Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: In Arbeit

Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Leistungen und Programmen der psychischen Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern

Proponent:

Timor-Leste


Demokratische Republik Timor-Leste

Timor-Leste


Demokratische Republik Timor-Leste

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Das Gratisprogramm zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen „Gesund aus der Krise“ wurde nach Forderungen mehrerer Organisationen in eine zweite Phase geführt. Das Ziel von “Gesund aus der Krise” besteht darin, österreichweit eine niederschwellige psychosoziale Versorgung ohne lange Wartezeiten anzubieten. Jedoch erhält man idR nur für 10 bis 15 Behandlungsstunden eine Genehmigung, während die Mehrheit der Fälle mehr Zeit benötigen würde. Es wäre notwendig, das Programm unbefristet zu setzen und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehr kostenlose niederschwellige Therapieprogramme sind generell notwendig. Die Bundesregierung setzt im Regierungsprogramm 2025–2029 zu diesem Punkt auf gemeinsame Verbesserungen mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: In Arbeit

Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Leistungen und Programmen der psychischen Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern

Proponent:

Portugal


Portugiesische Republik

Portugal


Portugiesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Das Gratisprogramm zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen „Gesund aus der Krise“ wurde nach Forderungen mehrerer Organisationen in eine zweite Phase geführt. Das Ziel von “Gesund aus der Krise” besteht darin, österreichweit eine niederschwellige psychosoziale Versorgung ohne lange Wartezeiten anzubieten. Jedoch erhält man idR nur für 10 bis 15 Behandlungsstunden eine Genehmigung, während die Mehrheit der Fälle mehr Zeit benötigen würde. Es wäre notwendig, das Programm unbefristet zu setzen und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehr kostenlose niederschwellige Therapieprogramme sind generell notwendig. Die Bundesregierung setzt im Regierungsprogramm 2025–2029 zu diesem Punkt auf gemeinsame Verbesserungen mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: In Arbeit

Maßnahmen zur Bekämpfung von Fettleibigkeit von Kindern und zur Förderung einer gesunden Lebensweise zu verstärken, wie vom Ausschuss für die Rechte des Kindes empfohlen

Proponent:

Sri Lanka


Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

Sri Lanka


Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Reichweite und Effektivität der Maßnahmen sollen erhöht werden, dabei soll auf die Verbesserung der Verfügbarkeit und die Reduzierung der Wartezeiten abgezielt werden, um schnellere Hilfe für Betroffene zu ermöglichen. Studien zeigen, dass die psychischen Belastungen bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren, insbesondere durch die COVID-19 Pandemie, stark zugenommen haben. Oft sind die auch mit Fettleibigkeit verknüpft.  

Fortschritt: In Arbeit

Den freien und zeitgerechten Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung für alle sicherzustellen, einschließlich für LGBTI+-Personen sowie für Kinder und Jugendliche, wenn diese reif genug sind, um eine Einwilligung nach Aufklärung erteilen zu können

Proponent:

Island


Republik Island

Island


Republik Island

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In den „Concluding Observations” zur Situation der Kinderrechte in Österreich, veröffentlicht im März 2020, hat der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen dazu aufgerufen, dass die Durchführung von medizinisch nicht zwingend erforderlichen Behandlungen oder chirurgischen Eingriffen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (intergeschlechtliche Kinder) zu unterbinden sei.  
 
Diese Maßnahmen sollten nur dann vorgenommen werden, wenn sie unbedenklich sind und bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben werden können, an dem die betroffenen Kinder in der Lage sind, ihre Einwilligung auf Grundlage einer informierten Entscheidung zu geben (siehe Paragraph 27, Lit a). Es liegen jedoch keine konkreten Informationen über die genauen Schritte zur Umsetzung dieser Empfehlungen vor (siehe Übereinkommen über die Rechte des Kindes als PDF: hier). Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) veröffentlichte am 10. Mai 2024 neue Empfehlungen an Österreich, die den Schutz intergeschlechtlicher Menschen betreffen (siehe CAT Empfehlungen an Österreich 2024: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=2749&Lang=en). In den Punkten 42 und 43 seiner „Concluding Observations” äußerte das Gremium den Wunsch nach gesetzlicher Regelung, um nicht-medizinisch notwendige Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern zu verbieten. Des Weiteren empfahl der Ausschuss, dass Personen, die solchen Behandlungen unterzogen wurden, angemessen entschädigt werden sollten, ebenso sollten Beratungs- und Unterstützungsstrukturen eingerichtet werden. Diese Empfehlungen bauen auf denen des CAT aus dem Jahr 2015 auf, in denen Österreich bereits aufgefordert wurde, den Schutz intergeschlechtlicher Menschen vor schädlichen Eingriffen zu gewährleisten. Trotz dieser Aufforderung hat Österreich bislang keine entsprechenden Maßnahmen umgesetzt, weshalb es nun wichtig erscheint, erneut auf die Empfehlungen hinzuweisen.  
 
