Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Erarbeitung eines spezifischen NAP zum Schutz von Kinderrechten auf Basis der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Erarbeitung eines spezifischen Nationalen Aktionsplans (NAP) zum Schutz von Kinderrechten in Österreich auf Basis der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf nationaler Ebene zu verbessern und die Rechte von Kindern besser zu schützen.
Ein solcher Aktionsplan würde auf die spezifischen Empfehlungen und Beobachtungen eingehen, die der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich regelmäßig bei der Überprüfung der Umsetzung der Kinderrechte im Land gibt. Diese Empfehlungen umfassen eine Vielzahl von Themen, wie den Schutz vor Gewalt, Zugang zu Bildung und Gesundheitsdiensten, sowie die Bekämpfung von Kinderarmut und Diskriminierung. Ein spezifischer NAP zum Schutz von Kinderrechten würde konkrete Maßnahmen und Strategien umfassen, um diese Empfehlungen in die Praxis umzusetzen und sicherzustellen, dass Kinderrechte in allen relevanten politischen Bereichen berücksichtigt werden. Ein solcher Plan müsste Maßnahmen zur Stärkung der Kinderrechtsbildung, zur Verbesserung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungsprozessen und zur Bekämpfung von Kinderarmut beinhalten. Zudem wären kontinuierliche Monitoring-Mechanismen erforderlich, um den Fortschritt zu überwachen und etwaige Lücken in der Umsetzung zu identifizieren und zu schließen. Darüber hinaus könnte dieser Aktionsplan auch eng mit bestehenden Initiativen und Programmen wie dem bereits bestehenden NAP Kinderrechte verknüpft werden, wobei der Fokus noch stärker auf dem Schutz von Kinderrechten und der Verbesserung der Lebensqualität von Kindern in allen Lebensbereichen liegen würde. Dieser Prozess würde auch eine enge Zusammenarbeit zwischen der Zivilgesellschaft, Kinderschutzorganisationen und staatlichen Stellen erfordern, um sicherzustellen, dass die Perspektiven der Kinder in den Planungs- und Entscheidungsprozess einfließen und ihre Rechte aktiv gefördert werden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Ein starker Fokus auf die Politische Bildung, die Stärkung der Bundesjugendvertretung

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Überprüfung und Verbesserung der Teilnahme von Kindern an Bildungs-, Pflege- und Berufsbildungseinrichtungen ist ein zentrales Anliegen der Kinderrechte- und Partizipationsförderung in Österreich. Dabei werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um die Integration und Mitbestimmung von Kindern in allen relevanten Lebensbereichen sicherzustellen. Insbesondere im Bildungssektor gibt es Bestrebungen, die Möglichkeiten zur Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, zu erweitern. Dies reicht von der Mitgestaltung in Schulen bis hin zu ihrem Einfluss auf Entscheidungen in Pflegeeinrichtungen oder Arbeits- und Berufsausbildungssystemen. In diesem Kontext wurden in Österreich, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern, Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entwickelt. Ein Beispiel hierfür ist der „National Action Plan for Children and Youth Participation“, der darauf abzielt, die Partizipation in verschiedenen Lebensbereichen zu stärken. Die Einbeziehung der Kinder in Entscheidungsprozesse wird als integraler Bestandteil des täglichen Lebens verstanden, von Schulen bis hin zu sozialen Einrichtungen, und soll sicherstellen, dass ihre Rechte und Interessen gehört werden. Es wird zunehmend anerkannt, dass Kinder und Jugendliche nicht nur in politischen, sondern auch in alltäglichen Bereichen Mitspracherechte haben sollten, um ihre Lebensbedingungen aktiv mitzugestalten. In diesem Rahmen ist es wichtig, dass Partizipation nicht nur als formale Beteiligung, sondern als ein dynamischer Prozess verstanden wird, der den Kindern hilft, ihre Beteiligungsfähigkeiten zu entwickeln und diese aktiv auszuüben. Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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