Eine Strategie gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus, die die Sichtweisen der Zivilgesellschaft berücksichtigt und die durch die notwendigen Rechtsvorschriften und Budgetmittel untermauert ist, vorrangig zu entwickeln
Proponent:
Vereinigtes Königreich
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Vereinigtes Königreich
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu erstellen. In Österreich ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung zuständig. Dieser Nationale Aktionsplan ist auch im aktuellen Regierungsprogramm verankert (EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020: https://ec.europa.eu/migrant-integration/library-document/union-equality-eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_en).
Österreich hat sich auch bei diverse andere Empfehlungen betreffend der Implementierung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unter anderem auf den geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berufen. Dies zeigt dessen besondere Wichtigkeit. Entgegen dieser Zusicherung und entgegen der Vereinbarung im letzten Regierungsprogramm wurde kein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet und auch keine wesentlichen anderen Programme im Bereich der Antirassismus-Arbeit mit Ausnahme des Bereichs Antisemitismus implementiert.
Rassismus bleibt in Österreich ein ernstes gesellschaftliches Problem. Der aktuelle Bericht von SOS Mitmensch und weitere Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung und Hassverbrechen zunehmen. Besonders der antimuslimische Rassismus hat in den letzten Jahren zugenommen, was teilweise durch politische Rhetorik und Kampagnen, die sich gegen muslimische Gemeinschaften richten, verstärkt wird. Antimuslimische Hassverbrechen sind häufig und werden oft von bestimmten politischen Gruppen unterstützt. Im Jahr 2023 verzeichnete die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus insgesamt 1522 rassistische Übergriffe gegen Muslim:innen und muslimisch wahrgenommene Personen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 263 mehr Fälle aus dem Offline-Bereich an uns herangetragen, was eine Steigerung von über 100 Prozent der aktiven Fallmeldungen ausmacht. Der Report verzeichnet einen auffälligen Anstieg der Fallmeldungen aus dem Bildungsbereich. Siehe Bericht: hier).
Österreich verfügt über verschiedene Gesetze zur Bekämpfung von Rassismus, darunter das Verbotsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden jedoch nicht immer konsequent angewendet, was zu Forderungen nach verstärkten politischen Maßnahmen und einer rigoroseren Durchsetzung der bestehenden Gesetze führt. Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um das Bewusstsein für rassistische Diskriminierung in der Bevölkerung zu schärfen und langfristig Veränderungen zu bewirken (siehe Bericht von SOS-Mitmensch: https://www.sosmitmensch.at/site/momagazin/alleausgaben/7/article/395.html&ts=1720702499859).
Der Bericht von ZARA für das Jahr 2023 liefert einen umfassenden Überblick über das Ausmaß und die verschiedenen Formen von Rassismus in Österreich. Insgesamt wurden 1302 Meldungen dokumentiert und bearbeitet, wobei knapp 60% davon Online-Rassismus betrafen. Dies unterstreicht die Bedeutung digitaler Plattformen als Ort für rassistische Vorfälle, die oft durch einfache Screenshots dokumentiert und gemeldet werden können. Der öffentliche Raum und der Bereich Güter/Dienstleistungen waren mit 58,2% bzw. 15,9% der Meldungen besonders betroffen. Staatliche Behörden und Institutionen waren in 11% der Fälle involviert, während rassistische Vorfälle in der Polizei nur in 4 von 58 Fällen formell beschwert wurden. In den meisten anderen Fällen suchten Betroffene bei ZARA Unterstützung durch Entlastungsgespräche und rechtliche Beratung. Eine signifikante Anzahl (knapp 78%) der Meldungen stammte von Zeug:innen, während 22% von den direkt Betroffenen selbst eingereicht wurden. Der Bericht kritisiert auch die fehlende Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in Österreich, obwohl die Notwendigkeit zur strukturellen Veränderung und Bekämpfung von institutionellem Rassismus offensichtlich ist. Es bestehen weiterhin Herausforderungen im Umgang mit Rassismus in Österreich und die Notwendigkeit gesellschaftlicher Unterstützung und struktureller Veränderungen, um diese Probleme wirksam anzugehen (siehe Rassismus Report 2023, Ausgabe März 2024: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf). Im Rahmen des Regierungsprogamm 2025–2029 verfolgt die Bundesregierung dieses Ziel durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).
