Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Österreich wird empfohlen wirksame Maßnahmen zur Erhöhung seiner öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit zu ergreifen, um das international vereinbarte Ziel von 0,7 % seines Bruttonationaleinkommen zu erreichen, sodass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verwirklicht werden können

Proponent:

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Es gibt zwar punktuelle Fortschritte bei der humanitären Hilfe und direkter Projekthilfe, aber ein substanzieller Anstieg der österreichischen Office Development Assistance-ODA-Quote ist nicht erkennbar. Der temporäre Anstieg auf 0,39% im Jahr 2022 aufgrund zusätzlicher Mittel für die Ukraine wird als Einmaleffekt betrachtet (Website der Austrian Development Agency: ADA: Öffentliche Entwicklungshilfeleistungen: https://www.entwicklung.at/ada/oeffentliche-entwicklungshilfeleistungen).  
Um das Ziel von 0,7% zu erreichen, wird ein verbindlicher Stufenplan gefordert (siehe Website der OECD: vorläufige Zahlen der Organisation for Economic Co-operation and Development- OECD: https://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/official-development-assistance.htm ). Die Zivilgesellschaft äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Obwohl eine schrittweise Erhöhung der Entwicklungshilfegelder im Regierungsprogramm vereinbart wurde, unternahm das Außenministerium bis dato keine ausreichenden Schritte, das Ziel zu verfolgen. Die Bundesregierung setzt im Regierungsprogramm 2025–2029 zu diesem Punkt auf gemeinsame Verbesserungen mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

In seine öffentliche Entwicklungszusammenarbeit Nothilfepakete aufzunehmen, die speziell auf die Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ausgerichtet sind

Proponent:

Bhutan


Königreich Bhutan

Bhutan


Königreich Bhutan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Bezug auf die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit hat die österreichische Regierung Schritte unternommen, um die Auswirkungen der Pandemie abzumildern, indem sie finanzielle Unterstützung bereitgestellt und Hilfsprojekte im In- und Ausland initiiert hat. Dennoch sind langfristige Strategien erforderlich, um die nachhaltige Erholung zu gewährleisten und auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet zu sein. 

Fortschritt: In Arbeit

Weitere Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Inklusion der Opfer von Menschenhandel zu ergreifen und ihnen zu diesem Zweck Berufsausbildungsmöglichkeiten, Sprachkurse und Stellenvermittlung anzubieten

Proponent:

Kambodscha


Königreich Kambodscha

Kambodscha


Königreich Kambodscha

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Situation des Opferschutzes bei Menschenhandel in Österreich bleibt trotz bestehender Maßnahmen kritisch. Obwohl es spezialisierte Hilfsorganisationen wie LEFÖ-IBF gibt, werden viele Betroffene oft nicht rechtzeitig identifiziert, was den Zugang zu Schutz und Unterstützung erschwert. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Behörden stellt für Opfer eine Hürde dar, da der Aufenthaltstitel oft von ihrer Bereitschaft zur Kooperation abhängig ist. Dies kann Betroffene in eine unsichere Lage bringen, vor allem wenn sie Angst vor Repressalien oder Abschiebung haben. Auch die Bekämpfung von Kinderhandel und sexueller Ausbeutung ist problematisch, da es weiterhin an ausreichender Datenerfassung und gezielten Maßnahmen fehlt.  
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung nachzugehen, effektive Maßnahmen gegen Menschenhandel zu setzen und den Opferschutz für Geflüchtete nachhaltig zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Unter Verfolgung eines Menschenrechtsansatzes zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse vulnerabler Gesellschaftsgruppen Fortschritte bei der Erholung von Wirtschaft und Gesellschaft zu erzielen

Proponent:

Chile


Republik Chile

Chile


Republik Chile

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die COVID-19 Pandemie hat auch in Österreich zu weitreichenden Beeinträchtigungen grundlegender Menschen- bzw. Kinderrechte geführt (persönliche Freiheit, Freizügigkeit, Bildung, Gesundheit etc.). Eine Aufarbeitung der Erfahrungen fehlt allerdings bislang; von der Bundesregierung wurde im Mai 2023 ein Analyseprozess unter Führung der Akademie der Wissenschaften angekündigt; unklar bleibt allerdings die Einbindung der Zivilgesellschaft in den Prozess.  
 
