Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Bundeseinheitliches Verbot gegen sexistische und diskriminierende Werbung

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich gibt es bislang noch keine bundesweite gesetzliche Regelung gegen sexistische und diskriminierende Werbung, obwohl das Thema immer wieder in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion auftaucht. Derzeit gibt es verschiedene Initiativen, um gegen sexistische Werbung vorzugehen, aber sie sind entweder auf den Selbstregulierungsmechanismus der Werbewirtschaft angewiesen oder betreffen einzelne Bundesländer. Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz und der Ehrenkodex des Presserates verbieten zwar Diskriminierungen, aber diese Regelungen greifen oft nicht effektiv gegen sexistische Werbung im öffentlichen Raum. 
Ein prominentes Beispiel für eine solche Initiative ist das Frauenvolksbegehren, das ein generelles Werbeverbot für sexistische Inhalte fordert, um die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung zu schützen. In einigen Städten wie Berlin oder London gibt es bereits konkrete Regelungen, die solche Werbung einschränken, was als Modell für Österreich diskutiert wird (Antidiskriminierungsstelle STMK, Bundesgesetzliches Verbot sexistischer Werbung: https://www.antidiskriminierungsstelle.steiermark.at/cms/beitrag/11865759/99340954). Aktuell ist eine bundesweit verbindliche gesetzliche Regelung noch nicht in Sicht, auch wenn es wiederholt Forderungen und Konzepte gibt, die eine stärkere rechtliche Kontrolle vorsehen. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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