Fortschritt: Kein Fortschritt
Dafür zu sorgen, dass allen unbegleiteten Minderjährigen, die im Land ankommen, ohne Verzögerungen oder Vorbedingungen umgehend eine Obsorgeberechtigte oder ein Obsorgeberechtigter zugewiesen wird
Proponent:
Uruguay
Republik Östlich des Uruguay
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
Kinder und Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren stehen zu Beginn ihres Asylverfahrens größtenteils alleine da.
2021 wurde von der Justizministerin eine unabhängige „Kindeswohlkommission“ eingesetzt, zur Prüfung der Vereinbarkeit des österreichischen Asyl- und Fremdenrechts mit Kinderrechte-Standards (siehe Bericht, Empfehlungen und Umsetzung der Kindeswohlkommission auf der Website des Bundesministeriums der Justiz: <a
href=https://www.bmj.gv.at/themen/Fokusthemen/Kindeswohlkommission.html)>https://www.bmj.gv.at/themen/Fokusthemen/Kindeswohlkommission.html)).
Der im Juli 2021 vorgelegte Bericht zeigte weitreichende Defizite in der materiellen Prüfung des Kindeswohls im Asylverfahren, in der Verfahrensgestaltung (zB Partizipation der Kinder) sowie in der Sicherstellung der Obsorge, wenn es um unbegleitete geflüchtete Kinder geht, und der Grundversorgung von Kindern und ihren Familien. Im Rahmen des BVwG erfolgten seither Schulungs- und intern organisatorische Verbesserungsmaßnahmen statt, seitens des Innenministeriums/BFA sind keine weitergehenden Rückmeldungen zur Umsetzung der Empfehlungen bekannt.
Im Bereich UMF, hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) bereits einen Entwurf für eine bundesweit einheitliche Obsorge-Regelung für unbegleitete geflüchtete Kinder (u.a. durch eine Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) vorgelegt. Mit dieser Regelung soll die zuständige KJH sofort nach Aufgriff eines unbegleiteten geflüchteten Kindes von Gesetzes wegen (ex lege) mit der Obsorge betraut werden. Allerdings wurde diese neue Bestimmung noch nicht vom Parlament verabschiedet.
Nach Berichten zu mutmaßlichen Übergriffen bzw. sexualisierter Gewalt und Ausbeutung von Kindern in Kindergärten, Schulen, Sport und Film 2022/23 beschloss die Bundesregierung im Jänner 2023 ein Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Kindern; insbesondere sollen alle Einrichtungen Kinderschutzkonzepte zu Prävention und Opferschutz vorlegen. Ein einheitlich verbindlicher Gesetzesrahmen liegt dazu allerdings nicht vor. Zu den weitreichenden Folgen der COVID-19 Pandemie hat das Netzwerk Kinderrechte im März 2023 einen umfassenden „Corona Sonderbericht“ verfasst, mit Unterstützung durch das Sozialministerium. Im Rahmen des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) fanden seither Schulungs- und intern organisatorische Verbesserungsmaßnahmen statt, seitens des Innenministeriums/ Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sind keine weitergehenden Rückmeldungen zur Umsetzung der Empfehlungen bekannt. 2022 wurde ein Bericht des UN-Kinderrechteausschusses veröffentlicht, das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR), die UN-Organisation für Migration (IOM) und das UN-Kinderhilfswerk (UNICEF) appellieren an die österreichische Bundesregierung, Schutzmaßnahmen für unbegleitete Kinder und Jugendliche zu verbessern. Insbesondere ist es entscheidend, die Obsorge von Tag 1 an sicherzustellen (siehe: <a href=https://archiv2022.asyl.at/files/366/03-20200225_obsorge_unhcriomunicef.pdf
>https://archiv2022.asyl.at/files/366/03-20200225_obsorge_unhcriomunicef.pdf).
Unbegleitete Kinder und Jugendliche sollten unmittelbar nach ihrer Ankunft in Österreich Obsorgeberechtigte an ihrer Seite haben, die sicherstellen, dass das Wohl des Kindes in allen Maßnahmen und Entscheidungen berücksichtigt wird. Das Ziel muss die Obsorge von Tag 1 sein, wie vom UN-Kinderrechteausschuss empfohlen und im Regierungsprogramm festgelegt.
Kinder und Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren, die ohne Eltern oder andere Erziehungsberechtigte nach Österreich kommen, erhalten in der Regel keine Unterstützung bei Vernehmungen durch die Polizei oder bei Entscheidungen bezüglich eines Asylantrags. Die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) tritt erst in Aktion, wenn diese Kinder und Jugendlichen für das Asylverfahren zugelassen und in ein Grundversorgungsquartier eines Bundeslandes verlegt wurden. Dies kann mehrere Wochen oder Monate dauern, in denen die jungen Menschen besonderen Gefahren ausgesetzt sind.
Eine zügige Bestellung qualifizierter Obsorgeberechtigte, denen die Kinder vertrauen können, kann das Risiko von Verschwinden oder Kinderhandel kurz nach ihrer Ankunft erheblich verringern.
Bei unbegleiteten Kindern unter 14 Jahren ist die Betreuungssituation positiver. Hier ist die Kinder- und Jugendhilfe in der Regel unmittelbar nach der Ankunft in Österreich aktiv und sichert Betreuung und Versorgung in KJH-Einrichtungen, begleitet die Kinder und Jugendlichen zu allen behördlichen Terminen und beantragt die Obsorge.
Diese Unterscheidung nach Altersgruppen steht jedoch im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention. Es ist daher von großer Bedeutung, dass jedes Kind, unabhängig von rechtlichem Status und Alter, in erster Linie als Kind behandelt wird und den gleichen Schutz und die bestmögliche Unterstützung erhält.