Seitens des Netzwerks Kinderrechte Österreich wurde mit Unterstützung des Sozialministeriums im März 2023 ein „Corona-Sonderbericht“ veröffentlicht, der sich ausführlich mit den vielfach nachteiligen Folgen der Pandemiebekämpfung für Kinder auseinandersetzt (in den Bereichen Freiheitsrechte, Information und Partizipation, Bildung, Lehre, Freizeit, psychische Gesundheit, Armut, Gewaltschutz und Kinderrechte-Monitoring) ( Sonderbericht “Kinderrechte und Corona”: hier).  
 
Das LBI-GMR führt 2023 zwei Projekte zum Kontext Krisenbewältigung und Kinderrechte durch, einschließlich einer Serie von Workshops mit Kindern und Jugendlichen zu ihren Erkenntnissen aus der Pandemie (Auf der Website ersichtlich: https://gmr.lbg.ac.at/forschung/menschenwuerde-und-oeffentliche-sicherheit/).  
 
Während der COVID-19-Pandemie kam es verstärkt zu häuslicher Gewalt. Allerdings zeigt der aktuelle Stand der Dinge, dass Österreichs Maßnahmen und Ressourcen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt unzureichend sind. Die steigenden Fallzahlen von Gewalt in den eigenen vier Wänden während der Pandemie wurden von Nichtregierungsorganisationen wiederholt angesprochen. Weitere Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betreffen insbesondere eine erhöhte Selbstmordrate auch bei Jugendlichen und ein größerer Bedarf an psyochsozialer Betreuung.  
 
Zu einer systematischen Aufarbeitung und Ursachenforschung kommt es von Seiten des Bundes derzeit nicht. Es wäre wünschenswert hier die Forschung voranzutreiben, nicht nur um den spezifischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entgegenzutreten, sondern auch um Maßnahmen in einer zukünftigen vergleichbaren Krise menschenrechtskonformer gestalten zu können. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Eine Nationale Strategie zur Vermeidung und Verringerung der Armut umzusetzen, die den schwächsten Gruppen Vorrang einräumt und Maßnahmen zur Bewältigung der kurz-, mittel- und langfristigen sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie umfasst

Proponent:

Kuba


Republik Kuba

Kuba


Republik Kuba

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich zeigt sich ein differenziertes Bild der Armut: Aktuell sind 2,3% der Bevölkerung direkt von Armut betroffen, während 17,3% als armuts- oder ausgrenzungsgefährdet gelten. Diese Einschätzungen berücksichtigen jedoch nicht die jüngsten Entwicklungen wie die hohe Inflation und steigende Lebenshaltungskosten in den Jahren 2022/2023, die zusätzliche Belastungen für einkommensschwache Haushalte bedeuten könnten.  
 
Das Konzept der Armutsbekämpfung in Österreich und global orientiert sich nicht nur an finanziellen Indikatoren, sondern auch an einem umfassenden Ansatz, der Bildung, Gesundheit und den Lebensstandard einschließt. Ziel 1 der UN-Nachhaltigkeitsziele fordert eine nachhaltige Überwindung von Armut in all ihren Formen, was bedeutet, dass neben der Sicherung eines existenzsichernden Einkommens auch die Verbesserung der Chancengleichheit und Teilhabemöglichkeiten im Fokus steht. Für Österreich bedeutet dies konkret, neben materieller Unterstützung auch den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung zu gewährleisten. Die Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen erfordert daher sowohl kurzfristige Maßnahmen als auch langfristige Strategien, um die soziale Ausgrenzung zu verringern und die Lebensqualität für alle Bevölkerungsgruppen nachhaltig zu verbessern. Besonders gefährdet sind Kinder, Frauen im Alter, Alleinerzieherinnen, Langzeitarbeitslose und Menschen ohne Staatsbürger:innenschaft. Menschen mit chronischen Erkrankungen stehen ebenfalls vor erheblichen Herausforderungen, und die hohen Wohnkosten bringen viele Menschen an den Rand.  
 