Am 1. Februar 2022 wurde § 4 Absatz 3a Ziffer 2 der Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 16. Juni 1986 zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (DV-StAG) geändert, um bei Staatsanwaltschaften mit mehr als zehn systematisierten Planstellen die Einrichtung von speziellen Zuständigkeiten für terroristische Strafsachen gesetzlich zu verankern (siehe DV-StAG: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/338/A1P4/NOR40241334). Gleichzeitig wurde durch § 32 Absatz 5 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) die rechtliche Verpflichtung geschaffen, auch bei den Landesgerichten spezielle Zuständigkeiten für Terrorismusstrafsachen einzuführen. Mit dem Inkrafttreten des Terror-Bekämpfungsgesetzes (TeBG, BGBl. I Nr. 159/2021) am 1. September 2021 und 1. Jänner 2022 wurden zusätzliche Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung ergriffen (siehe: TeBG, BGBI. I Nr. 159/2021: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_I_159/BGBLA_2021_I_159.html). Das Gesetz beinhaltet umfassende Bestimmungen, die es den Behörden ermöglichen, wirksamer gegen terroristische und staatsfeindliche Straftaten, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorzugehen. Im Strafregistergesetz wurde zudem eine gesonderte Kennzeichnung derartiger Verbrechen eingeführt (siehe MVAG, BGBI. I Nr. 223/2022: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_223/BGBLA_2022_I_223.). Die Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Strafvollzug hat zum Ziel, Informationen und Erkenntnisse durch eine engere Zusammenarbeit mit Justizvollzugsanstalten, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden zu gewinnen. Sie beschäftigt sich mit Risikoeinschätzungen, dem Monitoring von Außenkontakten, der Festlegung von Schulungs- und Fortbildungsangeboten, der Durchführung von behördenübergreifenden Fallbesprechungen und der Kontrolle von Maßnahmen und Strukturen im Strafvollzug. Die Zielgruppe sind verurteilte Straftäter:innen nach dem Verbotsgesetz oder wegen terroristischer Straftaten oder Völkerstraftaten, sowie Inhaftierte mit Verdacht auf Radikalisierung (siehe Website BMJ: https://www.bmj.gv.at/themen/Strafvollzug/Koordinationsstelle-Extremismuspr%C3%A4vention-und-Deradikalisierung-(KED).html). Ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und zur Prävention von Extremismus und Radikalisierung ist möglicherweise geplant, aber nicht umgesetzt. Im Jahr 2018 wurde eine “Österreichische Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung“ beschlossen, die in Teilen zu Änderungen geführt hat (siehe PDF: https://www.dsn.gv.at/501/files/Praevention/767_Strategie_Extremismuspraevention_und_Deradikalisierung_publikation_210x297mm_DE_WEB_20190115.pdf). Generell ist festzustellen, dass in diesem Bereich umfassende Maßnahmen gesetzt wurden. Sorge besteht jedoch, dass mit der starken Betonung der Bekämpfung von Extremismus in der sicherheitspolitischen Praxis nicht andere Grund- und Freiheitsrechte bedroht werden. Es ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren immer wieder mit großem Aufwand konkrete Großaktionen gegen Extremismus von Seiten der zuständigen Regierungsmitglieder beworben wurde (zB die medial bekannte Aktion Luxor), während in vielen dieser Fälle die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen und Ermittlungen einer nachfolgenden gerichtlichen Überprüfung größtenteils nicht standhielten.
Im Rahmen des Regierungsprogramm 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Auf der Website der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) werden aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der „Extremismusprävention und Deradikalisierung in Österreich“ präsentiert (siehe Website: hier). Der Fokus liegt auf der Umsetzung des „Österreichischen Aktionsplans zur Extremismusprävention und Deradikalisierung“, der im Juli 2023 veröffentlicht wurde (siehe NAP: https://www.dsn.gv.at/216/files/BNED_NAP_Deutsch_web_bf_20240527.pdf). Die DSN betont die Bedeutung einer koordinierten Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um extremistische Tendenzen effektiv zu bekämpfen.
Ein wichtiger Aspekt der aktuellen Bemühungen ist die verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung sowie die Bereitstellung von präventiven Bildungsangeboten. Die DSN stellt dabei auch verschiedene Ressourcen und Informationen zur Verfügung, um Fachkräfte und die breite Öffentlichkeit besser über die Risiken und Anzeichen von Extremismus aufzuklären. Ziel ist es, durch frühzeitige Interventionen und gezielte Deradikalisierungsprogramme die Sicherheit in Österreich zu erhöhen und extremistischen Einflüssen entgegenzuwirken.
