Fortschritt: Kein Fortschritt
Ratifikation Budapest Convention on Cybercrime vom 23.11.2001 samt Zusatzprotokoll vom 23.11.2001
Proponent:
Liga
Österreichische Liga für Menschenrechte
Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien
http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
Österreich hat die Budapest-Konvention zur Cyberkriminalität, die am 23. November 2001 vom Europarat verabschiedet wurde, bisher nicht ratifiziert. Diese Konvention ist der erste internationale Vertrag, der rechtliche Standards zur Bekämpfung von Cyberkriminalität setzt, inklusive Maßnahmen zur Strafverfolgung und internationale Kooperation bei internetgestützten Straftaten wie Datenmissbrauch, Cyberbetrug und Kinderpornografie. Sie dient vielen Ländern als Grundlage für nationale Gesetze zur Cyberkriminalität, aber Österreich ist dem Vertrag bislang nicht beigetreten.
Das Zusatzprotokoll von 2003, das spezifisch auch rassistische und fremdenfeindliche Straftaten im Internet adressiert, wurde ebenfalls nicht von Österreich ratifiziert. Zwar wurde der Vertrag von über 60 Staaten übernommen und ist weltweit als Richtlinie anerkannt, doch Österreich hat sich entschieden, seine Regelungen zur Cyberkriminalität auf nationaler Ebene ohne die formale Bindung an die Budapest-Konvention umzusetzen.