Fortschritt: Kein Fortschritt
Verhaltenskodizes für Politikerinnen und Politiker aufzustellen, die die Verwendung rassistischer Äußerungen verbieten, und die erforderlichen Regelungen dafür zu treffen, dass Politikerinnen und Politiker Integration anstatt Isolierung und Entfremdung fördern
Proponent:
Türkei
Republik Türkei
Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):
Die Implementierung von Verhaltenskodizes für politische Akteur:innen stellt einen bedeutenden Schritt dar, um ethische Standards und Verantwortlichkeit in der politischen Arena sicherzustellen. Diese Kodizes dienen dazu, das Verhalten von Politiker:innen zu regeln und klare Grenzen für ihre Äußerungen zu setzen. Insbesondere das Verbot rassistischer Äußerungen ist von großer Bedeutung, da sie nicht nur die Gesellschaft spalten, sondern auch die Integration gefährden können.
In Österreich existieren mehrere Verhaltenskodizes, die darauf abzielen, ethische Standards und Integrität im öffentlichen Dienst zu fördern. Einer davon ist der Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst, der im November 2020 im Ministerrat verabschiedet wurde. Dieser richtet sich an Bundesbedienstete und bietet praxisnahe Anleitungen sowie Checklisten zur Bewältigung von Bestechungsversuchen.
Ein weiterer Kodex ist der Verhaltenskodex des Bundesministeriums für Inneres (BMI), der 2010 verabschiedet wurde und laufend angepasst wird. Dieser dient als Handlungsanleitung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI und basiert auf der geltenden Rechtslage, um ethische Standards zu fördern.
Es ist jedoch zu bemerken, dass es bisher keine erkennbaren Anstrengungen gibt, Verhaltenskodizes für Politikerinnen und Politiker aufzustellen, die die Verwendung rassistischer Äußerungen verbieten. Ebenso fehlen Regelungen, die sicherstellen, dass politische Akteur:innen die Integration fördern, anstatt Isolierung und Entfremdung zu begünstigen. Die ECRI hat außerdem betont, dass Politiker*innen eine entschiedene Haltung gegen rassistische Hassreden einnehmen sollten und dass politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die die Verwendung von Hassreden untersagen. Bislang sind diese Empfehlungen unberücksichtigt geblieben. In Österreich ist Verhetzung strafrechtlich verboten, auch für Politiker. Ein Beispiel dafür ist die Verurteilung des ehemaligen FPÖ-Politikers Johann Gudenus, der wegen rassistischer und hetzerischer Aussagen belangt wurde. Ebenso wurde Herbert Kickl, ein weiteres hochrangiges Mitglied der FPÖ, mehrfach wegen seiner provokativen Aussagen kritisiert, auch wenn es nicht immer zu Verurteilungen kam. In solchen Fällen kann das Parlament, sofern eine strafrechtliche Verfolgung infrage kommt, entscheiden, die Immunität des betroffenen Politikers aufzuheben. Dies ermöglicht es, die betroffene Person zur Rechenschaft zu ziehen und strafrechtlich zu verfolgen.
Es ist wünschenswert, dass sich Politiker:innen aktiv für Integration engagieren. Allerdings liegt es nicht in der Verantwortung der Regierung, ihnen vorzuschreiben, wie sie sich zu diesem Thema äußern. Die Festlegung von Verhaltensstandards für Politiker:innen muss von den politischen Parteien selbst oder im Parlament erfolgen.