Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Anstrengungen zur Förderung der Chancengleichheit beim Zugang zu allen Bildungsebenen für Roma-Kinder zu verstärken

Proponent:

Ghana


Republik Ghana

Ghana


Republik Ghana

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2021 wurde die österreichische „Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich“ aktualisiert (siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:b556a06c-cd86-4b3d-a492-815c8a1bfb84/Strategie%20Roma%20Inklusion.pdf). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom:nja und Sin:tizze. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Anstrengungen zur Förderung des gleichen Bildungszugangs für Kinder, die ethnischen Minderheiten wie den Roma angehören, fortzusetzen

Proponent:

Peru


Republik Peru

Peru


Republik Peru

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2021 wurde die österreichische „Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich“ aktualisiert (siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:b556a06c-cd86-4b3d-a492-815c8a1bfb84/Strategie%20Roma%20Inklusion.pdf). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom:nja und Sin:tizze. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Den Zugang aller Kinder, einschließlich der Roma-Kinder, zu einer chancengerechten, hochwertigen und kostenlosen Grund- und Sekundarschulbildung zu verbessern

Proponent:

Senegal


Republik Senegal

Senegal


Republik Senegal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.  
 
Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren, da es vielerorts an einem entsprechenden und qualitativen zweisprachigen Bildungsangebot fehlt.  
 
Außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – sind Volksgruppen gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramtes: hier). Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.  
 
Es ist dringend erforderlich, finanzielle und andere Ressourcen bereitzustellen. Dies soll sicherstellen, dass Angehörige von Volksgruppen, die nicht unter die Minderheitenschulgesetze fallen, uneingeschränkten Zugang zu einem fairen und angemessenen zweisprachigen Bildungsangebot haben 
Ebendies wurde auch vom Ministerkomitee des Europarates in seiner Resolution CM/ResCMN (2023)14 vom 13. Dezember 2023 über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten durch Österreich als Sofortmaßnahme gefordert (siehe: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}).  
Im Jahr 2021 wurde die österreichische „Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich“ aktualisiert (siehe Bericht “ Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich” veröffentlicht vom Bundeskanzleramt 2021: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:b556a06c-cd86-4b3d-a492-815c8a1bfb84/Strategie%20Roma%20Inklusion.pdf). Die Strategie zur Inklusion der Roma in Österreich zielt zwar auf die Bekämpfung von Antiziganismus (Ausgrenzung und Feindschaft gegenüber Sinti und Roma) ab, enthält jedoch keine konkreten Angaben zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen gegen Feindlichkeit gegenüber Rom:nja und Sin:tizze. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche, einschließlich nichtösterreichischer Herkunft, Chancengleichheit im Bildungs- und Freizeitbereich genießen und dass die Verfassungsbestimmung über autochthone Volksgruppen vollumfänglich angewandt wird, unter anderem durch systematische Unterstützung zweisprachiger Schulen

Proponent:

