Universal Periodic Review

Dieses UPR-Tool gibt die weltweiten Empfehlungen an Österreich aus dem UPR-Prozess beim UN-Menschenrechtsrat wieder und wird in Zukunft den jeweils aktuellen Umsetzungsstand zeigen. Die Liga koordiniert im UPR-Prozess einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Näheres zum UPR-Prozess findet ihr auch hier. Einfach Filter ausprobieren und die weltweiten menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich erforschen. 

 

Wir freuen uns daher über die Zusendung Ihrer Anmerkungen und Vorschläge an upr@liga.or.at.


Nach Kategorie suchen
Filteroptionen
Filtern nach Schlagwörtern…

Fortschritt: Kein Fortschritt

Österreich wird empfohlen wirksame Maßnahmen zur Erhöhung seiner öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit zu ergreifen, um das international vereinbarte Ziel von 0,7 % seines Bruttonationaleinkommen zu erreichen, sodass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verwirklicht werden können

Proponent:

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Es gibt zwar punktuelle Fortschritte bei der humanitären Hilfe und direkter Projekthilfe, aber ein substanzieller Anstieg der österreichischen Office Development Assistance-ODA-Quote ist nicht erkennbar. Der temporäre Anstieg auf 0,39% im Jahr 2022 aufgrund zusätzlicher Mittel für die Ukraine wird als Einmaleffekt betrachtet (Website der Austrian Development Agency: ADA: Öffentliche Entwicklungshilfeleistungen: https://www.entwicklung.at/ada/oeffentliche-entwicklungshilfeleistungen).  
Um das Ziel von 0,7% zu erreichen, wird ein verbindlicher Stufenplan gefordert (siehe Website der OECD: vorläufige Zahlen der Organisation for Economic Co-operation and Development- OECD: https://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/official-development-assistance.htm ). Die Zivilgesellschaft äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Obwohl eine schrittweise Erhöhung der Entwicklungshilfegelder im Regierungsprogramm vereinbart wurde, unternahm das Außenministerium bis dato keine ausreichenden Schritte, das Ziel zu verfolgen. Die Bundesregierung setzt im Regierungsprogramm 2025–2029 zu diesem Punkt auf gemeinsame Verbesserungen mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Zusätzliche Schritte zur Erhöhung seines Beitrags für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens zu erwägen

Proponent:

Kambodscha


Königreich Kambodscha

Kambodscha


Königreich Kambodscha

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Es gibt zwar punktuelle Fortschritte bei der humanitären Hilfe und direkter Projekthilfe, aber ein substanzieller Anstieg der österreichischen Office Development Assistance-ODA-Quote ist nicht erkennbar. Der temporäre Anstieg auf 0,39% im Jahr 2022 aufgrund zusätzlicher Mittel für die Ukraine wird als Einmaleffekt betrachtet (Website der Austrian Development Agency: ADA: Öffentliche Entwicklungshilfeleistungen: https://www.entwicklung.at/ada/oeffentliche-entwicklungshilfeleistungen).  
Um das Ziel von 0,7% zu erreichen, wird ein verbindlicher Stufenplan gefordert (siehe Website der OECD: vorläufige Zahlen der Organisation for Economic Co-operation and Development- OECD: https://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/official-development-assistance.htm ). Die Zivilgesellschaft äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Obwohl eine schrittweise Erhöhung der Entwicklungshilfegelder im Regierungsprogramm vereinbart wurde, unternahm das Außenministerium bis dato keine ausreichenden Schritte, das Ziel zu verfolgen. Die Bundesregierung setzt im Regierungsprogramm 2025–2029 zu diesem Punkt auf gemeinsame Verbesserungen mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Selbstverpflichtung einzuhalten, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden

Proponent:

Luxemburg


Großherzogtum Luxemburg

Luxemburg


Großherzogtum Luxemburg

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Es gibt zwar punktuelle Fortschritte bei der humanitären Hilfe und direkter Projekthilfe, aber ein substanzieller Anstieg der österreichischen Office Development Assistance-ODA-Quote ist nicht erkennbar. Der temporäre Anstieg auf 0,39% im Jahr 2022 aufgrund zusätzlicher Mittel für die Ukraine wird als Einmaleffekt betrachtet (Website der Austrian Development Agency: ADA: Öffentliche Entwicklungshilfeleistungen: https://www.entwicklung.at/ada/oeffentliche-entwicklungshilfeleistungen).  
Um das Ziel von 0,7% zu erreichen, wird ein verbindlicher Stufenplan gefordert (siehe Website der OECD: vorläufige Zahlen der Organisation for Economic Co-operation and Development- OECD: https://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/official-development-assistance.htm ). Die Zivilgesellschaft äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Obwohl eine schrittweise Erhöhung der Entwicklungshilfegelder im Regierungsprogramm vereinbart wurde, unternahm das Außenministerium bis dato keine ausreichenden Schritte, das Ziel zu verfolgen. Die Bundesregierung setzt im Regierungsprogramm 2025–2029 zu diesem Punkt auf gemeinsame Verbesserungen mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

In seine öffentliche Entwicklungszusammenarbeit Nothilfepakete aufzunehmen, die speziell auf die Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ausgerichtet sind

Proponent:

Bhutan


Königreich Bhutan

Bhutan


Königreich Bhutan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Bezug auf die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit hat die österreichische Regierung Schritte unternommen, um die Auswirkungen der Pandemie abzumildern, indem sie finanzielle Unterstützung bereitgestellt und Hilfsprojekte im In- und Ausland initiiert hat. Dennoch sind langfristige Strategien erforderlich, um die nachhaltige Erholung zu gewährleisten und auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet zu sein. 

Fortschritt: In Arbeit

Sich weiter um eine deutliche Erhöhung der im Rahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellten Mittel für Geschlechtergleichstellungsprogramme zu bemühen

Proponent:

Malta


Republik Malta

Malta


Republik Malta

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2019 stieg der Anteil der von der Austrian Development Agency mit öffentlichen Entwicklungsgeldern (ko-) finanzierten Projekten zur spezifischen Förderung der Geschlechtergleichstellung gemäß der Definition des OECD-Entwicklungsausschusses erstmals auf ein Drittel (33%). In den Jahren 2020 und 2021 sank dieser Anteil jedoch wieder auf rund 14%, ohne dass zusätzliches Budget bereitgestellt wurde. Der Gesamtanteil der Projektförderungen der Austrian Development Agency, die allgemein (teilweise weniger spezifisch) zur Geschlechtergleichstellung beitragen, ging von 81% im Jahr 2019 und auf 74% im Jahr 2021 zurück (siehe Website der Austrian Development Agency: https://www.entwicklung.at/mediathek/publikationen/berichte). Im Vergleich zur gesamten bilateralen Entwicklungshilfe aller öffentlichen Akteure ist der Anteil der Mittel, die zur Geschlechtergleichstellung beitragen, deutlich geringer.  
Österreich liegt hier mit 32% (wobei nur 5% spezifisch der Gleichstellungsförderung gewidmet sind) klar unter dem Durchschnitt der Mitgliedstaaten des OECD-Entwicklungsausschusses von 44% (2020/2021), und es besteht die Notwendigkeit, diesen Anteil zu erhöhen (OECD-Entwicklungsausschusses: https://web-archive.oecd.org/temp/2024-03-07/73550-development-finance-for-gender-equality-and-women-s-empowerment.htm).  
Die Zivilgesellschaft betont die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (NRO) und empfiehlt, zukünftig verstärkt die Anforderungen und Umsetzbarkeit mit den NRO zu diskutieren, um die Qualität des Gendermainstreamings zu verbessern. 

Fortschritt: Erfolg

Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten zu ratifizieren

Proponent:

Frankreich


Französische Republik

Frankreich


Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat das fragliche Protokoll der Kinderrechtskonvention bereits im Jahr 2002 ratifiziert:
BGBl III Nr 92/2002 bzw. Ratifizierungsliste der VN

Fortschritt: In Arbeit

Den Menschenrechtsschutz weiter zu verbessern und eng mit seinen Partnern zusammenzuarbeiten

Proponent:

Bosnien und Herzegowina


Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina


Bosnien und Herzegowina

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Seitens der Zivilgesellschaft bestehen immer noch Schwierigkeiten im Bereich des Menschenrechtsschutzes in Österreich. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben Bedenken geäußert, dass Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen gegenüber bestimmten Gruppen wie Migrant:innen, Asylsuchenden oder LGBTQI+-Personen fortgesetzt werden. Es ist erforderlich, diese vulnerablen Gruppen zu schützen und sicherzustellen, dass ihre Rechte effektiv geschützt werden.  
Eine wichtige Anmerkung ist, dass trotz einiger Fortschritte im Bereich der Durchsetzung und Überwachung der Menschenrechte immer noch Probleme bestehen. Einige Nichtregierungsorganisationen haben darauf hingewiesen, dass Menschenrechtsstandards nicht vollständig umgesetzt werden und dass bestimmte Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung der Menschenrechte weiter gestärkt werden müssen. 
Eine wichtige Anmerkung ist, dass trotz einiger Fortschritte im Bereich der Durchsetzung und Überwachung der Menschenrechte immer noch Probleme bestehen. Einige Nichtregierungsorganisationen haben darauf hingewiesen, dass Menschenrechtsstandards nicht vollständig umgesetzt werden und dass bestimmte Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung der Menschenrechte weiter gestärkt werden müssen.  

Fortschritt: Teilerfolg

Die Volksanwaltschaft zu reformieren, sodass sie den Pariser Grundsätzen betreffend die Stellung Nationaler Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte entspricht

Proponent:

Kanada


Kanada

Kanada


Kanada

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Die Nationale Menschenrechtsinstitution mit den Pariser Grundsätzen in Einklang zu bringen und ihre vollständige Unabhängigkeit zu bewahren

Proponent:

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 
Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 

Fortschritt: Teilerfolg

Sicherzustellen, dass die Volksanwaltschaft die Pariser Grundsätze vollständig erfüllt

Proponent:

Albanien


Republik Albanien

Albanien


Republik Albanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Weitere Schritte zur völligen Erfüllung der Pariser Grundsätze durch die Volksanwaltschaft zu setzen

Proponent:

Georgien


Georgien

Georgien


Georgien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Sicherzustellen, dass die Volksanwaltschaft unabhängig ist und in vollem Einklang mit den Pariser Grundsätzen betreffend die Stellung Nationaler Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte steht

Proponent:

Indien


Republik Indien

Indien


Republik Indien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 
Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 

Fortschritt: Teilerfolg

Die Arbeitsweise der Volksanwaltschaft mit dem Ziel zu verbessern, ihre Unabhängigkeit und die Übereinstimmung mit den Pariser Grundsätzen zu gewährleisten

Proponent:

Algerien


Demokratische Volksrepublik Algerien

Algerien


Demokratische Volksrepublik Algerien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 
Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 

Fortschritt: In Arbeit

Sicherzustellen, dass der Bestellmodus für die Mitglieder der Volksanwaltschaft in voller Übereinstimmung mit den Pariser Grundsätzen erfolgt

Proponent:

Irak


Republik Irak

Irak


Republik Irak

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Sicherzustellen, dass die Volksanwaltschaft den Pariser Grundsätzen vollständig entspricht und über ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen verfügt, um ihre Aufgabe unabhängig wahrnehmen zu können

Proponent:

Kasachstan


Republik Kasachstan

Kasachstan


Republik Kasachstan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 
Der Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2023; III-1135 d.B.) siehe Bericht : https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2578/fname_1632810.pdf, veröffentlicht am 4. Juni 2024, betont, dass die Volksanwaltschaft vor großen Herausforderungen steht. Die steigende Zahl der Beschwerden erfordert eine Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen. Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit struktureller Anpassungen, um die Effizienz und Qualität der Arbeit der Volksanwaltschaft nachhaltig zu sichern. 

Fortschritt: Teilerfolg

Die notwendigen Schritte zu setzen, um die völlige Übereinstimmung der Volksanwaltschaft mit den Pariser Grundsätzen zu gewährleisten, darunter eine Reform des Verfahrens zur Bestellung der Mitglieder, die eine leistungsbasierte Auswahl sicherstellt

Proponent:

Australien


Australien

Australien


Australien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 

Fortschritt: Teilerfolg

Eine Nationale Menschenrechtsinstitution in Übereinstimmung mit den Pariser Grundsätzen einzurichten

Proponent:

Senegal


Republik Senegal

Senegal


Republik Senegal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Maßnahmen zur Stärkung der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen fortzusetzen

Proponent:

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Nepal


Demokratische Bundesrepublik Nepal

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Es wurden unterschiedliche Maßnahmen zur Stärkung der Volksanwaltschaft getroffen. So erhielt die Volksanwaltschaft im April 2022 den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) für die Verbesserungen ihres verfassungsrechtlichen Rahmens. Dieser Status erfordert die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen, die internationale Standards für Unabhängigkeit, Mandat und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen definieren. Zu den Verbesserungen gehören ein transparenter Bestellmodus, stärkere Kooperation mit der Zivilgesellschaft und eine umfassende gesetzliche Verankerung der Aufgaben der Volksanwaltschaft. 
Im April 2022 erhielt die Volksanwaltschaft den vollen A-Status von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI als Anerkennung für die Verbesserungen des verfassungsrechtlichen Rahmens. Der A-Status setzt die vollständige Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voraus. Die Vereinten Nationen haben 1993 den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) definiert. Die NMRI-Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und zur Arbeitsweise. Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, ein gesetzliches
Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der politischen Legitimation und Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein effektives Arbeiten ermöglichen. Der betreffende Akkreditierungsbericht veröffentlicht im März 2022 verbindet den erreichten A-Status mit der Pflicht zu weiteren Verbesserungen der Effektivität und der Unabhängigkeit der Organisation in den Bereichen des Bestellungsmodus, der interinstitutionellen Diversität und der Kooperation mit der Zivilgesellschaft (siehe Akkreditierungsbericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/SCA-Report-March-2022_E.pdf).  
Insbesondere im Bereich der Kooperation gab es durch die Einführung eines permanenten informellen Sounding Board unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen wesentliche Verbesserungen. Im Kontext der Neubestellung wird von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine rasche Anpassung des Bestellmodus gemäß den Pariser Prinzipien gefordert. Diesbezüglich werden die Empfehlungen der GANHRI vom März 2022 unterstützt, welche unter anderem eine breite öffentliche Ausschreibung, die Berücksichtigung einer vielfältigen Kandidat:innenauswahl, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie transparente Auswahlkriterien vorsehen. Es wird dazu aufgerufen, das Verfahren in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft zu überprüfen und zu reformieren. 
Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 
Das Mandat der Volksanwaltschaft ist umfassend verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich verankert und umfasst neben der Tätigkeit einer Ombudsstelle zur Kontrolle der staatlichen Verwaltung und der Funktion der Nationalen Menschenrechtsinstitution auch die Stellung als nationaler Präventionsmechanismus nach dem OPCAT (Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe) über die entsprechenden Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat (Volksanwaltschaft präventive Menschenrechtskontrolle). 
Aus Kinderrechtsperspektive wären komplementäre Maßnahmen zu prüfen, wie eine Stärkung und Harmonisierung des Mandats der Kinder- und Jugendanwaltschaft der Bundesländer sowie weitergehende, auf die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich fokussierte Strukturen, analog etwa zu den Monitoring-Strukturen nach der Behindertenrechtskonvention. 
Der Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2023; III-1135 d.B.) siehe Bericht : https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2578/fname_1632810.pdf, veröffentlicht am 4. Juni 2024, betont, dass die Volksanwaltschaft vor großen Herausforderungen steht. Die steigende Zahl der Beschwerden erfordert eine Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen. Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit struktureller Anpassungen, um die Effizienz und Qualität der Arbeit der Volksanwaltschaft nachhaltig zu sichern. 

Fortschritt: In Arbeit

Ein umfassendes Mandat der Volksanwaltschaft sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf Kinderrechte

Proponent:

Moldau


Republik Moldau

Moldau


Republik Moldau

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Mandat der Volksanwaltschaft ist umfassend verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich verankert und umfasst neben der Tätigkeit einer Ombudsstelle zur Kontrolle der staatlichen Verwaltung und der Funktion der Nationalen Menschenrechtsinstitution auch die Stellung als nationaler Präventionsmechanismus nach dem OPCAT (Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe) über die entsprechenden Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat (Volksanwaltschaft präventive Menschenrechtskontrolle). 
Aus Kinderrechtsperspektive wären komplementäre Maßnahmen zu prüfen, wie eine Stärkung und Harmonisierung des Mandats der Kinder- und Jugendanwaltschaft der Bundesländer sowie weitergehende, auf die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich fokussierte Strukturen, analog etwa zu den Monitoring-Strukturen nach der Behindertenrechtskonvention. 

Fortschritt: Teilerfolg

Eine unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution einzurichten

Proponent:

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief von 25 zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 18. Juli 2022 adressiert die Notwendigkeit eines transparenten und partizipativen Auswahl- und Ernennungsprozesses für nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Es wird betont, dass ein solcher Prozess in einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder verbindlichen Verwaltungsrichtlinien verankert sein muss, um die Unabhängigkeit und das öffentliche Vertrauen in NMRI zu gewährleisten. Die Organisationen warnen vor den negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Zivilgesellschaft, wenn die Unabhängigkeit von NMRI-Mitgliedern durch politische Verbindungen beeinflusst werden könnte, selbst wenn dies nur eine wahrgenommene Gefahr darstellt (siehe Offener Brief von Amnesty International, 18.07.2022: https://cdn.amnesty.at/media/9979/offener-brief-volksanwaltschaft-18-07-22.pdf). Im Rahmen einer Überprüfung der Volksanwaltschaft bezüglich der Übereinkunft mit internationalen Standards (sog. „Pariser Prinzipien“) im März 2022 übte GANHRI insbesondere Kritik am Bestellmodus, welcher dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht gerecht wird. Die derzeit im Bundesverfassungsgesetz verankerte Vorgehensweise wird von GANHRI als unzureichend, umfassend und transparent erachtet, da sie weder eine öffentliche Ausschreibung noch Partizipationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vorsieht. Einige NMRI verfügen über ein eigenes Budget, was ihnen ermöglicht, unabhängiger zu agieren, während die Budgethoheit in anderen Fällen problematisch sein kann. Die politische Bestellung einiger Mitglieder stellt teilweise eine Herausforderung dar, da klare Qualitätskriterien nicht immer gewährleistet sind. Dennoch kann politische oder Verwaltungserfahrung unter Ombudsmännern und -frauen Vorteile bieten und zur Effektivität ihrer Arbeit beitragen. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung von Toleranz, interkulturellem Dialog und Achtung gesellschaftlicher Vielfalt zu ergreifen

Proponent:

Turkmenistan


Republik Turkmenistan

Turkmenistan


Republik Turkmenistan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief der Asylkoordination Österreich fordert die Bundesregierung auf, das Angebot in den Bereichen Jugend- und Sozialarbeit sowie der politischen Bildung und Partizipation zu erweitern. Besonders für Menschen, die von Rassismus betroffen sind, sollen barrierefreie und gleichberechtigte Möglichkeiten geschaffen werden, um sie stärker in demokratische Prozesse einzubinden. Dies ist insbesondere für Jugendliche von großer Bedeutung. (siehe: https://archiv2022.asyl.at/de/info/news/offenerbriefandiebundesregierung/index.html). Der Brief hebt die Notwendigkeit hervor, kulturelle Integration durch solche Maßnahmen zu fördern, um die Teilhabe und das Miteinander in der Gesellschaft zu verbessern. Trotz der Einführung des Weltprogramms für Menschenrechtsbildung durch die Vereinten Nationen im Dezember 2004 werden in Österreich zwar Maßnahmen zur Menschenrechtsbildung umgesetzt, es gibt jedoch weiterhin Bedarf an verstärktem Engagement in diesem Bereich, um den sozialen Zusammenhalt zu fördern und Diskriminierung entgegenzuwirken. 

Fortschritt: In Arbeit

Anstrengungen zur Bekämpfung von Antisemitismus zu verstärken und religiöse Toleranz durch Fortsetzung der Arbeit im Bildungs- und Polizeibereich zu fördern

Proponent:

USA


Vereinigte Staaten von Amerika

USA


Vereinigte Staaten von Amerika

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (Nationale Strategie der Republik Österreich zur Verhütung und
Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus, 2021: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf ). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022). Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (Strategiepapier, 2022: https://www.erinnern.at/themen/artikel/massnahmenpaket-praevention-von-antisemitismus-durch-bildung ). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert. Es wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (Studie, 2023: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf ). 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.   Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).   Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.   2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter*innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen.   Es wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten. Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Aktuell gibt es in Österreich keine spezifischen Programme oder gesetzlichen Regelungen, die sich ausschließlich auf das Thema religiöse Toleranz konzentrieren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass religiöse Toleranz in der Gesellschaft nicht wichtig ist. Im Allgemeinen wird sie durch verschiedene allgemeine Antidiskriminierungsmaßnahmen sowie die Förderung von Vielfalt und Inklusion gestärkt. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Weitere Maßnahmen zur Förderung von Toleranz und Achtung der kulturellen Vielfalt zu ergreifen, um bestehende Vorurteile und Stereotype gegenüber Migrantinnen und Migranten und Fremden zu beseitigen

Proponent:

Bahrain


Königreich Bahrain

Bahrain


Königreich Bahrain

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Ein offener Brief an die Bundesregierung von Asylkoordination Österreich fordert den Ausbau des Angebots der Jugend- und Sozialarbeit sowie der politischen Bildung und Partizipation. Betroffenen Menschen in Österreich, insbesondere Jugendlichen, soll eine gleichberechtigte und barrierefreie Beteiligung an demokratischen Prozessen ermöglicht werden, um sie vor allem in Zeiten von Rassismus zu unterstützen (siehe: https://archiv2022.asyl.at/de/info/news/offenerbriefandiebundesregierung/index.html).  
 
Obwohl im Dezember 2004 das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde, werden in Österreich diverse Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechtsbildung durchgeführt. Hierzu zählen Schulungen für angehende Richterinnen und Polizistinnen sowie die Integration von Menschenrechtsbildung in die Lehrpläne österreichischer Schulen.  
 
Die Ausbildung von Justizwachebediensteten, einschließlich Themen wie Menschenrechte und Anti-Diskriminierung, erfolgt in Abstimmung mit der Personalvertretung (siehe BGBl. II Nr. 129/2011, Gesamte Rechtsvorschrift für Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppe v1 im Planstellenbereich Justizanstalten: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007252).  
Obwohl Fortschritte in der Menschenrechtsbildung erkennbar sind, bleibt festzuhalten, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht.  
 
Die positiven Ansätze wie Schulungen für angehende Richter:innen und Polizist:innen sowie die Integration von Menschenrechtsbildung in Lehrpläne sollten weiter verstärkt werden. Die Erwähnung der Ausbildung von Justizwachebediensteten ist lobenswert, aber es bedarf zusätzlicher Bemühungen, um eine umfassende gesellschaftliche Sensibilisierung zu erreichen.  
 
Die Bundesregierung ist aufgefordert, die im offenen Brief formulierten Forderungen ernst zu nehmen und effektive Maßnahmen zu ergreifen. Es bleibt zu hoffen, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um eine gerechte und inklusive Gesellschaft in Österreich zu schaffen, die die gleichberechtigte Beteiligung aller Betroffenen an demokratischen Prozessen gewährleistet. 

Fortschritt: In Arbeit

Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz auch weiterhin zu fördern

Proponent:

Barbados


Barbados

Barbados


Barbados

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Rassismus bleibt in Österreich ein ernstes gesellschaftliches Problem. Der aktuelle Bericht von SOS Mitmensch und weitere Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung und Hassverbrechen zunehmen. Besonders der antimuslimische Rassismus hat in den letzten Jahren zugenommen, was teilweise durch politische Rhetorik und Kampagnen, die sich gegen muslimische Gemeinschaften richten, verstärkt wird. Antimuslimische Hassverbrechen sind häufig und werden oft von bestimmten politischen Gruppen unterstützt. Im Jahr 2023 verzeichnete die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim:innen und muslimisch wahrgenommene Personen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 263 mehr Fälle aus dem Offline-Bereich an uns herangetragen, was eine Steigerung von über 100 Prozent der aktiven Fallmeldungen ausmacht. Der Report verzeichnet einen auffälligen Anstieg der Fallmeldungen aus dem Bildungsbereich. Siehe Bericht: hier).
Österreich verfügt über verschiedene Gesetze zur Bekämpfung von Rassismus, darunter das Verbotsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden jedoch nicht immer konsequent angewendet, was zu Forderungen nach verstärkten politischen Maßnahmen und einer rigoroseren Durchsetzung der bestehenden Gesetze führt. Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um das Bewusstsein für rassistische Diskriminierung in der Bevölkerung zu schärfen und langfristig Veränderungen zu bewirken (siehe Bericht von SOS-Mitmensch: https://www.sosmitmensch.at/site/momagazin/alleausgaben/7/article/395.html&ts=1720702499859).
Der Bericht von ZARA für das Jahr 2023 liefert einen umfassenden Überblick über das Ausmaß und die verschiedenen Formen von Rassismus in Österreich. Insgesamt wurden 1302 Meldungen dokumentiert und bearbeitet, wobei knapp 60% davon Online-Rassismus betrafen. Dies unterstreicht die Bedeutung digitaler Plattformen als Ort für rassistische Vorfälle, die oft durch einfache Screenshots dokumentiert und gemeldet werden können. Der öffentliche Raum und der Bereich Güter/Dienstleistungen waren mit 58,2% bzw. 15,9% der Meldungen besonders betroffen. Staatliche Behörden und Institutionen waren in 11% der Fälle involviert, während rassistische Vorfälle in der Polizei nur in 4 von 58 Fällen formell beschwert wurden. In den meisten anderen Fällen suchten Betroffene bei ZARA Unterstützung durch Entlastungsgespräche und rechtliche Beratung. Eine signifikante Anzahl (knapp 78%) der Meldungen stammte von Zeug:innen, während 22% von den direkt Betroffenen selbst eingereicht wurden. Der Bericht kritisiert auch die fehlende Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in Österreich, obwohl die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderung und Bekämpfung von institutionellem Rassismus offensichtlich ist. Es bestehen weiterhin Herausforderungen im Umgang mit Rassismus in Österreich und die Notwendigkeit gesellschaftlicher Unterstützung und struktureller Veränderungen, um diese Probleme wirksam anzugehen (siehe Rassismus Report 2023, Ausgabe März 2024: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).  Im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Es ist anzumerken, dass in Österreich sowohl die Entwicklung als auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen vorangetrieben wurde. Allerdings muss angemerkt werden, dass der öffentliche Diskurs häufig den sogenannten „zugewanderten Antisemitismus“ in den Mittelpunkt stellt und dadurch insbesondere Menschen mit Migrationserfahrung aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt. Es fehlt jedoch an einer klaren Zuständigkeit auf Bundesebene zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen. Bisher wurden nur wenige konkrete Maßnahmen ergriffen. Es mangelt an gezielten Sensibilisierungsmaßnahmen, die die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkten Fähigkeiten adressieren sowie Aspekte der Selbstermächtigung und Menschenrechte behandeln. 


Im Jahr 2023 meldete die Gleichbehandlungsanwaltschaft einen Anstieg der Diskriminierungsbeschwerden, was auf eine höhere Sensibilisierung der Bevölkerung hinweist. Ein aktuelles Update zur Fremdenfeindlichkeit in Österreich zeigt, dass das Thema weiterhin von hoher gesellschaftlicher Relevanz ist. Neue Studien und Umfragen bestätigen, dass Fremdenfeindlichkeit nach wie vor ein bedeutendes Thema ist, obwohl genaue Zahlen und Trends je nach Quelle und Methodik variieren können. Eine der neueren Studien, die von Institutionen wie der Universität Wien oder der SORA (Institut für Sozialforschung und empirische Methoden) durchgeführt wurden, zeigt, dass ein signifikanter Teil der österreichischen Bevölkerung nach wie vor skeptisch gegenüber Zuwanderung und Ausländern eingestellt ist. Diese Einstellungen manifestieren sich in der Ablehnung gegenüber kultureller Vielfalt, unterschiedlichen religiösen Praktiken und der Wahrnehmung von wirtschaftlichen Auswirkungen auf Arbeitsplätze und soziale Sicherheit. Zusätzlich zu traditionellen Formen der Fremdenfeindlichkeit, wie sie in der Vergangenheit gemessen wurden, manifestieren sich neue Formen der Fremdenfeindlichkeit oft in Form von Online-Hassreden und in sozialen Medien. Diese Plattformen können als Katalysator für negative Einstellungen und Handlungen gegenüber Ausländern dienen. Politische Debatten und Ereignisse, sowohl innerhalb Österreichs als auch international, beeinflussen oft die öffentliche Wahrnehmung und Einstellungen gegenüber Migranten und Ausländern. Zum Beispiel haben Fragen der Einwanderungspolitik und Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit Flüchtlingsströmen in den letzten Jahren weiterhin Diskussionen und möglicherweise Einstellungsänderungen gefördert. Insgesamt bleibt Fremdenfeindlichkeit in Österreich ein komplexes und stark diskutiertes Thema, das weiterhin politische, soziale und kulturelle Dynamiken prägt und Herausforderungen für die Integration und das gesellschaftliche Zusammenleben darstellt. 

