Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Verhaltenskodizes für Politikerinnen und Politiker aufzustellen, die die Verwendung rassistischer Äußerungen verbieten, und die erforderlichen Regelungen dafür zu treffen, dass Politikerinnen und Politiker Integration anstatt Isolierung und Entfremdung fördern

Proponent:

Türkei


Republik Türkei

Türkei


Republik Türkei

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Implementierung von Verhaltenskodizes für politische Akteur:innen stellt einen bedeutenden Schritt dar, um ethische Standards und Verantwortlichkeit in der politischen Arena sicherzustellen. Diese Kodizes dienen dazu, das Verhalten von Politiker:innen zu regeln und klare Grenzen für ihre Äußerungen zu setzen. Insbesondere das Verbot rassistischer Äußerungen ist von großer Bedeutung, da sie nicht nur die Gesellschaft spalten, sondern auch die Integration gefährden können.  
 
In Österreich existieren mehrere Verhaltenskodizes, die darauf abzielen, ethische Standards und Integrität im öffentlichen Dienst zu fördern. Einer davon ist der Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst, der im November 2020 im Ministerrat verabschiedet wurde. Dieser richtet sich an Bundesbedienstete und bietet praxisnahe Anleitungen sowie Checklisten zur Bewältigung von Bestechungsversuchen.  
 
Ein weiterer Kodex ist der Verhaltenskodex des Bundesministeriums für Inneres (BMI), der 2010 verabschiedet wurde und laufend angepasst wird. Dieser dient als Handlungsanleitung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI und basiert auf der geltenden Rechtslage, um ethische Standards zu fördern.  
 
Es ist jedoch zu bemerken, dass es bisher keine erkennbaren Anstrengungen gibt, Verhaltenskodizes für Politikerinnen und Politiker aufzustellen, die die Verwendung rassistischer Äußerungen verbieten. Ebenso fehlen Regelungen, die sicherstellen, dass politische Akteur:innen die Integration fördern, anstatt Isolierung und Entfremdung zu begünstigen. Die ECRI hat außerdem betont, dass Politiker*innen eine entschiedene Haltung gegen rassistische Hassreden einnehmen sollten und dass politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die die Verwendung von Hassreden untersagen. Bislang sind diese Empfehlungen unberücksichtigt geblieben. In Österreich ist Verhetzung strafrechtlich verboten, auch für Politiker. Ein Beispiel dafür ist die Verurteilung des ehemaligen FPÖ-Politikers Johann Gudenus, der wegen rassistischer und hetzerischer Aussagen belangt wurde. Ebenso wurde Herbert Kickl, ein weiteres hochrangiges Mitglied der FPÖ, mehrfach wegen seiner provokativen Aussagen kritisiert, auch wenn es nicht immer zu Verurteilungen kam. In solchen Fällen kann das Parlament, sofern eine strafrechtliche Verfolgung infrage kommt, entscheiden, die Immunität des betroffenen Politikers aufzuheben. Dies ermöglicht es, die betroffene Person zur Rechenschaft zu ziehen und strafrechtlich zu verfolgen. 
Es ist wünschenswert, dass sich Politiker:innen aktiv für Integration engagieren. Allerdings liegt es nicht in der Verantwortung der Regierung, ihnen vorzuschreiben, wie sie sich zu diesem Thema äußern. Die Festlegung von Verhaltensstandards für Politiker:innen muss von den politischen Parteien selbst oder im Parlament erfolgen. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Sicherstellung, dass der NAP Antidiskriminierung die Bekämpfung aller Formen von Rassismus (zB Antimuslimischer Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, etc) erfasst und realistische und messbare Indikatoren enthält

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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