Fortschritt: Kein Fortschritt
Ergänzung der Verhetzungsbestimmungen § 283 StGB um die Opfergruppe aufgrund Geschlechtsidentität
Proponent:
Liga
Österreichische Liga für Menschenrechte
Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien
http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):
Nach wie vor wurde in Österreich kein einheitlicher und umfassender rechtlicher Schutz vor Diskriminierung implementiert. Das österreichische Gleichstellungsrecht ist nach wie vor von einer diskriminierenden Hierarchisierung der Diskriminierungsgründe gekennzeichnet. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen besteht im Bundesrecht (das in der Mehrzahl aller Fälle anzuwenden ist) ein Diskriminierungsschutz nur aufgrund der Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts – nicht aber aufgrund des Alters, der Religion und Weltanschauung und der sexuellen Orientierung. Zudem gibt es keinen umfassenden Diskriminierungsschutz aufgrund aller Diskriminierungsmerkmale im Bereich Bildung. Ebenso fehlt ein umfassender Diskriminierungsschutz in etlichen Bereichen des Sozialschutzes. Ein ausdrücklicher gesetzlicher Schutz vor intersektionaler Diskriminierung und vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität, -ausdruck oder -merkmale fehlt. Die Antidiskriminierungsgesetze sowie die jeweiligen Gleichbehandlungsstellen auf Bundes- und Länderebene sind sehr unterschiedlich ausgestaltet, was den Rechtszugang erschwert.
Diskriminierungsbetroffene müssen in der Regel individuell klagen. Die in der Praxis zugesprochenen Schadenersatzbeträge sind gering, es fehlt an einem effektiven gesetzlichen Mindestschadenersatz und Unterlassungsansprüchen. Eine Verbandsklage als kollektives Rechtsschutzinstrument gibt es nur bei Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung.
Das aktuelle Regierungsprogramm 2025-2029 sieht keine Behebung dieser Ungleichbehandlungen im Diskriminierungsschutz vor https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).