Fortschritt: In Arbeit

Sofortige und langfristige Maßnahmen zu ergreifen, um das Wiederaufleben rechtsextremer und anderer von extremistischen nationalsozialistischen Ideologien und Neonazismus inspirierter Gruppen zu verhindern

Proponent:

Belarus


Republik Belarus

Belarus


Republik Belarus

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Am 1. Februar 2022 wurde § 4 Absatz 3a Ziffer 2 der Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 16. Juni 1986 zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (DV-StAG) geändert, um bei Staatsanwaltschaften mit mehr als zehn systematisierten Planstellen die Einrichtung von speziellen Zuständigkeiten für terroristische Strafsachen gesetzlich zu verankern (siehe DV-StAG: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/338/A1P4/NOR40241334). Gleichzeitig wurde durch § 32 Absatz 5 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) die rechtliche Verpflichtung geschaffen, auch bei den Landesgerichten spezielle Zuständigkeiten für Terrorismusstrafsachen einzuführen.   Mit dem Inkrafttreten des Terror-Bekämpfungsgesetzes (TeBG, BGBl. I Nr. 159/2021) am 1. September 2021 und 1. Jänner 2022 wurden zusätzliche Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung ergriffen (siehe: TeBG, BGBI. I Nr. 159/2021: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_I_159/BGBLA_2021_I_159.html). Das Gesetz beinhaltet umfassende Bestimmungen, die es den Behörden ermöglichen, wirksamer gegen terroristische und staatsfeindliche Straftaten, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorzugehen. Im Strafregistergesetz wurde zudem eine gesonderte Kennzeichnung derartiger Verbrechen eingeführt (siehe MVAG, BGBI. I Nr. 223/2022: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_223/BGBLA_2022_I_223.).   Die Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Strafvollzug hat zum Ziel, Informationen und Erkenntnisse durch eine engere Zusammenarbeit mit Justizvollzugsanstalten, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden zu gewinnen. Sie beschäftigt sich mit Risikoeinschätzungen, dem Monitoring von Außenkontakten, der Festlegung von Schulungs- und Fortbildungsangeboten, der Durchführung von behördenübergreifenden Fallbesprechungen und der Kontrolle von Maßnahmen und Strukturen im Strafvollzug. Die Zielgruppe sind verurteilte Straftäter:innen nach dem Verbotsgesetz oder wegen terroristischer Straftaten oder Völkerstraftaten, sowie Inhaftierte mit Verdacht auf Radikalisierung (siehe Website BMJ: https://www.bmj.gv.at/themen/Strafvollzug/Koordinationsstelle-Extremismuspr%C3%A4vention-und-Deradikalisierung-(KED).html).   Ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und zur Prävention von Extremismus und Radikalisierung ist möglicherweise geplant, aber nicht umgesetzt. Im Jahr 2018 wurde eine “Österreichische Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung“ beschlossen, die in Teilen zu Änderungen geführt hat (siehe PDF: https://www.dsn.gv.at/501/files/Praevention/767_Strategie_Extremismuspraevention_und_Deradikalisierung_publikation_210x297mm_DE_WEB_20190115.pdf).   Generell ist festzustellen, dass in diesem Bereich umfassende Maßnahmen gesetzt wurden. Sorge besteht jedoch, dass mit der starken Betonung der Bekämpfung von Extremismus in der sicherheitspolitischen Praxis nicht andere Grund- und Freiheitsrechte bedroht werden. Es ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren immer wieder mit großem Aufwand konkrete Großaktionen gegen Extremismus von Seiten der zuständigen Regierungsmitglieder beworben wurde (zB die medial bekannte Aktion Luxor), während in vielen dieser Fälle die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen und Ermittlungen einer nachfolgenden gerichtlichen Überprüfung größtenteils nicht standhielten.  
Im Rahmen des Regierungsprogramm 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Auf der Website der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) werden aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der „Extremismusprävention und Deradikalisierung in Österreich“ präsentiert (siehe Website: hier). Der Fokus liegt auf der Umsetzung des „Österreichischen Aktionsplans zur Extremismusprävention und Deradikalisierung“, der im Juli 2023 veröffentlicht wurde (siehe NAP: https://www.dsn.gv.at/216/files/BNED_NAP_Deutsch_web_bf_20240527.pdf). Die DSN betont die Bedeutung einer koordinierten Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um extremistische Tendenzen effektiv zu bekämpfen.   
Ein wichtiger Aspekt der aktuellen Bemühungen ist die verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung sowie die Bereitstellung von präventiven Bildungsangeboten. Die DSN stellt dabei auch verschiedene Ressourcen und Informationen zur Verfügung, um Fachkräfte und die breite Öffentlichkeit besser über die Risiken und Anzeichen von Extremismus aufzuklären. Ziel ist es, durch frühzeitige Interventionen und gezielte Deradikalisierungsprogramme die Sicherheit in Österreich zu erhöhen und extremistischen Einflüssen entgegenzuwirken.  
Aktuell gibt es in der Extremismus-Prävention in Österreich deutliche Herausforderungen. Die Beratungsstelle Extremismus weist auf bestehende Lücken hin, insbesondere bei der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von Präventionsangeboten für Jugendliche. Es fehlt an ausreichend spezialisierten Anlaufstellen und langfristigen Projekten, die auf die vielfältigen Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen eingehen. Zudem wurde das Projekt „RE:WORK – Extremismusprävention an Schulen“ gestartet, um Schulen verstärkt in ihrer Präventionsarbeit zu unterstützen. Das Projekt zielt darauf ab, Lehrer und Schüler im Umgang mit extremistischen Tendenzen zu schulen und ihnen Werkzeuge zur effektiven Prävention zur Verfügung zu stellen.  

Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Aktuell liegt ein Schwerpunkt der Terrorismusbekämpfung in Österreich auf der Notwendigkeit von Grundlagenforschung. Im November 2021 unterstrich Innenminister Karl Nehammer die Bedeutung, die ein tiefgehendes Verständnis von Radikalisierungsprozessen und den ideologischen Motiven hinter Terrorismus für die Entwicklung effektiver Präventionsstrategien hat. Die Forschung soll dabei helfen, gezielte Maßnahmen zur Verhinderung von Terroranschlägen und zur Bekämpfung extremistischer Netzwerke zu verbessern.
Zusätzlich fand im März 2024 der 5. Präventionsgipfel zu Extremismus und Terrorismus statt. Der Gipfel dient als Plattform für den Austausch von Best Practices und die Entwicklung neuer Konzepte zur Verhinderung von Extremismus und Terrorismus.
Insgesamt zeigen diese Entwicklungen, dass ein umfassendes Verständnis und kontinuierlicher Austausch wesentliche Elemente sind, um die Sicherheitsstrategien in Österreich zu optimieren und effektiv gegen Terrorismus und Extremismus vorzugehen.  
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Im April 2021 berichtete der Verfassungsschutz über eine zunehmende Bedrohung durch Rechtsextremismus in Österreich. Der Verfassungsschutzbericht 2021 hebt hervor, dass rechtsextreme Gruppen und Einzelpersonen verstärkt gewalttätige und extremistische Ideologien verbreiten, insbesondere durch ihre Präsenz im Internet. Diese Akteure nutzen oft Verschwörungstheorien und pseudowissenschaftliche Argumente, um ihre Botschaften zu verbreiten (siehe Verfassungsschutzbericht 2021, Seite 20ff: https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/VSB_2021_bf_012023.pdf).   Zusätzlich wurde im Juni 2021 eine parlamentarische Anfrage gestellt, die die Notwendigkeit betonte, den Rechtsextremismus in Österreich effektiver zu bekämpfen. Die Antworten auf diese Anfrage verdeutlichten, dass neben der Überwachung und strafrechtlichen Verfolgung auch präventive Maßnahmen unerlässlich sind. Dazu gehören verstärkte Bildungs- und Aufklärungsinitiativen sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um die Verbreitung rechtsextremer Ideologien frühzeitig einzudämmen und deren Einfluss auf die Gesellschaft zu reduzieren (siehe Aktionsplan gegen Rechtsextremismus 2021: <a href=https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1656< https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1656). 
Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Besonders herausgestellt wurde die Problematik in der schulischen Umgebung, wo Präventionsarbeit gegen Rassismus dringend erforderlich ist. Zur Prävention von Diskriminierung in Österreich werden mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, die auf den aktuellen Erkenntnissen des ZARA Rassismus Reports 2023 basieren. Dazu gehören Bildungsinitiativen, um das Bewusstsein und die Sensibilität für Diskriminierung zu fördern, sowie die Stärkung und konsequente Umsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen. Öffentliche Kampagnen sollen Toleranz und Diversität unterstützen, während Beratungsstellen und Unterstützungsangebote Betroffenen helfen. Diese Ansätze zielen darauf ab, eine inklusivere und diskriminierungsfreie Gesellschaft zu schaffen. Weitere Details finden sich im vollständigen Report (siehe Zara Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf ).  
 
Zur Prävention von Diskriminierung in Österreich betont der ZARA Rassismus Report 2023 die Notwendigkeit strenger Maßnahmen. Dazu gehört die konsequente Anwendung und Durchsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen, um sicherzustellen, dass Verstöße effektiv geahndet werden. Darüber hinaus sollten spezialisierte Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für Betroffene leicht zugänglich sein. Strafverfolgungsbehörden müssen für die Erkennung und Bekämpfung von Diskriminierung sensibilisiert und geschult werden, um eine angemessene Reaktion auf rassistische Vorfälle zu gewährleisten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, eine diskriminierungsfreie Gesellschaft zu fördern. Auch Organisationen, wie SOS Mitmensch und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, fordern eine verbesserte Gesetzgebung und stärkere Strafverfolgung, um Diskriminierung zu unterbinden. Sie betonen die Wichtigkeit von Monitoring und Berichterstattung, um Fortschritte zu messen und Lücken zu identifizieren. 

Fortschritt: In Arbeit

Alle Formen von Diskriminierung zu bekämpfen und Minderheiten zu schützen

Proponent:

Bosnien und Herzegowina


Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina


Bosnien und Herzegowina

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten trat am 1. Juli 1998 in Österreich in Kraft. Es verfolgt das Ziel, Rechte nationaler Minderheiten zu schützen und zu fördern, und setzt europaweite Standards in dieser Hinsicht. In der aktuellen Resolution CM/ResCMN (2023)14 des Ministerkomitees vom 13. Dezember 2023 (siehe: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}), sowie im Bericht des Sekretariats des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats vom 16.Oktober 2023 (siehe: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b) wird betont, dass Österreich seine Bemühungen zur Sicherung der Rechte von nationalen Minderheiten fortsetzt, aber in wesentlichen Bereichen ausweiten muss (siehe Resolution CM/ResCMN (2023) 14 des Ministerkomitees vom 13.Dezember 2023: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]} ) der zur Setzende Sofortmaßnahmen zum Schutz von Volksgruppen vorsieht.  

Fortschritt: In Arbeit

Die Bemühungen gegen extremistische und diskriminierende Einstellungen und Verhaltensweisen durch präventive und repressive Maßnahmen weiter zu verstärken

Proponent:

Kambodscha


Königreich Kambodscha

Kambodscha


Königreich Kambodscha

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Am 1. Februar 2022 wurde § 4 Absatz 3a Ziffer 2 der Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 16. Juni 1986 zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (DV-StAG) geändert, um bei Staatsanwaltschaften mit mehr als zehn systematisierten Planstellen die Einrichtung von speziellen Zuständigkeiten für terroristische Strafsachen gesetzlich zu verankern (siehe DV-StAG: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/338/A1P4/NOR40241334). Gleichzeitig wurde durch § 32 Absatz 5 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) die rechtliche Verpflichtung geschaffen, auch bei den Landesgerichten spezielle Zuständigkeiten für Terrorismusstrafsachen einzuführen.   Mit dem Inkrafttreten des Terror-Bekämpfungsgesetzes (TeBG, BGBl. I Nr. 159/2021) am 1. September 2021 und 1. Jänner 2022 wurden zusätzliche Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung ergriffen (siehe: TeBG, BGBI. I Nr. 159/2021: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_I_159/BGBLA_2021_I_159.html). Das Gesetz beinhaltet umfassende Bestimmungen, die es den Behörden ermöglichen, wirksamer gegen terroristische und staatsfeindliche Straftaten, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorzugehen. Im Strafregistergesetz wurde zudem eine gesonderte Kennzeichnung derartiger Verbrechen eingeführt (siehe MVAG, BGBI. I Nr. 223/2022: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_223/BGBLA_2022_I_223.).   Die Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Strafvollzug hat zum Ziel, Informationen und Erkenntnisse durch eine engere Zusammenarbeit mit Justizvollzugsanstalten, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden zu gewinnen. Sie beschäftigt sich mit Risikoeinschätzungen, dem Monitoring von Außenkontakten, der Festlegung von Schulungs- und Fortbildungsangeboten, der Durchführung von behördenübergreifenden Fallbesprechungen und der Kontrolle von Maßnahmen und Strukturen im Strafvollzug. Die Zielgruppe sind verurteilte Straftäter:innen nach dem Verbotsgesetz oder wegen terroristischer Straftaten oder Völkerstraftaten, sowie Inhaftierte mit Verdacht auf Radikalisierung (siehe Website BMJ: https://www.bmj.gv.at/themen/Strafvollzug/Koordinationsstelle-Extremismuspr%C3%A4vention-und-Deradikalisierung-(KED).html).   Ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und zur Prävention von Extremismus und Radikalisierung ist möglicherweise geplant, aber nicht umgesetzt. Im Jahr 2018 wurde eine “Österreichische Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung“ beschlossen, die in Teilen zu Änderungen geführt hat (siehe PDF: https://www.dsn.gv.at/501/files/Praevention/767_Strategie_Extremismuspraevention_und_Deradikalisierung_publikation_210x297mm_DE_WEB_20190115.pdf).   Generell ist festzustellen, dass in diesem Bereich umfassende Maßnahmen gesetzt wurden. Sorge besteht jedoch, dass mit der starken Betonung der Bekämpfung von Extremismus in der sicherheitspolitischen Praxis nicht andere Grund- und Freiheitsrechte bedroht werden. Es ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren immer wieder mit großem Aufwand konkrete Großaktionen gegen Extremismus von Seiten der zuständigen Regierungsmitglieder beworben wurde (zB die medial bekannte Aktion Luxor), während in vielen dieser Fälle die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen und Ermittlungen einer nachfolgenden gerichtlichen Überprüfung größtenteils nicht standhielten.  
Im Rahmen des Regierungsprogramm 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Auf der Website der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) werden aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der „Extremismusprävention und Deradikalisierung in Österreich“ präsentiert (siehe Website: hier). Der Fokus liegt auf der Umsetzung des „Österreichischen Aktionsplans zur Extremismusprävention und Deradikalisierung“, der im Juli 2023 veröffentlicht wurde (siehe NAP: https://www.dsn.gv.at/216/files/BNED_NAP_Deutsch_web_bf_20240527.pdf). Die DSN betont die Bedeutung einer koordinierten Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um extremistische Tendenzen effektiv zu bekämpfen.   
Ein wichtiger Aspekt der aktuellen Bemühungen ist die verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung sowie die Bereitstellung von präventiven Bildungsangeboten. Die DSN stellt dabei auch verschiedene Ressourcen und Informationen zur Verfügung, um Fachkräfte und die breite Öffentlichkeit besser über die Risiken und Anzeichen von Extremismus aufzuklären. Ziel ist es, durch frühzeitige Interventionen und gezielte Deradikalisierungsprogramme die Sicherheit in Österreich zu erhöhen und extremistischen Einflüssen entgegenzuwirken.  
Aktuell gibt es in der Extremismus-Prävention in Österreich deutliche Herausforderungen. Die Beratungsstelle Extremismus weist auf bestehende Lücken hin, insbesondere bei der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von Präventionsangeboten für Jugendliche. Es fehlt an ausreichend spezialisierten Anlaufstellen und langfristigen Projekten, die auf die vielfältigen Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen eingehen. Zudem wurde das Projekt „RE:WORK – Extremismusprävention an Schulen“ gestartet, um Schulen verstärkt in ihrer Präventionsarbeit zu unterstützen. Das Projekt zielt darauf ab, Lehrer und Schüler im Umgang mit extremistischen Tendenzen zu schulen und ihnen Werkzeuge zur effektiven Prävention zur Verfügung zu stellen.  

Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Aktuell liegt ein Schwerpunkt der Terrorismusbekämpfung in Österreich auf der Notwendigkeit von Grundlagenforschung. Im November 2021 unterstrich Innenminister Karl Nehammer die Bedeutung, die ein tiefgehendes Verständnis von Radikalisierungsprozessen und den ideologischen Motiven hinter Terrorismus für die Entwicklung effektiver Präventionsstrategien hat. Die Forschung soll dabei helfen, gezielte Maßnahmen zur Verhinderung von Terroranschlägen und zur Bekämpfung extremistischer Netzwerke zu verbessern.
Zusätzlich fand im März 2024 der 5. Präventionsgipfel zu Extremismus und Terrorismus statt. Der Gipfel dient als Plattform für den Austausch von Best Practices und die Entwicklung neuer Konzepte zur Verhinderung von Extremismus und Terrorismus.
Insgesamt zeigen diese Entwicklungen, dass ein umfassendes Verständnis und kontinuierlicher Austausch wesentliche Elemente sind, um die Sicherheitsstrategien in Österreich zu optimieren und effektiv gegen Terrorismus und Extremismus vorzugehen.  
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Im April 2021 berichtete der Verfassungsschutz über eine zunehmende Bedrohung durch Rechtsextremismus in Österreich. Der Verfassungsschutzbericht 2021 hebt hervor, dass rechtsextreme Gruppen und Einzelpersonen verstärkt gewalttätige und extremistische Ideologien verbreiten, insbesondere durch ihre Präsenz im Internet. Diese Akteure nutzen oft Verschwörungstheorien und pseudowissenschaftliche Argumente, um ihre Botschaften zu verbreiten (siehe Verfassungsschutzbericht 2021, Seite 20ff: https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/VSB_2021_bf_012023.pdf).   Zusätzlich wurde im Juni 2021 eine parlamentarische Anfrage gestellt, die die Notwendigkeit betonte, den Rechtsextremismus in Österreich effektiver zu bekämpfen. Die Antworten auf diese Anfrage verdeutlichten, dass neben der Überwachung und strafrechtlichen Verfolgung auch präventive Maßnahmen unerlässlich sind. Dazu gehören verstärkte Bildungs- und Aufklärungsinitiativen sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um die Verbreitung rechtsextremer Ideologien frühzeitig einzudämmen und deren Einfluss auf die Gesellschaft zu reduzieren (siehe Aktionsplan gegen Rechtsextremismus 2021: <a href=https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1656< https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1656). 
Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Besonders herausgestellt wurde die Problematik in der schulischen Umgebung, wo Präventionsarbeit gegen Rassismus dringend erforderlich ist. Zur Prävention von Diskriminierung in Österreich werden mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, die auf den aktuellen Erkenntnissen des ZARA Rassismus Reports 2023 basieren. Dazu gehören Bildungsinitiativen, um das Bewusstsein und die Sensibilität für Diskriminierung zu fördern, sowie die Stärkung und konsequente Umsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen. Öffentliche Kampagnen sollen Toleranz und Diversität unterstützen, während Beratungsstellen und Unterstützungsangebote Betroffenen helfen. Diese Ansätze zielen darauf ab, eine inklusivere und diskriminierungsfreie Gesellschaft zu schaffen. Weitere Details finden sich im vollständigen Report (siehe Zara Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf ).  
 
Zur Prävention von Diskriminierung in Österreich betont der ZARA Rassismus Report 2023 die Notwendigkeit strenger Maßnahmen. Dazu gehört die konsequente Anwendung und Durchsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen, um sicherzustellen, dass Verstöße effektiv geahndet werden. Darüber hinaus sollten spezialisierte Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für Betroffene leicht zugänglich sein. Strafverfolgungsbehörden müssen für die Erkennung und Bekämpfung von Diskriminierung sensibilisiert und geschult werden, um eine angemessene Reaktion auf rassistische Vorfälle zu gewährleisten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, eine diskriminierungsfreie Gesellschaft zu fördern. Auch Organisationen, wie SOS Mitmensch und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, fordern eine verbesserte Gesetzgebung und stärkere Strafverfolgung, um Diskriminierung zu unterbinden. Sie betonen die Wichtigkeit von Monitoring und Berichterstattung, um Fortschritte zu messen und Lücken zu identifizieren. 

Fortschritt: Teilerfolg

Sich weiter mit dem Problem des Antisemitismus auseinanderzusetzen, so wie dies im Staatenbericht dargestellt wird

Proponent:

Israel


Staat Israel

Israel


Staat Israel

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.   Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).   Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.   2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter*innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen.   Es wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten. Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Eine umfassende Strategie zur Bekämpfung diskriminierender Stereotype betreffend die Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern in der Familie umzusetzen

Proponent:

Angola


Republik Angola

Angola


Republik Angola

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Jahr 2022 wurde der Österreichische Frauenfonds LEA gegründet, um einen langfristigen strategischen Beitrag zur Überwindung diskriminierender Stereotypen im Hinblick auf die Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern zu leisten. Dieser Fonds bietet verschiedene Angebote, darunter Schulworkshops mit Vorbildern (Role Models) und die Durchführung von Webinaren, beispielsweise zum Thema Finanzbildung (Weitere Informationen: https://letsempoweraustria.at/).  

Sowohl 2022 als auch 2021 initiierte die Frauensektion den „Empowerment-Call“ mit dem Ziel, Geschlechtsstereotypen im Bereich der Bildungs- und Berufswahl abzubauen.  
Im September 2021 wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt, das darauf abzielt, Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund in ihrem Kampf gegen patriarchale Strukturen und Ehrkulturen zu stärken. Teil dieser Maßnahmen umfasst die Erweiterung der Beratungsangebote in den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)-Zentren (Maßnahmenpaket des ÖIF als PDF: https://www.integrationsfonds.at/fileadmin/user_upload/20210604_Frauenaufruf_2021_Aufrufdokument.pdf). 

Fortschritt: In Arbeit

Konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit der von rassistischer Zuschreibung betroffenen Minderheitengruppen zu erhöhen

Proponent:

Angola


Republik Angola

Angola


Republik Angola

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Rassismus bleibt in Österreich ein ernstes gesellschaftliches Problem. Der aktuelle Bericht von SOS Mitmensch und weitere Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung und Hassverbrechen zunehmen. Besonders der antimuslimische Rassismus hat in den letzten Jahren zugenommen, was teilweise durch politische Rhetorik und Kampagnen, die sich gegen muslimische Gemeinschaften richten, verstärkt wird. Antimuslimische Hassverbrechen sind häufig und werden oft von bestimmten politischen Gruppen unterstützt. Im Jahr 2023 verzeichnete die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim:innen und muslimisch wahrgenommene Personen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 263 mehr Fälle aus dem Offline-Bereich an uns herangetragen, was eine Steigerung von über 100 Prozent der aktiven Fallmeldungen ausmacht. Der Report verzeichnet einen auffälligen Anstieg der Fallmeldungen aus dem Bildungsbereich. Siehe Bericht: hier).
Österreich verfügt über verschiedene Gesetze zur Bekämpfung von Rassismus, darunter das Verbotsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden jedoch nicht immer konsequent angewendet, was zu Forderungen nach verstärkten politischen Maßnahmen und einer rigoroseren Durchsetzung der bestehenden Gesetze führt. Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um das Bewusstsein für rassistische Diskriminierung in der Bevölkerung zu schärfen und langfristig Veränderungen zu bewirken (siehe Bericht von SOS-Mitmensch: https://www.sosmitmensch.at/site/momagazin/alleausgaben/7/article/395.html&ts=1720702499859).
Der Bericht von ZARA für das Jahr 2023 liefert einen umfassenden Überblick über das Ausmaß und die verschiedenen Formen von Rassismus in Österreich. Insgesamt wurden 1302 Meldungen dokumentiert und bearbeitet, wobei knapp 60% davon Online-Rassismus betrafen. Dies unterstreicht die Bedeutung digitaler Plattformen als Ort für rassistische Vorfälle, die oft durch einfache Screenshots dokumentiert und gemeldet werden können. Der öffentliche Raum und der Bereich Güter/Dienstleistungen waren mit 58,2% bzw. 15,9% der Meldungen besonders betroffen. Staatliche Behörden und Institutionen waren in 11% der Fälle involviert, während rassistische Vorfälle in der Polizei nur in 4 von 58 Fällen formell beschwert wurden. In den meisten anderen Fällen suchten Betroffene bei ZARA Unterstützung durch Entlastungsgespräche und rechtliche Beratung. Eine signifikante Anzahl (knapp 78%) der Meldungen stammte von Zeug:innen, während 22% von den direkt Betroffenen selbst eingereicht wurden. Der Bericht kritisiert auch die fehlende Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in Österreich, obwohl die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderung und Bekämpfung von institutionellem Rassismus offensichtlich ist. Es bestehen weiterhin Herausforderungen im Umgang mit Rassismus in Österreich und die Notwendigkeit gesellschaftlicher Unterstützung und struktureller Veränderungen, um diese Probleme wirksam anzugehen (siehe Rassismus Report 2023, Ausgabe März 2024: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).  Im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Im Jahr 2021 wurde die Volksgruppenförderung in Österreich erheblich erhöht, wobei die Förderung nun fast 8 Millionen Euro beträgt. Auch wurden neue Gesetze verabschiedet, um Hassrede im Internet und gewalttätige Hassverbrechen zu bekämpfen (ACFC/OP/V(2023)002, 5. Prüfbericht des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten vom Sekretariat des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten Europarat: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b). Dennoch bestehen nach wie vor Herausforderungen, insbesondere im Bereich des Minderheitensprachenunterrichts, sowie hinsichtlich der gegenseitigen Achtung und des interkulturellen Dialogs in der Gesellschaft.  
 
Die Umsetzung und Überwachung des Rahmenübereinkommens erfolgt in Österreich durch eine Dialogplattform, in der staatliche Vertreter:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Expert:innen aus Wissenschaft und Forschung zusammenarbeiten. Dieser Dialogprozess ist entscheidend für die Einhaltung der Bestimmungen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (weitere Informationen auf der Seite des Bundeskanzleramts: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen/roma-strategie.html). 

