Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Programme zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und zur Förderung der Integration von Frauen mit Behinderungen, ethnischen Minderheiten und Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt zu evaluieren

Proponent:

Peru


Republik Peru

Peru


Republik Peru

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich besteht nach wie vor ein erheblicher Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Gemäß aktuellen Studien verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt 18,8 Prozent weniger als Männer, und dieser Unterschied besteht unabhängig von schulischer und beruflicher Qualifikation (Statistik Austria, 2021: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen). Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz sollen Unternehmen in der EU künftig Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies wird eine umfassendere Offenlegung von Einstiegsgehältern und Entgelthöhen, verstärkte Berichtspflichten für Unternehmen und einen verbesserten Zugang zu rechtlichen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten (weitere Informationen dazu: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2023/04/gender-pay-gap-rat-der-eu-nimmt-neue-vorschriften-zur-lohntransparenz-an.html). In Österreich ist eine entsprechende Gesetzgebung noch nicht erfolgt. Auch die Erwerbsquote ist bei Frauen weiterhin geringer als bei Männern (in 2022 70% gegenüber 78%, Statistik Austria: https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Auch weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, die die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Vertretung von Volksgruppen im politischen und öffentlichen Leben gewährleisten

Proponent:

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Diese Empfehlung wurde im 3. Zyklus des UPR nur zur Kenntnis genommen. Es wäre in den Augen der Zivilgesellschaft wünschenswert, derartige Empfehlungen im nächsten Zyklus auch anzunehmen und eine Umsetzung bereits jetzt ins Auge zu fassen.  
 
Die im Bundeskanzleramt angesiedelten Volksgruppenbeiräte sind de lege keine Vertretung der Volksgruppen, sondern vom Bundeskanzler/ von der Bundeskanzlerin berufene und ernannte Beratungsorgane der Bundesregierung. Gefordert werden etwa eine Reform des Bestellungsverfahrens, der Zusammensetzung der Volksgruppenbeiräte (Beachtung der Geschlechtergleichtstellung, Präsenz der Jugend etc) und eine Erweiterung der Kompetenzen der Volksgruppenbeiräte.  
Eine effektivere und weniger paternalistische Partizipationsmöglichkeit der Volksgruppen, abseits der allgemeinen Vereinsfreiheit, wird gefordert. Etwa durch ein Verbandsklagerecht, die Einrichtung einer öffentlich – rechtlichen Körperschaft, Anhörungsrechten u.Ä. (siehe Rechtsvorschrift für Verordnung über die Volksgruppenbeiräte: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000614).  
 
Es gibt die Forderung nach effektiveren und weniger bevormundenden Möglichkeiten für die Volksgruppen, sich zu beteiligen. Dazu könnten Maßnahmen wie das Recht auf Verbandsklagen, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Institution oder die Gewährung von Anhörungsrechten gehören, um sicherzustellen, dass die Volksgruppen eine bedeutsamere Rolle spielen können, die über die allgemeine Vereinsfreiheit hinausgeht und mehr Autonomie gewinnen.  

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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