Mehr als ein Fünftel aller von Armut und Ausgrenzung bedrohten Personen sind Kinder (22%, was 353.000 Kindern im Alter von 0-17 Jahren entspricht). Mehr als die Hälfte der Kinder, die in Ein-Eltern-Haushalten leben, sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (52%), und Familien mit mindestens drei Kindern sind zu 30% betroffen. Auch unter den Pensionsbeziehenden sind insbesondere alleinlebende Frauen mit 28% überdurchschnittlich von Armut betroffen (siehe Aktuelle Armutszahlen in Österreich: https://www.armutskonferenz.at/armut-in-oesterreich/aktuelle-armuts-und-verteilungszahlen.html).  
 
Die Zivilgesellschaft, darunter die Armutskonferenz, appelliert dringend an die Notwendigkeit folgender Maßnahmen, um die Armutsbekämpfung voranzutreiben: Es bedarf einer Mindestsicherung, die tatsächlich ausreicht, um ein menschenwürdiges Leben zu führen, eine qualitätsvolle, gut ausgebaute und für alle zugängliche soziale Infrastruktur ist von entscheidender Bedeutung, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern, eine neue und innovative Arbeitsmarkt- und Arbeitszeitpolitik ist erforderlich, um langfristige Lösungen für die Armutsproblematik zu schaffen und es müssen mehr und umfassende politische Partizipationsmöglichkeiten für Menschen geschaffen werden, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind. Dies ist entscheidend, um ihre Interessen und Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen sind die ersten und entscheidenden Schritte im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung in Österreich (siehe FAQ auf der Website Armutskonferenz: https://www.armutskonferenz.at/armut-in-oesterreich/faqs-zum-thema-armut.html). 
Die COVID-19 Pandemie hat auch in Österreich zu weitreichenden Beeinträchtigungen grundlegender Menschen- bzw. Kinderrechte geführt (persönliche Freiheit, Freizügigkeit, Bildung, Gesundheit etc.). Eine Aufarbeitung der Erfahrungen fehlt allerdings bislang; von der Bundesregierung wurde im Mai 2023 ein Analyseprozess unter Führung der Akademie der Wissenschaften angekündigt; unklar bleibt allerdings die Einbindung der Zivilgesellschaft in den Prozess.  
 
Seitens des Netzwerks Kinderrechte Österreich wurde mit Unterstützung des Sozialministeriums im März 2023 ein „Corona-Sonderbericht“ veröffentlicht, der sich ausführlich mit den vielfach nachteiligen Folgen der Pandemiebekämpfung für Kinder auseinandersetzt (in den Bereichen Freiheitsrechte, Information und Partizipation, Bildung, Lehre, Freizeit, psychische Gesundheit, Armut, Gewaltschutz und Kinderrechte-Monitoring) ( Sonderbericht “Kinderrechte und Corona”: hier).  
 
Das LBI-GMR führt 2023 zwei Projekte zum Kontext Krisenbewältigung und Kinderrechte durch, einschließlich einer Serie von Workshops mit Kindern und Jugendlichen zu ihren Erkenntnissen aus der Pandemie (Auf der Website ersichtlich: https://gmr.lbg.ac.at/forschung/menschenwuerde-und-oeffentliche-sicherheit/).  
 
Während der COVID-19-Pandemie kam es verstärkt zu häuslicher Gewalt. Allerdings zeigt der aktuelle Stand der Dinge, dass Österreichs Maßnahmen und Ressourcen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt unzureichend sind. Die steigenden Fallzahlen von Gewalt in den eigenen vier Wänden während der Pandemie wurden von Nichtregierungsorganisationen wiederholt angesprochen. Weitere Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betreffen insbesondere eine erhöhte Selbstmordrate auch bei Jugendlichen und ein größerer Bedarf an psyochsozialer Betreuung.  
 