Fortschritt: In Arbeit

Seine laufende Arbeit zu verstärken und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu ergreifen

Proponent:

Nicaragua


Republik Nicaragua

Nicaragua


Republik Nicaragua

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  

Fortschritt: In Arbeit

Verstärkte Anstrengungen im Kampf gegen Rassismus, rassische Diskriminierung und Hassverbrechen zu unternehmen

Proponent:

Nigeria


Bundesrepublik Nigeria

Nigeria


Bundesrepublik Nigeria

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Rassismus bleibt in Österreich ein ernstes gesellschaftliches Problem. Der aktuelle Bericht von SOS Mitmensch und weitere Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung und Hassverbrechen zunehmen. Besonders der antimuslimische Rassismus hat in den letzten Jahren zugenommen, was teilweise durch politische Rhetorik und Kampagnen, die sich gegen muslimische Gemeinschaften richten, verstärkt wird. Antimuslimische Hassverbrechen sind häufig und werden oft von bestimmten politischen Gruppen unterstützt. Im Jahr 2023 verzeichnete die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim:innen und muslimisch wahrgenommene Personen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 263 mehr Fälle aus dem Offline-Bereich an uns herangetragen, was eine Steigerung von über 100 Prozent der aktiven Fallmeldungen ausmacht. Der Report verzeichnet einen auffälligen Anstieg der Fallmeldungen aus dem Bildungsbereich. Siehe Bericht: hier).
Österreich verfügt über verschiedene Gesetze zur Bekämpfung von Rassismus, darunter das Verbotsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden jedoch nicht immer konsequent angewendet, was zu Forderungen nach verstärkten politischen Maßnahmen und einer rigoroseren Durchsetzung der bestehenden Gesetze führt. Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um das Bewusstsein für rassistische Diskriminierung in der Bevölkerung zu schärfen und langfristig Veränderungen zu bewirken (siehe Bericht von SOS-Mitmensch: https://www.sosmitmensch.at/site/momagazin/alleausgaben/7/article/395.html&ts=1720702499859).
Der Bericht von ZARA für das Jahr 2023 liefert einen umfassenden Überblick über das Ausmaß und die verschiedenen Formen von Rassismus in Österreich. Insgesamt wurden 1302 Meldungen dokumentiert und bearbeitet, wobei knapp 60% davon Online-Rassismus betrafen. Dies unterstreicht die Bedeutung digitaler Plattformen als Ort für rassistische Vorfälle, die oft durch einfache Screenshots dokumentiert und gemeldet werden können. Der öffentliche Raum und der Bereich Güter/Dienstleistungen waren mit 58,2% bzw. 15,9% der Meldungen besonders betroffen. Staatliche Behörden und Institutionen waren in 11% der Fälle involviert, während rassistische Vorfälle in der Polizei nur in 4 von 58 Fällen formell beschwert wurden. In den meisten anderen Fällen suchten Betroffene bei ZARA Unterstützung durch Entlastungsgespräche und rechtliche Beratung. Eine signifikante Anzahl (knapp 78%) der Meldungen stammte von Zeug:innen, während 22% von den direkt Betroffenen selbst eingereicht wurden. Der Bericht kritisiert auch die fehlende Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in Österreich, obwohl die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderung und Bekämpfung von institutionellem Rassismus offensichtlich ist. Es bestehen weiterhin Herausforderungen im Umgang mit Rassismus in Österreich und die Notwendigkeit gesellschaftlicher Unterstützung und struktureller Veränderungen, um diese Probleme wirksam anzugehen (siehe Rassismus Report 2023, Ausgabe März 2024: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).  Im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Das Bundesministerium für Inneres hat den Lagebericht „Hate Crime 2022“ veröffentlicht (siehe Hate-Crime 2022 Bericht: Die Kernergebnisse, S.10: https://www.bmi.gv.at/bmi_documents/3042.pdf).Er zeigt einen Anstieg vorurteilsmotivierter Straftaten, mit 5.865 angezeigten Fällen. Diese Straftaten betreffen vor allem Weltanschauung, nationale/ethnische Herkunft und Religion. Ein Drittel der Anzeigen resultiert aus Verstößen gegen das Verbotsgesetz. Innenminister Karner betonte die Bedeutung der Prävention, besonders bei Jugendlichen, um extremistische Tendenzen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Maßnahmen zur Sensibilisierung und Ausbildung der Polizei wurden verstärkt. Positiv ist hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. Im Jahr 2022 wurde erstmals der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime“ in Österreich – Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2021 wurden demnach 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten von der Polizei erfasst (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: hier).  
 
Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. Die ECRI hat außerdem betont, dass Politiker:innen eine entschiedene Haltung gegen rassistische Hassreden einnehmen sollten und dass politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die die Verwendung von Hassreden untersagen. Bislang sind diese Empfehlungen unberücksichtigt geblieben.  
 
Im Rahmen eines europäischen Mapping Projekts zu hate crimes wird an einem betroffenenzentrierten Verweissystem betroffene Menschen gearbeitet. In Österreich arbeitet an diesem Projekt ZARA gemeinsam mit CEJI. Auch die weitere Zivilgesellschaft, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Justiz ist beteiligt (Projekthomepage: http://scan-project.eu/).  
 
Um ein betroffenenzentriertes, einfach zugängliches und vor (Re)Trau-matisierung und Re-Viktimisierung schützendes Verweissystem für Menschen, die von Hassverbrechen betroffen sind, zu schaffen, bedarf es noch weiterer Maßnahmen. Insbesondere sind die Polizei, Sozialarbeiter:innen, Lehrkräften, Justiz, etc weiter zu sensibilisieren, um hate crimes rasch zu erkennen und Betroffene an die richtigen Stellen weiterzuverweisen. Ein derartiges Verweissystem soll es von hate crimes Betroffenen einfacher machen Zugang zu Unterstützung und strafrechtlicher Verfolgung der Täter:innen zu bekommen. Die Veröffentlichung von Daten durch die Justiz ist wichtig, um einen Einblick zu bekommen, wieviel der angezeigten hate crimes weiterverfolgt werden und was daraus für Präventionsmaßnahmen gelernt werden kann (ein detaillierter Empfehlungskatalog ist: https://standup-project.eu/wp-content/uploads/2023/01/A4_policy_brief_standUP_DE.pdf abrufbar). 
Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus anzunehmen

Proponent:

Aserbaidschan


Republik Aserbaidschan

Aserbaidschan


Republik Aserbaidschan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  

Fortschritt: In Arbeit

Rassistisch oder von religiösem Hass motivierte Handlungen oder den Aufruf zu solchen Handlungen verstärkt zu bekämpfen und unter anderem einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus zu erwägen

Proponent:

Thailand


Königreich Thailand

Thailand


Königreich Thailand

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Rassismus bleibt in Österreich ein ernstes gesellschaftliches Problem. Der aktuelle Bericht von SOS Mitmensch und weitere Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung und Hassverbrechen zunehmen. Besonders der antimuslimische Rassismus hat in den letzten Jahren zugenommen, was teilweise durch politische Rhetorik und Kampagnen, die sich gegen muslimische Gemeinschaften richten, verstärkt wird. Antimuslimische Hassverbrechen sind häufig und werden oft von bestimmten politischen Gruppen unterstützt. Im Jahr 2023 verzeichnete die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim:innen und muslimisch wahrgenommene Personen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 263 mehr Fälle aus dem Offline-Bereich an uns herangetragen, was eine Steigerung von über 100 Prozent der aktiven Fallmeldungen ausmacht. Der Report verzeichnet einen auffälligen Anstieg der Fallmeldungen aus dem Bildungsbereich. Siehe Bericht: hier).
Österreich verfügt über verschiedene Gesetze zur Bekämpfung von Rassismus, darunter das Verbotsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden jedoch nicht immer konsequent angewendet, was zu Forderungen nach verstärkten politischen Maßnahmen und einer rigoroseren Durchsetzung der bestehenden Gesetze führt. Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um das Bewusstsein für rassistische Diskriminierung in der Bevölkerung zu schärfen und langfristig Veränderungen zu bewirken (siehe Bericht von SOS-Mitmensch: https://www.sosmitmensch.at/site/momagazin/alleausgaben/7/article/395.html&ts=1720702499859).
Der Bericht von ZARA für das Jahr 2023 liefert einen umfassenden Überblick über das Ausmaß und die verschiedenen Formen von Rassismus in Österreich. Insgesamt wurden 1302 Meldungen dokumentiert und bearbeitet, wobei knapp 60% davon Online-Rassismus betrafen. Dies unterstreicht die Bedeutung digitaler Plattformen als Ort für rassistische Vorfälle, die oft durch einfache Screenshots dokumentiert und gemeldet werden können. Der öffentliche Raum und der Bereich Güter/Dienstleistungen waren mit 58,2% bzw. 15,9% der Meldungen besonders betroffen. Staatliche Behörden und Institutionen waren in 11% der Fälle involviert, während rassistische Vorfälle in der Polizei nur in 4 von 58 Fällen formell beschwert wurden. In den meisten anderen Fällen suchten Betroffene bei ZARA Unterstützung durch Entlastungsgespräche und rechtliche Beratung. Eine signifikante Anzahl (knapp 78%) der Meldungen stammte von Zeug:innen, während 22% von den direkt Betroffenen selbst eingereicht wurden. Der Bericht kritisiert auch die fehlende Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in Österreich, obwohl die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderung und Bekämpfung von institutionellem Rassismus offensichtlich ist. Es bestehen weiterhin Herausforderungen im Umgang mit Rassismus in Österreich und die Notwendigkeit gesellschaftlicher Unterstützung und struktureller Veränderungen, um diese Probleme wirksam anzugehen (siehe Rassismus Report 2023, Ausgabe März 2024: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).  Im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
 
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).  
 
Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.  
 
2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).  
 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Webseite des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Eine Strategie gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus, die die Sichtweisen der Zivilgesellschaft berücksichtigt und die durch die notwendigen Rechtsvorschriften und Budgetmittel untermauert ist, vorrangig zu entwickeln

Proponent:

Vereinigtes Königreich


Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Vereinigtes Königreich


Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Rassismus bleibt in Österreich ein ernstes gesellschaftliches Problem. Der aktuelle Bericht von SOS Mitmensch und weitere Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung und Hassverbrechen zunehmen. Besonders der antimuslimische Rassismus hat in den letzten Jahren zugenommen, was teilweise durch politische Rhetorik und Kampagnen, die sich gegen muslimische Gemeinschaften richten, verstärkt wird. Antimuslimische Hassverbrechen sind häufig und werden oft von bestimmten politischen Gruppen unterstützt. Im Jahr 2023 verzeichnete die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim:innen und muslimisch wahrgenommene Personen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 263 mehr Fälle aus dem Offline-Bereich an uns herangetragen, was eine Steigerung von über 100 Prozent der aktiven Fallmeldungen ausmacht. Der Report verzeichnet einen auffälligen Anstieg der Fallmeldungen aus dem Bildungsbereich. Siehe Bericht: hier).
Österreich verfügt über verschiedene Gesetze zur Bekämpfung von Rassismus, darunter das Verbotsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden jedoch nicht immer konsequent angewendet, was zu Forderungen nach verstärkten politischen Maßnahmen und einer rigoroseren Durchsetzung der bestehenden Gesetze führt. Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um das Bewusstsein für rassistische Diskriminierung in der Bevölkerung zu schärfen und langfristig Veränderungen zu bewirken (siehe Bericht von SOS-Mitmensch: https://www.sosmitmensch.at/site/momagazin/alleausgaben/7/article/395.html&ts=1720702499859).
Der Bericht von ZARA für das Jahr 2023 liefert einen umfassenden Überblick über das Ausmaß und die verschiedenen Formen von Rassismus in Österreich. Insgesamt wurden 1302 Meldungen dokumentiert und bearbeitet, wobei knapp 60% davon Online-Rassismus betrafen. Dies unterstreicht die Bedeutung digitaler Plattformen als Ort für rassistische Vorfälle, die oft durch einfache Screenshots dokumentiert und gemeldet werden können. Der öffentliche Raum und der Bereich Güter/Dienstleistungen waren mit 58,2% bzw. 15,9% der Meldungen besonders betroffen. Staatliche Behörden und Institutionen waren in 11% der Fälle involviert, während rassistische Vorfälle in der Polizei nur in 4 von 58 Fällen formell beschwert wurden. In den meisten anderen Fällen suchten Betroffene bei ZARA Unterstützung durch Entlastungsgespräche und rechtliche Beratung. Eine signifikante Anzahl (knapp 78%) der Meldungen stammte von Zeug:innen, während 22% von den direkt Betroffenen selbst eingereicht wurden. Der Bericht kritisiert auch die fehlende Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in Österreich, obwohl die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderung und Bekämpfung von institutionellem Rassismus offensichtlich ist. Es bestehen weiterhin Herausforderungen im Umgang mit Rassismus in Österreich und die Notwendigkeit gesellschaftlicher Unterstützung und struktureller Veränderungen, um diese Probleme wirksam anzugehen (siehe Rassismus Report 2023, Ausgabe März 2024: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).  Im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Am 1. Februar 2022 wurde § 4 Absatz 3a Ziffer 2 der Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 16. Juni 1986 zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (DV-StAG) geändert, um bei Staatsanwaltschaften mit mehr als zehn systematisierten Planstellen die Einrichtung von speziellen Zuständigkeiten für terroristische Strafsachen gesetzlich zu verankern (siehe DV-StAG: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/338/A1P4/NOR40241334). Gleichzeitig wurde durch § 32 Absatz 5 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) die rechtliche Verpflichtung geschaffen, auch bei den Landesgerichten spezielle Zuständigkeiten für Terrorismusstrafsachen einzuführen.   Mit dem Inkrafttreten des Terror-Bekämpfungsgesetzes (TeBG, BGBl. I Nr. 159/2021) am 1. September 2021 und 1. Jänner 2022 wurden zusätzliche Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung ergriffen (siehe: TeBG, BGBI. I Nr. 159/2021: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_I_159/BGBLA_2021_I_159.html). Das Gesetz beinhaltet umfassende Bestimmungen, die es den Behörden ermöglichen, wirksamer gegen terroristische und staatsfeindliche Straftaten, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorzugehen. Im Strafregistergesetz wurde zudem eine gesonderte Kennzeichnung derartiger Verbrechen eingeführt (siehe MVAG, BGBI. I Nr. 223/2022: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_223/BGBLA_2022_I_223.).   Die Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Strafvollzug hat zum Ziel, Informationen und Erkenntnisse durch eine engere Zusammenarbeit mit Justizvollzugsanstalten, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden zu gewinnen. Sie beschäftigt sich mit Risikoeinschätzungen, dem Monitoring von Außenkontakten, der Festlegung von Schulungs- und Fortbildungsangeboten, der Durchführung von behördenübergreifenden Fallbesprechungen und der Kontrolle von Maßnahmen und Strukturen im Strafvollzug. Die Zielgruppe sind verurteilte Straftäter:innen nach dem Verbotsgesetz oder wegen terroristischer Straftaten oder Völkerstraftaten, sowie Inhaftierte mit Verdacht auf Radikalisierung (siehe Website BMJ: https://www.bmj.gv.at/themen/Strafvollzug/Koordinationsstelle-Extremismuspr%C3%A4vention-und-Deradikalisierung-(KED).html).   Ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und zur Prävention von Extremismus und Radikalisierung ist möglicherweise geplant, aber nicht umgesetzt. Im Jahr 2018 wurde eine “Österreichische Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung“ beschlossen, die in Teilen zu Änderungen geführt hat (siehe PDF: https://www.dsn.gv.at/501/files/Praevention/767_Strategie_Extremismuspraevention_und_Deradikalisierung_publikation_210x297mm_DE_WEB_20190115.pdf).   Generell ist festzustellen, dass in diesem Bereich umfassende Maßnahmen gesetzt wurden. Sorge besteht jedoch, dass mit der starken Betonung der Bekämpfung von Extremismus in der sicherheitspolitischen Praxis nicht andere Grund- und Freiheitsrechte bedroht werden. Es ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren immer wieder mit großem Aufwand konkrete Großaktionen gegen Extremismus von Seiten der zuständigen Regierungsmitglieder beworben wurde (zB die medial bekannte Aktion Luxor), während in vielen dieser Fälle die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen und Ermittlungen einer nachfolgenden gerichtlichen Überprüfung größtenteils nicht standhielten.  
Im Rahmen des Regierungsprogramm 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Auf der Website der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) werden aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der „Extremismusprävention und Deradikalisierung in Österreich“ präsentiert (siehe Website: hier). Der Fokus liegt auf der Umsetzung des „Österreichischen Aktionsplans zur Extremismusprävention und Deradikalisierung“, der im Juli 2023 veröffentlicht wurde (siehe NAP: https://www.dsn.gv.at/216/files/BNED_NAP_Deutsch_web_bf_20240527.pdf). Die DSN betont die Bedeutung einer koordinierten Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um extremistische Tendenzen effektiv zu bekämpfen.   
Ein wichtiger Aspekt der aktuellen Bemühungen ist die verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung sowie die Bereitstellung von präventiven Bildungsangeboten. Die DSN stellt dabei auch verschiedene Ressourcen und Informationen zur Verfügung, um Fachkräfte und die breite Öffentlichkeit besser über die Risiken und Anzeichen von Extremismus aufzuklären. Ziel ist es, durch frühzeitige Interventionen und gezielte Deradikalisierungsprogramme die Sicherheit in Österreich zu erhöhen und extremistischen Einflüssen entgegenzuwirken.  
Aktuell gibt es in der Extremismus-Prävention in Österreich deutliche Herausforderungen. Die Beratungsstelle Extremismus weist auf bestehende Lücken hin, insbesondere bei der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von Präventionsangeboten für Jugendliche. Es fehlt an ausreichend spezialisierten Anlaufstellen und langfristigen Projekten, die auf die vielfältigen Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen eingehen. Zudem wurde das Projekt „RE:WORK – Extremismusprävention an Schulen“ gestartet, um Schulen verstärkt in ihrer Präventionsarbeit zu unterstützen. Das Projekt zielt darauf ab, Lehrer und Schüler im Umgang mit extremistischen Tendenzen zu schulen und ihnen Werkzeuge zur effektiven Prävention zur Verfügung zu stellen.  

Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Aktuell liegt ein Schwerpunkt der Terrorismusbekämpfung in Österreich auf der Notwendigkeit von Grundlagenforschung. Im November 2021 unterstrich Innenminister Karl Nehammer die Bedeutung, die ein tiefgehendes Verständnis von Radikalisierungsprozessen und den ideologischen Motiven hinter Terrorismus für die Entwicklung effektiver Präventionsstrategien hat. Die Forschung soll dabei helfen, gezielte Maßnahmen zur Verhinderung von Terroranschlägen und zur Bekämpfung extremistischer Netzwerke zu verbessern.
Zusätzlich fand im März 2024 der 5. Präventionsgipfel zu Extremismus und Terrorismus statt. Der Gipfel dient als Plattform für den Austausch von Best Practices und die Entwicklung neuer Konzepte zur Verhinderung von Extremismus und Terrorismus.
Insgesamt zeigen diese Entwicklungen, dass ein umfassendes Verständnis und kontinuierlicher Austausch wesentliche Elemente sind, um die Sicherheitsstrategien in Österreich zu optimieren und effektiv gegen Terrorismus und Extremismus vorzugehen.  
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Im April 2021 berichtete der Verfassungsschutz über eine zunehmende Bedrohung durch Rechtsextremismus in Österreich. Der Verfassungsschutzbericht 2021 hebt hervor, dass rechtsextreme Gruppen und Einzelpersonen verstärkt gewalttätige und extremistische Ideologien verbreiten, insbesondere durch ihre Präsenz im Internet. Diese Akteure nutzen oft Verschwörungstheorien und pseudowissenschaftliche Argumente, um ihre Botschaften zu verbreiten (siehe Verfassungsschutzbericht 2021, Seite 20ff: https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/VSB_2021_bf_012023.pdf).   Zusätzlich wurde im Juni 2021 eine parlamentarische Anfrage gestellt, die die Notwendigkeit betonte, den Rechtsextremismus in Österreich effektiver zu bekämpfen. Die Antworten auf diese Anfrage verdeutlichten, dass neben der Überwachung und strafrechtlichen Verfolgung auch präventive Maßnahmen unerlässlich sind. Dazu gehören verstärkte Bildungs- und Aufklärungsinitiativen sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um die Verbreitung rechtsextremer Ideologien frühzeitig einzudämmen und deren Einfluss auf die Gesellschaft zu reduzieren (siehe Aktionsplan gegen Rechtsextremismus 2021: <a href=https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1656< https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1656). 
Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Besonders herausgestellt wurde die Problematik in der schulischen Umgebung, wo Präventionsarbeit gegen Rassismus dringend erforderlich ist. Zur Prävention von Diskriminierung in Österreich werden mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, die auf den aktuellen Erkenntnissen des ZARA Rassismus Reports 2023 basieren. Dazu gehören Bildungsinitiativen, um das Bewusstsein und die Sensibilität für Diskriminierung zu fördern, sowie die Stärkung und konsequente Umsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen. Öffentliche Kampagnen sollen Toleranz und Diversität unterstützen, während Beratungsstellen und Unterstützungsangebote Betroffenen helfen. Diese Ansätze zielen darauf ab, eine inklusivere und diskriminierungsfreie Gesellschaft zu schaffen. Weitere Details finden sich im vollständigen Report (siehe Zara Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf ).  
 
Zur Prävention von Diskriminierung in Österreich betont der ZARA Rassismus Report 2023 die Notwendigkeit strenger Maßnahmen. Dazu gehört die konsequente Anwendung und Durchsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen, um sicherzustellen, dass Verstöße effektiv geahndet werden. Darüber hinaus sollten spezialisierte Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für Betroffene leicht zugänglich sein. Strafverfolgungsbehörden müssen für die Erkennung und Bekämpfung von Diskriminierung sensibilisiert und geschult werden, um eine angemessene Reaktion auf rassistische Vorfälle zu gewährleisten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, eine diskriminierungsfreie Gesellschaft zu fördern. Auch Organisationen, wie SOS Mitmensch und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, fordern eine verbesserte Gesetzgebung und stärkere Strafverfolgung, um Diskriminierung zu unterbinden. Sie betonen die Wichtigkeit von Monitoring und Berichterstattung, um Fortschritte zu messen und Lücken zu identifizieren. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

An der Erstellung und Verabschiedung einer Nationalen Strategie zur Bekämpfung aller Formen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu arbeiten

Proponent:

Bahrain


Königreich Bahrain

Bahrain


Königreich Bahrain

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Rassismus bleibt in Österreich ein ernstes gesellschaftliches Problem. Der aktuelle Bericht von SOS Mitmensch und weitere Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung und Hassverbrechen zunehmen. Besonders der antimuslimische Rassismus hat in den letzten Jahren zugenommen, was teilweise durch politische Rhetorik und Kampagnen, die sich gegen muslimische Gemeinschaften richten, verstärkt wird. Antimuslimische Hassverbrechen sind häufig und werden oft von bestimmten politischen Gruppen unterstützt. Im Jahr 2023 verzeichnete die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim:innen und muslimisch wahrgenommene Personen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 263 mehr Fälle aus dem Offline-Bereich an uns herangetragen, was eine Steigerung von über 100 Prozent der aktiven Fallmeldungen ausmacht. Der Report verzeichnet einen auffälligen Anstieg der Fallmeldungen aus dem Bildungsbereich. Siehe Bericht: hier).
Österreich verfügt über verschiedene Gesetze zur Bekämpfung von Rassismus, darunter das Verbotsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden jedoch nicht immer konsequent angewendet, was zu Forderungen nach verstärkten politischen Maßnahmen und einer rigoroseren Durchsetzung der bestehenden Gesetze führt. Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um das Bewusstsein für rassistische Diskriminierung in der Bevölkerung zu schärfen und langfristig Veränderungen zu bewirken (siehe Bericht von SOS-Mitmensch: https://www.sosmitmensch.at/site/momagazin/alleausgaben/7/article/395.html&ts=1720702499859).
Der Bericht von ZARA für das Jahr 2023 liefert einen umfassenden Überblick über das Ausmaß und die verschiedenen Formen von Rassismus in Österreich. Insgesamt wurden 1302 Meldungen dokumentiert und bearbeitet, wobei knapp 60% davon Online-Rassismus betrafen. Dies unterstreicht die Bedeutung digitaler Plattformen als Ort für rassistische Vorfälle, die oft durch einfache Screenshots dokumentiert und gemeldet werden können. Der öffentliche Raum und der Bereich Güter/Dienstleistungen waren mit 58,2% bzw. 15,9% der Meldungen besonders betroffen. Staatliche Behörden und Institutionen waren in 11% der Fälle involviert, während rassistische Vorfälle in der Polizei nur in 4 von 58 Fällen formell beschwert wurden. In den meisten anderen Fällen suchten Betroffene bei ZARA Unterstützung durch Entlastungsgespräche und rechtliche Beratung. Eine signifikante Anzahl (knapp 78%) der Meldungen stammte von Zeug:innen, während 22% von den direkt Betroffenen selbst eingereicht wurden. Der Bericht kritisiert auch die fehlende Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in Österreich, obwohl die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderung und Bekämpfung von institutionellem Rassismus offensichtlich ist. Es bestehen weiterhin Herausforderungen im Umgang mit Rassismus in Österreich und die Notwendigkeit gesellschaftlicher Unterstützung und struktureller Veränderungen, um diese Probleme wirksam anzugehen (siehe Rassismus Report 2023, Ausgabe März 2024: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).  Im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend die Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im aktuellen Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert. 
Im Jahr 2023 meldete die Gleichbehandlungsanwaltschaft einen Anstieg der Diskriminierungsbeschwerden, was auf eine höhere Sensibilisierung der Bevölkerung hinweist. Ein aktuelles Update zur Fremdenfeindlichkeit in Österreich zeigt, dass das Thema weiterhin von hoher gesellschaftlicher Relevanz ist. Neue Studien und Umfragen bestätigen, dass Fremdenfeindlichkeit nach wie vor ein bedeutendes Thema ist, obwohl genaue Zahlen und Trends je nach Quelle und Methodik variieren können. Eine der neueren Studien, die von Institutionen wie der Universität Wien oder der SORA (Institut für Sozialforschung und empirische Methoden) durchgeführt wurden, zeigt, dass ein signifikanter Teil der österreichischen Bevölkerung nach wie vor skeptisch gegenüber Zuwanderung und Ausländern eingestellt ist. Diese Einstellungen manifestieren sich in der Ablehnung gegenüber kultureller Vielfalt, unterschiedlichen religiösen Praktiken und der Wahrnehmung von wirtschaftlichen Auswirkungen auf Arbeitsplätze und soziale Sicherheit. Zusätzlich zu traditionellen Formen der Fremdenfeindlichkeit, wie sie in der Vergangenheit gemessen wurden, manifestieren sich neue Formen der Fremdenfeindlichkeit oft in Form von Online-Hassreden und in sozialen Medien. Diese Plattformen können als Katalysator für negative Einstellungen und Handlungen gegenüber Ausländern dienen. Politische Debatten und Ereignisse, sowohl innerhalb Österreichs als auch international, beeinflussen oft die öffentliche Wahrnehmung und Einstellungen gegenüber Migranten und Ausländern. Zum Beispiel haben Fragen der Einwanderungspolitik und Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit Flüchtlingsströmen in den letzten Jahren weiterhin Diskussionen und möglicherweise Einstellungsänderungen gefördert. Insgesamt bleibt Fremdenfeindlichkeit in Österreich ein komplexes und stark diskutiertes Thema, das weiterhin politische, soziale und kulturelle Dynamiken prägt und Herausforderungen für die Integration und das gesellschaftliche Zusammenleben darstellt. 

Fortschritt: In Arbeit

Rassistisch oder von religiösem Hass motivierte Handlungen oder den Aufruf zu solchen Handlungen verstärkt zu bekämpfen, unter anderem indem die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden und ein Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus und das Wiederaufleben von Neonazismus beschlossen wird

Proponent:

Nordkorea


Demokratische Volksrepublik Korea

Nordkorea


Demokratische Volksrepublik Korea

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
 
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).  
 
Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.  
 
2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).  
 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Webseite des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html). 
Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 
In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten.  
 
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes Anm: Link oder Verweis wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: https://www.bmi.gv.at/408/Projekt/files/218_2021_Hate_Crime_Bericht_2021_GESAMT_V20220510_barrierefrei.pdf).
Zusätzlich wurden relevante Novellen in der Strafgesetzgebung eingeführt, um den Umgang mit Hate Crimes zu verbessern. Die Novellen des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) beinhalten neue Regelungen zur effektiveren Bekämpfung von Vorurteilskriminalität und zur Stärkung der Rechte der Opfer. Es ist wichtig, diese rechtlichen Änderungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. 

Fortschritt: In Arbeit

Einen Nationalen Aktionsplan zu entwickeln, um rassistisch oder von religiösem Hass motivierte Handlungen, die sich insbesondere gegen Minderheiten, Migrantinnen und Migranten, Asylwerbende und Flüchtlinge richten, sowie die Rechtfertigung solchen Hasses zu bekämpfen

Proponent:

Ecuador


Republik Ecuador

Ecuador


Republik Ecuador

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
 
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).  
 
Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.  
 