Tschechien


Tschechische Republik

Tschechien


Tschechische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In Umsetzung der EU-Kindergarantie wurde in Österreich das Programm Kinderchancen initiiert, um grundlegende Angebote für Kinder insbesondere in benachteiligenden Verhältnissen sicherzustellen (frühkindliche Bildung, Gesundheit, Kinderarmutsbekämpfung); der dazu erforderliche Aktionsplan, seit weit über einem Jahr fällige Aktionsplan der Bundesregierung liegt bislang allerdings nicht vor (siehe Website des Sozialministeriums: <a
href=https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html)>https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html). Zusätzlich unterstützt der Integrationsbereich im BKA niederschwellige Sprachförderkurse und Lernbetreuung für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, um ihre Deutschkompetenzen und Bildungschancen zu verbessern. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden etwa 7 Millionen Euro für diese Zwecke bereitgestellt, wobei Projekte wie die Lerncafés der Caritas in ganz Österreich und die „HIPPY-Projekte“ in verschiedenen Bundesländern gefördert werden. Zusätzlich bietet die Kinder- und Jugendanwaltschaft eine Bildungsombudsstelle für Kindergarten und Schule, die Unterstützung bei verschiedenen schulischen Problemen wie abwertendem Verhalten, Diskriminierung, Gewalt, Mobbing, unfairen Noten sowie bei der Einbeziehung von Schülern in Entscheidungsprozessen und akuten Krisensituationen in Kindergärten und Schulen anbietet. Im Übrigen möchten wir auf aktuelle Stellungnahmen hinweisen, die von Mitgliedern des Netzwerks Kinderrechte verfasst wurden. Diese betreffen verschiedene Entwicklungen, darunter die Flucht- und Asylkoordination, die Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Behindertenrat und den Gewaltschutz in Zusammenarbeit mit dem Verband der Kinderschutzzentren und „Die Möwe.“ Zusätzlich wurde von Seiten des Netzwerk Kinderrechte ein ergänzendes Bericht zum 5. und 6. Bericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Absatz 1b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes übermittelt.   Im vorliegenden Bericht werden folgende Forderungen im Namen des Netzwerks Kinderrechte präsentiert: Die Einführung verpflichtender Kindergartenjahre, eine Erweiterung der Bildungsangebote für Kinder unter drei Jahren, die gezielte Förderung von Kindern mit besonderem Bedarf, einschließlich bezahlbarer Sprachförderung, die Überführung der Elementarbildung in die Bundeskompetenz und eine verbesserte Ausbildung für PädagogInnen und eine umfassende Integration von Kinder- und Menschenrechten in die frühkindliche Bildung und eine entsprechende Weiterbildung für PädagogInnen (siehe Bericht: https://www.kinderhabenrechte.at/wp-content/uploads/2022/12/Bericht_DT.pdf). Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Obwohl Fortschritte erzielt wurden, kritisiert der UN-Kinderrechtsausschuss die mangelnde Umsetzung eines strukturierten Programms zur Verbesserung der Kinderrechte in Österreich. Es fehlen konkrete und umfassende Maßnahmenpläne, wie z.B. der seit langem geforderte Aktionsplan im Rahmen der EU-Kindergarantie (siehe Netzwerk Kinderrechte Österreich, Umsetzung und Monitoring in Österreich: https://www.kinderhabenrechte.at/umsetzung-und-monitoring-in-oesterreich/). Die Bundesjugendvertretung (BJV) und andere Organisationen setzen sich intensiv dafür ein, die Situation zu verbessern. Die BJV hat 2024 als „Jahr der Kinderrechte“ ausgerufen, um mehr Aufmerksamkeit auf die Rechte der Kinder zu lenken und fordert unter anderem mehr Investitionen in psychische Gesundheitsdienste und einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut (siehe Bundes Jugend Vertretung, mehr Informationen zur UN-Kinderrechtskonvention: https://bjv.at/kinder-jugend/kinderrechte/). Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Sicherzustellen, dass Kinder mit Migrations- oder Minderheitenhintergrund ungehinderten und gleichen Zugang zu Bildung haben

Proponent:

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Umsetzung der EU-Kindergarantie wurde in Österreich das Programm Kinderchancen initiiert , um grundlegende Angebote für Kinder insbesondere in benachteiligenden Verhältnissen sicherzustellen (frühkindliche Bildung, Gesundheit, Kinderarmutsbekämpfung); der dazu erforderliche Aktionsplan, seit weit über einem Jahr fällige Aktionsplan der Bundesregierung liegt bislang allerdings nicht vor (siehe Website des Sozialministeriums: <a
href=https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html>https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Europäische-Garantie-für-Kinder.html).
Zusätzlich unterstützt der Integrationsbereich im BKA niederschwellige Sprachförderkurse und Lernbetreuung für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, um ihre Deutschkompetenzen und Bildungschancen zu verbessern. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden etwa 7 Millionen Euro für diese Zwecke bereitgestellt, wobei Projekte wie die Lerncafés der Caritas in ganz Österreich und die „HIPPY-Projekte“ in verschiedenen Bundesländern gefördert werden.  
 
