Fortschritt: In Arbeit
Ein umfassendes Mandat der Volksanwaltschaft sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf Kinderrechte
Proponent:
Moldau
Republik Moldau
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
Das Mandat der Volksanwaltschaft ist umfassend verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich verankert und umfasst neben der Tätigkeit einer Ombudsstelle zur Kontrolle der staatlichen Verwaltung und der Funktion der Nationalen Menschenrechtsinstitution auch die Stellung als nationaler Präventionsmechanismus nach dem OPCAT (Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe) über die entsprechenden Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat (Volksanwaltschaft präventive Menschenrechtskontrolle).
Aus Kinderrechtsperspektive wären komplementäre Maßnahmen zu prüfen, wie eine Stärkung und Harmonisierung des Mandats der Kinder- und Jugendanwaltschaft der Bundesländer sowie weitergehende, auf die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich fokussierte Strukturen, analog etwa zu den Monitoring-Strukturen nach der Behindertenrechtskonvention.