2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).  
 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Webseite des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html). 
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten trat am 1. Juli 1998 in Österreich in Kraft. Es verfolgt das Ziel, Rechte nationaler Minderheiten zu schützen und zu fördern, und setzt europaweite Standards in dieser Hinsicht. In der aktuellen Resolution CM/ResCMN (2023)14 des Ministerkomitees vom 13. Dezember 2023 (siehe: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}), sowie im Bericht des Sekretariats des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats vom 16.Oktober 2023 (siehe: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b) wird betont, dass Österreich seine Bemühungen zur Sicherung der Rechte von nationalen Minderheiten fortsetzt, aber in wesentlichen Bereichen ausweiten muss (siehe Resolution CM/ResCMN (2023) 14 des Ministerkomitees vom 13.Dezember 2023: https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%220900001680adcf6e%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]} ) der zur Setzende Sofortmaßnahmen zum Schutz von Volksgruppen vorsieht.  
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
In den letzten Jahren gab es in Österreich eine Verschärfung der Einwanderungspolitik und eine zunehmende Härte gegenüber Asylsuchenden. Dies spiegelt sich in Gesetzesänderungen wider, die darauf abzielen, den Zugang zu Asyl zu erschweren und die Abschiebung von abgelehnten Asylwerber:innen zu erleichtern. Ein weiteres Problem zeigt die Behandlung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens und in den Aufnahmeeinrichtungen. Berichte über überfüllte Unterkünfte, unzureichende medizinische Versorgung und mangelnde Integration in das Bildungssystem sind zurzeit vorhanden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Einen Nationalen Plan zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung zu entwickeln

Proponent:

Argentinien


Argentinische Republik

Argentinien


Argentinische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Alle Formen rassischer Diskriminierung zu bekämpfen und einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus zu entwickeln

Proponent:

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Hassverbrechen und Hassrede zu verstärken, unter anderem durch die Annahme eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus

Proponent:

Namibia


Republik Namibia

Namibia


Republik Namibia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Rassismus bleibt in Österreich ein ernstes gesellschaftliches Problem. Der aktuelle Bericht von SOS Mitmensch und weitere Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung und Hassverbrechen zunehmen. Besonders der antimuslimische Rassismus hat in den letzten Jahren zugenommen, was teilweise durch politische Rhetorik und Kampagnen, die sich gegen muslimische Gemeinschaften richten, verstärkt wird. Antimuslimische Hassverbrechen sind häufig und werden oft von bestimmten politischen Gruppen unterstützt. Im Jahr 2023 verzeichnete die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim:innen und muslimisch wahrgenommene Personen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 263 mehr Fälle aus dem Offline-Bereich an uns herangetragen, was eine Steigerung von über 100 Prozent der aktiven Fallmeldungen ausmacht. Der Report verzeichnet einen auffälligen Anstieg der Fallmeldungen aus dem Bildungsbereich. Siehe Bericht: hier).
Österreich verfügt über verschiedene Gesetze zur Bekämpfung von Rassismus, darunter das Verbotsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden jedoch nicht immer konsequent angewendet, was zu Forderungen nach verstärkten politischen Maßnahmen und einer rigoroseren Durchsetzung der bestehenden Gesetze führt. Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um das Bewusstsein für rassistische Diskriminierung in der Bevölkerung zu schärfen und langfristig Veränderungen zu bewirken (siehe Bericht von SOS-Mitmensch: https://www.sosmitmensch.at/site/momagazin/alleausgaben/7/article/395.html&ts=1720702499859).
Der Bericht von ZARA für das Jahr 2023 liefert einen umfassenden Überblick über das Ausmaß und die verschiedenen Formen von Rassismus in Österreich. Insgesamt wurden 1302 Meldungen dokumentiert und bearbeitet, wobei knapp 60% davon Online-Rassismus betrafen. Dies unterstreicht die Bedeutung digitaler Plattformen als Ort für rassistische Vorfälle, die oft durch einfache Screenshots dokumentiert und gemeldet werden können. Der öffentliche Raum und der Bereich Güter/Dienstleistungen waren mit 58,2% bzw. 15,9% der Meldungen besonders betroffen. Staatliche Behörden und Institutionen waren in 11% der Fälle involviert, während rassistische Vorfälle in der Polizei nur in 4 von 58 Fällen formell beschwert wurden. In den meisten anderen Fällen suchten Betroffene bei ZARA Unterstützung durch Entlastungsgespräche und rechtliche Beratung. Eine signifikante Anzahl (knapp 78%) der Meldungen stammte von Zeug:innen, während 22% von den direkt Betroffenen selbst eingereicht wurden. Der Bericht kritisiert auch die fehlende Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in Österreich, obwohl die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderung und Bekämpfung von institutionellem Rassismus offensichtlich ist. Es bestehen weiterhin Herausforderungen im Umgang mit Rassismus in Österreich und die Notwendigkeit gesellschaftlicher Unterstützung und struktureller Veränderungen, um diese Probleme wirksam anzugehen (siehe Rassismus Report 2023, Ausgabe März 2024: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).  Im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Das Bundesministerium für Inneres hat den Lagebericht „Hate Crime 2022“ veröffentlicht (siehe Hate-Crime 2022 Bericht: Die Kernergebnisse, S.10: https://www.bmi.gv.at/bmi_documents/3042.pdf).Er zeigt einen Anstieg vorurteilsmotivierter Straftaten, mit 5.865 angezeigten Fällen. Diese Straftaten betreffen vor allem Weltanschauung, nationale/ethnische Herkunft und Religion. Ein Drittel der Anzeigen resultiert aus Verstößen gegen das Verbotsgesetz. Innenminister Karner betonte die Bedeutung der Prävention, besonders bei Jugendlichen, um extremistische Tendenzen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Maßnahmen zur Sensibilisierung und Ausbildung der Polizei wurden verstärkt. Positiv ist hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. Im Jahr 2022 wurde erstmals der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime“ in Österreich – Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2021 wurden demnach 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten von der Polizei erfasst (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: hier).  
 
Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. Die ECRI hat außerdem betont, dass Politiker:innen eine entschiedene Haltung gegen rassistische Hassreden einnehmen sollten und dass politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die die Verwendung von Hassreden untersagen. Bislang sind diese Empfehlungen unberücksichtigt geblieben.  
 
Im Rahmen eines europäischen Mapping Projekts zu hate crimes wird an einem betroffenenzentrierten Verweissystem betroffene Menschen gearbeitet. In Österreich arbeitet an diesem Projekt ZARA gemeinsam mit CEJI. Auch die weitere Zivilgesellschaft, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Justiz ist beteiligt (Projekthomepage: http://scan-project.eu/).  
 
Um ein betroffenenzentriertes, einfach zugängliches und vor (Re)Trau-matisierung und Re-Viktimisierung schützendes Verweissystem für Menschen, die von Hassverbrechen betroffen sind, zu schaffen, bedarf es noch weiterer Maßnahmen. Insbesondere sind die Polizei, Sozialarbeiter:innen, Lehrkräften, Justiz, etc weiter zu sensibilisieren, um hate crimes rasch zu erkennen und Betroffene an die richtigen Stellen weiterzuverweisen. Ein derartiges Verweissystem soll es von hate crimes Betroffenen einfacher machen Zugang zu Unterstützung und strafrechtlicher Verfolgung der Täter:innen zu bekommen. Die Veröffentlichung von Daten durch die Justiz ist wichtig, um einen Einblick zu bekommen, wieviel der angezeigten hate crimes weiterverfolgt werden und was daraus für Präventionsmaßnahmen gelernt werden kann (ein detaillierter Empfehlungskatalog ist: https://standup-project.eu/wp-content/uploads/2023/01/A4_policy_brief_standUP_DE.pdf abrufbar). 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: hier).   Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Die Bundesregierung plant im Regierungsprogamm 2025–2029 die Aufsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hate Crime mit dem Ziel, gezielt gegen Hasskriminalität vorzugehen (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  
Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  

Fortschritt: In Arbeit

Rassistisch oder von religiösem Hass motivierte Handlungen und den Aufruf zu solchen Handlungen durch die Annahme eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus verstärkt zu bekämpfen

Proponent:

Sierra Leone


Republik Sierra Leone

Sierra Leone


Republik Sierra Leone

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
 
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).  
 
Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.  
 
2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).  
 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Webseite des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Seine Bemühungen um einen Nationalen Aktionsplan gegen alle Formen von Rassismus zu verstärken

Proponent:

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Somalia


Bundesrepublik Somalia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  

Fortschritt: In Arbeit

Sich verstärkt darum zu bemühen, den Aufruf zu rassistisch oder religiös motiviertem Hass wirksam zu bekämpfen, unter anderem indem die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden

Proponent:

Aserbaidschan


Republik Aserbaidschan

Aserbaidschan


Republik Aserbaidschan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten.  
 
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes Anm: Link oder Verweis wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: https://www.bmi.gv.at/408/Projekt/files/218_2021_Hate_Crime_Bericht_2021_GESAMT_V20220510_barrierefrei.pdf).
Zusätzlich wurden relevante Novellen in der Strafgesetzgebung eingeführt, um den Umgang mit Hate Crimes zu verbessern. Die Novellen des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) beinhalten neue Regelungen zur effektiveren Bekämpfung von Vorurteilskriminalität und zur Stärkung der Rechte der Opfer. Es ist wichtig, diese rechtlichen Änderungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
 
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).  
 
Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.  
 
2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).  
 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Webseite des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html). 

Fortschritt: In Arbeit

Rassistisch oder von religiösem Hass motivierte Handlungen und die Aufstachelung zu solchen Handlungen verstärkt zu bekämpfen

Proponent:

Togo


Republik Togo

Togo


Republik Togo

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
 
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).  
 
Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.  
 
2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).  
 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Webseite des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html). 

Fortschritt: In Arbeit

Die Anstrengungen im Rahmen der Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber Fremden, Minderheiten, Einwanderinnen und Einwanderern fortzusetzen

Proponent:

Tunesien


Tunesische Republik

Tunesien


Tunesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
In den letzten Jahren gab es in Österreich eine Verschärfung der Einwanderungspolitik und eine zunehmende Härte gegenüber Asylsuchenden. Dies spiegelt sich in Gesetzesänderungen wider, die darauf abzielen, den Zugang zu Asyl zu erschweren und die Abschiebung von abgelehnten Asylwerber:innen zu erleichtern. Ein weiteres Problem zeigt die Behandlung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens und in den Aufnahmeeinrichtungen. Berichte über überfüllte Unterkünfte, unzureichende medizinische Versorgung und mangelnde Integration in das Bildungssystem sind zurzeit vorhanden. 
Im Jahr 2021 wurde die Volksgruppenförderung in Österreich erheblich erhöht, wobei die Förderung nun fast 8 Millionen Euro beträgt. Auch wurden neue Gesetze verabschiedet, um Hassrede im Internet und gewalttätige Hassverbrechen zu bekämpfen (ACFC/OP/V(2023)002, 5. Prüfbericht des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten vom Sekretariat des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten Europarat: https://rm.coe.int/5th-op-austria-de-full-version/1680ace87b). Dennoch bestehen nach wie vor Herausforderungen, insbesondere im Bereich des Minderheitensprachenunterrichts, sowie hinsichtlich der gegenseitigen Achtung und des interkulturellen Dialogs in der Gesellschaft.  
 
Die Umsetzung und Überwachung des Rahmenübereinkommens erfolgt in Österreich durch eine Dialogplattform, in der staatliche Vertreter:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Expert:innen aus Wissenschaft und Forschung zusammenarbeiten. Dieser Dialogprozess ist entscheidend für die Einhaltung der Bestimmungen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (weitere Informationen auf der Seite des Bundeskanzleramts: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen/roma-strategie.html). 
Österreich hat Programme und Initiativen zur Förderung von Toleranz und Integration gestartet. Dennoch gibt es immer wieder Berichte über Diskriminierung und Hassrede, was darauf hindeutet, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um diese Probleme anzugehen. Es besteht Bedarf an kontinuierlicher Überwachung und Verbesserung, um sicherzustellen, dass die Bemühungen zur Bekämpfung von Hassrede und Diskriminierung effektiv sind und die betroffenen Gemeinschaften ausreichend geschützt werden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Der strafrechtlichen Verfolgung von Hassverbrechen und der Verhütung von Diskriminierung, unter anderem gegenüber Musliminnen und Muslimen, Roma, Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten sowie Personen afrikanischer Herkunft, zusätzliche Ressourcen zu widmen

Proponent:

USA


Vereinigte Staaten von Amerika

USA


Vereinigte Staaten von Amerika

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Es ist anzumerken, dass in Österreich sowohl die Entwicklung als auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen vorangetrieben wurde. Allerdings muss angemerkt werden, dass der öffentliche Diskurs häufig den sogenannten „zugewanderten Antisemitismus“ in den Mittelpunkt stellt und dadurch insbesondere Menschen mit Migrationserfahrung aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt. Es fehlt jedoch an einer klaren Zuständigkeit auf Bundesebene zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen. Bisher wurden nur wenige konkrete Maßnahmen ergriffen. Es mangelt an gezielten Sensibilisierungsmaßnahmen, die die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkten Fähigkeiten adressieren sowie Aspekte der Selbstermächtigung und Menschenrechte behandeln. 
Das Bundesministerium für Inneres hat den Lagebericht „Hate Crime 2022“ veröffentlicht (siehe Hate-Crime 2022 Bericht: Die Kernergebnisse, S.10: https://www.bmi.gv.at/bmi_documents/3042.pdf).Er zeigt einen Anstieg vorurteilsmotivierter Straftaten, mit 5.865 angezeigten Fällen. Diese Straftaten betreffen vor allem Weltanschauung, nationale/ethnische Herkunft und Religion. Ein Drittel der Anzeigen resultiert aus Verstößen gegen das Verbotsgesetz. Innenminister Karner betonte die Bedeutung der Prävention, besonders bei Jugendlichen, um extremistische Tendenzen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Maßnahmen zur Sensibilisierung und Ausbildung der Polizei wurden verstärkt. Positiv ist hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. Im Jahr 2022 wurde erstmals der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime“ in Österreich – Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2021 wurden demnach 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten von der Polizei erfasst (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: hier).  
 
Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. Die ECRI hat außerdem betont, dass Politiker:innen eine entschiedene Haltung gegen rassistische Hassreden einnehmen sollten und dass politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die die Verwendung von Hassreden untersagen. Bislang sind diese Empfehlungen unberücksichtigt geblieben.  
 
Im Rahmen eines europäischen Mapping Projekts zu hate crimes wird an einem betroffenenzentrierten Verweissystem betroffene Menschen gearbeitet. In Österreich arbeitet an diesem Projekt ZARA gemeinsam mit CEJI. Auch die weitere Zivilgesellschaft, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Justiz ist beteiligt (Projekthomepage: http://scan-project.eu/).  
 
Um ein betroffenenzentriertes, einfach zugängliches und vor (Re)Trau-matisierung und Re-Viktimisierung schützendes Verweissystem für Menschen, die von Hassverbrechen betroffen sind, zu schaffen, bedarf es noch weiterer Maßnahmen. Insbesondere sind die Polizei, Sozialarbeiter:innen, Lehrkräften, Justiz, etc weiter zu sensibilisieren, um hate crimes rasch zu erkennen und Betroffene an die richtigen Stellen weiterzuverweisen. Ein derartiges Verweissystem soll es von hate crimes Betroffenen einfacher machen Zugang zu Unterstützung und strafrechtlicher Verfolgung der Täter:innen zu bekommen. Die Veröffentlichung von Daten durch die Justiz ist wichtig, um einen Einblick zu bekommen, wieviel der angezeigten hate crimes weiterverfolgt werden und was daraus für Präventionsmaßnahmen gelernt werden kann (ein detaillierter Empfehlungskatalog ist: https://standup-project.eu/wp-content/uploads/2023/01/A4_policy_brief_standUP_DE.pdf abrufbar). 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
Antimuslimischer Rassismus ist in Österreich ein besorgniserregendes und wachsendes Phänomen. Laut dem Antimuslimischen Rassismus Report 2023 der Dokustelle Österreich wurden insgesamt 1522 Fälle gemeldet, ein Höchststand seit Beginn der Erfassung. Zwei Drittel dieser Vorfälle ereigneten sich online, während der Rest aus der realen Welt stammt, darunter Diskriminierungen im öffentlichen Raum, wie verbale Beleidigungen und physische Übergriffe. Frauen, insbesondere jene mit Kopftuch, sind dabei besonders betroffen.
Im Bildungssektor wurden Vorfälle wie beleidigende Kommentare von Mitschülern oder Drohungen durch Schulleitungen gegenüber betenden muslimischen Schülerinnen und Schülern dokumentiert. Besonders problematisch ist die Verbreitung von Hass online, die fast 90 Prozent der gemeldeten Online-Vorfälle ausmacht. Expertinnen warnen, dass diese Vorfälle die gesellschaftliche Spaltung vertiefen und den sozialen Zusammenhalt bedrohen (siehe Dokustelle Report 2023: https://dokustelle.at/reports/dokustelle-report-2023). In einem offenen Brief an die Bundesregierung Österreichs fordert die Zivilgesellschaft auf die Einführung des Straftatbestands „Politischer Islam“ zu verzichten. Die Begründung liegt in der mangelnden wissenschaftlichen Einheitlichkeit der Definition dieses Begriffs, der eine undifferenzierte Verwendung ermöglichen könnte. Die Sorge besteht darin, dass dies zu Generalverdächtigungen und exekutiven Maßnahmen gegenüber Muslim:innen führen könnte. Weiterhin appelliert die Organisation an den Schutz vor Diskriminierung und die Wahrung der Religionsfreiheit, indem staatliche Behörden sicherstellen sollen, dass die Religionsausübung aller Gemeinschaften frei und gleichberechtigt erfolgen kann. Zudem wird betont, dass Strategien zur Deradikalisierung und Terrorismusbekämpfung die Rechte der Musliminnen auf Schutz vor Diskriminierung und freie Meinungsäußerung respektieren müssen. Abschließend wird gefordert, religiöse Praktiken und Bekleidung nicht als Radikalisierungsindikatoren zu verwenden sowie die Überwachung nicht aufgrund der Zugehörigkeit zum Islam oder zu muslimischen Organisationen zu praktizieren, um eine pauschale Kriminalisierung zu vermeiden.  
 
Im Jahr 2023 dokumentierte die Dokustelle Österreich insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim
und als muslimisch wahrgenommene Personen. Diese Zahl setzt sich aus Fällen zusammen, die offline gemeldet wurden sowie aus Fällen, die im Rahmen eines intensivierten Online-Monitorings erfasst wurden. Die Organisation betont jedoch, dass die tatsächliche Anzahl der Übergriffe höher liegen dürfte. 
{Hassverbrechen-Migrant:innen} In den letzten Jahren gab es in Österreich eine Verschärfung der Einwanderungspolitik und eine zunehmende Härte gegenüber Asylsuchenden. Dies spiegelt sich in Gesetzesänderungen wider, die darauf abzielen, den Zugang zu Asyl zu erschweren und die Abschiebung von abgelehnten Asylwerber:innen zu erleichtern. Ein weiteres Problem zeigt die Behandlung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens und in den Aufnahmeeinrichtungen. Berichte über überfüllte Unterkünfte, unzureichende medizinische Versorgung und mangelnde Integration in das Bildungssystem sind zurzeit vorhanden. 
In Österreich sind Rom:nja und Sinti:zze nach wie vor stark von Diskriminierung betroffen, besonders in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnraum. Die nationale Strategie zur Inklusion von Roma wurde 2021 aktualisiert, jedoch zeigt eine Studie weiterhin Vorurteile und strukturelle Benachteiligungen auf. Ein Problem ist das „Underreporting“, da viele Betroffene aus Angst oder schlechten Erfahrungen Diskriminierung nicht melden. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft versucht, durch Rechtsberatung und Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen dagegen anzugehen (siehe Studie zur Evaluierung der nationalen Strategie zur Inklusion der Rom:nja in Österreich (Sensiro): https://sensiroprojekt.univie.ac.at/wp-content/uploads/2022/10/SENSIRO_Endbericht.pdf).  
{Diskriminierung-Afrikanischer Herkunft}

Fortschritt: Kein Fortschritt

Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Hassverbrechen zu verstärken, die sich gegen Musliminnen und Muslime und andere Minderheiten, einschließlich Migrantinnen und Migranten, richten

Proponent:

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Bangladesch


Volksrepublik Bangladesch

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
Antimuslimischer Rassismus ist in Österreich ein besorgniserregendes und wachsendes Phänomen. Laut dem Antimuslimischen Rassismus Report 2023 der Dokustelle Österreich wurden insgesamt 1522 Fälle gemeldet, ein Höchststand seit Beginn der Erfassung. Zwei Drittel dieser Vorfälle ereigneten sich online, während der Rest aus der realen Welt stammt, darunter Diskriminierungen im öffentlichen Raum, wie verbale Beleidigungen und physische Übergriffe. Frauen, insbesondere jene mit Kopftuch, sind dabei besonders betroffen.
Im Bildungssektor wurden Vorfälle wie beleidigende Kommentare von Mitschülern oder Drohungen durch Schulleitungen gegenüber betenden muslimischen Schülerinnen und Schülern dokumentiert. Besonders problematisch ist die Verbreitung von Hass online, die fast 90 Prozent der gemeldeten Online-Vorfälle ausmacht. Expertinnen warnen, dass diese Vorfälle die gesellschaftliche Spaltung vertiefen und den sozialen Zusammenhalt bedrohen (siehe Dokustelle Report 2023: https://dokustelle.at/reports/dokustelle-report-2023). In einem offenen Brief an die Bundesregierung Österreichs fordert die Zivilgesellschaft auf die Einführung des Straftatbestands „Politischer Islam“ zu verzichten. Die Begründung liegt in der mangelnden wissenschaftlichen Einheitlichkeit der Definition dieses Begriffs, der eine undifferenzierte Verwendung ermöglichen könnte. Die Sorge besteht darin, dass dies zu Generalverdächtigungen und exekutiven Maßnahmen gegenüber Muslim:innen führen könnte. Weiterhin appelliert die Organisation an den Schutz vor Diskriminierung und die Wahrung der Religionsfreiheit, indem staatliche Behörden sicherstellen sollen, dass die Religionsausübung aller Gemeinschaften frei und gleichberechtigt erfolgen kann. Zudem wird betont, dass Strategien zur Deradikalisierung und Terrorismusbekämpfung die Rechte der Musliminnen auf Schutz vor Diskriminierung und freie Meinungsäußerung respektieren müssen. Abschließend wird gefordert, religiöse Praktiken und Bekleidung nicht als Radikalisierungsindikatoren zu verwenden sowie die Überwachung nicht aufgrund der Zugehörigkeit zum Islam oder zu muslimischen Organisationen zu praktizieren, um eine pauschale Kriminalisierung zu vermeiden.  
 
Im Jahr 2023 dokumentierte die Dokustelle Österreich insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim
und als muslimisch wahrgenommene Personen. Diese Zahl setzt sich aus Fällen zusammen, die offline gemeldet wurden sowie aus Fällen, die im Rahmen eines intensivierten Online-Monitorings erfasst wurden. Die Organisation betont jedoch, dass die tatsächliche Anzahl der Übergriffe höher liegen dürfte. 

Es fehlt eine politische Strategie, insbesondere im Hinblick auf den antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu einer Vorverurteilung von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Laut einer Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRAU) berichteten viele Migrant:innen von alltäglichen Erfahrungen mit Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit. Daten der Organisation ZARA- Zivilcourage und Antirassismus Arbeit dokumentierten im Jahr 2023 rund 1.300 rassistische Vorfälle, was einen Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren darstellt, jedoch immer noch ein hohes Niveau aufzeigt (siehe Zara Rassismus Bericht 2023, Daten und Analysen, Seite 10ff: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).
Besonders alarmierend war ein Anstieg der aktiven Fallmeldungen um mehr als 100% im Vergleich zu 2022, wobei besonders die Monate Mai, Oktober, November und Dezember herausstachen. Diese Anstiege korrelierten mit nationalen und globalen Entwicklungen, darunter politische Ereignisse und Medienberichterstattung über muslimische Gemeinschaften. 

Im Jahr 2022 wurden in Österreich 1.080 rechtsextreme Straftaten registriert, wobei ein signifikanter Teil dieser Taten fremdenfeindlich motiviert war. Diese Vorfälle umfassen sowohl physische Gewalt als auch Sachbeschädigungen, die speziell gegen Migrant:innen gerichtet sind (siehe Statistik zur Anzahl der rechten Tathandlungen in Österreich, 2023: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/881250/umfrage/rechte-straftaten-in-oesterreich-nach-bereichen/).  
 
Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. 
Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
{Minderheiten-Disrkiminierung}

Fortschritt: In Arbeit

Anstrengungen zur Bekämpfung von Hassrede und rassischer Diskriminierung zu verstärken

Proponent:

Belarus


Republik Belarus

Belarus


Republik Belarus

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Rassismus bleibt in Österreich ein ernstes gesellschaftliches Problem. Der aktuelle Bericht von SOS Mitmensch und weitere Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung und Hassverbrechen zunehmen. Besonders der antimuslimische Rassismus hat in den letzten Jahren zugenommen, was teilweise durch politische Rhetorik und Kampagnen, die sich gegen muslimische Gemeinschaften richten, verstärkt wird. Antimuslimische Hassverbrechen sind häufig und werden oft von bestimmten politischen Gruppen unterstützt. Im Jahr 2023 verzeichnete die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim:innen und muslimisch wahrgenommene Personen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 263 mehr Fälle aus dem Offline-Bereich an uns herangetragen, was eine Steigerung von über 100 Prozent der aktiven Fallmeldungen ausmacht. Der Report verzeichnet einen auffälligen Anstieg der Fallmeldungen aus dem Bildungsbereich. Siehe Bericht: hier).
Österreich verfügt über verschiedene Gesetze zur Bekämpfung von Rassismus, darunter das Verbotsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden jedoch nicht immer konsequent angewendet, was zu Forderungen nach verstärkten politischen Maßnahmen und einer rigoroseren Durchsetzung der bestehenden Gesetze führt. Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um das Bewusstsein für rassistische Diskriminierung in der Bevölkerung zu schärfen und langfristig Veränderungen zu bewirken (siehe Bericht von SOS-Mitmensch: https://www.sosmitmensch.at/site/momagazin/alleausgaben/7/article/395.html&ts=1720702499859).
Der Bericht von ZARA für das Jahr 2023 liefert einen umfassenden Überblick über das Ausmaß und die verschiedenen Formen von Rassismus in Österreich. Insgesamt wurden 1302 Meldungen dokumentiert und bearbeitet, wobei knapp 60% davon Online-Rassismus betrafen. Dies unterstreicht die Bedeutung digitaler Plattformen als Ort für rassistische Vorfälle, die oft durch einfache Screenshots dokumentiert und gemeldet werden können. Der öffentliche Raum und der Bereich Güter/Dienstleistungen waren mit 58,2% bzw. 15,9% der Meldungen besonders betroffen. Staatliche Behörden und Institutionen waren in 11% der Fälle involviert, während rassistische Vorfälle in der Polizei nur in 4 von 58 Fällen formell beschwert wurden. In den meisten anderen Fällen suchten Betroffene bei ZARA Unterstützung durch Entlastungsgespräche und rechtliche Beratung. Eine signifikante Anzahl (knapp 78%) der Meldungen stammte von Zeug:innen, während 22% von den direkt Betroffenen selbst eingereicht wurden. Der Bericht kritisiert auch die fehlende Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in Österreich, obwohl die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderung und Bekämpfung von institutionellem Rassismus offensichtlich ist. Es bestehen weiterhin Herausforderungen im Umgang mit Rassismus in Österreich und die Notwendigkeit gesellschaftlicher Unterstützung und struktureller Veränderungen, um diese Probleme wirksam anzugehen (siehe Rassismus Report 2023, Ausgabe März 2024: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).  Im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 
Es ist anzumerken, dass in Österreich sowohl die Entwicklung als auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen vorangetrieben wurde. Allerdings muss angemerkt werden, dass der öffentliche Diskurs häufig den sogenannten „zugewanderten Antisemitismus“ in den Mittelpunkt stellt und dadurch insbesondere Menschen mit Migrationserfahrung aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt. Es fehlt jedoch an einer klaren Zuständigkeit auf Bundesebene zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen. Bisher wurden nur wenige konkrete Maßnahmen ergriffen. Es mangelt an gezielten Sensibilisierungsmaßnahmen, die die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkten Fähigkeiten adressieren sowie Aspekte der Selbstermächtigung und Menschenrechte behandeln. 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: hier).   Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Die Bundesregierung plant im Regierungsprogamm 2025–2029 die Aufsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hate Crime mit dem Ziel, gezielt gegen Hasskriminalität vorzugehen (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: In Arbeit

Alle Formen von Rassismus und Hassverbrechen unverzüglich und im Einklang mit dem Gesetz zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass die Staatsanwaltschaft und die Polizei über ausreichende Instrumente und Kenntnisse verfügen

Proponent:

Sambia


Republik Sambia

Sambia


Republik Sambia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich gibt es Berichte über rassistische Polizeikontrollen, bei denen Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder Hautfarbe diskriminiert werden. Laut dem Amnesty Jahresbericht 2022 sind solche Praktiken in der Polizeiarbeit immer wieder dokumentiert worden, was die betroffenen Gemeinschaften besonders belastet. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark bestätigt, dass Racial Profiling gegen das Diskriminierungsverbot verstößt und dringend reformiert werden muss, um die Rechte aller Bürger zu schützen (Jahresbericht Amnesty International: https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/oesterreich-2022). 
In Österreich besteht nach wie vor die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bekämpfung von rassischer Diskriminierung und Racial Profiling zu verstärken. Dies erfordert nicht nur eine klare Verurteilung solcher Praktiken, sondern auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Rechenschaft von Personen, die rassische Diskriminierung begehen, Beihilfe dazu leisten oder diese Handlungen decken. Die Förderung von Transparenz, Bildung und Schulungen für Strafverfolgungsbehörden sowie die Stärkung der Rechte der Opfer sind entscheidende Schritte, um rassische Diskriminierung und Racial Profiling zu bekämpfen.  
Maßnahmen sollten ergriffen werden, um Personen, die rassistische Diskriminierung und Racial Profiling praktizieren, zur Rechenschaft zu ziehen (Rassismus Bericht 2022 von ZARA- Zivilcourage und Antirassismusarbeit als PDF: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA-Rassismus_Report_2022.pdf). 
In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten.  
 
