Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


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Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Unabhängigkeit und die Vielfalt der Medien vollständig zu garantieren

Proponent:

Frankreich


Französische Republik

Frankreich


Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Februar 2024 beschloss der Nationalrat ein neues Grundrecht auf Zugang zu Information gegenüber Organen der Bundes- und der Landesverwaltung, verankert in Artikel 22a B-VG sowie im neuen Informationsfreiheitsgesetz. Erstmals wird das Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten geschaffen – bislang gab es nur die Verpflichtung für Verwaltungsorgane, auf BürgerInnen-Anfragen eine (kurze, zusammenfassende) Antwort zu erteilen. Eine wichtige Neuerung ist auch das Recht für jeden, Informationen von Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen zu erhalten, die der Kontrolle des Rechnungshofs oder eines Landesrechnungshofs unterliegen (Beteiligung von mindestens 50% durch die öffentliche Hand). Österreich war bislang die letzte Demokratie Europas ohne Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten. Die neuen Regelungen zur Informationsfreiheit treten mit 1. September 2025 in Kraft, eine Bewertung der praktischen Umsetzung ist deshalb noch nicht möglich.
 
Ein weiteres Problem besteht darin, dass es keine Begrenzung der finanziellen Zuwendungen öffentlicher Stellen für Inserate gibt. Solange es keine verbindlichen Vorschriften zur ausschließlichen Vergabe von Werbeaufträgen anhand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien gibt, wird das System der gegenseitigen Beeinflussung fortbestehen. 
 
Das 2024 in Kraft getretene überarbeitete Medientransparenzgesetz, hat wichtige Transparenz-Lücken bei den Finanzflüssen der öffentlichen Hand zu Medienunternehmen durch Werbeschaltungen und Medienförderungen geschlossen. Laut den von der KommAustria veröffentlichten Daten wurden alleine für das erste Halbjahr 2024 196,5 Millionen Euro an Werbeausgaben durch die öffentliche Hand gemeldet – mehr als die 193 Millionen Euro, die für das gesamte Jahr 2023 gemeldet worden waren – damals jedoch unter einer alten Regelung, die massive Lücken hatte, wodurch viele Finanzflüsse geheim blieben (siehe : hier).
Aufgrund weiter steigender ökonomischer Zwänge der Medienbranche sowie der massiven Rolle der öffentlichen Werbeausgaben bleibt jedoch auch bei verbesserter öffentlicher Nachvollziehbarkeit der Finanzflüsse ein hohes Risiko für unlautere politische Einflussnahme, Missbrauch und Korruption im Verhältnis zwischen Medien und Politik bzw. öffentlicher Hand. Dies stellt eine unzureichende Antwort der herrschenden Medienpolitik auf die schwerwiegenden Anschuldigungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dar, wie Präsident Hausjell zusammenfasst (Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz: MedKF-TG, idF BGBl. I Nr. 50/2023: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007610&FassungVom=2024-01-01). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, die sich an Medien, Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie die breite Öffentlichkeit richten, um Stigmatisierung und Vorurteile zu bekämpfen, deren mögliche Opfer Kinder mit Behinderungen sind

Proponent:

Belgien


Königreich Belgien

Belgien


Königreich Belgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Über konkrete Sensibilisierungskampagnen zu den Rechten von Kindern mit Behinderungen, vor allem solche, die auf Selbstermächtigung und Menschenrechte fokussieren, ist nichts bekannt. 

Fortschritt: In Arbeit

Ausreichende Ressourcen für Volksgruppenmedien zu sichern und den Zugang zu öffentlichen Medien zu verbessern

Proponent:

Slowenien


Republik Slowenien

Slowenien


Republik Slowenien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Nach fast 30 Jahren wurde im Jahr 2021 endlich eine Erhöhung der Unterstützung für Volksgruppen umgesetzt. Diese Erhöhung glich tatsächlich nur den durch die Inflation verursachten Verlust aus. Zusätzlich wurden mehr als 10 % der Mittel zweckgebunden für Medien in den Sprachen der verschiedenen Volksgruppen bereitgestellt.  
 
Ein kritischer Aspekt, der jedoch nicht übersehen werden darf, ist die Tatsache, dass die Unterstützung für Volksgruppen in Österreich nicht automatisch an die Inflation angepasst wird. Im Gegensatz dazu gibt es eine Regelung, die sicherstellt, dass die Mittel für politische Parteien regelmäßig angehoben werden. Dies führt dazu, dass der verfügbare Betrag für kulturelle Aktivitäten und Bildung von Jahr zu Jahr schrumpft. Die Situation verdeutlicht sich noch klarer, wenn man die offizielle Webseite des Bundeskanzleramtes konsultiert, wo die Volksgruppenförderung in Österreich näher erläutert wird (siehe Volksgruppenförderung in Österreich auf der Website des Bundeskanzleramtes: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen/volksgruppen-foerderung.html).  
 