VIMÖ hat einen Alternativbericht an den UN-Ausschuss übermittelt, in dem die in Österreich praktizierten Verfahren wissenschaftlich dokumentiert sind. Der Bericht zeigt, dass es jährlich mehr als 1.000 Krankenhausentlassungen von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale gibt. Viele dieser Entlassungen sind mit Operationen verbunden, die als Intersex Genital Mutilation (IGM) eingestuft werden können (siehe Alternativbericht VIMÖ: https://vimoe.at/2024/04/25/oesterreich-vom-un-ausschuss-gegen-folter-cat-geprueft-veroeffentlichung-unseres-ngo-berichts-und-bedeutende-antwort-oesterreichs/). Im Rahmen der Anhörung am 17. April 2024 gab Österreich zu, dass solche Operationen weiterhin durchgeführt werden. Zudem wurde auf bestehende gesetzliche Regelungen verwiesen, die Minderjährige vor solchen Eingriffen schützen sollen. 
Die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser „Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: hier).  
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Schädliche Praktiken, einschließlich zwangsweiser medizinischer Eingriffe, zu beenden, um die körperliche Unversehrtheit von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu gewährleisten

Proponent:

Island


Republik Island

Island


Republik Island

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der österreichische Nationalrat hat im Juni 2021 den Entschließungsantrag 1594/A(E) zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen einstimmig beschlossen (siehe Website des Parlaments: hier ). Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat daraufhin – unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Psychotherapeut:innen und Mediziner:innen – eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs eingerichtet.  
Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im November 2021 beendet.  
Ein entsprechender Entwurf ist seither ausständig. Schon 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht-notwendigen und nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen zu schützen. Der Ausschuss bezeichnete diese Praxis als “schädlich und verwies auf die UN-Antifolterkonvention. Österreich wurde bereits 2015 von dem UN-Ausschuss gegen Folter wegen solcher Behandlungen gerügt (Rügen an Österreich im Positionspapier VIMÖ/PIÖ: https://vimoe.at/2020/02/25/februar-2020-un-kinderrechtsausschuss-ruegt-oesterreich-fuer-nicht-notwendige-behandlungen-an-inter-kindern/).  
 
Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende dieser “Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen (siehe: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/combatting-discrimination/lesbian-gay-bi-trans-and-intersex-equality/lgbtiq-equality-strategy-2020-2025_e).  
Internationale Organisationen, darunter die UNO, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, unterstützen ebenfalls das Ende dieser Praktiken. Andere europäische Länder wie Malta, Griechenland und Deutschland haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.  
 
Selbstvertretungsorganisationen wie der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ/OII Austria) fordern ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen bzw. von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (Website der VIMÖ: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230411_OTS0032/vimoe-zu-lgbtiq-intergroup-im-parlament-intergeschlechtliche-kinder-muessen-geschuetzt-werden-verbot-seit-zwei-jahren-ausstaendig).  
 
Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) hat am 10.5.2024 neue Empfehlungen zum Schutz intersexueller Menschen an Österreich gerichtet. In den Punkten 42 und 43 seiner „Concluding Observations“ spricht sich das Komitee für eine gesetzliche Regelung aus, die medizinisch nicht notwendige Eingriffe an Kindern verbietet. Darüber hinaus wird empfohlen, Personen, die solchen Eingriffen unterzogen wurden, zu entschädigen und Beratungs- und Unterstützungsstrukturen einzurichten. Diese Empfehlungen bauen auf jenen des CAT von 2015 auf, in denen Österreich ebenfalls aufgefordert wurde, den Schutz intergeschlechtlicher Menschen vor schädlichen Eingriffen zu gewährleisten. Bis heute hat Österreich diese Empfehlungen nicht umgesetzt. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Hebung weiterer Bestimmungen der CRC in den Verfassungsrang, wie insbesondere die Sozialrechte, ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und das Recht auf Gesundheitsversorgung