Aktuell gibt es in der Extremismus-Prävention in Österreich deutliche Herausforderungen. Die Beratungsstelle Extremismus weist auf bestehende Lücken hin, insbesondere bei der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von Präventionsangeboten für Jugendliche. Es fehlt an ausreichend spezialisierten Anlaufstellen und langfristigen Projekten, die auf die vielfältigen Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen eingehen. Zudem wurde das Projekt „RE:WORK – Extremismusprävention an Schulen“ gestartet, um Schulen verstärkt in ihrer Präventionsarbeit zu unterstützen. Das Projekt zielt darauf ab, Lehrer und Schüler im Umgang mit extremistischen Tendenzen zu schulen und ihnen Werkzeuge zur effektiven Prävention zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Aktuell liegt ein Schwerpunkt der Terrorismusbekämpfung in Österreich auf der Notwendigkeit von Grundlagenforschung. Im November 2021 unterstrich Innenminister Karl Nehammer die Bedeutung, die ein tiefgehendes Verständnis von Radikalisierungsprozessen und den ideologischen Motiven hinter Terrorismus für die Entwicklung effektiver Präventionsstrategien hat. Die Forschung soll dabei helfen, gezielte Maßnahmen zur Verhinderung von Terroranschlägen und zur Bekämpfung extremistischer Netzwerke zu verbessern.
Zusätzlich fand im März 2024 der 5. Präventionsgipfel zu Extremismus und Terrorismus statt. Der Gipfel dient als Plattform für den Austausch von Best Practices und die Entwicklung neuer Konzepte zur Verhinderung von Extremismus und Terrorismus.
Insgesamt zeigen diese Entwicklungen, dass ein umfassendes Verständnis und kontinuierlicher Austausch wesentliche Elemente sind, um die Sicherheitsstrategien in Österreich zu optimieren und effektiv gegen Terrorismus und Extremismus vorzugehen.
Im Rahmen des Regierungsprogamms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogramm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Im April 2021 berichtete der Verfassungsschutz über eine zunehmende Bedrohung durch Rechtsextremismus in Österreich. Der Verfassungsschutzbericht 2021 hebt hervor, dass rechtsextreme Gruppen und Einzelpersonen verstärkt gewalttätige und extremistische Ideologien verbreiten, insbesondere durch ihre Präsenz im Internet. Diese Akteure nutzen oft Verschwörungstheorien und pseudowissenschaftliche Argumente, um ihre Botschaften zu verbreiten (siehe Verfassungsschutzbericht 2021, Seite 20ff: https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/VSB_2021_bf_012023.pdf). Zusätzlich wurde im Juni 2021 eine parlamentarische Anfrage gestellt, die die Notwendigkeit betonte, den Rechtsextremismus in Österreich effektiver zu bekämpfen. Die Antworten auf diese Anfrage verdeutlichten, dass neben der Überwachung und strafrechtlichen Verfolgung auch präventive Maßnahmen unerlässlich sind. Dazu gehören verstärkte Bildungs- und Aufklärungsinitiativen sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um die Verbreitung rechtsextremer Ideologien frühzeitig einzudämmen und deren Einfluss auf die Gesellschaft zu reduzieren (siehe Aktionsplan gegen Rechtsextremismus 2021: <a href=https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1656< https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1656).
Im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2029 setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, dem Extremismus mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken (siehe Regierungsprogamm 2025-2029: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Besonders herausgestellt wurde die Problematik in der schulischen Umgebung, wo Präventionsarbeit gegen Rassismus dringend erforderlich ist. Zur Prävention von Diskriminierung in Österreich werden mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, die auf den aktuellen Erkenntnissen des ZARA Rassismus Reports 2023 basieren. Dazu gehören Bildungsinitiativen, um das Bewusstsein und die Sensibilität für Diskriminierung zu fördern, sowie die Stärkung und konsequente Umsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen. Öffentliche Kampagnen sollen Toleranz und Diversität unterstützen, während Beratungsstellen und Unterstützungsangebote Betroffenen helfen. Diese Ansätze zielen darauf ab, eine inklusivere und diskriminierungsfreie Gesellschaft zu schaffen. Weitere Details finden sich im vollständigen Report (siehe Zara Report 2023: https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/ZARA_RassismusReport_2023_DE.pdf ).
Zur Prävention von Diskriminierung in Österreich betont der ZARA Rassismus Report 2023 die Notwendigkeit strenger Maßnahmen. Dazu gehört die konsequente Anwendung und Durchsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen, um sicherzustellen, dass Verstöße effektiv geahndet werden. Darüber hinaus sollten spezialisierte Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für Betroffene leicht zugänglich sein. Strafverfolgungsbehörden müssen für die Erkennung und Bekämpfung von Diskriminierung sensibilisiert und geschult werden, um eine angemessene Reaktion auf rassistische Vorfälle zu gewährleisten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, eine diskriminierungsfreie Gesellschaft zu fördern. Auch Organisationen, wie SOS Mitmensch und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, fordern eine verbesserte Gesetzgebung und stärkere Strafverfolgung, um Diskriminierung zu unterbinden. Sie betonen die Wichtigkeit von Monitoring und Berichterstattung, um Fortschritte zu messen und Lücken zu identifizieren.