Es wäre über den aktuellen Stand hinaus notwendig, die finanzielle Absicherung der Medien in den Sprachen der Volksgruppen durch eine gesetzliche Anpassung der Förderung zu gewährleisten. Dieser Schritt würde nicht nur dazu beitragen, die kulturelle Vielfalt und Identität der verschiedenen Volksgruppen zu stärken, sondern auch sicherstellen, dass sie angemessen unterstützt werden. Ebenso sollte der Anteil volksgruppensprachlicher Inhalte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stetig erhöht werden. Dies würde nicht nur die Vielfalt der Stimmen im Rundfunk fördern, sondern auch dazu beitragen, die kulturelle Identität der verschiedenen Volksgruppen zu bewahren und zu bereichern. Insgesamt ist die Erhöhung der Unterstützung für Volksgruppen ein positiver Schritt, aber es bedarf weiterer Anpassungen und Veränderungen, um sicherzustellen, dass die kulturelle Vielfalt und Identität in Österreich angemessen gewürdigt und gefördert werden.  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Bundeseinheitliches Verbot gegen sexistische und diskriminierende Werbung

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich gibt es bislang noch keine bundesweite gesetzliche Regelung gegen sexistische und diskriminierende Werbung, obwohl das Thema immer wieder in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion auftaucht. Derzeit gibt es verschiedene Initiativen, um gegen sexistische Werbung vorzugehen, aber sie sind entweder auf den Selbstregulierungsmechanismus der Werbewirtschaft angewiesen oder betreffen einzelne Bundesländer. Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz und der Ehrenkodex des Presserates verbieten zwar Diskriminierungen, aber diese Regelungen greifen oft nicht effektiv gegen sexistische Werbung im öffentlichen Raum. 
Ein prominentes Beispiel für eine solche Initiative ist das Frauenvolksbegehren, das ein generelles Werbeverbot für sexistische Inhalte fordert, um die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung zu schützen. In einigen Städten wie Berlin oder London gibt es bereits konkrete Regelungen, die solche Werbung einschränken, was als Modell für Österreich diskutiert wird (Antidiskriminierungsstelle STMK, Bundesgesetzliches Verbot sexistischer Werbung: https://www.antidiskriminierungsstelle.steiermark.at/cms/beitrag/11865759/99340954). Aktuell ist eine bundesweit verbindliche gesetzliche Regelung noch nicht in Sicht, auch wenn es wiederholt Forderungen und Konzepte gibt, die eine stärkere rechtliche Kontrolle vorsehen. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Kinder mit Behinderungen müssen auch in den Medien als gleichberechtigte Bürger*innen dargestellt werden

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


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Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der bisherige Ansatz zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Vertretungsorganisationen weist erhebliche Schwächen auf. Diese Schwächen resultieren aus verschiedenen Faktoren, wie einem unzureichenden Verständnis von uneingeschränkter und effektiver Partizipation sowie der unzureichenden Bereitstellung von Ressourcen für Beteiligungsprozesse. Darüber hinaus ist die politische Beteiligung in Österreich stark formalisiert und historisch gewachsen, was bereits etablierten und politisch vernetzten zivilgesellschaftlichen Organisationen Vorteile verschafft. Es wurde jedoch nicht ausreichend systematisch darauf geachtet, gezieltes „Capacity Building“ gemäß den Anforderungen der UN-BRK durchzuführen.  
 
Es wäre wünschenswert, wenn ein Prozess ähnlich der partizipativen Erarbeitung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes durch das Justizministerium im Jahr 2016 aufgesetzt worden wäre (Website der Justiz: https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Erwachsenenschutz/Das-neue-Erwachsenenschutzrecht-im-%C3%9Cberblick.html). Tatsächlich ist der NAP II aus Sicht der Zivilgesellschaft noch nicht als ausreichender Erfolg zu werten, weil dieser das Ziel der wirksamen sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend umsetzt. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Umsetzung eines kindfokussierten Ansatzes für das Lebensmittelmarketing, einschließlich eines verbindlichen Gesetzes über die Werbung für Lebensmittel mit hohem Salz-, gesättigten Fett- und Zuckergehalt

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Anstrengungen sollten fortgesetzt und intensiviert werden, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung haben. Dies könnte durch den Ausbau von Präventionsprogrammen, die Förderung der mentalen Gesundheit und den Abbau von Zugangshürden weiter verbessert werden. Für Kinder und Jugendliche, speziell für jene mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sollten Therapien kostenfrei sein, siehe auch www.besserbehandelt.at. Die Bundesregierung startet im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 einen Prozess zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, der Harmonisierung von Standards und der Bereitstellung finanzieller Mittel für bereichsübergreifende Projekte (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Barrierefreie Webseiten, Untertitelung der Angebote des Öffentlich-Rechtlichen und privaten TV-Rundfunkveranstaltern, bei Theater und Filmvorführungen, Museen, Galerien, etc