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat bislang keine sozialen Grundrechte wie ein Recht auf angemessenen Lebensstandard oder Gesundheitsversorgung in der Verfassung verankert, was es innerhalb der EU zu einer Ausnahme macht. Während grundlegende Menschenrechte und Freiheitsrechte in der österreichischen Verfassung geschützt sind, gelten soziale Grundrechte bisher nur auf Basis einfacher Gesetze, die leichter verändert werden können, z. B. im Bereich der Mindestsicherung und Gesundheitsversorgung. Dies führt dazu, dass sozialrechtliche Leistungen nicht die gleiche Verfassungsstabilität wie Freiheitsrechte haben. 
Die Volksanwaltschaft und verschiedene NGOs drängen daher auf eine Verankerung sozialer Grundrechte in der Verfassung. Ein umfassender Katalog, der im Regierungsprogramm 2020-2024 berücksichtigt wurde, wäre notwendig, um beispielsweise ein „Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit“ umzusetzen, das Rechte wie Gesundheitsversorgung, Wohnraum und Mindestversorgung schützt. Initiativen wie die Armutskonferenz und das Momentum-Institut unterstützen diese Forderungen und betonen, dass solche Rechte auch der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs unterliegen sollten (Volksanwaltschaft: Volksanwaltschaft drängt auf soziale Grundrechte in der Verfassung, 2022) und ein Sonderbericht der Volksanwaltschaft, 2023: https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Achitz-Sozialhilfe-muss-Existenz-sichern-Soziale-Grundrechte-in-Verfassung-verankern). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Überprüfung bestehender Formen der Teilnahme von Kindern an allen Bildungs-, Pflege- und Arbeits- / Berufsbildungseinrichtungen

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Überprüfung und Verbesserung der Teilnahme von Kindern an Bildungs-, Pflege- und Berufsbildungseinrichtungen ist ein zentrales Anliegen der Kinderrechte- und Partizipationsförderung in Österreich. Dabei werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um die Integration und Mitbestimmung von Kindern in allen relevanten Lebensbereichen sicherzustellen. Insbesondere im Bildungssektor gibt es Bestrebungen, die Möglichkeiten zur Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, zu erweitern. Dies reicht von der Mitgestaltung in Schulen bis hin zu ihrem Einfluss auf Entscheidungen in Pflegeeinrichtungen oder Arbeits- und Berufsausbildungssystemen. In diesem Kontext wurden in Österreich, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern, Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entwickelt. Ein Beispiel hierfür ist der „National Action Plan for Children and Youth Participation“, der darauf abzielt, die Partizipation in verschiedenen Lebensbereichen zu stärken. Die Einbeziehung der Kinder in Entscheidungsprozesse wird als integraler Bestandteil des täglichen Lebens verstanden, von Schulen bis hin zu sozialen Einrichtungen, und soll sicherstellen, dass ihre Rechte und Interessen gehört werden. Es wird zunehmend anerkannt, dass Kinder und Jugendliche nicht nur in politischen, sondern auch in alltäglichen Bereichen Mitspracherechte haben sollten, um ihre Lebensbedingungen aktiv mitzugestalten. In diesem Rahmen ist es wichtig, dass Partizipation nicht nur als formale Beteiligung, sondern als ein dynamischer Prozess verstanden wird, der den Kindern hilft, ihre Beteiligungsfähigkeiten zu entwickeln und diese aktiv auszuüben. Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Gewährleistung einer ausreichenden Anzahl kassenärztlicher pädiatrischer Praxen und sonstiger Therapieplätze für Kinder und Jugendliche

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


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Liga


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Anstrengungen sollten fortgesetzt und intensiviert werden, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung haben. Dies könnte durch den Ausbau von Präventionsprogrammen, die Förderung der mentalen Gesundheit und den Abbau von Zugangshürden weiter verbessert werden. Für Kinder und Jugendliche, speziell für jene mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sollten Therapien kostenfrei sein, siehe auch www.besserbehandelt.at. Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Umsetzung eines kindfokussierten Ansatzes für das Lebensmittelmarketing, einschließlich eines verbindlichen Gesetzes über die Werbung für Lebensmittel mit hohem Salz-, gesättigten Fett- und Zuckergehalt

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


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Liga


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Anstrengungen sollten fortgesetzt und intensiviert werden, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung haben. Dies könnte durch den Ausbau von Präventionsprogrammen, die Förderung der mentalen Gesundheit und den Abbau von Zugangshürden weiter verbessert werden. Für Kinder und Jugendliche, speziell für jene mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sollten Therapien kostenfrei sein, siehe auch www.besserbehandelt.at. Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Ausbau mehrsprachiger/muttersprachlicher Gesundheitsangebote für Kinder und Familien mit Migrationshintergrund

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Strafverfolgungsbehörden setzten weiterhin Gesichtserkennungstechnologien ohne klare rechtliche Grundlage ein, trotz der möglichen Diskriminierung von Geschlechter- und ethnischen Minderheiten sowie der Beeinträchtigung der Rechte auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Racial Profiling durch die Polizei wurde weiterhin praktiziert, und es fehlte an wirksamen Mechanismen zur Untersuchung dieser Praktiken (siehe Menschenrechtslage in Österreich 2022, Amnesty International Österreich: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechte-in-oesterreich/menschenrechtslage-in-oesterreich-2022-amnesty-jahresbericht/).  
 