Zu einer systematischen Aufarbeitung und Ursachenforschung kommt es von Seiten des Bundes derzeit nicht. Es wäre wünschenswert hier die Forschung voranzutreiben, nicht nur um den spezifischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entgegenzutreten, sondern auch um Maßnahmen in einer zukünftigen vergleichbaren Krise menschenrechtskonformer gestalten zu können. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, einschließlich der sozialen Sicherheit, weiterhin ohne Diskriminierung zu achten

Proponent:

Slowakei


Slowakische Republik

Slowakei


Slowakische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der Stand wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ist weiterhin prekär. Insbesondere Soziale Grundrechte sind in der Verfassung nicht verankert. Der mangelnde Umsetzungsstand in diesem Bereich wurde auch von der Österreichischen Liga für Menschenrechte im Menschenrechtsbefund 2022 bemängelt.  
 
Nicht verfassungsrechtlich verankert ist auch der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (BGBl. Nr. 590/1978). Er steht unter Erfüllungsvorbehalt iSd Artikel 50 Abs 2 B-VG, sodass eine höchstgerichtliche Überprüfung von relevanten Gesetzen und Maßnahmen anhand dieses Instruments nicht möglich ist. Österreich hat auch Fakultativprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren nicht ratifiziert.  
 
Auch bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BGBl. I Nr. 4/2011) wurden wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Kindern weitestgehend ausgespart.  
 
Ganz im Gegenteil wurden in den letzten Jahren viele sozialstaatliche Regelungen, inklusive des Zugangs zu leistbaren Sozialwohnraum, für Migrant:innen und Flüchtlinge verschärft. Sozialschutz und soziale Teilhabe werden damit in diskriminierender Weise zugewanderten Menschen vorenthalten. Dabei ist diese Materie zum Teil Sache der Länder, sodass hier österreichweit große Unterschiede bestehen.  
 
Eine menschenrechtskonforme Harmonisierung fehlt. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (BGBl. I 2019/41) wurde zudem im März 2023 in zentralen Punkten (u.a. qualifizierte Deutschkenntnisse als Voraussetzung des Sozialhilfebezugs) auch aufgrund Verstoßes gegen die Vorgaben des Internationales Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (CERD) durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben (siehe auf der Webseite des VfGH: https://www.vfgh.gv.at/medien/Sozialhilfe.php). 
 
Zahlreiche weitere Regelungen auf Bundes- und Länderebene enthalten aber explizite Schlechterstellungen von Asylsuchenden und Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, sowie zum Teil schon lange in Österreich legal lebende Nicht-EU-Bürger:innen (Drittstaatsangehörige). Dies betrifft auch zB das Oberösterreichische Wohnbauförderungsgesetz, das für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige und Flüchtlinge besondere Erschwernisse beim Zugang zu Wohnbeihilfe enthält, oder das Bundes-Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, nach dem geförderte Wohnungen an ausländische Staatsbürger*innen erst ab 5 Jahren Aufenthalt und erfolgreicher Integrationsprüfung vergeben werden dürfen (Wohnbauförderungsgesetz Oberösterreich: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=10000366). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren

Proponent:

Chile


Republik Chile

Chile


Republik Chile

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über Hausangestellte (2011) und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu unterzeichnen

Proponent:

Venezuela


Bolivarische Republik Venezuela

Venezuela


Bolivarische Republik Venezuela

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Abkommen, das darauf abzielt, den rechtlichen Status von Migrant:innen mit Arbeitnehmerstatus, saisonalen und gelegenheitsbezogenen Arbeitnehmern sowie ihren Familienangehörigen zu verbessern. 2006 wurde in Entschließungsantrag eingebracht, trotz ihrer internationalen Verpflichtung hat Österreich diese Konvention bisher nicht ratifiziert (siehe Entschließungsantrag zur Ratifikation ICMW: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXII/A/763). Die Diskrepanz zwischen der Unterzeichnung von internationalen Abkommen und ihrer tatsächlichen Umsetzung in nationales Recht wirft Fragen auf und könnte Anlass zur Überprüfung und möglichen Neubewertung dieser Entscheidungen bieten. Dies könnte eine Chance für Österreich sein, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu verstärken. 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 
Österreich hat im Juni 2011 das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bezüglich Hausangestellter angenommen. Dieses Abkommen legt ein anspruchsvolles arbeitsrechtliches Schutzniveau für Hausangestellte fest. Allerdings wurde es auf nationaler Ebene noch nicht vollständig umgesetzt. Hausangestellte tragen maßgeblich zur globalen Wirtschaft bei, indem sie die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer:innen mit familiären Verpflichtungen verbessern. Sie ermöglichen die Betreuung älterer Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen und bewirken erhebliche Einkommensverschiebungen innerhalb und zwischen Ländern.  Es ist entscheidend, dass Österreich weiterhin Maßnahmen ergreift, um den Schutz von Arbeitnehmer:innen zu stärken, einschließlich der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 189 der IAO über Hausangestellte (siehe RIS- Übereinkommen Nr.189: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_651606/COO_2026_100_2_653149.html). Im Jahr 2018 entschied sich die österreichische Regierung, sich vom UN-Migrationspakt zurückzuziehen. Die offizielle Votumserklärung an die Vereinten Nationen listet insgesamt 17 Gründe für die Ablehnung des Abkommens auf. Gleichzeitig wurde der „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ verabschiedet, ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen, das darauf abzielt, die internationale Zusammenarbeit in Bezug auf Migration zu verbessern und den Beitrag von Migrant:innen zur nachhaltigen Entwicklung zu stärken. Obwohl dieser Pakt rechtlich nicht bindend ist, fungiert er als kooperativer Leitfaden zur besseren Koordination von Migration auf verschiedenen Ebenen – lokal, national, regional und global. Die österreichische Regierung könnte überdenken, sich erneut dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration anzuschließen. Dies würde nicht nur die internationale Zusammenarbeit fördern, sondern auch einen kooperativen Ansatz für eine effektivere Migrationspolitik unterstützen (siehe Ergebnisdokument der Zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration:https://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren

Proponent:

Honduras


Republik Honduras

Honduras


Republik Honduras

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren

Proponent:

Italien


Italienische Republik

Italien


Italienische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu ratifizieren

Proponent:

Albanien


Republik Albanien

Albanien


Republik Albanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und die Zuständigkeit des Ausschusses hinsichtlich des Untersuchungsverfahrens und der Staatenbeschwerden zu akzeptieren

Proponent:

Finnland


Republik Finnland

Finnland


Republik Finnland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren

Proponent:

Frankreich


Französische Republik

Frankreich


Französische Republik

Gabun


Gabunische Republik

Gabun


Gabunische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Zu erwägen, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren

Proponent:

El Salvador


Republik El Salvador

El Salvador


Republik El Salvador

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Ratifikation Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden vom 09.11.1995 bzw Erklärung zu Artikel D der Europäische Sozialcharta (revidiert) vom 03.05.1996 dem im genannten Protokoll vorgesehenen Verfahren zuzustimmen

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat das Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden von 1995 bisher nicht ratifiziert. Dieses Protokoll, das seit 1998 in Kraft ist, erlaubt Organisationen, Kollektivbeschwerden über Verstöße gegen soziale Rechte einzureichen und wurde von einigen europäischen Ländern angenommen, um die soziale Gerechtigkeit zu fördern. Österreich hat zwar Teile der revidierten Europäischen Sozialcharta akzeptiert, jedoch ohne das Kollektivbeschwerdeverfahren offiziell anzuerkennen. 
Österreich hat die revidierte Europäische Sozialcharta von 1996 sowie das Zusatzprotokoll über Kollektivbeschwerden unterzeichnet, jedoch bislang keine bindende Zustimmung zur Anwendung des Kollektivbeschwerdeverfahrens erteilt. Dies bedeutet, dass kollektive Beschwerden von Gewerkschaften und anderen Organisationen vor dem Europäischen Ausschuss für soziale Rechte nicht zulässig sind. Österreich ist jedoch verpflichtet, die Einhaltung der Charta durch regelmäßige Berichte darzulegen. Ein tatsächlicher Beitritt zum Kollektivbeschwerdeverfahren und eine Erklärung zur Annahme von Artikel D sind derzeit noch nicht erfolgt. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Ratifikation Artikel 30 und 31 der Europäischen Sozialcharta