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


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Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Obwohl Österreich 2024 Fortschritte in der Zugänglichkeit von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen erzielt hat, bleiben viele Herausforderungen bestehen. Besonders im Bereich der Gebärdensprachdolmetschdienste gibt es noch immer einen erheblichen Mangel an ausgebildeten Dolmetschern. Laut dem Sozialministerium sind nur etwa 130 Gebärdensprachdolmetscher für rund 10.000 gehörlose Menschen in Österreich verfügbar, was die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erheblich einschränkt (Update vom Österreichischen Behindertenrat, 2024: https://www.behindertenrat.at/2024/09/ausbau-von-gebaerdensprachdolmetsch/). Die neue Förderrichtlinie des Sozialministeriums, die darauf abzielt, die Anzahl der Dolmetscher zu erhöhen, stellt zwar eine wichtige Verbesserung dar, aber sie ist auch eine Reaktion auf die anhaltenden Engpässe und nicht das Ergebnis einer erfolgreichen Prävention. Der Ausbau der Ausbildungsmöglichkeiten für Gebärdensprachdolmetscher, sowohl in universitären als auch in nicht-universitären Programmen, ist dringend erforderlich, um den Bedarf zu decken. Dennoch bleibt fraglich, ob diese Maßnahmen in der Lage sind, die bestehenden Lücken kurzfristig zu schließen. Zusätzlich dazu gibt es auch im Bereich der digitalen Barrierefreiheit noch Optimierungsbedarf. Zwar wurden mittlerweile Angebote in leichter Sprache, Untertitel und Gebärdensprach-Dolmetscher
in audiovisuelle Formate integriert, doch die flächendeckende Umsetzung ist unzureichend. Nicht alle öffentlichen und privaten Institutionen bieten diese Barrierefreiheit in gleicher Qualität und Häufigkeit an, was die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiterhin erschwert BMASGK. Die Bemühungen sind also zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber die tatsächliche Umsetzung und die ausreichende Bereitstellung der Ressourcen bleiben eine fortlaufende Herausforderung (Angebote vom BMASGK: <a href= https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/gebaerdensprach-dolmetschangebote.html< https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/gebaerdensprach-dolmetschangebote.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Einrichtung des Zwei-Sinne-Prinzips in öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln und bei Kommunikations- und Informationssystemen

Proponent:

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Liga


Österreichische Liga für Menschenrechte


Rahlgasse 1/26, A-1060 Wien


http://www.liga.or.at/projekte/universal-periodic-review-2020-upr/

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Obwohl Österreich 2024 Fortschritte in der Zugänglichkeit von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen erzielt hat, bleiben viele Herausforderungen bestehen. Besonders im Bereich der Gebärdensprachdolmetschdienste gibt es noch immer einen erheblichen Mangel an ausgebildeten Dolmetschern. Laut dem Sozialministerium sind nur etwa 130 Gebärdensprachdolmetscher für rund 10.000 gehörlose Menschen in Österreich verfügbar, was die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erheblich einschränkt (Update vom Österreichischen Behindertenrat, 2024: https://www.behindertenrat.at/2024/09/ausbau-von-gebaerdensprachdolmetsch/). Die neue Förderrichtlinie des Sozialministeriums, die darauf abzielt, die Anzahl der Dolmetscher zu erhöhen, stellt zwar eine wichtige Verbesserung dar, aber sie ist auch eine Reaktion auf die anhaltenden Engpässe und nicht das Ergebnis einer erfolgreichen Prävention. Der Ausbau der Ausbildungsmöglichkeiten für Gebärdensprachdolmetscher, sowohl in universitären als auch in nicht-universitären Programmen, ist dringend erforderlich, um den Bedarf zu decken. Dennoch bleibt fraglich, ob diese Maßnahmen in der Lage sind, die bestehenden Lücken kurzfristig zu schließen. Zusätzlich dazu gibt es auch im Bereich der digitalen Barrierefreiheit noch Optimierungsbedarf. Zwar wurden mittlerweile Angebote in leichter Sprache, Untertitel und Gebärdensprach-Dolmetscher
in audiovisuelle Formate integriert, doch die flächendeckende Umsetzung ist unzureichend. Nicht alle öffentlichen und privaten Institutionen bieten diese Barrierefreiheit in gleicher Qualität und Häufigkeit an, was die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiterhin erschwert BMASGK. Die Bemühungen sind also zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber die tatsächliche Umsetzung und die ausreichende Bereitstellung der Ressourcen bleiben eine fortlaufende Herausforderung (Angebote vom BMASGK: <a href= https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/gebaerdensprach-dolmetschangebote.html< https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/gebaerdensprach-dolmetschangebote.html). 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

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