Zwischen Januar und August 2021 wurden 64 afghanische Staatsangehörige trotz der Gefahr schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen bei ihrer Rückkehr nach Afghanistan abgeschoben. Im August desselben Jahres verweigerte die österreichische Regierung die Evakuierung von afghanischen Flüchtlingen vor den Taliban sowie die Umverteilung von Asylsuchenden von den griechischen Inseln. Im Juli 2021 stellte das Landesverwaltungsgericht Steiermark fest, dass sieben Asylsuchende rechtswidrig nach Slowenien zurückgeschoben worden waren. Dies zeigte, dass rechtswidrige Pushbacks in Österreich teilweise systematisch praktiziert wurden. Im Februar 2022 bestätigte dasselbe Gericht, dass ein Asylsuchender aus Marokko widerrechtlich nach Slowenien zurückgeschoben worden war und wies auf die methodische Anwendung solcher rechtswidriger Pushbacks hin. Bis Ende des Jahres 2022 erhielten etwa 90.000 ukrainische Geflüchtete in Österreich temporären Schutz gemäß den EU-Massenzustrom-Richtlinien. Im September 2022 meldete das Innenministerium, dass zwischen Januar und Juli 5.140 unbegleitete minderjährige Geflüchtete verschwunden waren.  
 
Zahlreiche NGOs und Politiker*innen fordern eine sofortige Zuweisung von Obsorgeberechtigten für unbegleitete Minderjährige unmittelbar nach ihrer Ankunft, anstatt auf die Zulassung zum Asylverfahren zu warten, was oft mehrere Monate dauerte. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Verpflichtende Ausbildung im Bereich Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen für medizinische Berufe

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Anstrengungen sollten fortgesetzt und intensiviert werden, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung haben. Dies könnte durch den Ausbau von Präventionsprogrammen, die Förderung der mentalen Gesundheit und den Abbau von Zugangshürden weiter verbessert werden. Für Kinder und Jugendliche, speziell für jene mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sollten Therapien kostenfrei sein, siehe auch www.besserbehandelt.at. Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung des medizinischen Personals in Bezug auf Kinderrechte sowie Aufnahme von Kinderrechten in die Ausbildungs-Curricula von medizinischen Berufen

Proponent:

Liga


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Anstrengungen sollten fortgesetzt und intensiviert werden, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung haben. Dies könnte durch den Ausbau von Präventionsprogrammen, die Förderung der mentalen Gesundheit und den Abbau von Zugangshürden weiter verbessert werden. Für Kinder und Jugendliche, speziell für jene mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sollten Therapien kostenfrei sein, siehe auch www.besserbehandelt.at. Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Errichtung von kindgerechten Rehabilitations-Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Vermeidung der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Einrichtungen für Erwachsene

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


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Liga


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich wird verstärkt auf die Notwendigkeit einer kindgerechten Rehabilitation und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen hingewiesen. Ein zentrales Ziel ist, diese Kinder nicht in Einrichtungen für Erwachsene unterzubringen, sondern spezielle, altersgerechte Rehabilitationsmöglichkeiten zu schaffen. Dies wird insbesondere durch die Förderung spezialisierter Einrichtungen und durch die Ausrichtung auf eine familienorientierte Rehabilitation (FOR) unterstützt. Diese Art der Rehabilitation berücksichtigt sowohl die physischen als auch psychosozialen Bedürfnisse des Kindes, wobei auch Eltern und Familienangehörige einbezogen werden, um den Erfolg der Therapie zu maximieren. Darüber hinaus wird auf die Bedeutung eines inklusiven Ansatzes und die Notwendigkeit hingewiesen, dass geeignete Betreuungsangebote auch in ambulanten Formaten vorhanden sind. Um sicherzustellen, dass keine Kinder in Einrichtungen für Erwachsene untergebracht werden, wird auch die Entwicklung und der Ausbau kindgerechter Rehabilitationsstätten gefordert. Dieses Vorgehen entspricht den internationalen Standards, die betonen, dass Kinder nicht nur in geschützten, sondern auch in entwicklungsfördernden Umfeldern behandelt werden müssen. Dies wird sowohl durch die Verbesserung der Infrastruktur als auch durch spezifische, kindgerechte Betreuungskonzepte erreicht. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Mehr schulbegleitendes Personal – Sozialarbeiter*innen, Schulpsycholog*innen, außerschulische Partner*innen sowie ähnliche Ansprechpersonen an allen Bildungseinrichtungen

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


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Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Zivilgesellschaft fordert die Bundesregierung auf, eine Politik zu verfolgen, die die Förderung von Grund- und Menschenrechten in den Mittelpunkt stellt, anstatt diese einzuschränken. Dabei wird betont, dass die Expertise der Zivilgesellschaft für diese Aufgabe unverzichtbar ist. Weitere Informationen finden Sie in einem offenen Brief an die Bundesregierung (siehe Offener Brief: https://archiv2022.asyl.at/de/info/news/offenerbriefandiebundesregierung/index.html). 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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