Zusätzlich bietet die Kinder- und Jugendanwaltschaft eine Bildungsombudsstelle für Kindergarten und Schule, die Unterstützung bei verschiedenen schulischen Problemen wie abwertendem Verhalten, Diskriminierung, Gewalt, Mobbing, unfairen Noten sowie bei der Einbeziehung von Schülern in Entscheidungsprozessen und akuten Krisensituationen in Kindergärten und Schulen anbietet. 
Ein gut funktionierendes Schulsystem in der Muttersprache bildet die grundlegende Basis für das Bestehen und die Weiterentwicklung von Volksgruppen. Die Sprache einer Volksgruppe ist ein zentraler Bestandteil ihrer kulturellen Identität, deren Erhalt und Wertschätzung der österreichische Staat gemäß der Bundesverfassung zugesichert hat. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Volksgruppen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache erhalten.  
 
Bisher gibt es teilweise zweisprachige Bildung, die nur für einige Bundesländer gesetzlich geregelt ist. Es fehlen jedoch klare Vorgaben für wichtige Bildungsbereiche wie frühkindliche Pädagogik, Kindergartenbetreuung und schulische Nachmittagsprogramme. In der Sekundarschulbildung geht die Nutzung der Volksgruppensprachen oft verloren, da es vielerorts an einem entsprechenden und qualitativen zweisprachigen Bildungsangebot fehlt.  
 
Außerhalb des Geltungsbereichs der Minderheitenschulgesetze – insbesondere in der Steiermark und Wien – sind Volksgruppen gänzlich von einer bilingualen Bildung im öffentlichen Schulwesen ausgeschlossen (Website des Bundeskanzleramtes: hier). Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.  
 
Es ist dringend erforderlich, finanzielle und andere Ressourcen bereitzustellen. Dies soll sicherstellen, dass Angehörige von Volksgruppen, die nicht unter die Minderheitenschulgesetze fallen, uneingeschränkten Zugang zu einem fairen und angemessenen zweisprachigen Bildungsangebot haben 
Ebendies wurde auch vom Ministerkomitee des Europarates in seiner Resolution CM/ResCMN (2023)14 vom 13. Dezember 2023 über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten durch Österreich als Sofortmaßnahme gefordert (siehe: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Seine laufende Kampagnenarbeit zur Menschenrechtsbildung, insbesondere über Rechte von Frauen, Kindern, älteren Menschen und Minderheiten, zu verstärken

Proponent:

Turkmenistan


Republik Turkmenistan

Turkmenistan


Republik Turkmenistan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief an die Bundesregierung von Asylkoordination Österreich fordert den Ausbau des Angebots der Jugend- und Sozialarbeit sowie der politischen Bildung und Partizipation. Betroffenen Menschen in Österreich, insbesondere Jugendlichen, soll eine gleichberechtigte und barrierefreie Beteiligung an demokratischen Prozessen ermöglicht werden, um sie vor allem in Zeiten von Rassismus zu unterstützen (Offener Brief, 2022: https://archiv2022.asyl.at/de/info/news/offenerbriefandiebundesregierung/index.html). Die Bundesregierung ist aufgefordert, die im offenen Brief formulierten Forderungen ernst zu nehmen und effektive Maßnahmen zu ergreifen. Es bleibt zu hoffen, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um eine gerechte und inklusive Gesellschaft in Österreich zu schaffen, die die gleichberechtigte Beteiligung aller Betroffenen an demokratischen Prozessen gewährleistet. 
Kinder und Jugendliche, die Fluchterfahrungen gemacht haben, stehen vor besonderen Herausforderungen. Sie müssen nicht nur mit traumatischen Erlebnissen umgehen, sondern oft auch in einem neuen, für sie fremden gesellschaftlichen Umfeld zurechtkommen. Die Asylkoordination Österreich sieht hier Handlungsbedarf, um diesen jungen Menschen eine faire Chance auf Bildung, politische Mitbestimmung und soziale Integration zu geben.  
Gleichzeitig wird betont, dass bestehende Programme zur Menschenrechtsbildung nicht ausreichen, um die Bedürfnisse dieser jungen Menschen vollständig abzudecken. Sie brauchen gezielte Unterstützung, damit sie sich nicht nur in die Gesellschaft integrieren, sondern auch selbst aktiv zu einem demokratischen Miteinander beitragen können. Der Brief hebt hervor, dass es nicht nur um die Vermittlung von Wissen geht, sondern auch um die Schaffung von echten Beteiligungsmöglichkeiten, die jungen Menschen eine Stimme geben. Obwohl es bereits Ansätze und Fortschritte gibt, wie z.B. durch das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung der Vereinten Nationen, zeigt sich in Österreich ein deutlicher Mangel an spezifischen Angeboten, die auf Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zugeschnitten sind. Daher fordert die Asylkoordination Österreich verstärkte Investitionen in Programme, die gezielt auf die Förderung von Teilhabe und politischer Bildung dieser jungen Menschen abzielen. 
Österreich sollte seine Kampagnenarbeit im Bereich der Menschenrechtsbildung intensivieren und dabei besonderes Augenmerk auf die Rechte älterer Menschen legen. 2011 wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit dem Bundesseniorenbeirat ein Seniorenplan verfasst, der 2012 von der Bundesregierung und dem Nationalrat angenommen wurde (Seniorenplan 2011, Seite 33 ff: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:9ff6832d-bef5-4acc-93ac-b4ad90033b09/Bundesseniorenplan-4.-Auflage-September-2013-0(1).pdf). Der Plan zielt darauf ab, die Lebensqualität älterer Menschen durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut, Förderung von sozialer Teilhabe und Sicherung der Selbstbestimmung zu verbessern. Es müssen konkrete Empfehlungen umgesetzt werden, darunter die Erhöhung des verfügbaren Einkommens, die Förderung sozialer Netzwerke und die langfristige Sicherstellung der Pflegefinanzierung. Der Bundesseniorenplan sieht vor, durch Kampagnen ein gesundes Leben zu fördern und Pflegebedürftigkeit zu enttabuisieren. Es ist unklar, ob diese Maßnahmen aktuell umgesetzt werden. 
Am 10.Dezember 2004 rief die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung (2005-laufend) ins Leben, um die Umsetzung von Menschenrechtsbildungsprogrammen in allen Bereichen zu fördern (Infografik UN Weltprogramm 2005: https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/issues/education/training/infographic-wphre.pdf). Österreich sollte weiterhin konsequent an der Stärkung der Menschenrechtsbildung arbeiten. Dies bedeutet, die Rechte aller Bevölkerungsgruppen, einschließlich Frauen, Kinder, ältere Menschen und Minderheiten, effektiv zu fördern und zu schützen. Dazu ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Regierung, Bildungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen unerlässlich. Zusätzlich wurde im Rahmen des österreichischen Vorsitzes im Netzwerk Menschliche Sicherheit (2002–2003) das Handbuch „Menschenrechte verstehen“ vom ETC Graz erstellt und vom österreichischen Außenministerium unterstützt (siehe Handbuch „Menschenrechte verstehen“: https://migrant-integration.ec.europa.eu/sites/default/files/2011-01/docl_18153_933253484.pdf). Es wurde in 15 Sprachen übersetzt und umfasst Online-Trainingsmaterialien, die weltweit in Trainingsprogrammen zum Einsatz kommen. Im Jahr 2012 wurde eine erweiterte englische Auflage unter dem Titel „Understanding Human Rights” veröffentlicht. Im Jahr 2013 wurde eine Broschüre mit „Best-Practice”-Beispielen publiziert.Gleichzeitig sollten die Curricula weiterentwickelt und das Bewusstsein in der breiten Bevölkerung geschärft werden, um eine tolerante und inklusive Gesellschaft zu fördern. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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