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes Anm: Link oder Verweis wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: https://www.bmi.gv.at/408/Projekt/files/218_2021_Hate_Crime_Bericht_2021_GESAMT_V20220510_barrierefrei.pdf).
Zusätzlich wurden relevante Novellen in der Strafgesetzgebung eingeführt, um den Umgang mit Hate Crimes zu verbessern. Die Novellen des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) beinhalten neue Regelungen zur effektiveren Bekämpfung von Vorurteilskriminalität und zur Stärkung der Rechte der Opfer. Es ist wichtig, diese rechtlichen Änderungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. 

{Hassverbrechen-Strafrecht}

Fortschritt: In Arbeit

Rassistisch oder von religiösem Hass motivierte Handlungen und die Aufstachelung zu solchen Handlungen verstärkt zu bekämpfen

Proponent:

Burkina Faso


Burkina Faso

Burkina Faso


Burkina Faso

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
 
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).  
 
Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.  
 
2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).  
 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Webseite des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Alle Fälle von Hassverbrechen und Angriffen gegenüber Flüchtlingen und Asylwerbenden strafrechtlich zu verfolgen und gleichzeitig die Anstrengungen zur Bekämpfung von rassistisch oder religiös motiviertem Hass zu verstärken und zu diesem Zweck unter anderem für Gerechtigkeit zu sorgen und einen Nationalen Aktionsplan zu beschließen

Proponent:

Afghanistan


Islamische Republik Afghanistan

Afghanistan


Islamische Republik Afghanistan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Die systematische Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und die Veröffentlichung entsprechender Statistiken sind entscheidende Schritte zur Sichtbarmachung von Hassverbrechen. Es ist wichtig zu analysieren, inwieweit die Auffassungen von Polizei und Opferschutzorganisationen übereinstimmen, um die Zuverlässigkeit dieser Statistiken zu gewährleisten. Ein effektives Verweissystem für Betroffene von Hassverbrechen muss entwickelt werden, um den Zugang zu Unterstützung und rechtlicher Verfolgung zu erleichtern, wobei die Sensibilisierung verschiedener Akteure wie Polizei und Sozialarbeitende im Vordergrund steht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. Trotz dieser Fortschritte gibt es immer noch Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Sensibilisierung und Dokumentation. Oft wird der Vorurteilsmotiv-Aspekt bei der Strafverfolgung nicht ausreichend berücksichtigt, was dazu führt, dass viele Opfer ihre besonderen Rechte gemäß der EU-Opferschutzrichtlinie nicht wahrnehmen können. Um dem entgegenzuwirken, fordern Organisationen wie ZARA und der WEISSE RING, dass die Polizei spezielle Formulare zur Erfassung von Vorurteilsmotiven bei Anzeigen nutzt und dass Gerichte Vorurteilsmotive während des gesamten Strafverfahrens berücksichtigen. Die Strafverfolgung von Hasskriminalität zeigt, dass ein erheblicher Anteil der Täter jugendlich und männlich ist. Besonders auffällig ist dies bei antisemitischen Straftaten. Im Gegensatz dazu ist der Anteil fremder Tatverdächtiger bei christen- und muslimfeindlichen Straftaten höher. Es ist entscheidend, dass die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen gestärkt wird, um den Opferschutz zu verbessern und Hassverbrechen effektiver entgegenzutreten (siehe Berichterstattung und Stellungnahme zum Hate-Crime Bericht 2022 von Weisser Ring: https://www.weisser-ring.at/hasskriminalitaet-sichtbar-machen/). Es fehlen politische Strategien insbesondere gegen für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html). 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
 
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).  
 
Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.  
 
2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).  
 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Webseite des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html). 
Ein Nationaler Aktionsplan ist entscheidend, um einen strukturierten Ansatz zur Bekämpfung Verbrechen sicherzustellen. Dieser Plan sollte klare Richtlinien für die Strafverfolgung, den Opferschutz und die Prävention enthalten und dabei alle relevanten Akteure einbeziehen, um Gerechtigkeit und Schutz zu gewährleisten. 

Fortschritt: In Arbeit

Alle religiös motivierten Hassverbrechen, auch im Internet, zu untersuchen und sicherzustellen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden

Proponent:

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Ägypten


Arabische Republik Ägypten

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Die systematische Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und die Veröffentlichung entsprechender Statistiken sind entscheidende Schritte zur Sichtbarmachung von Hassverbrechen. Es ist wichtig zu analysieren, inwieweit die Auffassungen von Polizei und Opferschutzorganisationen übereinstimmen, um die Zuverlässigkeit dieser Statistiken zu gewährleisten. Ein effektives Verweissystem für Betroffene von Hassverbrechen muss entwickelt werden, um den Zugang zu Unterstützung und rechtlicher Verfolgung zu erleichtern, wobei die Sensibilisierung verschiedener Akteure wie Polizei und Sozialarbeitende im Vordergrund steht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. Trotz dieser Fortschritte gibt es immer noch Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Sensibilisierung und Dokumentation. Oft wird der Vorurteilsmotiv-Aspekt bei der Strafverfolgung nicht ausreichend berücksichtigt, was dazu führt, dass viele Opfer ihre besonderen Rechte gemäß der EU-Opferschutzrichtlinie nicht wahrnehmen können. Um dem entgegenzuwirken, fordern Organisationen wie ZARA und der WEISSE RING, dass die Polizei spezielle Formulare zur Erfassung von Vorurteilsmotiven bei Anzeigen nutzt und dass Gerichte Vorurteilsmotive während des gesamten Strafverfahrens berücksichtigen. Die Strafverfolgung von Hasskriminalität zeigt, dass ein erheblicher Anteil der Täter jugendlich und männlich ist. Besonders auffällig ist dies bei antisemitischen Straftaten. Im Gegensatz dazu ist der Anteil fremder Tatverdächtiger bei christen- und muslimfeindlichen Straftaten höher. Es ist entscheidend, dass die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen gestärkt wird, um den Opferschutz zu verbessern und Hassverbrechen effektiver entgegenzutreten (siehe Berichterstattung und Stellungnahme zum Hate-Crime Bericht 2022 von Weisser Ring: https://www.weisser-ring.at/hasskriminalitaet-sichtbar-machen/). Es fehlen politische Strategien insbesondere gegen für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html). 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html).  
Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern.  
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
 
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).  
 
Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.  
 
2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).  
 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Webseite des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html). 

Fortschritt: In Arbeit

Zu erwägen, umfassende Rechtsvorschriften zu erlassen, die vollständigen und wirksamen Schutz vor Hassrede bieten

Proponent:

Ghana


Republik Ghana

Ghana


Republik Ghana

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: hier).   Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Die Bundesregierung plant im Regierungsprogamm 2025–2029 die Aufsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hate Crime mit dem Ziel, gezielt gegen Hasskriminalität vorzugehen (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  
Ein wichtiger Aspekt im Kampf gegen Rassismus ist die Balance zwischen Meinungsfreiheit und der Bekämpfung von Hassrede. Österreich schützt zwar die Meinungsfreiheit, aber Hassrede, die zu Gewalt oder Diskriminierung aufruft, wird gesetzlich verfolgt. Die österreichische Regierung und die EU arbeiten gemeinsam daran, Desinformation und Hassrede zu bekämpfen, ohne die Meinungsfreiheit zu beeinträchtigen (siehe Stellungnahme Bundeskanzleramt: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/jugend/lebensqualitaet-und-miteinander/no-hate-speech.html). Eine Initiative, die sich stark gegen Hate Speech einsetzt, ist das No Hate Speech Movement, das 2013 auf Initiative des Europarates gegründet wurde. Zusätzlich wurde 2016 das Nationalkomitee gegründet, das Aktionen zur Bewusstseinsbildung sowie gegen Hass im Netz anregt und unterstützt. In ihrer Stellungnahme fordern sie, dass Österreich Verantwortung übernimmt und einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus erstellt: a href=https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230314_OTS0025/oesterreich-muss-seine-verantwortung-im-kampf-gegen-rassismus-wahrnehmen>hier. 

Fortschritt: In Arbeit

Die Anstrengungen zur Bekämpfung von Hassrede, insbesondere wenn sie sich gegen Minderheiten und Migrantinnen und Migranten richtet, zu verstärken

Proponent:

Irak


Republik Irak

Irak


Republik Irak

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: hier).   Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Die Bundesregierung plant im Regierungsprogamm 2025–2029 die Aufsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hate Crime mit dem Ziel, gezielt gegen Hasskriminalität vorzugehen (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  
Die Dokumentation antimuslimischer Übergriffe in Österreich umfasst eine Vielzahl von Tathandlungen, die von Ungleichbehandlung und Beleidigung bis hin zu physischer Gewalt und Vandalismus reichen. Dabei wurde ein besonderer Fokus auf Online-Plattformen gelegt, auf denen ein erheblicher Teil der Hassrede gegen Muslim:innen verzeichnet ist, wobei die Verbreitung von Hasskommentaren mit 87% den größten Anteil ausmacht. Die Dokumentation der Übergriffe erfolgte in verschiedenen Kategorien von Tathandlungen, darunter Ungleichbehandlung, Beleidigung, Verbreitung von Hass sowie physische Übergriffe und Vandalismus. Besondere Aufmerksamkeit erhielten auch Online-Plattformen, auf denen ein Großteil der Hassrede gegen Muslim:innen verzeichnet wurde, wobei die Verbreitung von Hasskommentaren mit 87% den größten Anteil ausmachte. 
 
Die Dokustelle Österreich arbeitete eng mit verschiedenen Organisationen zusammen, darunter die Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (IDB), den Verein ZARA – Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW), um diese Fälle zu dokumentieren und Maßnahmen gegen antimuslimischen Rassismus zu unterstützen (siehe Antimuslimischer Rassismus Report 2023: https://dokustelle.at/fileadmin/Dokuments/Reports/Report_2023/Dokustelle_OEsterreich_Report_2023_-_27.05.2024.pdf). 
Österreich hat Programme und Initiativen zur Förderung von Toleranz und Integration gestartet. Dennoch gibt es immer wieder Berichte über Diskriminierung und Hassrede, was darauf hindeutet, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um diese Probleme anzugehen. Es besteht Bedarf an kontinuierlicher Überwachung und Verbesserung, um sicherzustellen, dass die Bemühungen zur Bekämpfung von Hassrede und Diskriminierung effektiv sind und die betroffenen Gemeinschaften ausreichend geschützt werden. 

Fortschritt: In Arbeit

Maßnahmen zu ergreifen, um rassistisch oder von religiösem Hass motivierte Handlungen oder den Aufruf zu solchen Handlungen zu bekämpfen, unter anderem indem die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden und ein Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus ins Auge gefasst wird

Proponent:

Jordanien


Haschemitisches Königreich Jordanien

Jordanien


Haschemitisches Königreich Jordanien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten.  
 
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes Anm: Link oder Verweis wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: https://www.bmi.gv.at/408/Projekt/files/218_2021_Hate_Crime_Bericht_2021_GESAMT_V20220510_barrierefrei.pdf).
Zusätzlich wurden relevante Novellen in der Strafgesetzgebung eingeführt, um den Umgang mit Hate Crimes zu verbessern. Die Novellen des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) beinhalten neue Regelungen zur effektiveren Bekämpfung von Vorurteilskriminalität und zur Stärkung der Rechte der Opfer. Es ist wichtig, diese rechtlichen Änderungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
 
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).  
 
Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.  
 
2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).  
 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Webseite des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html). 

Fortschritt: In Arbeit

Anstrengungen und Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Hassrede und Rassismus fortzusetzen

Proponent:

Libyen


Staat Libyen

Libyen


Staat Libyen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: hier).   Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Die Bundesregierung plant im Regierungsprogamm 2025–2029 die Aufsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hate Crime mit dem Ziel, gezielt gegen Hasskriminalität vorzugehen (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  
Rassismus bleibt in Österreich ein ernstes gesellschaftliches Problem. Der aktuelle Bericht von SOS Mitmensch und weitere Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung und Hassverbrechen zunehmen. Besonders der antimuslimische Rassismus hat in den letzten Jahren zugenommen, was teilweise durch politische Rhetorik und Kampagnen, die sich gegen muslimische Gemeinschaften richten, verstärkt wird. Antimuslimische Hassverbrechen sind häufig und werden oft von bestimmten politischen Gruppen unterstützt. Im Jahr 2023 verzeichnete die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim:innen und muslimisch wahrgenommene Personen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 263 mehr Fälle aus dem Offline-Bereich an uns herangetragen, was eine Steigerung von über 100 Prozent der aktiven Fallmeldungen ausmacht. Der Report verzeichnet einen auffälligen Anstieg der Fallmeldungen aus dem Bildungsbereich. Siehe Bericht: hier).
Österreich verfügt über verschiedene Gesetze zur Bekämpfung von Rassismus, darunter das Verbotsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden jedoch nicht immer konsequent angewendet, was zu Forderungen nach verstärkten politischen Maßnahmen und einer rigoroseren Durchsetzung der bestehenden Gesetze führt. Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um das Bewusstsein für rassistische Diskriminierung in der Bevölkerung zu schärfen und langfristig Veränderungen zu bewirken (siehe Bericht von SOS-Mitmensch: https://www.sosmitmensch.at/site/momagazin/alleausgaben/7/article/395.html&ts=1720702499859).
Der Bericht von ZARA für das Jahr 2023 liefert einen umfassenden Überblick über das Ausmaß und die verschiedenen Formen von Rassismus in Österreich. Insgesamt wurden 1302 Meldungen dokumentiert und bearbeitet, wobei knapp 60% davon Online-Rassismus betrafen. Dies unterstreicht die Bedeutung digitaler Plattformen als Ort für rassistische Vorfälle, die oft durch einfache Screenshots dokumentiert und gemeldet werden können. Der öffentliche Raum und der Bereich Güter/Dienstleistungen waren mit 58,2% bzw. 15,9% der Meldungen besonders betroffen. Staatliche Behörden und Institutionen waren in 11% der Fälle involviert, während rassistische Vorfälle in der Polizei nur in 4 von 58 Fällen formell beschwert wurden. In den meisten anderen Fällen suchten Betroffene bei ZARA Unterstützung durch Entlastungsgespräche und rechtliche Beratung. Eine signifikante Anzahl (knapp 78%) der Meldungen stammte von Zeug:innen, während 22% von den direkt Betroffenen selbst eingereicht wurden. Der Bericht kritisiert auch die fehlende Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in Österreich, obwohl die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderung und Bekämpfung von institutionellem Rassismus offensichtlich ist. Es bestehen weiterhin Herausforderungen im Umgang mit Rassismus in Österreich und die Notwendigkeit gesellschaftlicher Unterstützung und struktureller Veränderungen, um diese Probleme wirksam anzugehen (siehe Rassismus Report 2023, Ausgabe März 2024: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).  Im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 

Fortschritt: In Arbeit

Alle Formen von Rassismus und Hassverbrechen systematisch zu untersuchen und die Verantwortlichen im Einklang mit dem Recht strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen

Proponent:

Luxemburg


Großherzogtum Luxemburg

Luxemburg


Großherzogtum Luxemburg

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 
In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten.  
 
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes Anm: Link oder Verweis wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: https://www.bmi.gv.at/408/Projekt/files/218_2021_Hate_Crime_Bericht_2021_GESAMT_V20220510_barrierefrei.pdf).
Zusätzlich wurden relevante Novellen in der Strafgesetzgebung eingeführt, um den Umgang mit Hate Crimes zu verbessern. Die Novellen des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) beinhalten neue Regelungen zur effektiveren Bekämpfung von Vorurteilskriminalität und zur Stärkung der Rechte der Opfer. Es ist wichtig, diese rechtlichen Änderungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. 

Die systematische Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und die Veröffentlichung entsprechender Statistiken sind entscheidende Schritte zur Sichtbarmachung von Hassverbrechen. Es ist wichtig zu analysieren, inwieweit die Auffassungen von Polizei und Opferschutzorganisationen übereinstimmen, um die Zuverlässigkeit dieser Statistiken zu gewährleisten. Ein effektives Verweissystem für Betroffene von Hassverbrechen muss entwickelt werden, um den Zugang zu Unterstützung und rechtlicher Verfolgung zu erleichtern, wobei die Sensibilisierung verschiedener Akteure wie Polizei und Sozialarbeitende im Vordergrund steht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. Trotz dieser Fortschritte gibt es immer noch Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Sensibilisierung und Dokumentation. Oft wird der Vorurteilsmotiv-Aspekt bei der Strafverfolgung nicht ausreichend berücksichtigt, was dazu führt, dass viele Opfer ihre besonderen Rechte gemäß der EU-Opferschutzrichtlinie nicht wahrnehmen können. Um dem entgegenzuwirken, fordern Organisationen wie ZARA und der WEISSE RING, dass die Polizei spezielle Formulare zur Erfassung von Vorurteilsmotiven bei Anzeigen nutzt und dass Gerichte Vorurteilsmotive während des gesamten Strafverfahrens berücksichtigen. Die Strafverfolgung von Hasskriminalität zeigt, dass ein erheblicher Anteil der Täter jugendlich und männlich ist. Besonders auffällig ist dies bei antisemitischen Straftaten. Im Gegensatz dazu ist der Anteil fremder Tatverdächtiger bei christen- und muslimfeindlichen Straftaten höher. Es ist entscheidend, dass die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen gestärkt wird, um den Opferschutz zu verbessern und Hassverbrechen effektiver entgegenzutreten (siehe Berichterstattung und Stellungnahme zum Hate-Crime Bericht 2022 von Weisser Ring: https://www.weisser-ring.at/hasskriminalitaet-sichtbar-machen/). Es fehlen politische Strategien insbesondere gegen für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html). 

Fortschritt: In Arbeit

Seinen systematischen Ansatz zur Verhütung und Bekämpfung von Hassrede und Hassverbrechen zu stärken, indem es den Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) nachkommt

Proponent:

Norwegen


Königreich Norwegen

Norwegen


Königreich Norwegen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Das Bundesministerium für Inneres hat den Lagebericht „Hate Crime 2022“ veröffentlicht (siehe Hate-Crime 2022 Bericht: Die Kernergebnisse, S.10: https://www.bmi.gv.at/bmi_documents/3042.pdf).Er zeigt einen Anstieg vorurteilsmotivierter Straftaten, mit 5.865 angezeigten Fällen. Diese Straftaten betreffen vor allem Weltanschauung, nationale/ethnische Herkunft und Religion. Ein Drittel der Anzeigen resultiert aus Verstößen gegen das Verbotsgesetz. Innenminister Karner betonte die Bedeutung der Prävention, besonders bei Jugendlichen, um extremistische Tendenzen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Maßnahmen zur Sensibilisierung und Ausbildung der Polizei wurden verstärkt. Positiv ist hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. Im Jahr 2022 wurde erstmals der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime“ in Österreich – Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2021 wurden demnach 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten von der Polizei erfasst (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: hier).  
 
Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes. Die ECRI hat außerdem betont, dass Politiker:innen eine entschiedene Haltung gegen rassistische Hassreden einnehmen sollten und dass politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die die Verwendung von Hassreden untersagen. Bislang sind diese Empfehlungen unberücksichtigt geblieben.  
 
Im Rahmen eines europäischen Mapping Projekts zu hate crimes wird an einem betroffenenzentrierten Verweissystem betroffene Menschen gearbeitet. In Österreich arbeitet an diesem Projekt ZARA gemeinsam mit CEJI. Auch die weitere Zivilgesellschaft, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Justiz ist beteiligt (Projekthomepage: http://scan-project.eu/).  
 
Um ein betroffenenzentriertes, einfach zugängliches und vor (Re)Trau-matisierung und Re-Viktimisierung schützendes Verweissystem für Menschen, die von Hassverbrechen betroffen sind, zu schaffen, bedarf es noch weiterer Maßnahmen. Insbesondere sind die Polizei, Sozialarbeiter:innen, Lehrkräften, Justiz, etc weiter zu sensibilisieren, um hate crimes rasch zu erkennen und Betroffene an die richtigen Stellen weiterzuverweisen. Ein derartiges Verweissystem soll es von hate crimes Betroffenen einfacher machen Zugang zu Unterstützung und strafrechtlicher Verfolgung der Täter:innen zu bekommen. Die Veröffentlichung von Daten durch die Justiz ist wichtig, um einen Einblick zu bekommen, wieviel der angezeigten hate crimes weiterverfolgt werden und was daraus für Präventionsmaßnahmen gelernt werden kann (ein detaillierter Empfehlungskatalog ist: https://standup-project.eu/wp-content/uploads/2023/01/A4_policy_brief_standUP_DE.pdf abrufbar). 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: hier).   Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Die Bundesregierung plant im Regierungsprogamm 2025–2029 die Aufsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hate Crime mit dem Ziel, gezielt gegen Hasskriminalität vorzugehen (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Konkrete Schritte zur Bekämpfung von Hassrede gegen Musliminnen und Muslime, insbesondere durch Politikerinnen und Politiker, zu unternehmen

Proponent:

Pakistan


Islamische Republik Pakistan

Pakistan


Islamische Republik Pakistan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html).  
 
Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten.  
 
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Im Jahr 2022 wurde erstmals der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime“ in Österreich – Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2021 wurden demnach 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten von der Polizei erfasst (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: https://www.bmi.gv.at/408/Projekt/files/218_2021_Hate_Crime_Bericht_2021_GESAMT_V20220510_barrierefrei.pdf). 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: hier).   Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Die Bundesregierung plant im Regierungsprogamm 2025–2029 die Aufsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hate Crime mit dem Ziel, gezielt gegen Hasskriminalität vorzugehen (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: In Arbeit

Konkret gegen ethnisch oder rassistisch motivierte Vorfälle von Gewalt und Hass, unter anderem gegenüber Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen, vorzugehen

Proponent:

Portugal


Portugiesische Republik

Portugal


Portugiesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Website des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
Österreich sollte seine Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede gegenüber ethnischen Minderheiten, Einwanderern und Flüchtlingen verstärken. Es ist entscheidend, zusätzliche Ressourcen für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen bereitzustellen und gleichzeitig die Prävention zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Muslimen, Roma, Menschen afrikanischer Herkunft sowie Flüchtlingen und Migrant:innen. Die Förderung von Aufklärungskampagnen und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Elemente, um eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern.  
In den letzten Jahren gab es in Österreich eine Verschärfung der Einwanderungspolitik und eine zunehmende Härte gegenüber Asylsuchenden. Dies spiegelt sich in Gesetzesänderungen wider, die darauf abzielen, den Zugang zu Asyl zu erschweren und die Abschiebung von abgelehnten Asylwerber:innen zu erleichtern. Ein weiteres Problem zeigt die Behandlung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens und in den Aufnahmeeinrichtungen. Berichte über überfüllte Unterkünfte, unzureichende medizinische Versorgung und mangelnde Integration in das Bildungssystem sind zurzeit vorhanden. 

Fortschritt: In Arbeit

Weiter Maßnahmen zu ergreifen, um rassistisch oder von religiösem Hass motivierte Handlungen oder den Aufruf zu solchen Handlungen zu bekämpfen, unter anderem indem die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden und ein Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus ins Auge gefasst wird

Proponent:

Rumänien


Rumänien

Rumänien


Rumänien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 
In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten.  
 
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Mit der systematischen Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten und der Veröffentlichung der Statistik zu polizeilich erfassten hate crimes Anm: Link oder Verweis wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um hate crimes sichtbar zu machen. Es gilt zu beobachten, inwieweit die Sichtweisen von Polizei und Opferschutzorganisationen bzw. Community Organisationen, ob ein Vorfall als hate crime einzustufen ist, übereinstimmen oder nicht. Diese Beobachtungen sind eine wichtige Grundlage für die Verlässlichkeit der nun erhobenen Statistiken zu hate crimes (Bericht des Bundesministeriums für Inneres zu „Hate Crime” in Österreich 2021: https://www.bmi.gv.at/408/Projekt/files/218_2021_Hate_Crime_Bericht_2021_GESAMT_V20220510_barrierefrei.pdf).
Zusätzlich wurden relevante Novellen in der Strafgesetzgebung eingeführt, um den Umgang mit Hate Crimes zu verbessern. Die Novellen des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) beinhalten neue Regelungen zur effektiveren Bekämpfung von Vorurteilskriminalität und zur Stärkung der Rechte der Opfer. Es ist wichtig, diese rechtlichen Änderungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
 
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).  
 
Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.  
 
2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).  
 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Webseite des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html). 

