Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch auf einer Erklär-Seite unter diesem LINK


Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Schaffung einer umfassenden Kompetenz des Bundesgesetzgebers für den Klimaschutz

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

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Fortschritt: Kein Fortschritt

Erlassung eines Klimaschutzgesetzes, welches Generationengerechtigkeit und das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 einschließlich Zwischenziele und sektorale Budgetierung von Treibhausgasemissionen einschließt

Proponent:

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Fortschritt: Kein Fortschritt

Einführung effektiver Kontrollmechanismen im Klimaschutzgesetz

Proponent:

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Fortschritt: Kein Fortschritt

Volle Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe, die relevant für den Klimaschutz sind, in Gesetzgebung und Verwaltung

Proponent:

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Fortschritt: Kein Fortschritt

Verstärkte Berücksichtigung und Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen in der Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien

Proponent:

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Fortschritt: Kein Fortschritt

Den entwicklungspolitischen Fokus auf die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) zu stärken, indem ein festgelegter Teil des BNE als ODA für diese Staaten priorisiert wird, um bestehende Finanzierungslücken zu schließen.

Proponent:

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Fortschritt: Kein Fortschritt

Zielgerichtete Maßnahmen entwickeln und implementieren, um negative Spillover-Effekte österreichischer Politiken auf Länder mit mittlerem und niedrigem Einkommen systematisch zu reduzieren und nachhaltige Entwicklung zu unterstützen

Proponent:

Liga


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Regelmäßige Überarbeitung einer kohärenten, partizipativ entwickelten Gesamtstrategie für die österreichische Entwicklungszusammenarbeit und bessere Koordinierung mit dem Bereich der humanitären Hilfe

Proponent:

Liga


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Priorisierung der Rechte und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit, sowie Aufstockung der Mittel für die Umsetzung des zweigleisigen Ansatzes, um die UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umzusetzen

Proponent:

Liga


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Liga


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Weitere Anstrengungen zur Umsetzung des nationalen Entwicklungsprogramms zugunsten von Armutsbekämpfung, Sicherung von Frieden und Umweltschutz zu unternehmen

Proponent:

Libyen


Staat Libyen

Libyen


Staat Libyen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

{Armut-Allgemein}Im BMK wurde eine § 8 BMG-Kommission für Dialogprozesse zwischen der Verwaltung und der Zivilgesellschaft neu eingerichtet. Diese Kommission fördert den Austausch zwischen der Verwaltung (vertreten durch das) und der organisierten Zivilgesellschaft (vertreten durch die Geschäftsführer von Ökobüro und Umweltdachverband). Ein Klimaschutzgesetz und andere greifbare legistische Fortschritte fehlen aber weiterhin, was auch von der Zivilgesellschaft deutlich kritisiert wird (siehe zB auf der Webseite des Klimavolksbegehrens: https://klimavolksbegehren.at/). Am 23.02.2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf „Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“ (Corporate Sustainability Due Diligence, CDSDD, siehe Entwurf auf der Website der Europäischen Union: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022 PC 0071 from=EN). Am 01.12.2022 einigte sich der Europäische Rat auf seine Position und am 01.06.2023 wiederum wird das Europäische Parlament seine Position festlegen, worauf die Trilog-Verhandlungen zwischen den drei Institutionen folgen werden (Vorschlag für die Richtlinie des europäischen Parlaments und des Europäischen Rats über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit und zur Änderung Richtlinie (EU) 2019/1937 als PDF: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15024-2022-REV-1/en/pdf). Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft haben in Folge der Veröffentlichung des Richtlinienentwurfs der Kommission einen guten Konsultationsprozess eingeleitet. Die Regierung sollte auch bei der künftigen Umsetzung der Richtlinie in Österreich Stakeholder wieder umfassend einbeziehen.  
 Es ist zu begrüßen, dass die beschlossene und in Kraft getretene Richtlinie eine zivilrechtliche Haftung und Sanktionen durch Behörden enthält. Damit die Richtlinie Menschenrechte und Umwelt entlang globaler Lieferketten wirksam schützen kann, braucht es jedoch eine Verbesserung des Zugangs von Betroffenen von Rechtsverletzungen zum Recht. Eine wichtige Initiative der Zivilgesellschaft zum Thema ist „Menschenrechte brauchen Gesetze” (Kampagne, der Organisation Netzwerk Soziale Verantwortung, für ein Lieferkettengesetz in Österreich und in der EU: https://www.nesove.at/menschenrechte-brauchen-gesetze/).  
Am 26.2.2025 hat die EU-Kommission ein Paket vorgestellt, das ihr zufolge die Nachhaltigkeitsregeln vereinfachen soll. Änderungsvorschläge betreffen die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU Taxonomy und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Obwohl eine bloße Vereinfachung und Reduzierung redundanter und überlappender Berichtspunkte angekündigt war, ist nun eine massive Verwässerung der CSDDD in wichtigen Punkten vorgeschlagen: Aushöhlung des riskobasierten Ansatzes, da sich die Sorgfaltspflichten mit wenigen Ausnahmen nur noch auf direkte Geschäftspartner*innen erstrecken würde; Monitoring von Sorgfaltsmaßnahmen wäre nur m´noch alle 5 Jahre statt wie bisher vorgesehen jährlich durchzuführen; Streichung einer EU-weit harmonisierten Regelung zur zivilrechtlichen Haftung; Streichung der umsatzbezogenen Mindest-Höchststrafen bei Verstößen; Streichung der Verpflichtung zur Umsetzung von Klimatransitionsplänen, Streichung der Möglichkeit von Vertretungsklagen, usw. (siehe: hier). Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungspprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: Kein Fortschritt

Entwicklung einer kohärente Gesamtstrategie für die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit, welche alle Akteure und Stakeholder einbindet und mit den Zielen der 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung in Einklang steht

Proponent:

Liga


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Liga


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Es gibt zwar punktuelle Fortschritte bei der humanitären Hilfe und direkter Projekthilfe, aber ein substanzieller Anstieg der österreichischen Office Development Assistance-ODA-Quote ist nicht erkennbar. Der temporäre Anstieg auf 0,39% im Jahr 2022 aufgrund zusätzlicher Mittel für die Ukraine wird als Einmaleffekt betrachtet (Website der Austrian Development Agency: ADA: Öffentliche Entwicklungshilfeleistungen: https://www.entwicklung.at/ada/oeffentliche-entwicklungshilfeleistungen).  
Um das Ziel von 0,7% zu erreichen, wird ein verbindlicher Stufenplan gefordert (siehe Website der OECD: vorläufige Zahlen der Organisation for Economic Co-operation and Development- OECD: https://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/official-development-assistance.htm ). Die Zivilgesellschaft äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Obwohl eine schrittweise Erhöhung der Entwicklungshilfegelder im Regierungsprogramm vereinbart wurde, unternahm das Außenministerium bis dato keine ausreichenden Schritte, das Ziel zu verfolgen. Die Bundesregierung setzt im Regierungsprogramm 2025–2029 zu diesem Punkt auf gemeinsame Verbesserungen mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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