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat die Artikel 30 und 31 der revidierten Europäischen Sozialcharta (ESC) bisher nicht ratifiziert. Diese Artikel befassen sich mit dem Recht auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung (Artikel 30) sowie dem Recht auf angemessenes Wohnen (Artikel 31). Österreich hat zwar die Sozialcharta in weiten Teilen umgesetzt und ist in der laufenden Berichterstattungspflicht zur Erfüllung bestimmter sozialer Rechte, aber es bestehen Vorbehalte bezüglich dieser speziellen Artikel, da deren Umsetzung als komplex und potenziell kostspielig für den Staat angesehen wird. Mehrere Staaten, darunter auch Deutschland, haben ähnliche Vorbehalte gegen diese beiden Artikel geltend gemacht, da sie umfassende soziale Rechte zusichern, die oft umfassende rechtliche und finanzielle Anpassungen erfordern würden (Informationen auf der BMAW Website zum Europarat und ESC: https://www.bmaw.gv.at/Themen/Arbeitsrecht/Internationales-und-Europaeisches-Arbeitsrecht/Europarat-und-Europaeische-Sozialcharta.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Ratifikation Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 10.12.2008

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert.  
 
Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stellt ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar und ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen, Beschwerden bei den Vereinten Nationen einreichen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Österreich hat dieses Protokoll hingegen im Jahr 1978 ratifiziert (siehe Staatenbericht, Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wsk Rechte: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:40fa2699-4b9e-450e-a246-fdf4a7dcc164/CESCR_WSK_4_de.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Erarbeitung eines NAP zu Wirtschaft und Menschenrechten

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Bedauerlicherweise fehlt jedoch ein Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, der den UN-Leitprinzipien entspricht. Die Umsetzung eines solchen Plans ist bisher ausgeblieben.  
 
Die Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen hat im Jahr 2016 die finalen Leitlinien für Nationale Aktionspläne veröffentlicht, die das Ergebnis eines offenen, globalen Konsultationsprozesses mit Beteiligung von Staaten, Unternehmen, Zivilgesellschaft, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und der akademischen Welt sind. Diese Leitlinien bauen auf dem Bericht der Arbeitsgruppe von 2014 an die UN-Generalversammlung über Nationale Aktionspläne auf (siehe Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, 2014: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/266624/b51c16faf1b3424d7efa060e8aaa8130/un-leitprinzipien-de-data.pdf). Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit Regierungen zu diesem Thema auseinandergesetzt, sowohl durch eine Umfrage im Jahr 2014 als auch durch eine Online-Konsultation zu den inhaltlichen Elementen eines Nationalen Aktionsplans.  
 
Die UN-Arbeitsgruppe ermutigt alle Staaten, einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte zu entwickeln, zu verabschieden und regelmäßig zu aktualisieren. Dieser Plan ist von zentraler Bedeutung für die Verbreitung und Umsetzung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Verantwortung zur Einführung solcher Pläne liegt im Rahmen der Pflichten der Staaten in Bezug auf die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.  
 
Leider sind solche Initiativen in Österreich bisher nicht erfolgt, und die Umsetzung bleibt ausstehend. Dies wirft wichtige Fragen zur Priorisierung und Umsetzung dieser grundlegenden Maßnahmen auf, die darauf abzielen, die Menschenrechte im Kontext von Wirtschaftsaktivitäten zu schützen und zu fördern. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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