Fortschritt: In Arbeit

Anstrengungen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und antisemitischen und islamfeindlichen Vorfällen zu verstärken, unter anderem durch die Aufschlüsselung der Daten zu Hassverbrechen

Proponent:

Australien


Australien

Australien


Australien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Laut dem ZARA Rassismus Report 2023 zeigt sich, dass Menschen mit Migrationserfahrung, insbesondere aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, überproportional von Diskriminierung betroffen sind. Diese Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Lebensbereichen, darunter Arbeitsmarkt, Bildung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (siehe ZARA Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Der ECRI-Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft hebt hervor, dass trotz Fortschritten im rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die praktische Umsetzung oft unzureichend ist. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Rassismus erforderlich. Dies umfasst sowohl politische Initiativen als auch gesellschaftliche Anstrengungen zur Sensibilisierung und Bildung. 
Österreich hat bislang einige Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) aus dem Bericht „Allgemeine politische Empfehlungen Nr. 15 zur Bekämpfung von Hassrede“ von 2015 nicht umgesetzt. Dazu gehört insbesondere die noch ausstehende Ratifizierung des „Zusatzprotokolls zur Konvention über Cyberkriminalität“ sowie des „Protokolls Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.“
Die ECRI hebt zudem hervor, dass Politiker*innen eine klare Position gegen rassistische Hassrede einnehmen und politische Parteien Verhaltenskodizes einführen sollten, die den Einsatz von Hassrede untersagen. Diese Empfehlungen wurden bisher nicht beachtet.  
Zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen gibt es auf Bundesebene in Österreich keine klaren Zuständigkeiten, und es wurden kaum wirksame Maßnahmen ergriffen. Zudem fehlen gezielte Sensibilisierungsprogramme, die sich mit der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkten Fähigkeiten befassen und Aspekte der Selbstermächtigung sowie der Menschenrechte thematisieren. Die Notwendigkeit, strukturelle Veränderungen und präventive Maßnahmen zu implementieren, um Diskriminierung wirksam entgegenzuwirken, wird von verschiedenen Organisationen und Initiativen betont. 
Kritisch anzumerken ist, dass der öffentliche Diskurs des Öfteren den sog. „zugewanderten Antisemitismus“ in den Fokus rückt und somit vor allem Menschen mit Migrationsgeschichte aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus (Dokustelle). Diese Stelle wurde 2014 gegründet und sammelt systematisch Daten über islamfeindliche Vorfälle, bietet Beratungen in mehreren Sprachen an und führt Sensibilisierungs- sowie Bildungsmaßnahmen durch (siehe Bericht Dokustelle zu Antimuslimischen Rassismus und Islamfeindlichkeit 2022: https://dokustelle.at/fileadmin/Dokuments/Reports/Report_2022/Dokustelle-Report-2022.pdf). Die Europäische Union Agentur für Grundrechte (FRAU) hat ihre Datenbank zur Islamfeindlichkeit aktualisiert, die umfassende Informationen zu Hassverbrechen und Hassrede gegen Muslim:innen bietet. In Österreich zeigt die Datenbank, dass Muslim:innen weiterhin Zielscheibe von Hassverbrechen und Diskriminierung sind. Die FRA berichtet über eine Vielzahl von Vorfällen, die von verbalen Übergriffen bis hin zu körperlicher Gewalt reichen. Diese Vorfälle spiegeln sich auch in den österreichischen Statistiken wider, die eine steigende Zahl von Anzeigen und dokumentierten Fällen von Islamfeindlichkeit zeigen (siehe Datenbank Österreich: https://fra.europa.eu/en/databases/anti-muslim-hatred/case-law?country%5B%5D=AT). 
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.   Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).   Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.   2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter*innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen.   Es wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten. Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die zur Bewältigung sektorübergreifender ökologischer Herausforderungen erforderlichen Gesetze, einschließlich zur Anpassung an den Klimawandel und seiner Abschwächung, weiterzuentwickeln und zu stärken und sicherzustellen, dass Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen sowie indigene und lokale Gemeinschaften wesentlich an ihrer Umsetzung beteiligt werden

Proponent:

Fidschi


Republik Fidschi

Fidschi


Republik Fidschi

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Im BMK wurde eine § 8 BMG-Kommission für Dialogprozesse zwischen der Verwaltung und der Zivilgesellschaft neu eingerichtet. Diese Kommission fördert den Austausch zwischen der Verwaltung (vertreten durch das) und der organisierten Zivilgesellschaft (vertreten durch die Geschäftsführer von Ökobüro und Umweltdachverband). Ein Klimaschutzgesetz und andere greifbare legistische Fortschritte fehlen aber weiterhin, was auch von der Zivilgesellschaft deutlich kritisiert wird (siehe zB auf der Webseite des Klimavolksbegehrens: https://klimavolksbegehren.at/). Am 23.02.2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf „Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“ (Corporate Sustainability Due Diligence, CDSDD, siehe Entwurf auf der Website der Europäischen Union: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022 PC 0071 from=EN). Am 01.12.2022 einigte sich der Europäische Rat auf seine Position und am 01.06.2023 wiederum wird das Europäische Parlament seine Position festlegen, worauf die Trilog-Verhandlungen zwischen den drei Institutionen folgen werden (Vorschlag für die Richtlinie des europäischen Parlaments und des Europäischen Rats über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit und zur Änderung Richtlinie (EU) 2019/1937 als PDF: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15024-2022-REV-1/en/pdf). Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft haben in Folge der Veröffentlichung des Richtlinienentwurfs der Kommission einen guten Konsultationsprozess eingeleitet. Die Regierung sollte auch bei der künftigen Umsetzung der Richtlinie in Österreich Stakeholder wieder umfassend einbeziehen.  
 Es ist zu begrüßen, dass die beschlossene und in Kraft getretene Richtlinie eine zivilrechtliche Haftung und Sanktionen durch Behörden enthält. Damit die Richtlinie Menschenrechte und Umwelt entlang globaler Lieferketten wirksam schützen kann, braucht es jedoch eine Verbesserung des Zugangs von Betroffenen von Rechtsverletzungen zum Recht. Eine wichtige Initiative der Zivilgesellschaft zum Thema ist „Menschenrechte brauchen Gesetze” (Kampagne, der Organisation Netzwerk Soziale Verantwortung, für ein Lieferkettengesetz in Österreich und in der EU: https://www.nesove.at/menschenrechte-brauchen-gesetze/).  
Am 26.2.2025 hat die EU-Kommission ein Paket vorgestellt, das ihr zufolge die Nachhaltigkeitsregeln vereinfachen soll. Änderungsvorschläge betreffen die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU Taxonomy und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Obwohl eine bloße Vereinfachung und Reduzierung redundanter und überlappender Berichtspunkte angekündigt war, ist nun eine massive Verwässerung der CSDDD in wichtigen Punkten vorgeschlagen: Aushöhlung des riskobasierten Ansatzes, da sich die Sorgfaltspflichten mit wenigen Ausnahmen nur noch auf direkte Geschäftspartner*innen erstrecken würde; Monitoring von Sorgfaltsmaßnahmen wäre nur m´noch alle 5 Jahre statt wie bisher vorgesehen jährlich durchzuführen; Streichung einer EU-weit harmonisierten Regelung zur zivilrechtlichen Haftung; Streichung der umsatzbezogenen Mindest-Höchststrafen bei Verstößen; Streichung der Verpflichtung zur Umsetzung von Klimatransitionsplänen, Streichung der Möglichkeit von Vertretungsklagen, usw. (siehe: hier). Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungspprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Österreich hat seit 2020 kein spezifisches Klimaschutzgesetz mehr, nachdem das frühere Gesetz auslief und nicht erneuert wurde. Trotz des wachsenden Drucks von zivilgesellschaftlichen Initiativen und Umweltorganisationen sind wesentliche Reformen bisher ausgeblieben. Mehrere Klimaklagen wurden eingereicht, um die Regierung zu einer ambitionierteren Klimapolitik zu bewegen, darunter eine prominente Klage von Senior:innen. Diese Klage argumentiert, dass die Untätigkeit der Regierung ihre Rechte auf Leben und Gesundheit gefährdet. Allerdings wurden solche Klagen oft abgewiesen oder verzögert, ohne dass es zu einer Veränderung der klimapolitischen Ausrichtung in Österreich kam. Österreich ist zudem Teil des europäischen Klimarechtsrahmens, der sogenannten Marktkonformitätsklausel (MAK), und unterliegt damit bestimmten EU-Vorgaben. Diese Vorschriften haben jedoch bisher nicht zu einem umfassenden nationalen Klimaschutzgesetz geführt. Initiativen wie Fridays for Future und andere Bewegungen fordern weiterhin eine schärfere Politik und konkrete Maßnahmen, um die Klimaziele zu erreichen.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Aus Anlass des Klimavolksbegehrens wurde durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) der Klimarat ins Leben gerufen, bestehend aus 100 in Österreich lebenden Personen. Von Jänner bis Juni 2022 hielt der Klimarat mehrere Sitzungen ab und präsentierte seine Empfehlungen (weitere Informationen sind auf der Website des Klimarats: https://klimarat.org/ verfügbar). Konkrete Gesetzesvorschläge folgten aus der Tätigkeit des Klimarats aber nicht.   Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Einen unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung von Fällen von Misshandlung und übermäßiger Gewaltanwendung durch Exekutivbedienstete einzurichten

Proponent:

Bahamas


Commonwealth der Bahamas

Bahamas


Commonwealth der Bahamas

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 7. November 2023):

Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBS) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (Siehe: hier). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBS soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBS eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBS interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: hier). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: hier).

Fortschritt: In Arbeit

Der übermäßigen Gewaltanwendung, Folter und Misshandlung durch Exekutivbedienstete ein Ende zu setzen

Proponent:

Venezuela


Bolivarische Republik Venezuela

Venezuela


Bolivarische Republik Venezuela

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich gibt es seit Jahren Diskussionen über die Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung von Misshandlungen und übermäßiger Gewaltanwendung durch Exekutivbedienstete. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und der UN-Ausschuss gegen Folter kritisieren, dass Österreich keinen wirklich unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung von Polizeigewalt hat. Bisher werden Vorwürfe meist intern oder durch die Staatsanwaltschaft untersucht, was oft als nicht ausreichend unabhängig angesehen wird.  
 
Im Jahr 2023 hat die österreichische Regierung Schritte unternommen, um dieses Problem anzugehen. Es wurden Gesetzesinitiativen diskutiert, die die Einrichtung eines unabhängigen Untersuchungsgremiums vorsehen. Diese Initiativen zielen darauf ab, die Unabhängigkeit und Transparenz bei der Untersuchung von Vorwürfen gegen Exekutivbedienstete zu erhöhen. Der österreichische Justizminister und das Innenministerium haben sich im Rahmen der Regierungsarbeit darauf geeinigt, einen Entwurf für die Einrichtung eines solchen Mechanismus vorzulegen. Es wird erwartet, dass dieser Mechanismus institutionell und operativ unabhängig von den Strafverfolgungsbehörden und dem Innenministerium sein soll.  
 
Trotz dieser Fortschritte gibt es weiterhin Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Unabhängigkeit und Effektivität des vorgeschlagenen Mechanismus. Kritiker argumentieren, dass ohne ausreichende Befugnisse und Ressourcen der neue Mechanismus nicht viel effektiver sein wird als die bestehenden Strukturen. Es bleibt abzuwarten, wie der endgültige Gesetzesvorschlag aussehen wird und ob er die Zustimmung des Parlaments findet. Menschenrechtsgruppen und zivilgesellschaftliche Organisationen drängen weiterhin auf schnelle und substanzielle Reformen.  

Fortschritt: In Arbeit

Weitere Maßnahmen gegen Polizeigewalt zu ergreifen

Proponent:

Bahrain


Königreich Bahrain

Bahrain


Königreich Bahrain

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Da sich die Thematik der Polizeigewalt in Österreich in jüngster Zeit in den Fokus geraten ist wurde i m März 2023 ein Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, der im Juli 2023 vom österreichischen Parlament angenommen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Amnesty International hat die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen gefordert, um wirksame Ermittlungen bei Polizeigewalt zu ermöglichen (Bericht von Amnesty International: https://www.amnesty.at/presse/amnesty-international-fordert-kennzeichnungspflicht-bei-polizei/). Ein weiterer Schritt war die Präsentation des Projekts „Polizei im Nationalsozialismus“ zur Aufarbeitung der Geschichte der Polizei (1938-1945) (siehe Projektpräsentation „Polizei im Nationalsozialismus“: https://bmi.gv.at/news.aspx?id=315779304A4F57543645673D). Diese Ereignisse verdeutlichen die Relevanz und die Diskussion rund um das Thema Polizeigewalt in Österreich. 

Fortschritt: In Arbeit

Die Untersuchung von Fällen von Folter, Misshandlung und sonstigem polizeilichem Fehlverhalten zu verbessern

Proponent:

Belarus


Republik Belarus

Belarus


Republik Belarus

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Da sich die Thematik der Polizeigewalt in Österreich in jüngster Zeit in den Fokus geraten ist wurde i m März 2023 ein Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, der im Juli 2023 vom österreichischen Parlament angenommen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Amnesty International hat die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen gefordert, um wirksame Ermittlungen bei Polizeigewalt zu ermöglichen (Bericht von Amnesty International: https://www.amnesty.at/presse/amnesty-international-fordert-kennzeichnungspflicht-bei-polizei/). Ein weiterer Schritt war die Präsentation des Projekts „Polizei im Nationalsozialismus“ zur Aufarbeitung der Geschichte der Polizei (1938-1945) (siehe Projektpräsentation „Polizei im Nationalsozialismus“: https://bmi.gv.at/news.aspx?id=315779304A4F57543645673D). Diese Ereignisse verdeutlichen die Relevanz und die Diskussion rund um das Thema Polizeigewalt in Österreich. 

Fortschritt: In Arbeit

Einen unabhängigen und wirksamen Mechanismus zur Untersuchung von Vorwürfen von Fehlverhalten und übermäßiger Gewaltanwendung durch Exekutivbedienstete einzurichten

Proponent:

Kanada


Kanada

Kanada


Kanada

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich gibt es seit Jahren Diskussionen über die Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung von Misshandlungen und übermäßiger Gewaltanwendung durch Exekutivbedienstete. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und der UN-Ausschuss gegen Folter kritisieren, dass Österreich keinen wirklich unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung von Polizeigewalt hat. Bisher werden Vorwürfe meist intern oder durch die Staatsanwaltschaft untersucht, was oft als nicht ausreichend unabhängig angesehen wird.  
 
Im Jahr 2023 hat die österreichische Regierung Schritte unternommen, um dieses Problem anzugehen. Es wurden Gesetzesinitiativen diskutiert, die die Einrichtung eines unabhängigen Untersuchungsgremiums vorsehen. Diese Initiativen zielen darauf ab, die Unabhängigkeit und Transparenz bei der Untersuchung von Vorwürfen gegen Exekutivbedienstete zu erhöhen. Der österreichische Justizminister und das Innenministerium haben sich im Rahmen der Regierungsarbeit darauf geeinigt, einen Entwurf für die Einrichtung eines solchen Mechanismus vorzulegen. Es wird erwartet, dass dieser Mechanismus institutionell und operativ unabhängig von den Strafverfolgungsbehörden und dem Innenministerium sein soll.  
 
Trotz dieser Fortschritte gibt es weiterhin Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Unabhängigkeit und Effektivität des vorgeschlagenen Mechanismus. Kritiker argumentieren, dass ohne ausreichende Befugnisse und Ressourcen der neue Mechanismus nicht viel effektiver sein wird als die bestehenden Strukturen. Es bleibt abzuwarten, wie der endgültige Gesetzesvorschlag aussehen wird und ob er die Zustimmung des Parlaments findet. Menschenrechtsgruppen und zivilgesellschaftliche Organisationen drängen weiterhin auf schnelle und substanzielle Reformen.  

Fortschritt: In Arbeit

Die Pläne für die Einrichtung einer starken, unabhängigen polizeiexternen Beschwerdestelle rasch voranzutreiben

Proponent:

Dänemark


Königreich Dänemark

Dänemark


Königreich Dänemark

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBM) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (siehe: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/254?selectedStage=100). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBM soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.  
 
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBM eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBM interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/254?selectedStage=101). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: https://www.amnesty.at/news-events/polizeigewalt-ermittlungsstelle-im-ministerrat-einige-verbesserungen-im-geaenderten-gesetz-doch-unabhaengigkeit-weiterhin-nicht-sichergestellt/). 

Fortschritt: In Arbeit

Vorwürfen von übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung durch die Polizei nachzugehen und zu diesem Zweck einen unabhängigen und wirksamen Untersuchungs- und Beschwerdemechanismus einzurichten

Proponent:

Ghana


Republik Ghana

Ghana


Republik Ghana

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBM) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (siehe: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/254?selectedStage=100). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBM soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.  
 
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBM eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBM interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/254?selectedStage=101). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: https://www.amnesty.at/news-events/polizeigewalt-ermittlungsstelle-im-ministerrat-einige-verbesserungen-im-geaenderten-gesetz-doch-unabhaengigkeit-weiterhin-nicht-sichergestellt/). 

Fortschritt: In Arbeit

Einen unabhängigen und wirksamen Untersuchungsmechanismus einzurichten, der Vorwürfen von Folter, Misshandlung und sonstigem Missbrauch durch die Polizei und andere nachgehen soll

Proponent:

Iran


Islamische Republik Iran

Iran


Islamische Republik Iran

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBM) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (siehe: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/254?selectedStage=100). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBM soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.  
 
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBM eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBM interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/254?selectedStage=101). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: https://www.amnesty.at/news-events/polizeigewalt-ermittlungsstelle-im-ministerrat-einige-verbesserungen-im-geaenderten-gesetz-doch-unabhaengigkeit-weiterhin-nicht-sichergestellt/). 

Fortschritt: In Arbeit

Seine Anstrengungen in Bezug auf die staatliche Untersuchungs- und Beschwerdestelle für Fälle mutmaßlichen polizeilichen Fehlverhaltens und zur Aufnahme von Menschenrechts- und Antidiskriminierungsnormen in die Polizeiausbildung fortzusetzen

Proponent:

Australien


Australien

Australien


Australien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der aktuelle Stand in Österreich zeigt, dass weiterhin Fortschritte in Bezug auf die Einrichtung einer staatlichen Untersuchungs- und Beschwerdestelle für Fälle mutmaßlichen polizeilichen Fehlverhaltens gemacht werden. Es gibt laufende Diskussionen und Empfehlungen, um diese Stelle zu etablieren und effektiv zu nutzen. Gleichzeitig wird betont, dass es wichtig ist, die Integration von Menschenrechts- und Antidiskriminierungsnormen in die Polizeiausbildung voranzutreiben, um die Achtung der Menschenrechte zu stärken und Diskriminierung zu bekämpfen. 
Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBM) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (siehe: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/254?selectedStage=100). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBM soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.  
 
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBM eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBM interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/254?selectedStage=101). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: https://www.amnesty.at/news-events/polizeigewalt-ermittlungsstelle-im-ministerrat-einige-verbesserungen-im-geaenderten-gesetz-doch-unabhaengigkeit-weiterhin-nicht-sichergestellt/). 

Fortschritt: In Arbeit

Seine Arbeit an dem Programm zur Einrichtung einer staatlichen Stelle zur Untersuchung und Prüfung von Beschwerden im Zusammenhang mit rechtswidrigen Handlungen der Polizei fortzusetzen

Proponent:

Russland


Russische Föderation

Russland


Russische Föderation

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung präsentiert, welches im Juli 2023 vom Parlament beschlossen wurde (BGBl. I Nr. 107/2023). Dieser Vorschlag beinhaltet die Etablierung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBM) für Misshandlungsvorwürfe durch die Polizei (siehe: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/254?selectedStage=100). Diese soll als eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt sein. Die EBM soll interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden. Ebenso beinhaltet der Vorschlag die Einrichtung eines unabhängigen Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium.  
 
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine EBM eingerichtet werden soll. Ebenso zu begrüßen ist die Einrichtung eines Beirats als qualitätssicherndes Beratungsgremium sowie der Umstand, dass die EBM interdisziplinär und multiprofessionell besetzt werden soll. Allerdings wird, laut Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft, die Unabhängigkeit der EBS in diesem Gesetzesentwurf nicht als gegeben angesehen. Grund dafür ist, dass die Stelle im BAK angesiedelt sein wird, einer Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres, welches – genauso wie die Polizei selbst – dem/ Bundesminister*in für Inneres weisungsunterworfen ist (siehe Stellungnahme: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/254?selectedStage=101). Die Forderungen nach einer – völkerrechtlich gebotenen – unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle werden mit diesem Entwurf nicht erfüllt (siehe zB Stellungnahme von Amnesty International: https://www.amnesty.at/news-events/polizeigewalt-ermittlungsstelle-im-ministerrat-einige-verbesserungen-im-geaenderten-gesetz-doch-unabhaengigkeit-weiterhin-nicht-sichergestellt/). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Seine Anstrengungen zur Verhinderung von Racial Profiling durch die Polizei fortzusetzen und alle Strafverfolgungsbeamtinnen und -beamte weiter durch entsprechende Schulungen für Rassismus zu sensibilisieren

Proponent:

Griechenland


Hellenische Republik

Griechenland


Hellenische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Um dieser Empfehlung gerecht zu werden, sollte Österreich konkrete Schritte unternehmen und sicherstellen, dass diejenigen, die rassische Diskriminierung und Racial Profiling praktizieren, zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft (siehe Rassismus Bericht 2022 von ZARA- Zivilcourage und Antirassismusarbeit als PDF: hier). Hierzu zählen Schulungen für angehende Richterinnen und Polizistinnen sowie die Integration von Menschenrechtsbildung in die Lehrpläne österreichischer Schulen.  
Die Ausbildung von Justizwachebediensteten, einschließlich Themen wie Menschenrechte und Anti-Diskriminierung, erfolgt in Abstimmung mit der Personalvertretung (siehe BGBl. II Nr. 129/2011, Gesamte Rechtsvorschrift für Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppe v1 im Planstellenbereich Justizanstalten: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007252).  
 
Obwohl Fortschritte in der Menschenrechtsbildung erkennbar sind, bleibt festzuhalten, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die positiven Ansätze wie Schulungen für angehende Richter*innen und Polizist*innen sowie die Integration von Menschenrechtsbildung in Lehrpläne sollten weiter verstärkt werden. Die Erwähnung der Ausbildung von Justizwachebediensteten ist lobenswert, aber es bedarf zusätzlicher Bemühungen, um eine umfassende gesellschaftliche Sensibilisierung zu erreichen. 
In Österreich gibt es Berichte über rassistische Polizeikontrollen, bei denen Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder Hautfarbe diskriminiert werden. Laut dem Amnesty Jahresbericht 2022 sind solche Praktiken in der Polizeiarbeit immer wieder dokumentiert worden, was die betroffenen Gemeinschaften besonders belastet. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark bestätigt, dass Racial Profiling gegen das Diskriminierungsverbot verstößt und dringend reformiert werden muss, um die Rechte aller Bürger zu schützen (Jahresbericht Amnesty International: https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/oesterreich-2022). 
In Österreich besteht nach wie vor die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bekämpfung von rassischer Diskriminierung und Racial Profiling zu verstärken. Dies erfordert nicht nur eine klare Verurteilung solcher Praktiken, sondern auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Rechenschaft von Personen, die rassische Diskriminierung begehen, Beihilfe dazu leisten oder diese Handlungen decken. Die Förderung von Transparenz, Bildung und Schulungen für Strafverfolgungsbehörden sowie die Stärkung der Rechte der Opfer sind entscheidende Schritte, um rassische Diskriminierung und Racial Profiling zu bekämpfen.  
Maßnahmen sollten ergriffen werden, um Personen, die rassistische Diskriminierung und Racial Profiling praktizieren, zur Rechenschaft zu ziehen (Rassismus Bericht 2022 von ZARA- Zivilcourage und Antirassismusarbeit als PDF: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA-Rassismus_Report_2022.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Auf ein Verbot des Racial Profiling durch die Polizei hinzuwirken und alle Strafverfolgungsbeamtinnen und -beamte weiter durch entsprechende Schulungen für Rassismus zu sensibilisieren

Proponent:

Angola


Republik Angola

Angola


Republik Angola

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Um dieser Empfehlung gerecht zu werden, sollte Österreich konkrete Schritte unternehmen und sicherstellen, dass diejenigen, die rassische Diskriminierung und Racial Profiling praktizieren, zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft (siehe Rassismus Bericht 2022 von ZARA- Zivilcourage und Antirassismusarbeit als PDF: hier). Hierzu zählen Schulungen für angehende Richterinnen und Polizistinnen sowie die Integration von Menschenrechtsbildung in die Lehrpläne österreichischer Schulen.  
Die Ausbildung von Justizwachebediensteten, einschließlich Themen wie Menschenrechte und Anti-Diskriminierung, erfolgt in Abstimmung mit der Personalvertretung (siehe BGBl. II Nr. 129/2011, Gesamte Rechtsvorschrift für Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppe v1 im Planstellenbereich Justizanstalten: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007252).  
 
Obwohl Fortschritte in der Menschenrechtsbildung erkennbar sind, bleibt festzuhalten, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die positiven Ansätze wie Schulungen für angehende Richter*innen und Polizist*innen sowie die Integration von Menschenrechtsbildung in Lehrpläne sollten weiter verstärkt werden. Die Erwähnung der Ausbildung von Justizwachebediensteten ist lobenswert, aber es bedarf zusätzlicher Bemühungen, um eine umfassende gesellschaftliche Sensibilisierung zu erreichen. 
In Österreich gibt es Berichte über rassistische Polizeikontrollen, bei denen Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder Hautfarbe diskriminiert werden. Laut dem Amnesty Jahresbericht 2022 sind solche Praktiken in der Polizeiarbeit immer wieder dokumentiert worden, was die betroffenen Gemeinschaften besonders belastet. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark bestätigt, dass Racial Profiling gegen das Diskriminierungsverbot verstößt und dringend reformiert werden muss, um die Rechte aller Bürger zu schützen (Jahresbericht Amnesty International: https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/oesterreich-2022). 
In Österreich besteht nach wie vor die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bekämpfung von rassischer Diskriminierung und Racial Profiling zu verstärken. Dies erfordert nicht nur eine klare Verurteilung solcher Praktiken, sondern auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Rechenschaft von Personen, die rassische Diskriminierung begehen, Beihilfe dazu leisten oder diese Handlungen decken. Die Förderung von Transparenz, Bildung und Schulungen für Strafverfolgungsbehörden sowie die Stärkung der Rechte der Opfer sind entscheidende Schritte, um rassische Diskriminierung und Racial Profiling zu bekämpfen.  
Maßnahmen sollten ergriffen werden, um Personen, die rassistische Diskriminierung und Racial Profiling praktizieren, zur Rechenschaft zu ziehen (Rassismus Bericht 2022 von ZARA- Zivilcourage und Antirassismusarbeit als PDF: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA-Rassismus_Report_2022.pdf). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Sensibilisierungs- und Schulungsprogramme für das Personal der Strafverfolgungsbehörden zur Menschenrechtsbildung, insbesondere zur Sensibilisierung für Rassismus, auszubauen

Proponent:

Pakistan


Islamische Republik Pakistan

Pakistan


Islamische Republik Pakistan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

{Menschenrechtsbildung-Justiz}

Fortschritt: Teilerfolg

Terrorismus und gewalttätigen Extremismus weiter zu bekämpfen

Proponent:

Libanon


Libanesische Republik

Libanon


Libanesische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Am 1. Februar 2022 wurde § 4 Absatz 3a Ziffer 2 der Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 16. Juni 1986 zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (DV-StAG) geändert, um bei Staatsanwaltschaften mit mehr als zehn systematisierten Planstellen die Einrichtung von speziellen Zuständigkeiten für terroristische Strafsachen gesetzlich zu verankern (siehe DV-StAG: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/338/A1P4/NOR40241334). Gleichzeitig wurde durch § 32 Absatz 5 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) die rechtliche Verpflichtung geschaffen, auch bei den Landesgerichten spezielle Zuständigkeiten für Terrorismusstrafsachen einzuführen.   Mit dem Inkrafttreten des Terror-Bekämpfungsgesetzes (TeBG, BGBl. I Nr. 159/2021) am 1. September 2021 und 1. Jänner 2022 wurden zusätzliche Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung ergriffen (siehe: TeBG, BGBI. I Nr. 159/2021: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_I_159/BGBLA_2021_I_159.html). Das Gesetz beinhaltet umfassende Bestimmungen, die es den Behörden ermöglichen, wirksamer gegen terroristische und staatsfeindliche Straftaten, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorzugehen. Im Strafregistergesetz wurde zudem eine gesonderte Kennzeichnung derartiger Verbrechen eingeführt (siehe MVAG, BGBI. I Nr. 223/2022: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_223/BGBLA_2022_I_223.).   Die Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Strafvollzug hat zum Ziel, Informationen und Erkenntnisse durch eine engere Zusammenarbeit mit Justizvollzugsanstalten, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden zu gewinnen. Sie beschäftigt sich mit Risikoeinschätzungen, dem Monitoring von Außenkontakten, der Festlegung von Schulungs- und Fortbildungsangeboten, der Durchführung von behördenübergreifenden Fallbesprechungen und der Kontrolle von Maßnahmen und Strukturen im Strafvollzug. Die Zielgruppe sind verurteilte Straftäter:innen nach dem Verbotsgesetz oder wegen terroristischer Straftaten oder Völkerstraftaten, sowie Inhaftierte mit Verdacht auf Radikalisierung (siehe Website BMJ: https://www.bmj.gv.at/themen/Strafvollzug/Koordinationsstelle-Extremismuspr%C3%A4vention-und-Deradikalisierung-(KED).html).   Ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und zur Prävention von Extremismus und Radikalisierung ist möglicherweise geplant, aber nicht umgesetzt. Im Jahr 2018 wurde eine “Österreichische Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung“ beschlossen, die in Teilen zu Änderungen geführt hat (siehe PDF: https://www.dsn.gv.at/501/files/Praevention/767_Strategie_Extremismuspraevention_und_Deradikalisierung_publikation_210x297mm_DE_WEB_20190115.pdf).   Generell ist festzustellen, dass in diesem Bereich umfassende Maßnahmen gesetzt wurden. Sorge besteht jedoch, dass mit der starken Betonung der Bekämpfung von Extremismus in der sicherheitspolitischen Praxis nicht andere Grund- und Freiheitsrechte bedroht werden. Es ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren immer wieder mit großem Aufwand konkrete Großaktionen gegen Extremismus von Seiten der zuständigen Regierungsmitglieder beworben wurde (zB die medial bekannte Aktion Luxor), während in vielen dieser Fälle die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen und Ermittlungen einer nachfolgenden gerichtlichen Überprüfung größtenteils nicht standhielten.  
Im Rahmen des Regierungsprogramm 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Auf der Website der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) werden aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der „Extremismusprävention und Deradikalisierung in Österreich“ präsentiert (siehe Website: hier). Der Fokus liegt auf der Umsetzung des „Österreichischen Aktionsplans zur Extremismusprävention und Deradikalisierung“, der im Juli 2023 veröffentlicht wurde (siehe NAP: https://www.dsn.gv.at/216/files/BNED_NAP_Deutsch_web_bf_20240527.pdf). Die DSN betont die Bedeutung einer koordinierten Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um extremistische Tendenzen effektiv zu bekämpfen.   
Ein wichtiger Aspekt der aktuellen Bemühungen ist die verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung sowie die Bereitstellung von präventiven Bildungsangeboten. Die DSN stellt dabei auch verschiedene Ressourcen und Informationen zur Verfügung, um Fachkräfte und die breite Öffentlichkeit besser über die Risiken und Anzeichen von Extremismus aufzuklären. Ziel ist es, durch frühzeitige Interventionen und gezielte Deradikalisierungsprogramme die Sicherheit in Österreich zu erhöhen und extremistischen Einflüssen entgegenzuwirken.  
Aktuell gibt es in der Extremismus-Prävention in Österreich deutliche Herausforderungen. Die Beratungsstelle Extremismus weist auf bestehende Lücken hin, insbesondere bei der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von Präventionsangeboten für Jugendliche. Es fehlt an ausreichend spezialisierten Anlaufstellen und langfristigen Projekten, die auf die vielfältigen Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen eingehen. Zudem wurde das Projekt „RE:WORK – Extremismusprävention an Schulen“ gestartet, um Schulen verstärkt in ihrer Präventionsarbeit zu unterstützen. Das Projekt zielt darauf ab, Lehrer und Schüler im Umgang mit extremistischen Tendenzen zu schulen und ihnen Werkzeuge zur effektiven Prävention zur Verfügung zu stellen.  

Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Aktuell liegt ein Schwerpunkt der Terrorismusbekämpfung in Österreich auf der Notwendigkeit von Grundlagenforschung. Im November 2021 unterstrich Innenminister Karl Nehammer die Bedeutung, die ein tiefgehendes Verständnis von Radikalisierungsprozessen und den ideologischen Motiven hinter Terrorismus für die Entwicklung effektiver Präventionsstrategien hat. Die Forschung soll dabei helfen, gezielte Maßnahmen zur Verhinderung von Terroranschlägen und zur Bekämpfung extremistischer Netzwerke zu verbessern.
Zusätzlich fand im März 2024 der 5. Präventionsgipfel zu Extremismus und Terrorismus statt. Der Gipfel dient als Plattform für den Austausch von Best Practices und die Entwicklung neuer Konzepte zur Verhinderung von Extremismus und Terrorismus.
Insgesamt zeigen diese Entwicklungen, dass ein umfassendes Verständnis und kontinuierlicher Austausch wesentliche Elemente sind, um die Sicherheitsstrategien in Österreich zu optimieren und effektiv gegen Terrorismus und Extremismus vorzugehen.  
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Im April 2021 berichtete der Verfassungsschutz über eine zunehmende Bedrohung durch Rechtsextremismus in Österreich. Der Verfassungsschutzbericht 2021 hebt hervor, dass rechtsextreme Gruppen und Einzelpersonen verstärkt gewalttätige und extremistische Ideologien verbreiten, insbesondere durch ihre Präsenz im Internet. Diese Akteure nutzen oft Verschwörungstheorien und pseudowissenschaftliche Argumente, um ihre Botschaften zu verbreiten (siehe Verfassungsschutzbericht 2021, Seite 20ff: https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/VSB_2021_bf_012023.pdf).   Zusätzlich wurde im Juni 2021 eine parlamentarische Anfrage gestellt, die die Notwendigkeit betonte, den Rechtsextremismus in Österreich effektiver zu bekämpfen. Die Antworten auf diese Anfrage verdeutlichten, dass neben der Überwachung und strafrechtlichen Verfolgung auch präventive Maßnahmen unerlässlich sind. Dazu gehören verstärkte Bildungs- und Aufklärungsinitiativen sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um die Verbreitung rechtsextremer Ideologien frühzeitig einzudämmen und deren Einfluss auf die Gesellschaft zu reduzieren (siehe Aktionsplan gegen Rechtsextremismus 2021: <a href=https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1656< https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1656). 
Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung an Orten der Freiheitsentziehung zu beenden und sicherzustellen, dass derartige Vorwürfe unparteiisch untersucht und die Täterinnen und Täter strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden

Proponent:

Nordkorea


Demokratische Volksrepublik Korea

Nordkorea


Demokratische Volksrepublik Korea

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der individuelle Rechtsschutz in den Haftanstalten ist vorwiegend durch das Strafvollzugsgesetz geregelt. Rechtsschutz bei Freiheitsbeschränkungen außerhalb von Haftanstalten wird insbesondere durch das Unterbringungsgesetz und das Heimaufenthaltsgesetz gewährleistet. Eine weitere Stärkung des individuellen Rechtsschutzes ist nicht geplant. Es gibt keine ausreichend aufbereiteten Daten zur praktischen Wahrnehmung des Rechtsschutzes.  
 
Ein praktisches Problem bei Vorwürfen von Misshandlung und Folter besteht notwendigerweise darin, dass Anschuldigungen häufig schwer nachzuweisen sind und dass Zeugenaussagen oft unzuverlässig sind. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das Gefängnispersonal stärker sensibilisiert und geschult wird, um sicherzustellen, dass die Menschenrechtsstandards in der Praxis eingehalten werden. Die Ausbildungsordnungen wurden schon seit längerem nicht modernisiert und die Weiterbildung im Bereich der Menschenwürde und Menschenrechte ist nur optional. 
 
Zusätzlich erfolgt aber eine Überprüfung der Bedingungen in allen Formen der Freiheitsentziehung und zwar nicht nur staatlicher, sondern auch privater Betreiber, durch die betreffenden Kommissionen der Volksanwaltschaft nach dem OPCAT (Überprüfung der Freiheitsentziehungsbedingungen durch die Volksanwaltschaft nach OPCAT: https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/opcat-umfassendes-menschenrechtsmonitoring-durch-die-volksanwaltschaft ). Anonymisierte Einzelfälle werden dabei nach mit dem Menschenrechtsbeirat abgestimmten jährlichen Prüfungsschwerpunkten veröffentlicht (siehe Website Volksanwaltschaft: Präventive Menschenrechtskontrolle). Es wäre zusätzlich wünschenswert, wenn noch besser aufbereitete statistische Daten insbesondere zu Missständen im Bereich der Strafhaft und der polizeilichen Anhaltung zur Verfügung stünden. 
 
Auch wenn für die Tätigkeit der Polizei mittlerweile eine eigene Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Missbrauchsfälle und Folter eingerichtet wurde (vgl Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, Änderung (2089 d.B.)), gibt es eine vergleichbare Stelle betreffend die Tätigkeit von Justizwachebeamten nicht. Es wäre grundrechtlich geboten für sämtliche Stellen, deren Mitarbeiter unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt ausüben, eine echte organisatorisch getrennte und unabhängige Beschwerdestelle mit niedrigen Zugangshürden einzurichten. 
Der individuelle Rechtsschutz in den Haftanstalten ist vorwiegend durch das Strafvollzugsgesetz geregelt. Rechtsschutz bei Freiheitsbeschränkungen außerhalb von Haftanstalten wird insbesondere durch das Unterbringungsgesetz und das Heimaufenthaltsgesetz gewährleistet. Eine weitere Stärkung des individuellen Rechtsschutzes ist nicht geplant. Es gibt keine ausreichend aufbereiteten Daten zur praktischen Wahrnehmung des Rechtsschutzes.  
 
Ein praktisches Problem bei Vorwürfen von Misshandlung besteht notwendigerweise darin, dass Anschuldigungen häufig schwer nachzuweisen sind und dass Zeugenaussagen oft unzuverlässig sind. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das Gefängnispersonal stärker sensibilisiert und geschult wird, um sicherzustellen, dass die Menschenrechtsstandards in der Praxis eingehalten werden. Die Ausbildungsordnungen wurden schon seit längerem nicht modernisiert und die Weiterbildung im Bereich der Menschenwürde und Menschenrechte ist nur optional.  
 
Zusätzlich erfolgt aber eine Überprüfung der Bedingungen in allen Formen der Freiheitsentziehung und zwar nicht nur staatlicher, sondern auch privater Betreiber, durch die betreffenden Kommissionen der Volksanwaltschaft nach dem OPCAT (näheres Artikel: Umfassendes Menschenrechtsmonitoring durch die Volksanwaltschaft). Anonymisierte Einzelfälle werden dabei nach mit dem Menschenrechtsbeirat abgestimmten jährlichen Prüfungsschwerpunkten veröffentlicht (siehe Website der Volksanwaltschaft). Es wäre zusätzlich wünschenswert, wenn noch besser aufbereitete statistische Daten insbesondere zu Missständen im Bereich der Strafhaft und der polizeilichen Anhaltung zur Verfügung stünden.  
 
Auch wenn für die Tätigkeit der Polizei mittlerweile eine eigene Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Missbrauchsfälle eingerichtet wurde (vgl Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz), gibt es eine vergleichbare Stelle betreffend die Tätigkeit von Justizwachebeamten nicht. Es wäre grundrechtlich geboten für sämtliche Stellen, deren Mitarbeiter unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt ausüben, eine echte organisatorisch getrennte und unabhängige Beschwerdestelle mit niedrigen Zugangshürden einzurichten. 

Fortschritt: In Arbeit

Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der inhaftierten Personen zu ergreifen und sicherzustellen, dass Haftanstalten mit angemessenen finanziellen Mitteln ausgestattet sind, um ihren Zweck der Rehabilitierung und Resozialisierung zu erfüllen

Proponent:

Sambia


Republik Sambia

Sambia


Republik Sambia

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In den österreichischen Justizanstalten gibt es derzeit 191 unbesetzte Planstellen, darunter 111 im Exekutivdienst und 80 in der Verwaltung. Dies führt zu einer erheblichen Arbeitsbelastung für die vorhandenen Mitarbeiter:innen, die sowohl den Personalmangel als auch krankheitsbedingte Ausfälle kompensieren müssen. Die Beantwortung zweier parlamentarischer Anfragen verdeutlicht, dass der Personalmangel seit Jahren besteht und die Situation weiterhin angespannt ist (siehe zwei Anfrage: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/17366/imfname_1624738.pdf und https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/17457/imfname_1625033.pdf). In den letzten drei Jahren konnte der Personalstand nicht erhöht werden, obwohl die Anzahl der Insassen gestiegen ist. Die aktuelle Praxis der Regierung wird als Mangelverwaltung kritisiert. Planstellen werden mit dem Argument nicht erhöht, dass sie ohnehin nicht besetzt werden können, und es gibt keine Maßnahmen zur Attraktivierung der Berufe in den Justizanstalten. Besonders fehlt Fachpersonal wie Sozialarbeiter:innen und Psycholog:innen. Zur Behebung des Missstands wird ein attraktiveres Berufsbild mit gerechter Bezahlung als unerlässlich angesehen. Trotz der Maßnahmen, wie der Anhebung der Grundgehälter und einer neuen Recruiting- und Imagekampagne, bleibt die Besetzung der offenen Stellen herausfordernd. Weitere Maßnahmen, wie die Schwerarbeiterregelung für alle Mitarbeiter:innen der Justizwache, werden als notwendig erachtet (vgl auch Statistik auf der Website des Justizministerium, zur Verteilung des Insass:innen-Standes: https://www.justiz.gv.at/strafvollzug/statistik/verteilung-des-insassinnen-bzw-insassenstandes.2c94848542ec49810144457e2e6f3de9.de.html). Legistisch sind keine Änderungen erkennbar, die zu einer Reduktion der Anzahl an inhaftierten Personen führen werden.  In einer im März 2023 veröffentlichten Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) wurde zudem auf zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern weitere Problembereiche aufgezeigt (zB vollständige Herausnahme von Jugendlichen aus dem Maßnahmenvollzug, Kapazitäten der Jugendpsychiatrie). Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungspprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  
Die Haftanstalten sind tendenziell an oder über der Belagsgrenze. Dies hat negative Auswirkungen auf die Qualität der Haftbedingungen sowie auf die Möglichkeiten der Rehabilitation und Resozialisierung. Aufgrund begrenzter Ressourcen und Überlastung der Haftanstalten ist es oft schwierig, den Zweck der Resozialisierung effektiv zu erfüllen (vgl auch Statistik auf der Website des Justizministerium, zur Verteilung des Insass:innen-Standes: https://www.justiz.gv.at/strafvollzug/statistik/verteilung-des-insassinnen-bzw-insassenstandes.2c94848542ec49810144457e2e6f3de9.de.html). Zusätzlich wurde vom Rechnungshofes ein Bericht zur Resozialisierungsmaßnahmen der Justiz im August 2024 veröffentlicht (siehe Bericht: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2024_8_Resozialisierung_Justiz.pdf). Von Jänner bis Mai 2023 hat der Rechnungshof beim Bundesministerium für Justiz und der Generaldirektion für den Strafvollzug die Maßnahmen zur Resozialisierung von Häftlingen in Justizanstalten überprüft. Dabei hat er auch den Verein „NEUSTART – Im Rahmen der Prüfung von „Bewährungshilfe, Konfliktregelung, Soziale Arbeit“ hinsichtlich Zusammenarbeit und Qualitätsmanagement wurde eine Analyse und Beurteilung der strategischen Ausrichtung, Wirkungsziele, Organisation, des Personals sowie spezifischer Resozialisierungsmaßnahmen und des Schnittstellenmanagements durchgeführt. Im Rahmen des Regierungsprogramm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: In Arbeit

Zusätzliche Maßnahmen zur Behebung des Problems der Überbelegung von Orten der Freiheitsentziehung zu ergreifen und die Resozialisierung von Verurteilten zu gewährleisten

Proponent:

Belarus


Republik Belarus

Belarus


Republik Belarus

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In den österreichischen Justizanstalten gibt es derzeit 191 unbesetzte Planstellen, darunter 111 im Exekutivdienst und 80 in der Verwaltung. Dies führt zu einer erheblichen Arbeitsbelastung für die vorhandenen Mitarbeiter:innen, die sowohl den Personalmangel als auch krankheitsbedingte Ausfälle kompensieren müssen. Die Beantwortung zweier parlamentarischer Anfragen verdeutlicht, dass der Personalmangel seit Jahren besteht und die Situation weiterhin angespannt ist (siehe zwei Anfrage: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/17366/imfname_1624738.pdf und https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/17457/imfname_1625033.pdf). In den letzten drei Jahren konnte der Personalstand nicht erhöht werden, obwohl die Anzahl der Insassen gestiegen ist. Die aktuelle Praxis der Regierung wird als Mangelverwaltung kritisiert. Planstellen werden mit dem Argument nicht erhöht, dass sie ohnehin nicht besetzt werden können, und es gibt keine Maßnahmen zur Attraktivierung der Berufe in den Justizanstalten. Besonders fehlt Fachpersonal wie Sozialarbeiter:innen und Psycholog:innen. Zur Behebung des Missstands wird ein attraktiveres Berufsbild mit gerechter Bezahlung als unerlässlich angesehen. Trotz der Maßnahmen, wie der Anhebung der Grundgehälter und einer neuen Recruiting- und Imagekampagne, bleibt die Besetzung der offenen Stellen herausfordernd. Weitere Maßnahmen, wie die Schwerarbeiterregelung für alle Mitarbeiter:innen der Justizwache, werden als notwendig erachtet (vgl auch Statistik auf der Website des Justizministerium, zur Verteilung des Insass:innen-Standes: https://www.justiz.gv.at/strafvollzug/statistik/verteilung-des-insassinnen-bzw-insassenstandes.2c94848542ec49810144457e2e6f3de9.de.html). Legistisch sind keine Änderungen erkennbar, die zu einer Reduktion der Anzahl an inhaftierten Personen führen werden.  In einer im März 2023 veröffentlichten Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) wurde zudem auf zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern weitere Problembereiche aufgezeigt (zB vollständige Herausnahme von Jugendlichen aus dem Maßnahmenvollzug, Kapazitäten der Jugendpsychiatrie). Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungspprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  
Die Haftanstalten sind tendenziell an oder über der Belagsgrenze. Dies hat negative Auswirkungen auf die Qualität der Haftbedingungen sowie auf die Möglichkeiten der Rehabilitation und Resozialisierung. Aufgrund begrenzter Ressourcen und Überlastung der Haftanstalten ist es oft schwierig, den Zweck der Resozialisierung effektiv zu erfüllen (vgl auch Statistik auf der Website des Justizministerium, zur Verteilung des Insass:innen-Standes: https://www.justiz.gv.at/strafvollzug/statistik/verteilung-des-insassinnen-bzw-insassenstandes.2c94848542ec49810144457e2e6f3de9.de.html). Zusätzlich wurde vom Rechnungshofes ein Bericht zur Resozialisierungsmaßnahmen der Justiz im August 2024 veröffentlicht (siehe Bericht: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2024_8_Resozialisierung_Justiz.pdf). Von Jänner bis Mai 2023 hat der Rechnungshof beim Bundesministerium für Justiz und der Generaldirektion für den Strafvollzug die Maßnahmen zur Resozialisierung von Häftlingen in Justizanstalten überprüft. Dabei hat er auch den Verein „NEUSTART – Im Rahmen der Prüfung von „Bewährungshilfe, Konfliktregelung, Soziale Arbeit“ hinsichtlich Zusammenarbeit und Qualitätsmanagement wurde eine Analyse und Beurteilung der strategischen Ausrichtung, Wirkungsziele, Organisation, des Personals sowie spezifischer Resozialisierungsmaßnahmen und des Schnittstellenmanagements durchgeführt. Im Rahmen des Regierungsprogramm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: In Arbeit

Verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die Überbelegung von Haftanstalten zu verhindern, insbesondere während der gegenwärtigen Pandemie

Proponent:

Indonesien


Republik Indonesien

Indonesien


Republik Indonesien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

In den österreichischen Justizanstalten gibt es derzeit 191 unbesetzte Planstellen, darunter 111 im Exekutivdienst und 80 in der Verwaltung. Dies führt zu einer erheblichen Arbeitsbelastung für die vorhandenen Mitarbeiter:innen, die sowohl den Personalmangel als auch krankheitsbedingte Ausfälle kompensieren müssen. Die Beantwortung zweier parlamentarischer Anfragen verdeutlicht, dass der Personalmangel seit Jahren besteht und die Situation weiterhin angespannt ist (siehe zwei Anfrage: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/17366/imfname_1624738.pdf und https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/17457/imfname_1625033.pdf). In den letzten drei Jahren konnte der Personalstand nicht erhöht werden, obwohl die Anzahl der Insassen gestiegen ist. Die aktuelle Praxis der Regierung wird als Mangelverwaltung kritisiert. Planstellen werden mit dem Argument nicht erhöht, dass sie ohnehin nicht besetzt werden können, und es gibt keine Maßnahmen zur Attraktivierung der Berufe in den Justizanstalten. Besonders fehlt Fachpersonal wie Sozialarbeiter:innen und Psycholog:innen. Zur Behebung des Missstands wird ein attraktiveres Berufsbild mit gerechter Bezahlung als unerlässlich angesehen. Trotz der Maßnahmen, wie der Anhebung der Grundgehälter und einer neuen Recruiting- und Imagekampagne, bleibt die Besetzung der offenen Stellen herausfordernd. Weitere Maßnahmen, wie die Schwerarbeiterregelung für alle Mitarbeiter:innen der Justizwache, werden als notwendig erachtet (vgl auch Statistik auf der Website des Justizministerium, zur Verteilung des Insass:innen-Standes: https://www.justiz.gv.at/strafvollzug/statistik/verteilung-des-insassinnen-bzw-insassenstandes.2c94848542ec49810144457e2e6f3de9.de.html). Legistisch sind keine Änderungen erkennbar, die zu einer Reduktion der Anzahl an inhaftierten Personen führen werden.  In einer im März 2023 veröffentlichten Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund-und Menschenrechte (LBI-GMR) wurde zudem auf zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern weitere Problembereiche aufgezeigt (zB vollständige Herausnahme von Jugendlichen aus dem Maßnahmenvollzug, Kapazitäten der Jugendpsychiatrie). Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungspprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Den Maßnahmenvollzug für psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter durch die Entwicklung von Überprüfungsmechanismen, die der internationalen Praxis entsprechen und auf klar definierten psychiatrischen Beurteilungsstandards beruhen, zu reformieren

Proponent:

Irland


Irland

Irland


Irland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Am 15.12.2022 wurde das “Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz“ vom Nationalrat beschlossen (auf der Website des Parlaments: Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz, 2022). Dieses Gesetz behandelt aber erst den ersten Teil eines geplanten zweiteiligen Reformvorhabens. Geändert wurden insbesondere die Voraussetzungen für Einweisung und Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug mit dem Ziel, die Anzahl der Betroffenen in Summe einzuschränken. Diese ersten Reformschritte brachten Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB), der Strafprozessordnung (StPO) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Erst im zweiten Teil des geplanten Reformvorhabens soll die Betreuung im Maßnahmenvollzug und angebotene Therapien etc. verbessert werden. Jedoch ist zurzeit bezüglich des zweiten Teils der Reform kein Fortschritt zu verzeichnen.  
 
Die Zivilgesellschaft befürchtet, dass die bisherigen Schritte zu wenige praktische Veränderung bringen wird, da wichtige Themen wie die Bereitstellung und Finanzierung von Betreuung und Unterstützung vor, während und nach der Unterbringung sowie ein Angebot auf eine ausreichende medizinische Versorgung unbedacht blieben und Straftäter mit psychischen Erkrankungen weiterhin keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer Behandlung haben.  
 
In einer im März 2023 veröffentlichten Studie des LBI-GMR zu Alternativen zum Freiheitsentzug von Kindern wurde auf weitergehende Problembereiche (zB. vollständige Herausnahme von Jugendlichen aus dem Maßnahmenvollzug, Kapazitäten der Jugendpsychiatrie) hingewiesen. Ein weiteres laufendes Projekt widmet sich u.a. der notwendigen Stärkung von Verfahrensrechten von Personen mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Maßnahmenvollzug (siehe LBI-GMR Studie: https://gmr.lbg.ac.at/forschung/menschenwuerde-und-oeffentliche-sicherheit/). 

Fortschritt: In Arbeit

Für eine angemessene Personalsituation im Strafvollzug zu sorgen

Proponent:

Norwegen


Königreich Norwegen

Norwegen


Königreich Norwegen

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Justizanstalten in Österreich sind seit Jahren an ihrer Auslastungsgrenze und überbelegt, während gleichzeitig ein signifikanter Personalmangel herrscht. Dies stellte der Rechnungshof in seinen aktuellen Berichten fest, was sich negativ auf die Resozialisierungsbemühungen auswirkt. Trotz einiger Reformen und Maßnahmen bleiben viele Empfehlungen zur Verbesserung der Situation, wie Investitionen in Personalentwicklung und verbesserte Betriebsstrukturen, unvollständig umgesetzt. So wurden von 15 überprüften Empfehlungen nur fünf vollständig umgesetzt. Im Jahr 2023 waren 96 Prozent der Planstellen besetzt, es fehlten jedoch immer noch über 130 Vollzeitbeschäftigte. Die Beschäftigungsquote der Häftlinge variiert stark, beispielsweise betrug sie 2023 in der Strafvollzugsanstalt Wien-Simmering 69 Prozent und in Gerasdorf 94 Prozent. Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Beschäftigungsdauer pro Häftling bei 3,16 Stunden pro Werktag. Der Rechnungshof betont die Notwendigkeit, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Häftlinge zu steigern und das Ausbildungsangebot anzupassen, um die Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erhöhen (siehe Bericht des Rechnungshofes, Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs; Follow-up-Überprüfung, 2024,: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/2024_9_Straf_Massnahmenvollzug_FuP.pdf). Im Rahmen des Regierungspgrogramm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  

Fortschritt: In Arbeit

Weiter sicherzustellen, dass alle inhaftierten Personen sowohl nach dem Gesetz als auch in der Praxis von Beginn ihrer Freiheitsentziehung an vollumfänglichen grundlegenden Rechtsschutz erhalten

Proponent:

Serbien


Republik Serbien

Serbien


Republik Serbien

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Der individuelle Rechtsschutz in den Haftanstalten ist vorwiegend durch das Strafvollzugsgesetz geregelt. Rechtsschutz bei Freiheitsbeschränkungen außerhalb von Haftanstalten wird insbesondere durch das Unterbringungsgesetz und das Heimaufenthaltsgesetz gewährleistet. Eine weitere Stärkung des individuellen Rechtsschutzes ist nicht geplant. Es gibt keine ausreichend aufbereiteten Daten zur praktischen Wahrnehmung des Rechtsschutzes. 

Fortschritt: In Arbeit

Weitere Anstrengungen zu unternehmen, um für Opfer von Diskriminierung, einschließlich Diskriminierung aufgrund von Hassrede und aus ethnischen, rassistischen oder religiösen Gründen, den Zugang zum Recht zu verbessern

Proponent:

Kuba


Republik Kuba

Kuba


Republik Kuba

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).  
 
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.  
Rassismus bleibt in Österreich ein ernstes gesellschaftliches Problem. Der aktuelle Bericht von SOS Mitmensch und weitere Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung und Hassverbrechen zunehmen. Besonders der antimuslimische Rassismus hat in den letzten Jahren zugenommen, was teilweise durch politische Rhetorik und Kampagnen, die sich gegen muslimische Gemeinschaften richten, verstärkt wird. Antimuslimische Hassverbrechen sind häufig und werden oft von bestimmten politischen Gruppen unterstützt. Im Jahr 2023 verzeichnete die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim:innen und muslimisch wahrgenommene Personen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 263 mehr Fälle aus dem Offline-Bereich an uns herangetragen, was eine Steigerung von über 100 Prozent der aktiven Fallmeldungen ausmacht. Der Report verzeichnet einen auffälligen Anstieg der Fallmeldungen aus dem Bildungsbereich. Siehe Bericht: hier).
Österreich verfügt über verschiedene Gesetze zur Bekämpfung von Rassismus, darunter das Verbotsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden jedoch nicht immer konsequent angewendet, was zu Forderungen nach verstärkten politischen Maßnahmen und einer rigoroseren Durchsetzung der bestehenden Gesetze führt. Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um das Bewusstsein für rassistische Diskriminierung in der Bevölkerung zu schärfen und langfristig Veränderungen zu bewirken (siehe Bericht von SOS-Mitmensch: https://www.sosmitmensch.at/site/momagazin/alleausgaben/7/article/395.html&ts=1720702499859).
Der Bericht von ZARA für das Jahr 2023 liefert einen umfassenden Überblick über das Ausmaß und die verschiedenen Formen von Rassismus in Österreich. Insgesamt wurden 1302 Meldungen dokumentiert und bearbeitet, wobei knapp 60% davon Online-Rassismus betrafen. Dies unterstreicht die Bedeutung digitaler Plattformen als Ort für rassistische Vorfälle, die oft durch einfache Screenshots dokumentiert und gemeldet werden können. Der öffentliche Raum und der Bereich Güter/Dienstleistungen waren mit 58,2% bzw. 15,9% der Meldungen besonders betroffen. Staatliche Behörden und Institutionen waren in 11% der Fälle involviert, während rassistische Vorfälle in der Polizei nur in 4 von 58 Fällen formell beschwert wurden. In den meisten anderen Fällen suchten Betroffene bei ZARA Unterstützung durch Entlastungsgespräche und rechtliche Beratung. Eine signifikante Anzahl (knapp 78%) der Meldungen stammte von Zeug:innen, während 22% von den direkt Betroffenen selbst eingereicht wurden. Der Bericht kritisiert auch die fehlende Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in Österreich, obwohl die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderung und Bekämpfung von institutionellem Rassismus offensichtlich ist. Es bestehen weiterhin Herausforderungen im Umgang mit Rassismus in Österreich und die Notwendigkeit gesellschaftlicher Unterstützung und struktureller Veränderungen, um diese Probleme wirksam anzugehen (siehe Rassismus Report 2023, Ausgabe März 2024: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf).  Im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). 
Es ist anzumerken, dass in Österreich sowohl die Entwicklung als auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen vorangetrieben wurde. Allerdings muss angemerkt werden, dass der öffentliche Diskurs häufig den sogenannten „zugewanderten Antisemitismus“ in den Mittelpunkt stellt und dadurch insbesondere Menschen mit Migrationserfahrung aus der Türkei und arabischsprachigen Ländern pauschal des Antisemitismus beschuldigt. Es fehlt jedoch an einer klaren Zuständigkeit auf Bundesebene zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, antimuslimischem Rassismus und Rassismus im Allgemeinen. Bisher wurden nur wenige konkrete Maßnahmen ergriffen. Es mangelt an gezielten Sensibilisierungsmaßnahmen, die die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkten Fähigkeiten adressieren sowie Aspekte der Selbstermächtigung und Menschenrechte behandeln. 
Österreich hat bisher einige der Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) aus deren Bericht „General Policy Recommendations No. 15 on Combating Hate Speech (2015)“ noch nicht umgesetzt (siehe: ECRI-General Policy Recommendations No.15 on Combating Hate Speech,2015: https://rm.coe.int/ecri-general-policy-recommendation-no-15-on-combating-hate-speech/16808b5b01). Dazu gehört die noch ausstehende Ratifizierung des “Additional Protocol to the Convention on Cybercrime” sowie des “Protocol No. 12 to the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms.”  
Im Bereich Bekämpfung von allen Formen von Antisemitismus sind seit 2021 eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt worden. Es wurde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeskanzleramt für das Thema Antisemitismus eingerichtet und eine Nationalen Strategie gegen Antisemitismus veröffentlicht (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8bd2975f-0483-4e74-abd9-d66446195d7c/antisemitismusstrategie.pdf). Auch wenn die Stelle nunmehr zu einer Abteilung in der Grundsatz-Sektion herabgestuft wurde, besteht sie grundsätzlich fort.  
 
