Fortschritt: Kein Fortschritt
Spezifische Rechtsvorschriften zu von Konflikten betroffenen Gebieten zu erlassen und privaten Unternehmen konfliktspezifische Anleitung und Beratung zur Achtung der Menschenrechte bereitzustellen, um dem erhöhten Risiko ihrer Beteiligung an schweren Menschenrechtsverletzungen in von Konflikten betroffenen Gebieten, einschließlich derjenigen in Situationen ausländischer Besetzung, vorzubeugen und zu begegnen
Proponent:
Palästina
Staat Palästina
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
In Österreich gibt es bisher keine spezifischen Rechtsvorschriften, um Unternehmen in Konfliktgebieten zur Achtung der Menschenrechte anzuleiten. Der Schwerpunkt liegt auf allgemeinen Menschenrechtsfragen im Inland. Laut Amnesty International gibt es keine ausreichenden Maßnahmen, um Menschenrechtsverletzungen systematisch zu verhindern, und es fehlen spezifische Regelungen für Unternehmen in Konfliktgebieten. Bisher konzentrieren sich die Bemühungen eher auf allgemeine Menschenrechtsverpflichtungen und inländische Menschenrechtsfragen.