Fortschritt: Kein Fortschritt
Die Unabhängigkeit und die Vielfalt der Medien vollständig zu garantieren
Proponent:
Frankreich
Französische Republik
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
Im Februar 2024 beschloss der Nationalrat ein neues Grundrecht auf Zugang zu Information gegenüber Organen der Bundes- und der Landesverwaltung, verankert in Artikel 22a B-VG sowie im neuen Informationsfreiheitsgesetz. Erstmals wird das Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten geschaffen – bislang gab es nur die Verpflichtung für Verwaltungsorgane, auf BürgerInnen-Anfragen eine (kurze, zusammenfassende) Antwort zu erteilen. Eine wichtige Neuerung ist auch das Recht für jeden, Informationen von Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen zu erhalten, die der Kontrolle des Rechnungshofs oder eines Landesrechnungshofs unterliegen (Beteiligung von mindestens 50% durch die öffentliche Hand). Österreich war bislang die letzte Demokratie Europas ohne Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten. Die neuen Regelungen zur Informationsfreiheit treten mit 1. September 2025 in Kraft, eine Bewertung der praktischen Umsetzung ist deshalb noch nicht möglich.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass es keine Begrenzung der finanziellen Zuwendungen öffentlicher Stellen für Inserate gibt. Solange es keine verbindlichen Vorschriften zur ausschließlichen Vergabe von Werbeaufträgen anhand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien gibt, wird das System der gegenseitigen Beeinflussung fortbestehen.
Das 2024 in Kraft getretene überarbeitete Medientransparenzgesetz, hat wichtige Transparenz-Lücken bei den Finanzflüssen der öffentlichen Hand zu Medienunternehmen durch Werbeschaltungen und Medienförderungen geschlossen. Laut den von der KommAustria veröffentlichten Daten wurden alleine für das erste Halbjahr 2024 196,5 Millionen Euro an Werbeausgaben durch die öffentliche Hand gemeldet – mehr als die 193 Millionen Euro, die für das gesamte Jahr 2023 gemeldet worden waren – damals jedoch unter einer alten Regelung, die massive Lücken hatte, wodurch viele Finanzflüsse geheim blieben (siehe : hier).
Aufgrund weiter steigender ökonomischer Zwänge der Medienbranche sowie der massiven Rolle der öffentlichen Werbeausgaben bleibt jedoch auch bei verbesserter öffentlicher Nachvollziehbarkeit der Finanzflüsse ein hohes Risiko für unlautere politische Einflussnahme, Missbrauch und Korruption im Verhältnis zwischen Medien und Politik bzw. öffentlicher Hand. Dies stellt eine unzureichende Antwort der herrschenden Medienpolitik auf die schwerwiegenden Anschuldigungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dar, wie Präsident Hausjell zusammenfasst (Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz: MedKF-TG, idF BGBl. I Nr. 50/2023: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007610&FassungVom=2024-01-01).