Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: In Arbeit

Eine Politik zu betreiben, die die Rechte der Frauen, insbesondere von Angehörigen von Minderheiten, Einwanderinnen und Flüchtlingen, stärker fördert und schützt

Proponent:

Barbados


Barbados

Barbados


Barbados

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis Juni 2026, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten die genaue Umsetzung der Richtlinie ist aktuell noch nicht bekannt (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). 
Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe: https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten. In diesem Kontext ist das Projekt „PERSPEKTIVE ARBEIT“ des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst (siehe auf der Website des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Geschlechtergleichstellung/PERSPEKTIVE-ARBEIT.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Einen neuen Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu erstellen, der auch Frauen mit Behinderungen, Frauen mit prekären Aufenthaltstiteln, Asylwerberinnen und Frauen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigt

Proponent:

Niederlande


Königreich der Niederlande

Niederlande


Königreich der Niederlande

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt von 2014-2016 wurden österreichweit Maßnahmen ergriffen, um die Forderungen der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen umzusetzen (siehe Nationalen Aktionsplan 2014-2016 als PDF: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:1f95e551-0e17-4d67-8090-b7bced3f4947/nap.pdf). Der Nationale Aktionsplan ist aber mittlerweile ersatzlos ausgelaufen. Trotz der Tatsache, dass Österreich die Konvention ratifiziert hat, mangelt es an der Umsetzung und Verbesserung weiterer Maßnahmen unter anderem an der Sorgfaltspflicht im Opferschutz und insbesondere an einer verbesserten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.   Im August 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt ebenso Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Es wurde ein Nationaler Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 mit 60 Maßnahmen erarbeitet. Jedoch ist kein weiterer Aktionsplan vorgesehen (Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016 auf der Website der Nationalen Koordinationsstelle Schutz von Frauen vor Gewalt: https://www.coordination-vaw.gv.at/koordinierung/nap.html).  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: In Arbeit

Anstrengungen zur Beseitigung aller Arten von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen ungeachtet ihres Migrationsstatus zu verstärken

Proponent:

Brasilien


Föderative Republik Brasilien

Brasilien


Föderative Republik Brasilien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In diesem Sinne veröffentlichte im August 2023 auch der Rechnungshof den Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, der Potenziale zur effektiven Sicherung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufzeigt. Der Rechnungshof zeigt Mängel in der strategischen Planung auf und empfiehlt eine koordinierte gemeinsame Strategie zwischen den Bundesministerien und Ländern (Gewalt- und Opferschutz für Frauen, BUND 2023/21: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf). Eine wichtige zivilgesellschaftliche Initiative in diesem Bereich ist die Initiative Stadtteile ohne Partnergewalt („StoP Partnergewalt“) unter Beteiligung des Dachverbandes Autonome Österreichische Frauenhäuser (zur Initiative siehe: https://stop-partnergewalt.at/). Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen. 
Das Gewaltschutzpaket 2021 zielt auf den Schutz von gefährdeten Frauen ab und verbesserte den finanziellen Rahmen. Es sollen unter anderem und präventive Maßnahmen und Bewusstseinsbildung verstärkt betont werden (siehe: https://bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Gewaltschutz.aspx). Dennoch erscheinen die finanziellen Mittel weiterhin unzureichend. Es mangelt auch an der Unterstützung von Alleinerzieherinnen und an weiterführenden Schulungen der Berufsgruppen, die mit betroffenen Frauen und Kindern arbeiten. In diesem Kontext ist das Projekt „PERSPEKTIVE ARBEIT“ des österreichischen Sozialministeriums von Interesse, das sich mit Geschlechtergleichstellung und der Prävention von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz befasst (siehe auf der Website des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Geschlechtergleichstellung/PERSPEKTIVE-ARBEIT.html). 
In Österreich fehlt daher eine umfassende, langfristige Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt, obwohl eine geteilte Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern vorliegt. Die Länder finanzieren insbesondere Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen, während auf Bundesebene das Innenministerium, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt aktiv sind. Die österreichischen Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen, einschließlich Femizid und häuslicher Gewalt, immer noch alarmierende Ausmaße annimmt. In dieser kritischen Lage sind über die derzeitigen Maßnahmen hinausgehende politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen erforderlich, um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen.   Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Maßnahmen zu verstärken, um dem Problem der nicht gemeldeten Fälle von Femizid und häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie Hassverbrechen gegen Migrantinnen, weibliche Flüchtlinge und Asylwerberinnen jeden Alters zu begegnen

Proponent:

Myanmar


Republik der Union Myanmar

Myanmar


Republik der Union Myanmar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die österreichische Regierung hat die Ausfinanzierung von Gewaltschutzzentren sichergestellt und den Ausbau von Schutz- und Übergangswohnungen gefördert. Das Budget für Frauen- und Mädchenberatungsstellen wurde um 67 Prozent auf 13,6 Millionen Euro erhöht (siehe Maßnahmen Bericht BMI, 2023: https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=754742316C7558786E42413D). Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der flächendeckenden Einführung von Gewaltambulanzen, die Betroffenen kostenlose und verfahrensunabhängige Untersuchungen ermöglichen. Diese Ambulanzen sollen die Dokumentation von Verletzungen verbessern und somit die Verurteilungsquote in Fällen häuslicher Gewalt erhöhen. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ministerien und Ressorts kontinuierlich gestärkt, und es finden regelmäßige Gewaltschutzgipfel statt, um den Austausch von Best Practices und die Vernetzung von Expert:innen zu fördern. Es wurden auch Maßnahmen zur besseren Erkennung und Dokumentation von Gewalt sowie zur Steigerung des Bekanntheitsgrads des „Stillen Notrufs“ eingeführt. Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin Lücken im Gewaltschutz, insbesondere im Bereich der Verurteilungsraten und der Dunkelfeldforschung. Organisationen wie der Verein AÖF und die Allianz Gewaltfrei leben fordern daher eine weitere Aufstockung des Budgets für Gleichstellungs- und Gewaltpräventionsarbeit, um langfristig eine echte Gleichstellung und eine signifikante Reduktion der Gewalt an Frauen zu erreichen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Es gibt weiterhin Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahmen in Österreich zur Bekämpfung von Hassverbrechen gegen Frauen mit Migrationserfahrung. Die neuesten Daten zu Frauenhassverbrechen und Hassverbrechen gegen Migrantinnen in Österreich zeigen eine alarmierende Zunahme der gemeldeten Fälle im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr. Trotz einer höheren Aufklärungsquote bleiben viele dieser Verbrechen ungelöst. Besonders besorgniserregend ist der Anstieg von Straftaten, die auf Weltanschauung, nationale/ethnische Herkunft und Religion zurückzuführen sind. Trotzdem fehlen spezifische Maßnahmen zur Prävention und Unterstützung betroffener Frauen mit Migrationserfahrung, und es gibt weiterhin Hindernisse bei der Datenerfassung und der Dunkelfeldforschung. Die Politik wird aufgefordert, effektivere Strategien und einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Hassverbrechen zu entwickeln und umzusetzen. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Programme zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und zur Förderung der Integration von Frauen mit Behinderungen, ethnischen Minderheiten und Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt zu evaluieren

Proponent:

Peru


Republik Peru

Peru


Republik Peru

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Eine erfolgreiche Politik zur Erweiterung des Zugangs von Frauen mit Behinderungen, Angehörigen ethnischer Minderheiten, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und Asylwerbenden zu Bildung und Gesundheitsversorgung und zur Förderung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt weiter zu stärken

Proponent:

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Geschlechtsspezifische Stereotypen und Rollenerwartungen tragen zur Ungleichheit bei, erschweren Frauen den beruflichen Aufstieg und verringern ihre Chancen. Um dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle in der EU entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles verabschiedet. 
Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: hier). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt.  
 
Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 
 
Hinsichtlich Frauen mit Behinderungen ist festzustellen, dass diese keine spezielle Zielgruppe des österreichischen Arbeitsmarktservices sind. Der Stand ministerieller Arbeit ist immer noch das Inklusionspaket 2017 (siehe Informationen auf der Website des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Berufliche-Teilhabe-von-Menschen-mit-Behinderungen.html). Die Zivilgesellschaft sieht dies als unzureichend an. Es wurden keine Maßnahmen zur Verhinderung von multipler und/oder intersektionaler Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ergriffen. Es fehlt weiterhin eine angemessene Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Behinderungsgesetzgebung, der Behinderungsperspektive in der Frauengesetzgebung, sowie der verbundenen Vollziehung der Gesetze. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (Webseite:https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA), ist für alle Diskriminierungsgründe außer Behinderung zuständig. Frauen mit Behinderungen müssen sich aber im Falle von multipler Diskriminierung an das Sozialministeriumservice (Webseite: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at), wenden und eine Schlichtung beantragen. Dieses Schlichtungsverfahren ist verpflichtend und muss vor einer Klageerhebung beim Zivilgericht durchgeführt werden. Das Problem besteht darin, dass das Sozialministeriumservice keine spezifische Expertise im Umgang mit Frauen mit Behinderungen hat und auch nicht in gendergerechter Herangehensweise geschult wird. 
 
Hinsichtlich Personen mit ausländischer Herkunft ist die Erwerbsquote geringer als bei Personen, die in Österreich geboren sind. Besonders betroffen sind dabei Frauen aus bestimmten Herkunftsländern (zB Herkunftsland Türkei mit einer weiblichen Erwerbsquote von lediglich 44%) Und auch an den Arbeitsorten ist dann eine ausländische Herkunft immer noch ein häufiger Grund von Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz (siehe Statistik Austria, „Arbeitsmarktsituation von Migrant:innen in Österreich 2022“: https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Arbeitsmarktsituation-Migrant-innen-2021.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Eigenständiger, vom Mann unabhängiger, Aufenthaltstitel für Frauen im Rahmen des Familiennachzuges auch im Falle einer Trennung

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Nach aktueller Rechtslage ist es für Frauen im Falle einer Trennung oft schwierig, ihren Aufenthaltstitel unabhängig von ihrem Ehepartner zu behalten, besonders wenn keine besonderen Härtefälle vorliegen. Es gibt jedoch bereits Bestimmungen in anderen EU-Ländern, wie beispielsweise in Deutschland, die einem gewaltbetroffenen Ehepartner ein eigenständiges Aufenthaltsrecht auch nach der Trennung sichern, wenn Gewalt im Spiel ist. Die Notwendigkeit, das Aufenthaltsrecht von Frauen von der Ehe unabhängig zu gestalten, wird zunehmend als wichtig angesehen, um Missbrauch und Abhängigkeit in Beziehungen zu verhindern. Zudem könnte eine solche Reform dazu beitragen, Frauen aus gewaltsamen Ehen den Zugang zu Schutz und Unterstützung zu erleichtern, ohne ihre Aufenthaltsrechte zu gefährden.  Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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