Es liegen zwei Umsetzungsberichte vor (für 2021 und 2022).  
 
Für den Bildungsbereich wurde 2022 ein Strategiepapier zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ erarbeitet, das Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus für die österreichische Bildungsverwaltung und Einrichtungen der Lehrpersonenbildung beinhaltet (siehe: https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf). Diese Empfehlungen wurden im September 2022 beim Fachtag zur „Prävention von Antisemitismus durch Bildung“ diskutiert.  
 
2022 wurde weiters das Nationale Forum gegen Antisemitismus etabliert, um Wissen zu bündeln, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu fördern. Das Gremium setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Museen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ebenso wurde eine Arbeitsgruppe zur Dokumentation antisemitischer Vorfälle etabliert mit dem Ziel von Erfahrungen anderer Organisationen, die bereits rassistische, antisemitische, etc. Vorfälle dokumentieren, zu lernen, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Dokumentationsstelle Antisemitismus einzurichten.  
 
Auch das Parlament beauftragte eine Studie zum Antisemitismus in Österreich, die im April 2023 präsentiert wurde (siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/fachinfos/publikationen/Langbericht-Antisemitismus-2022-Oesterreichweite-Ergebnisse.pdf).  
 
Während es politische Strategien gegen Antisemitismus gibt, fehlt ein vergleichbarer Ansatz für antimuslimischen Rassismus. Stattdessen werden Maßnahmen ergriffen, die zu Vorverurteilungen von als muslimisch wahrgenommenen Personen führen. Die Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam und die Operation Luxor verstärken einen Generalverdacht gegenüber Muslimen und führen dazu, dass Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen, die Meinungsvielfalt abnimmt und die Teilhabe eingeschränkt wird. Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit können aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eingeschränkt werden, was die demokratischen Grundprinzipien negativ beeinflusst (Webseite des Bundeskanzleramt -Dokumentationsstelle Politischer Islam: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/integrationsministerin-raab-dokumentationsstelle-politischer-islam-nimmt-arbeit-auf.html).  
 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html). 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die rassische Diskriminierung und Racial Profiling begehen, Beihilfe dazu leisten oder diese Handlungen decken

Proponent:

Pakistan


Islamische Republik Pakistan

Pakistan


Islamische Republik Pakistan

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Österreich gibt es Berichte über rassistische Polizeikontrollen, bei denen Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder Hautfarbe diskriminiert werden. Laut dem Amnesty Jahresbericht 2022 sind solche Praktiken in der Polizeiarbeit immer wieder dokumentiert worden, was die betroffenen Gemeinschaften besonders belastet. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark bestätigt, dass Racial Profiling gegen das Diskriminierungsverbot verstößt und dringend reformiert werden muss, um die Rechte aller Bürger zu schützen (Jahresbericht Amnesty International: https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/oesterreich-2022). 
In Österreich besteht nach wie vor die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bekämpfung von rassischer Diskriminierung und Racial Profiling zu verstärken. Dies erfordert nicht nur eine klare Verurteilung solcher Praktiken, sondern auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Rechenschaft von Personen, die rassische Diskriminierung begehen, Beihilfe dazu leisten oder diese Handlungen decken. Die Förderung von Transparenz, Bildung und Schulungen für Strafverfolgungsbehörden sowie die Stärkung der Rechte der Opfer sind entscheidende Schritte, um rassische Diskriminierung und Racial Profiling zu bekämpfen.  
Maßnahmen sollten ergriffen werden, um Personen, die rassistische Diskriminierung und Racial Profiling praktizieren, zur Rechenschaft zu ziehen (Rassismus Bericht 2022 von ZARA- Zivilcourage und Antirassismusarbeit als PDF: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA-Rassismus_Report_2022.pdf). 

Fortschritt: In Arbeit

Diejenigen zu schützen, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung verfolgt werden

Proponent:

Nicaragua


Republik Nicaragua

Nicaragua


Republik Nicaragua

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

{Diskriminierung-Religion}

Fortschritt: In Arbeit

Anstrengungen zur Bekämpfung von Hassrede und Gewalt im Internet zu unternehmen und dabei das Recht auf freie Meinungsäußerung zu wahren

Proponent:

Tschechien


Tschechische Republik

Tschechien


Tschechische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: hier).   Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern. Die Bundesregierung plant im Regierungsprogamm 2025–2029 die Aufsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hate Crime mit dem Ziel, gezielt gegen Hasskriminalität vorzugehen (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).  
Ein wichtiger Aspekt im Kampf gegen Rassismus ist die Balance zwischen Meinungsfreiheit und der Bekämpfung von Hassrede. Österreich schützt zwar die Meinungsfreiheit, aber Hassrede, die zu Gewalt oder Diskriminierung aufruft, wird gesetzlich verfolgt. Die österreichische Regierung und die EU arbeiten gemeinsam daran, Desinformation und Hassrede zu bekämpfen, ohne die Meinungsfreiheit zu beeinträchtigen (siehe Stellungnahme Bundeskanzleramt: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/jugend/lebensqualitaet-und-miteinander/no-hate-speech.html). Eine Initiative, die sich stark gegen Hate Speech einsetzt, ist das No Hate Speech Movement, das 2013 auf Initiative des Europarates gegründet wurde. Zusätzlich wurde 2016 das Nationalkomitee gegründet, das Aktionen zur Bewusstseinsbildung sowie gegen Hass im Netz anregt und unterstützt. In ihrer Stellungnahme fordern sie, dass Österreich Verantwortung übernimmt und einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus erstellt: a href=https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230314_OTS0025/oesterreich-muss-seine-verantwortung-im-kampf-gegen-rassismus-wahrnehmen>hier. 
Betreffend Hassrede im Internet wurde das Hass im Netz-Bekämpfungsgesetz eingeführt, um Opfern von Online-Hass, einschließlich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu helfen (HiNBG siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_148/BGBLA_2020_I_148.html).  
Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass das Bundesministerium für Inneres im Rahmen eines EU-Projektes die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten in die Polizeiarbeit integriert hat. Hierfür wurde die Kategorie „Hate-Crime” im polizeilichen Protokollierungsprogramm (PAD) als eigene Registerkarte „Motiv” mit dem Titel „Vorurteilsmotive (Hate-Crime) gemäß Opfergruppen“ eingeführt. Die erfassten Daten werden über eine eigene Schnittstelle: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) an die Justiz übermittelt und einer Qualitätssicherung durch das Bundesministerium für Inneres unterzogen. In ganz Österreich wurden rund 30.000 Polizist:innen auf diese Aufgabe vorbereitet, indem sie E-Learning-Seminare absolvierten und eine Ausbildung als Multiplikator:innen erhielten. Die Polizei arbeitet nun auf der Grundlage eines opferzentrierten Zugangs, indem sie den Betroffenen aktiv zuhört und konsequent ermittelt, um eine angemessene Strafverfolgung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Vorurteilsverbrechen vorzugehen und die Sicherheit für alle Bürger:innen zu verbessern.  

Fortschritt: Kein Fortschritt

Die Unabhängigkeit und die Vielfalt der Medien vollständig zu garantieren

Proponent:

Frankreich


Französische Republik

Frankreich


Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Im Februar 2024 beschloss der Nationalrat ein neues Grundrecht auf Zugang zu Information gegenüber Organen der Bundes- und der Landesverwaltung, verankert in Artikel 22a B-VG sowie im neuen Informationsfreiheitsgesetz. Erstmals wird das Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten geschaffen – bislang gab es nur die Verpflichtung für Verwaltungsorgane, auf BürgerInnen-Anfragen eine (kurze, zusammenfassende) Antwort zu erteilen. Eine wichtige Neuerung ist auch das Recht für jeden, Informationen von Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen zu erhalten, die der Kontrolle des Rechnungshofs oder eines Landesrechnungshofs unterliegen (Beteiligung von mindestens 50% durch die öffentliche Hand). Österreich war bislang die letzte Demokratie Europas ohne Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten. Die neuen Regelungen zur Informationsfreiheit treten mit 1. September 2025 in Kraft, eine Bewertung der praktischen Umsetzung ist deshalb noch nicht möglich.
 
Ein weiteres Problem besteht darin, dass es keine Begrenzung der finanziellen Zuwendungen öffentlicher Stellen für Inserate gibt. Solange es keine verbindlichen Vorschriften zur ausschließlichen Vergabe von Werbeaufträgen anhand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien gibt, wird das System der gegenseitigen Beeinflussung fortbestehen. 
 
Das 2024 in Kraft getretene überarbeitete Medientransparenzgesetz, hat wichtige Transparenz-Lücken bei den Finanzflüssen der öffentlichen Hand zu Medienunternehmen durch Werbeschaltungen und Medienförderungen geschlossen. Laut den von der KommAustria veröffentlichten Daten wurden alleine für das erste Halbjahr 2024 196,5 Millionen Euro an Werbeausgaben durch die öffentliche Hand gemeldet – mehr als die 193 Millionen Euro, die für das gesamte Jahr 2023 gemeldet worden waren – damals jedoch unter einer alten Regelung, die massive Lücken hatte, wodurch viele Finanzflüsse geheim blieben (siehe : hier).
Aufgrund weiter steigender ökonomischer Zwänge der Medienbranche sowie der massiven Rolle der öffentlichen Werbeausgaben bleibt jedoch auch bei verbesserter öffentlicher Nachvollziehbarkeit der Finanzflüsse ein hohes Risiko für unlautere politische Einflussnahme, Missbrauch und Korruption im Verhältnis zwischen Medien und Politik bzw. öffentlicher Hand. Dies stellt eine unzureichende Antwort der herrschenden Medienpolitik auf die schwerwiegenden Anschuldigungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dar, wie Präsident Hausjell zusammenfasst (Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz: MedKF-TG, idF BGBl. I Nr. 50/2023: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007610&FassungVom=2024-01-01). 

Fortschritt: In Arbeit

Die Erkenntnisse aus der von Österreich im Oktober veranstalteten Konferenz „Menschenhandel im Zeichen von Corona“ im eigenen Land umzusetzen

Proponent:

Vereinigtes Königreich


Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Vereinigtes Königreich


Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Unter dem Titel „Menschenhandel im Zeichen von Corona“ fand die Konferenz zur Bekämpfung des Menschenhandels am 14. und 15. Oktober 2020 virtuell statt. Die Corona-Pandemie hat den Menschenhandel und dessen Bekämpfung erheblich beeinflusst, insbesondere durch vermehrte Rekrutierungen über soziale Medien. Bei der Konferenz wurde eine neue Meldestelle im Bundeskriminalamt angekündigt, um die Bevölkerung besser zu sensibilisieren und zu unterstützen. Die Veranstaltung betonte die Wichtigkeit der internationalen Vernetzung im Kampf gegen organisierte Kriminalität.  
 
Die Internationale Arbeitsorganisation schätzt, dass weltweit rund 21 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen sind. 2019 wurden in Österreich 62 Tatverdächtige wegen Menschenhandel angezeigt. Die Konferenz thematisierte die veränderten Herausforderungen durch die Pandemie und betonte die Notwendigkeit neuer Lösungsansätze und Unterstützungssysteme.  
 
Der Kampf gegen den Menschenhandel ist seit der Gründung der Task Force Menschenhandel im Jahr 2004 ein Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik. Seit 2007 organisiert die Task Force die Wiener Konferenz gegen den Menschenhandel in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM), der OSZE und seit einigen Jahren mit dem Fürstentum Liechtenstein. 

Fortschritt: In Arbeit

Berichten über sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel nachzugehen, Opfer im Kindesalter zu identifizieren und sicherzustellen, dass Tatverantwortliche vor Gericht gestellt werden

Proponent:

Botsuana


Republik Botsuana

Botsuana


Republik Botsuana

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Österreich hat in seinem Strafrecht klare Bestimmungen gegen Menschenhandel, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen von bis zu zehn Jahren für schwere Fälle. Dennoch sollte die Rechtsdurchsetzung weiter gestärkt werden und sichergestellt werden, dass Täter effektiv verfolgt und verurteilt werden, während Opferschutz und Zugang zu rechtlichem Beistand verbessert werden. 
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt.  
 
Der sechste Nationale Aktionsplan für die Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2021 bis 2023 ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (siehe: https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Menschenrechte/Beilage_1_VI._Nationaler_Aktionsplan_zur_Bekaempfung_des_Menschenhandels__NAP__2021-2023.pdf). 
Eine zentrale Herausforderung bleibt weiterhin die Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, der Gewährleistung von Aufenthaltssicherheit für diese Personen sowie der Umsetzung von Maßnahmen gegen Kinderhandel und sexuelle Ausbeutung. Zudem stellt die Erfassung von relevanten Daten in diesen Bereichen eine weitere Schwierigkeit dar. Jährlich zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel veranstaltet die österreichische Taskforce gegen Menschenhandel/BMEIA, in Partnerschaft mit Liechtenstein, eine Konferenz zu aktuellen Umsetzungsherausforderungen (Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: https://www.bmeia.gv.at/themen/menschenrechte/kampf-gegen-den-menschenhandel/ verfügbar). 

Fortschritt: In Arbeit

Weitere Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Inklusion der Opfer von Menschenhandel zu ergreifen und ihnen zu diesem Zweck Berufsausbildungsmöglichkeiten, Sprachkurse und Stellenvermittlung anzubieten

Proponent:

Kambodscha


Königreich Kambodscha

Kambodscha


Königreich Kambodscha

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Situation des Opferschutzes bei Menschenhandel in Österreich bleibt trotz bestehender Maßnahmen kritisch. Obwohl es spezialisierte Hilfsorganisationen wie LEFÖ-IBF gibt, werden viele Betroffene oft nicht rechtzeitig identifiziert, was den Zugang zu Schutz und Unterstützung erschwert. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Behörden stellt für Opfer eine Hürde dar, da der Aufenthaltstitel oft von ihrer Bereitschaft zur Kooperation abhängig ist. Dies kann Betroffene in eine unsichere Lage bringen, vor allem wenn sie Angst vor Repressalien oder Abschiebung haben. Auch die Bekämpfung von Kinderhandel und sexueller Ausbeutung ist problematisch, da es weiterhin an ausreichender Datenerfassung und gezielten Maßnahmen fehlt.  
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung nachzugehen, effektive Maßnahmen gegen Menschenhandel zu setzen und den Opferschutz für Geflüchtete nachhaltig zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Die gründliche Untersuchung von Fällen des Menschenhandels und die strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen und Täter sicherzustellen

Proponent:

Zypern


Republik Zypern

Zypern


Republik Zypern

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt. Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel. 
Österreich hat in seinem Strafrecht klare Bestimmungen gegen Menschenhandel, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen von bis zu zehn Jahren für schwere Fälle. Dennoch sollte die Rechtsdurchsetzung weiter gestärkt werden und sichergestellt werden, dass Täter effektiv verfolgt und verurteilt werden, während Opferschutz und Zugang zu rechtlichem Beistand verbessert werden. 

Fortschritt: In Arbeit

Alle Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zu ergreifen und für die Umsetzung eines wirksamen Opferschutzes zu sorgen

Proponent:

Frankreich


Französische Republik

Frankreich


Französische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Situation des Opferschutzes bei Menschenhandel in Österreich bleibt trotz bestehender Maßnahmen kritisch. Obwohl es spezialisierte Hilfsorganisationen wie LEFÖ-IBF gibt, werden viele Betroffene oft nicht rechtzeitig identifiziert, was den Zugang zu Schutz und Unterstützung erschwert. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Behörden stellt für Opfer eine Hürde dar, da der Aufenthaltstitel oft von ihrer Bereitschaft zur Kooperation abhängig ist. Dies kann Betroffene in eine unsichere Lage bringen, vor allem wenn sie Angst vor Repressalien oder Abschiebung haben. Auch die Bekämpfung von Kinderhandel und sexueller Ausbeutung ist problematisch, da es weiterhin an ausreichender Datenerfassung und gezielten Maßnahmen fehlt.  
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung nachzugehen, effektive Maßnahmen gegen Menschenhandel zu setzen und den Opferschutz für Geflüchtete nachhaltig zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Fortschritt: In Arbeit

Sicherzustellen, dass Fälle von Menschenhandel weiter untersucht, die Täterinnen und Täter vor Gericht gestellt und die Opfer angemessen entschädigt werden

Proponent:

Griechenland


Hellenische Republik

Griechenland


Hellenische Republik

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt. Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel. 
Österreich hat in seinem Strafrecht klare Bestimmungen gegen Menschenhandel, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen von bis zu zehn Jahren für schwere Fälle. Dennoch sollte die Rechtsdurchsetzung weiter gestärkt werden und sichergestellt werden, dass Täter effektiv verfolgt und verurteilt werden, während Opferschutz und Zugang zu rechtlichem Beistand verbessert werden. 

Fortschritt: In Arbeit

Verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um alle Fälle von Menschenhandel gründlich zu untersuchen und den Zugang der Opfer zum Recht und zu Abhilfe sicherzustellen

Proponent:

Liechtenstein


Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein


Fürstentum Liechtenstein

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Österreich hat in seinem Strafrecht klare Bestimmungen gegen Menschenhandel, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen von bis zu zehn Jahren für schwere Fälle. Dennoch sollte die Rechtsdurchsetzung weiter gestärkt werden und sichergestellt werden, dass Täter effektiv verfolgt und verurteilt werden, während Opferschutz und Zugang zu rechtlichem Beistand verbessert werden. 
Die Situation des Opferschutzes bei Menschenhandel in Österreich bleibt trotz bestehender Maßnahmen kritisch. Obwohl es spezialisierte Hilfsorganisationen wie LEFÖ-IBF gibt, werden viele Betroffene oft nicht rechtzeitig identifiziert, was den Zugang zu Schutz und Unterstützung erschwert. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Behörden stellt für Opfer eine Hürde dar, da der Aufenthaltstitel oft von ihrer Bereitschaft zur Kooperation abhängig ist. Dies kann Betroffene in eine unsichere Lage bringen, vor allem wenn sie Angst vor Repressalien oder Abschiebung haben. Auch die Bekämpfung von Kinderhandel und sexueller Ausbeutung ist problematisch, da es weiterhin an ausreichender Datenerfassung und gezielten Maßnahmen fehlt.  
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung nachzugehen, effektive Maßnahmen gegen Menschenhandel zu setzen und den Opferschutz für Geflüchtete nachhaltig zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Österreich sollte Maßnahmen ergreifen, um Opfern von Menschenhandel wirksame Entschädigungen zu gewährleisten. Hierzu gehört eine stärkere Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, um das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen und betroffene Personen besser zu unterstützen. Gesetzliche Rahmenbedingungen sollten überprüft und verbessert werden, um die Rechte von Opfern zu stärken und ihnen Zugang zu angemessenen Entschädigungen zu ermöglichen. Zudem ist eine gezielte Sensibilisierung von Strafverfolgungsbehörden und Sozialdiensten erforderlich, um die Opfer effektiv zu schützen und zu unterstützen. 
Österreich hat eine spezialisierte Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels, die eng mit verschiedenen Behörden und NGOs zusammenarbeitet, um Betroffenen Zugang zu ihren Rechten zu ermöglichen.  
 
Die Task Force setzt sich für eine bessere Identifikation von Opfern und die Verfolgung der Täter ein. Es gibt spezialisierte Einrichtungen wie LEFÖ-IBF und MEN VIA, die umfassende Unterstützung für Frauen und Männer anbieten. Betroffene erhalten rechtliche Beratung und Prozessbegleitung. Die Polizei verfügt über spezialisierte Einheiten, die Fälle von Menschenhandel bearbeiten und über eine Hotline erreichbar sind.  
 
Österreich sollte weiterhin daran arbeiten, den Zugang zu rechtlichem Schutz für alle Opfer von Menschenhandel zu verbessern, indem es die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Opferschutzeinrichtungen stärkt und sicherstellt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen effizient umgesetzt werden. 

Fortschritt: In Arbeit

Die laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Kindern zu stärken und sicherzustellen, dass die Täterinnen und Täter vor Gericht gestellt werden

Proponent:

Myanmar


Republik der Union Myanmar

Myanmar


Republik der Union Myanmar

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt. Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel. 
Österreich hat in seinem Strafrecht klare Bestimmungen gegen Menschenhandel, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen von bis zu zehn Jahren für schwere Fälle. Dennoch sollte die Rechtsdurchsetzung weiter gestärkt werden und sichergestellt werden, dass Täter effektiv verfolgt und verurteilt werden, während Opferschutz und Zugang zu rechtlichem Beistand verbessert werden. 

Fortschritt: In Arbeit

Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Rechte der Opfer sowie der Rechte von Migrantinnen und Migranten zu ergreifen

Proponent:

Nigeria


Bundesrepublik Nigeria

Nigeria


Bundesrepublik Nigeria

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 1. April 2025):

Die Strafverfolgungsbehörden setzten weiterhin Gesichtserkennungstechnologien ohne klare rechtliche Grundlage ein, trotz der möglichen Diskriminierung von Geschlechter- und ethnischen Minderheiten sowie der Beeinträchtigung der Rechte auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Racial Profiling durch die Polizei wurde weiterhin praktiziert, und es fehlte an wirksamen Mechanismen zur Untersuchung dieser Praktiken (siehe Menschenrechtslage in Österreich 2022, Amnesty International Österreich: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechte-in-oesterreich/menschenrechtslage-in-oesterreich-2022-amnesty-jahresbericht/).  
 
Zwischen Januar und August 2021 wurden 64 afghanische Staatsangehörige trotz der Gefahr schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen bei ihrer Rückkehr nach Afghanistan abgeschoben. Im August desselben Jahres verweigerte die österreichische Regierung die Evakuierung von afghanischen Flüchtlingen vor den Taliban sowie die Umverteilung von Asylsuchenden von den griechischen Inseln. Im Juli 2021 stellte das Landesverwaltungsgericht Steiermark fest, dass sieben Asylsuchende rechtswidrig nach Slowenien zurückgeschoben worden waren. Dies zeigte, dass rechtswidrige Pushbacks in Österreich teilweise systematisch praktiziert wurden. Im Februar 2022 bestätigte dasselbe Gericht, dass ein Asylsuchender aus Marokko widerrechtlich nach Slowenien zurückgeschoben worden war und wies auf die methodische Anwendung solcher rechtswidriger Pushbacks hin. Bis Ende des Jahres 2022 erhielten etwa 90.000 ukrainische Geflüchtete in Österreich temporären Schutz gemäß den EU-Massenzustrom-Richtlinien. Im September 2022 meldete das Innenministerium, dass zwischen Januar und Juli 5.140 unbegleitete minderjährige Geflüchtete verschwunden waren.  
 
Zahlreiche NGOs und Politiker*innen fordern eine sofortige Zuweisung von Obsorgeberechtigten für unbegleitete Minderjährige unmittelbar nach ihrer Ankunft, anstatt auf die Zulassung zum Asylverfahren zu warten, was oft mehrere Monate dauerte. 
In Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich des Kinderhandels, hat die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan 2021-2023 umfangreiche Ziele im Bereich Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt. Herausforderungen liegen aber weiterhin etwa in der Identifizierung von Betroffenen im Bereich der Arbeitsausbeutung, in der Aufenthaltssicherheit für Betroffene und in Maßnahmen gegen Kinderhandel. 
Die Situation des Opferschutzes bei Menschenhandel in Österreich bleibt trotz bestehender Maßnahmen kritisch. Obwohl es spezialisierte Hilfsorganisationen wie LEFÖ-IBF gibt, werden viele Betroffene oft nicht rechtzeitig identifiziert, was den Zugang zu Schutz und Unterstützung erschwert. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Behörden stellt für Opfer eine Hürde dar, da der Aufenthaltstitel oft von ihrer Bereitschaft zur Kooperation abhängig ist. Dies kann Betroffene in eine unsichere Lage bringen, vor allem wenn sie Angst vor Repressalien oder Abschiebung haben. Auch die Bekämpfung von Kinderhandel und sexueller Ausbeutung ist problematisch, da es weiterhin an ausreichender Datenerfassung und gezielten Maßnahmen fehlt.  
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung nachzugehen, effektive Maßnahmen gegen Menschenhandel zu setzen und den Opferschutz für Geflüchtete nachhaltig zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Österreich hat eine spezialisierte Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels, die eng mit verschiedenen Behörden und NGOs zusammenarbeitet, um Betroffenen Zugang zu ihren Rechten zu ermöglichen.  
 
Die Task Force setzt sich für eine bessere Identifikation von Opfern und die Verfolgung der Täter ein. Es gibt spezialisierte Einrichtungen wie LEFÖ-IBF und MEN VIA, die umfassende Unterstützung für Frauen und Männer anbieten. Betroffene erhalten rechtliche Beratung und Prozessbegleitung. Die Polizei verfügt über spezialisierte Einheiten, die Fälle von Menschenhandel bearbeiten und über eine Hotline erreichbar sind.  
 
Österreich sollte weiterhin daran arbeiten, den Zugang zu rechtlichem Schutz für alle Opfer von Menschenhandel zu verbessern, indem es die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Opferschutzeinrichtungen stärkt und sicherstellt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen effizient umgesetzt werden. 

Fortschritt: Kein Fortschritt

Weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Schutzstandards für die Opfer des Kinderhandels bundesweit zu harmonisieren

Proponent:

Moldau


Republik Moldau

Moldau


Republik Moldau

Anmerkungen der Liga zum Fortschritt (letzte Änderung am 31. Dezember 2024):

Eine vom BKA (Familie) koordinierte Arbeitsgruppe zu Kinderhandel, im Rahmen der interministeriellen Task Force gegen Menschenhandel, hat bereits 2021 ein Konzept für eine österreichweit zugängliche Schutzeinrichtung für betroffene Kinder vorgelegt, das noch nicht umgesetzt wurde. Davon hängt aber insbesondere auch eine von der AG Kinderhandel 2023 vorgesehene Überarbeitung von „Handlungsorientierungen“ für Akteure in Identifizierung und Opferschutz bei Kinderhandel ab, die ein landesweit verstärkt harmonisiertes Vorgehen ermöglichen sollen. Defizite bestehen auch im Bereich des Rechtsschutzes für Kinder, einschließlich des Zugangs zu Entschädigungen. 

Redaktionelle Verantwortung UPR-Tool:

Österreichische Liga für Menschenrechte, upr@liga.or.at

Lizenz CC-BY-SA 

Unterstützung durch:

Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft

Förderung des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

Receive the latest news

Abonnieren Sie unseren Newsletter