Fortschritt: Kein Fortschritt
Schaffung von organisatorisch getrennten Jugendgerichtshöfen und -strafanstalten
Proponent:
Liga
Österreichische Liga für Menschenrechte
Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien
http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
Es wurde eine Reform im Bereich der Jugendstrafjustiz umgesetzt. Diese umfasst die Schaffung von organisatorisch getrennten Jugendgerichtshöfen und -strafanstalten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die spezifischen Bedürfnisse von jugendlichen Straftätern besser zu berücksichtigen und eine individuelle, rehabilitative Behandlung zu gewährleisten. Bisher wurden Jugendliche in vielen Fällen noch im allgemeinen Strafvollzug untergebracht, was zu einem Mangel an altersgerechter Betreuung führte.
Die Reform sorgt nun dafür, dass für Jugendliche eigene Gerichte und Haftanstalten geschaffen werden, die auf die besonderen rechtlichen und sozialen Bedürfnisse dieser Altersgruppe ausgerichtet sind. Dadurch sollen sowohl die Prävention von Rückfällen als auch die Reintegration in die Gesellschaft nach der Haftstrafe besser unterstützt werden.
Diese Entwicklung erfolgt vor dem Hintergrund internationaler Standards im Jugendstrafrecht, die eine trennscharfe Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen fordern, insbesondere in Bezug auf Erziehung und Resozialisierung.