert zu werden.
Die Ratifikation des Protokolls Nr. 12 durch Österreich würde bedeuten, dass das Land sich verpflichtet, das Diskriminierungsverbot in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Lebens durchzusetzen und zu fördern. Damit würde Österreich einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Menschenrechte und der Gleichbehandlung in der Gesellschaft setzen (siehe Protokoll Nr.12: https://www.menschenrechtskonvention.eu/protokoll-nr-12-emrk-9277/).